Rechtsprechung
   BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1619
BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73 (https://dejure.org/1973,1619)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1973 - 3 AZR 118/73 (https://dejure.org/1973,1619)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1973 - 3 AZR 118/73 (https://dejure.org/1973,1619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - Verfassungsmäßigkeit - Wettbewerbsverbot - Willkürverbot - Karenzentschädigung - Vorkonstitutionelles Recht - Nachkonstitutionelles Recht - Verwerfungsrecht

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Bedingtes Wettbewerbsverbot, Anspruch auf Karenzentschädigung bei Inanspruchnahme durch AG aus bedingtem Wettbewerbsverbot

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 330
  • NJW 1974, 1013
  • VersR 1974, 477
  • DB 1974, 582
  • DB 1974, 584
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.11.1967 - 3 AZR 471/66

    Karenzentschädigung - Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsbeschränkung -

    Auszug aus BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73
    Hier läßt der Wortlaut der Vereinbarung auch die Annahme zu, die Karenzentschädigung sei unbedingt und nicht nur für den Pall zugesagt worden, daß die Beklagte ihre Zustimmung zu einer von dem Kläger konkret beabsichtigten Konkurrenztätigkeit versagte (vgl. zu einer ähnlichen Abrede BAG 20, 162 [165 f.l = AP Nr. 21 zu § 74- HGB [zu II 2 der Gründe]).

    Für die Anwendung des § 75 Abs. 5 HGB komme es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG AP Nr. 1 zu § 75 HGB [zu III 5 der Gründe]; BAG AP Nr. 2 zu § 75 HGB [zu I der Gründe]; BAG AP Nr. 3 zu § 75 HGB [zu II 2 a der Gründe]; BAG 20, 162 [171 ff.] = AP Nr. 21 zu § 74 HGB [zu V der Gründe]; BAG AP Nr. 6 zu § 628 BGB [zu II 2 c der Gründe]) nicht auf die Porm, sondern den Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an, sofern nur der Arbeitnehmer wußte oder doch erkennen mußte, daß der Arbeitgeber einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung für gegeben hielt.

  • BAG, 02.12.1963 - 5 AZR 496/62

    Handlungsgehilfe - Zahlung einer Karenzentschädigung - Schwerwiegende

    Auszug aus BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73
    Demgegenüber hat Gumpert (BB 1964, 220; BB 1967, 1251 [1254]) zutreffend darauf hingewiesen, daß in dieser so unterschiedlichen Regelung der Folgen einer außerordentlichen Kündigung für das Wettbewerbsverbot eine Ungleichbehandlung liegen kann, die dem Verfassungsgebot des Artikel 3 Abs. 1 GG widerspricht: Bei gleichen Voraussetzungen (außerordentliche Kündigung eines Teils wegen vertragswidrigen Verhaltens des anderen Teils) wird der Arbeitgeber von der Leistung frei, behält aber den Anspruch auf die Gegenleistung, während der Arbeitnehmer nur wählen kann zwischen beiderseitiger Erfüllung oder beiderseitigem Freiwerden von der Leistung.
  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73
    Für alle Arbeitnehmer sind daher Wettbewerbsverbote (und auch Mandantenschutzklauseln) nur noch dann als verbindlich angesehen worden, wenn ihnen eine Entschädigung dafür zu gebilligt ist, daß sie ihre beruflichen Fähigkeiten nicht nach ihrer freien Entscheidung ausnutzen können (BAG 22, 125 [136 f .] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel [zu Teil I, V 3 b und 5 der Gründe]t BAG 23, 382 [38? f.]= AP Er. 25 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel [zu XI 2 b der Gründe]).
  • BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Hochbesoldete -

    Auszug aus BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73
    Bei den gesetzlichen Vorschriften über das Wettbewerbs recht für Handlungsgehilfen handelt es sich an sich um vor konstitutionelles Recht, bei dem die Verfassungswidrigkeit ohne Vorlage an das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden kann (vgl. dazu des näheren BAG 22, 215 [2251 = AP Nr. 10 zu § 75 b HGB [zu G III 1 b der Gründe]).
  • BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69

    Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsabrede - Karenzentschädigung - Konkurrenzklausel

    Auszug aus BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73
    So gestaltete Wettbewerbsabreden sind als bedingte Wettbewerbsverbote bezeichnet und als für die Arbeitnehmer unverbindlich an gesehen worden, weil sie § 7 Abs. 2 HGB umgehen, der zwingend die Zahlung einer KarenzentSchädigung vorschreibt (BAG 22, 324 [327 f.l = AP Nr. 26 zu § 74 HGB [zu II 2 der Grün- 6.
  • BAG, 16.07.1971 - 3 AZR 384/70

    Reichweite und Wirksamkeit einer Mandantenschutzklausel - Steuerberater

    Auszug aus BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73
    Für alle Arbeitnehmer sind daher Wettbewerbsverbote (und auch Mandantenschutzklauseln) nur noch dann als verbindlich angesehen worden, wenn ihnen eine Entschädigung dafür zu gebilligt ist, daß sie ihre beruflichen Fähigkeiten nicht nach ihrer freien Entscheidung ausnutzen können (BAG 22, 125 [136 f .] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel [zu Teil I, V 3 b und 5 der Gründe]t BAG 23, 382 [38? f.]= AP Er. 25 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel [zu XI 2 b der Gründe]).
  • BAG, 30.05.1969 - 3 AZR 188/68

    Entschädigungslose Wettbewerbsverbote - Hochbesoldete Angestellte - Ermittlung

    Auszug aus BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73
    21, 2J7 [251 = AP Nr. 8 zu § 75 b HGB [zu III 1 der Gründe]; BAG 22, 16 [21 f.] = AP Nr. 9 zu § 75 b HGB [zu II der Grün de]; dem haben zugestimmt Gumpert, BB 1969, 313; Waechter, DB 1969, 1105 [1106 f. zu Fußnote 15], Wiedemann, Anmerkung zu AP Nr. 9 zu § 75 b HGB [zu 2 a]).
  • BAG, 04.10.1958 - 2 AZR 200/55

    Wettbewerbsverbote - Vereinbarkeit mit GG - Handlungsgehilfe - Helfer in

    Auszug aus BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73
    Es ist zwar vom Bundesarbeitsgericht wiederholt ausgesprochen worden, daß arbeitsrechtlich fundierte Wettbewerbsverbote nicht nach Artikel 12 Abs. 1 GG grundgesetzwidrig seien (BAG 6, 291 [292, 2951 = AP Nr. 7 zu Art. 12 GG [zu 1 der Gründe], BAG AP Nr. 6 zu Art. 12 GG; BAG 3, 296 [301] = AP Nr. 3 zu § 135 f GewO [zu 5 a der Gründe]; BAG AP Nr. 4 zu § 135 f GewO; BAG AP Nr. 20 zu Art. 12 GG [zu 1 der Gründe]).
  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 301/56

    Inhalt des Wettbewerbsverbots - Ermittlung durch Auslegung - Technische

    Auszug aus BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73
    Es ist zwar vom Bundesarbeitsgericht wiederholt ausgesprochen worden, daß arbeitsrechtlich fundierte Wettbewerbsverbote nicht nach Artikel 12 Abs. 1 GG grundgesetzwidrig seien (BAG 6, 291 [292, 2951 = AP Nr. 7 zu Art. 12 GG [zu 1 der Gründe], BAG AP Nr. 6 zu Art. 12 GG; BAG 3, 296 [301] = AP Nr. 3 zu § 135 f GewO [zu 5 a der Gründe]; BAG AP Nr. 4 zu § 135 f GewO; BAG AP Nr. 20 zu Art. 12 GG [zu 1 der Gründe]).
  • Drs-Bund, 15.11.1952 - BT-Drs I/3856
    Auszug aus BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73
    In den Gesetzesmaterialien (Bundestagsdrucksache 1/3856, S. 38 zu E. § 90 a II Abs. 2) ist dazu nur gesagt: "Diese Regelung entspricht § 75 Abs. 3 HGB".
  • BAG, 09.05.1975 - 3 AZR 352/74

    Handlungsgehilfe: Umfang des Auflösungsschadens nach fristloser Kündigung

    allerdings die verfassungsrechtlichen Bedenken des Senats im Urteil vom 2. Oktober 1973 - 3 AZR 118/73 - /"demnächst 7 AP Nr. 5 zu § 75 RGB /'zu IV der Gründe 7 mit Anm. von Beitzke / zu 3 /auch zum Abdruck in Band 25 der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), aber der Inhalt des Wettbewerbsverbots wäre wenigstens schriftlich fixiert der sachliche, räumliche und zeitliche Geltungsbereich klar begrenzt und die Wirksamkeit des Verbots nach § 74- a HGB an strenge Voraussetzungen gebunden.
  • BAG, 08.02.1974 - 3 AZR 519/73

    Anspruch auf Karenzentschädigung - Böswilligkeit des Arbeitnehmers - Abwägung der

    Wortlaut und Sinn des § 11 des Anstellungsvertrages vom 15. September 1969 sprechen jedoch dafür, daß sich die Beklagte unbedingt zur KarenzentSchädigung verpflichten wollte und nicht nur für den Pall, daß sie ihre Zustimmung zu einer konkret beabsichtigten Konkurrenztätigkeit versagte (vgl. dazu das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil des Senats vom 26. Oktober 1973 - 3 AZR 118/73 - AP Nr. 5 zu § 73 HGB [zu I 1 der Gründe] mit Anm. von Beitzke).
  • BAG, 21.03.1974 - 3 AZR 259/73

    Anderweitiges Arbeitseinkommen - Anrechnung auf die Karenzentschädigung - Verweis

    Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, ob § 75 Abs. 3 HGB gegen Art. 3 Abs. 1 GG oder Art. 12 Abs. 1 GG verstößt und deshalb verfassungswidrig ist (vgl. die zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmte Entscheidung des Senats vom 26. Oktober 1973 - 3 AZR 118/73 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 75 HGB [zu IV der Gründe]).
  • BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 202/79

    Wettbewerbsverbot - Vertrauensschutz - Karenzentschädigung

    Gründe des Gemeinwohls bedingen auch in einem sozialen Rechtsstaat (Art. 20 Abs. 1 GG), der zu einer weitreichenden Arbeits schutzgesetzgebung aufgerufen ist, die Zulässigkeit von Wettbewerb sverboten und eines entsprechenden gesetzlichen Instrumentariums, und davon ist der Senat beständig ausgegangen (BAG 25, 330 [54-2 ff.] = AP Nr. 5 zu § 75 HGB [zu IV 2 der Gründe]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht