Handelsgesetzbuch
1. Buch - Handelsstand (§§ 1 - 104a) |
6. Abschnitt - Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge (§§ 59 - 83) |
(1) Der Prinzipal ist verpflichtet, die Geschäftsräume und die für den Geschäftsbetrieb bestimmten Vorrichtungen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten, auch den Geschäftsbetrieb und die Arbeitszeit so zu regeln, daß der Handlungsgehilfe gegen eine Gefährdung seiner Gesundheit, soweit die Natur des Betriebs es gestattet, geschützt und die Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes gesichert ist.
(2) Ist der Handlungsgehilfe in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Prinzipal in Ansehung des Wohn- und Schlafraums, der Verpflegung sowie der Arbeits- und Erholungszeit diejenigen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen, welche mit Rücksicht auf die Gesundheit, die Sittlichkeit und die Religion des Handlungsgehilfen erforderlich sind.
(3) Erfüllt der Prinzipal die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit des Handlungsgehilfen obliegenden Verpflichtungen nicht, so finden auf seine Verpflichtung zum Schadensersatze die für unerlaubte Handlungen geltenden Vorschriften der §§ 842 bis 846 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
(4) Die dem Prinzipal hiernach obliegenden Verpflichtungen können nicht im voraus durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden.
Rechtsprechung zu § 62 HGB
45 Entscheidungen zu § 62 HGB in unserer Datenbank:
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 69/19
Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2017 - 3 Sa 99/17
Schadenersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht
- BVerwG, 31.01.1997 - 1 C 20.95
Gewerberecht - Herstellung einer Sichtverbindung aus einem Arbeitsraum nach außen
Zum selben Verfahren:
- VG Kassel, 02.06.2020 - 1 K 2590/18
Übergang von Teilzeit zu Vollzeit nach Versetzung in den Ruhestand
- BGH, 14.05.2009 - III ZR 86/08
Durchführung der wiederkehrenden Prüfung von Kranen durch einen Sachkundigen nach ...
- BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06
Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung
- RG, 20.11.1911 - VI 213/11
Haftung für einen Erfüllungsgehilfen.
- BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95
Zurückbehaltungsrecht bei Arbeit in gefahrstoffbelasteten Räumen
- BVerwG, 25.10.1965 - I B 53.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit eines Verbots ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 62 HGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag und ähnliche Verträge
- Dienstvertrag
- § 618 (Pflicht zu Schutzmaßnahmen)