Handelsgesetzbuch
1. Buch - Handelsstand (§§ 1 - 104a) |
6. Abschnitt - Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge (§§ 59 - 83) |
(1) Löst der Gehilfe das Dienstverhältnis gemäß den Vorschriften der §§ 70 und 71 wegen vertragswidrigen Verhaltens des Prinzipals auf, so wird das Wettbewerbverbot unwirksam, wenn der Gehilfe vor Ablauf eines Monats nach der Kündigung schriftlich erklärt, daß er sich an die Vereinbarung nicht gebunden erachte.
(2) 1In gleicher Weise wird das Wettbewerbverbot unwirksam, wenn der Prinzipal das Dienstverhältnis kündigt, es sei denn, daß für die Kündigung ein erheblicher Anlaß in der Person des Gehilfen vorliegt oder daß sich der Prinzipal bei der Kündigung bereit erklärt, während der Dauer der Beschränkung dem Gehilfen die vollen zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zu gewähren. 2Im letzteren Falle finden die Vorschriften des § 74b entsprechende Anwendung.
(3) Löst der Prinzipal das Dienstverhältnis gemäß den Vorschriften der §§ 70 und 72 wegen vertragswidrigen Verhaltens des Gehilfen auf, so hat der Gehilfe keinen Anspruch auf die Entschädigung.
Anmerkung der Redaktion:Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1977, 1357) ist § 75 Abs. 3 wegen Unvereinbarkeit mit Art. 3 GG nicht mehr in Kraft.
Rechtsprechung zu § 75 HGB
144 Entscheidungen zu § 75 HGB in unserer Datenbank:
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2018 - 5 Sa 324/17
Außerordentliche Kündigung wegen illoyalen Verhaltens
- BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 260/14
Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung
- BGH, 08.10.2009 - IX ZR 61/06
Anspruch des gekündigten Geschäftsführers auf Karenzentschädigung keine ...
- BAG, 25.08.2022 - 8 AZR 453/21
Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter
- LG Stuttgart, 06.05.2019 - 44 O 100/18
Verfassungsmäßigkeit von § 75 Abs. 3 HGB über den Wegfall einer ...
- BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 620/75
Verfassungswidrigkeit des § 75 Abs. 3 HGB
- BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73
Außerordentliche Kündigung - Verfassungsmäßigkeit - Wettbewerbsverbot - ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 62/20
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen arglistiger Täuschung betreffend ein ...
- BGH, 30.04.2014 - I ZR 245/12
Abwerbeverbot - Abwerbeverbot in einer Kooperationsvereinbarung konkurrierender ...
- LAG München, 19.12.2007 - 11 Sa 294/07
Karenzentschädigung
Querverweise
Auf § 75 HGB verweisen folgende Vorschriften:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge
- § 75d
- Gewerbeordnung (GewO)
- Arbeitnehmer
- 1. Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze
- § 110 (Wettbewerbsverbot)