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   BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 327/96   

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https://dejure.org/1998,2522
BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 327/96 (https://dejure.org/1998,2522)
BAG, Entscheidung vom 19.05.1998 - 9 AZR 327/96 (https://dejure.org/1998,2522)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 327/96 (https://dejure.org/1998,2522)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    HGB § 75 Abs. 1 und Abs. 3; ; HBG § 75 a; ; HGB § 90 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 75 Abs. 1, Abs. 3, § 75a, § 90a
    Lösung vom Wettbewerbsverbot wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers.

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 75 Abs. 1 und Abs. 3, § 75a, § 90a
    Wettbewerbsverbot: Lossagung von Wettbewerbsklausel wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers innerhalb Monatsfrist nach Ausspruch der fristlosen Entlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kündigung, Arbeitsverhältnis, vertragswidriges Verhalten des AN, Loslösung von nachvertraglichem Wettbewerbsverbot, Wegfall der Karenzentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1885
  • ZIP 1999, 152
  • NZA 1999, 37
  • BB 1999, 215
  • DB 1999, 437
  • JR 2000, 44
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.02.1987 - 3 AZR 59/86

    Erlöschen einer Karenzentschädigung nach schriftlichem Verzicht auf die

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 327/96
    Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem kaufmännischen Angestellten wegen dessen vertragswidrigen Verhaltens aus wichtigem Grund, kann er sich in entsprechender Anwendung des § 75 Abs. 1 HGB von einer nachvertraglichen Wettbewerbsvereinbarung binnen eines Monats nach der Kündigung durch eine schriftliche Erklärung lösen (Anschluß an BAG Urteile vom 23. Februar 1977 - 3 AZR 620/75 - BAGE 29, 30 = AP Nr. 6 zu § 75 HGB; vom 17. Februar 1987 - 3 AZR 59/86 - AP Nr. 4 zu § 75 a HGB).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß diese vorkonstitutionelle Norm gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt und deshalb nichtig ist (BAG Urteil vom 23. Februar 1977 - 3 AZR 620/75 - BAGE 29, 30 = AP Nr. 6 zu § 75 HGB und Urteil vom 17. Februar 1987 - 3 AZR 59/86 - AP Nr. 4 zu § 75 a HGB).

    a) Die durch die Verfassungswidrigkeit des § 75 Abs. 3 HGB entstandene Lücke hat die Rechtsprechung durch eine entsprechende Anwendung des § 75 Abs. 1 HGB geschlossen (BAG Urteil vom 23. Februar 1977 - 3 AZR 620/75 - BAGE 29, 30, 37, 38 = AP Nr. 6 zu § 75 HGB; BAG Urteil vom 17. Februar 1987 - 3 AZR 59/86 - AP Nr. 4 zu § 75 a HGB, mit zust. Anm. Schaub in EWiR 1987, 695).

    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Februar 1987 (- 3 AZR 59/86 - AP Nr. 4 zu § 75 a HGB) habe es dazu nach Ausspruch der erneuten außerordentlichen Kündigung keiner weiteren Erklärung zum Wettbewerbsverbot bedurft.

  • BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 620/75

    Verfassungswidrigkeit des § 75 Abs. 3 HGB

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 327/96
    Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem kaufmännischen Angestellten wegen dessen vertragswidrigen Verhaltens aus wichtigem Grund, kann er sich in entsprechender Anwendung des § 75 Abs. 1 HGB von einer nachvertraglichen Wettbewerbsvereinbarung binnen eines Monats nach der Kündigung durch eine schriftliche Erklärung lösen (Anschluß an BAG Urteile vom 23. Februar 1977 - 3 AZR 620/75 - BAGE 29, 30 = AP Nr. 6 zu § 75 HGB; vom 17. Februar 1987 - 3 AZR 59/86 - AP Nr. 4 zu § 75 a HGB).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß diese vorkonstitutionelle Norm gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt und deshalb nichtig ist (BAG Urteil vom 23. Februar 1977 - 3 AZR 620/75 - BAGE 29, 30 = AP Nr. 6 zu § 75 HGB und Urteil vom 17. Februar 1987 - 3 AZR 59/86 - AP Nr. 4 zu § 75 a HGB).

    a) Die durch die Verfassungswidrigkeit des § 75 Abs. 3 HGB entstandene Lücke hat die Rechtsprechung durch eine entsprechende Anwendung des § 75 Abs. 1 HGB geschlossen (BAG Urteil vom 23. Februar 1977 - 3 AZR 620/75 - BAGE 29, 30, 37, 38 = AP Nr. 6 zu § 75 HGB; BAG Urteil vom 17. Februar 1987 - 3 AZR 59/86 - AP Nr. 4 zu § 75 a HGB, mit zust. Anm. Schaub in EWiR 1987, 695).

  • LAG Hamm, 07.12.1995 - 16 Sa 525/95

    Wettbewerbsverbot: einmal erklärter Verzicht gilt auch bei Wiederholungskündigung

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 327/96
    Landesarbeitsgericht Hamm - 16 Sa 525/95 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. Dezember 1995 - 16 Sa 525/95 - wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 327/96
    Wegen des generellen Ausschlusses der Karenzentschädigung hat das Bundesverfassungsgericht ebenso die für Handelsvertreter geltende nachkonstitutionelle Regelung des entschädigungslosen Wettbewerbsverbots nach § 90 a Abs. 2 Satz 2 HGB als mit Art. 12 Abs. 1 GG für unvereinbar erklärt (BVerfG Beschluß vom 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - BVerfGE 81, 242 = AP Nr. 65 zu Art. 12 GG).
  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 260/14

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Rechtsfolge des Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, die Nichtigkeit dieser vorkonstitutionellen Regelung des § 75 Abs. 3 HGB (BAG 23. Februar 1977 - 3 AZR 620/75 - BAGE 29, 30; 19. Mai 1998 - 9 AZR 327/96 - zu I 1 der Gründe) .

    b) Die durch die Verfassungswidrigkeit des § 75 Abs. 3 HGB entstandene Lücke ist durch eine entsprechende Anwendung des § 75 Abs. 1 HGB zu schließen (BAG 23. Februar 1977 - 3 AZR 620/75 - zu III 1 der Gründe, BAGE 29, 30; 19. Mai 1998 - 9 AZR 327/96 - zu I 2 a der Gründe) .

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13

    Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen

    Der Arbeitgeber kann sich nach § 75 Abs. 1 HGB analog binnen eines Monats von dem Wettbewerbsverbot lossagen, wenn er das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt hat (BAG 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A I 3 der Gründe, BAGE 112, 376; 19. Mai 1998 - 9 AZR 327/96 -) oder die Parteien aus gleichem Grund das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst haben (BAG 26. Januar 1973 - 3 AZR 233/72 -) .
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

    Bei einer außerordentlichen Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens kann der Arbeitgeber sich in entsprechender Anwendung des § 75 Abs. 1 HGB von einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot binnen eines Monats nach der Kündigung durch eine schriftliche Erklärung lösen (BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 327/96 - AP HGB § 75 Nr. 10 = EzA HGB § 75 Nr. 15).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2018 - 5 Sa 324/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Verstoßes gegen das

    Die Beklagte hat das Arbeitsverhältnis (wie oben unter Ziff. 1 ausgeführt) wegen vertragswidrigen Verhaltens des Klägers aus wichtigem Grund am 02.06.2016 wirksam gekündigt und sich durch die gesonderte schriftliche Erklärung vom 02.06.2016 von dem vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot wirksam losgesagt (vgl. BAG 07.07.2015 - 10 AZR 260/14 - Rn. 14 mwN; 19.05.1998 - 9 AZR 327/96 - Rn. 16 mwN; Baumbach/Hopt/Roth 37. Aufl. HGB § 75 Rn. 2 mwN).
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