Rechtsprechung
   BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46222
BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14 (https://dejure.org/2015,46222)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2015 - 9 AZR 509/14 (https://dejure.org/2015,46222)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 (https://dejure.org/2015,46222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,46222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersteilzeit im Blockmodell - und die Tariferhöhung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Trariferhöhung und Altersteilzeit im Blockmodell

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14
    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 a der Gründe, BAGE 116, 86) .

    Kommt es in der Freistellungsphase zu Lohnerhöhungen, einem Einfrieren oder einer Kürzung von Zuwendungszahlungen, ist (mindestens) das auszuzahlen, was der Altersteilzeitarbeitnehmer erarbeitet hat (vgl. BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 g (3) der Gründe, BAGE 116, 86) .

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14
    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 a der Gründe, BAGE 116, 86) .

    Die Berechnung der in der Arbeitsphase angesparten und in der Freistellungsphase zu zahlenden Entgelte hat "zeitversetzt" zu erfolgen (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - aaO) .

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14
    Sie kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 20, BAGE 134, 202) .

    Daraus folgt, dass auch ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell für die gesamte Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses grundsätzlich die Bezüge erhält, die eine entsprechende Teilzeitkraft bei Anwendung der tariflichen Vorschriften erhalten würde (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 - Rn. 12; 19. April 2012 - 6 AZR 14/11 - Rn. 52; 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 30, BAGE 134, 202) .

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 14/11

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen in der Freistellungsphase der

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14
    Daraus folgt, dass auch ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell für die gesamte Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses grundsätzlich die Bezüge erhält, die eine entsprechende Teilzeitkraft bei Anwendung der tariflichen Vorschriften erhalten würde (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 - Rn. 12; 19. April 2012 - 6 AZR 14/11 - Rn. 52; 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 30, BAGE 134, 202) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 15 Sa 379/14

    Altersteilzeit - Blockmodell - Freizeitphase - Spiegelbildtheorie -

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Juni 2014 - 15 Sa 379/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14
    Die Teilzeitvergütung ist während des Zeitraums der Freistellungsphase auszuzahlen, der in seiner Lage dem Zeitraum der Arbeitsphase entspricht (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 230/06 - Rn. 21) .
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 379/10

    Zuwendung - Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14
    (2) § 4 Abs. 1 TV ATZ verweist lediglich auf "die sich für entsprechende Teilzeitkräfte bei Anwendung der tariflichen Vorschriften ... ergebenden Beträge" (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 379/10 - Rn. 20) .
  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12

    Altersteilzeit - Entgelterhöhung in der Freistellungsphase

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14
    Daraus folgt, dass auch ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell für die gesamte Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses grundsätzlich die Bezüge erhält, die eine entsprechende Teilzeitkraft bei Anwendung der tariflichen Vorschriften erhalten würde (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 - Rn. 12; 19. April 2012 - 6 AZR 14/11 - Rn. 52; 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 30, BAGE 134, 202) .
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14
    Er erarbeitet sich im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht (BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) und damit ein Zeitguthaben.
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    bb) Kommt es in der Freistellungsphase zu einem Einfrieren oder einer Kürzung von Zuwendungszahlungen, ist (mindestens) das auszuzahlen, was der Altersteilzeitarbeitnehmer erarbeitet hat (vgl. BAG 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 - Rn. 30; 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 26; vgl. auch BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 30, BAGE 116, 86) .
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 199/18

    Höhergruppierung in der Freistellungsphase eines

    Kommt es in der Freistellungsphase zu Lohnerhöhungen, einem Einfrieren oder einer Kürzung von Zuwendungszahlungen, ist (mindestens) das auszuzahlen, was der Altersteilzeitarbeitnehmer erarbeitet hat (st. Rspr., zB BAG 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 - Rn. 30 mwN; 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 26 mwN) .

    Hieraus hat der Senat abgeleitet, dass das Merkmal "entsprechende Teilzeitkräfte" die Arbeitsleistung in Teilzeit fingiert (vgl. BAG 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 - Rn. 31) .

  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 4 Sa 32/18

    Altersteilzeit im Blockmodell - private Dienstwagennutzung - Entgeltreduzierung -

    Die Teilzeitvergütung ist während des Zeitraums der Freistellungsphase auszuzahlen, der in seiner Lage dem Zeitraum der Arbeitsphase entspricht (BAG 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 - BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 -).

    a) Das eingeklagte Entgelt für den Zeitraum 1. Dezember 2013 bis 31. Mai 2014 entspricht nach der sogenannten Spiegelbildtheorie (BAG 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 - BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 -) dem Wertguthaben, das sich der Kläger durch seine Arbeitsleistung im Zeitraum 1. Dezember 2009 bis 31. Mai 2010 erarbeitet hat.

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 159/18

    Urlaubsentgelt - Fälligkeit während der Ansparphase eines "Sabbatjahres"

    Er erarbeitet sich ein Arbeitszeitguthaben, das nicht im Monat der Arbeitsleistung, sondern erst in der Freistellungsphase vergütet wird (vgl. zur Altersteilzeit im Blockmodell BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 26; 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 - Rn. 30) .
  • LAG Thüringen, 18.08.2016 - 2 Sa 212/14

    Eingruppierung eines Hausmeisters - einschlägige Ausbildung - Höhergruppierung im

    Daraus folgt, dass auch ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell für die gesamte Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses grundsätzlich die Bezüge erhält, die eine entsprechende Teilzeitkraft bei Anwendung der tariflichen Vorschriften erhalten würde (BAG 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 - juris mwN).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.06.2023 - 5 Sa 200/22

    Altersteilzeit, Blockmodell, Vergütung, Freistellungsphase, Tariferhöhung

    Kommt es in der Freistellungsphase zu Lohnerhöhungen, einem Einfrieren oder einer Kürzung von Zuwendungszahlungen, ist (mindestens) das auszuzahlen, was der Altersteilzeitarbeitnehmer erarbeitet hat (BAG, Urt. v. 17.11.2015 - 9 AZR 509/14 -, Rn. 30, juris).(Rn.61).

    Danach hat der Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche (BAG, Urt. v. 17.11.2015 - 9 AZR 509/14, Rn. 30, juris; BAG, Urt. v. 22.05.2012 - 9 AZR 423/10 -, Rn. 26, juris; BAG, Urt. v. 11.04.2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, juris; BAG, Urt. v. 04.10.2005 - 9 AZR 449/04 -, Rn. 16, juris).

    Kommt es in der Freistellungsphase zu Lohnerhöhungen, einem Einfrieren oder einer Kürzung von Zuwendungszahlungen, ist (mindestens) das auszuzahlen, was der Altersteilzeitarbeitnehmer erarbeitet hat (BAG, Urt. v. 17.11.2015 - 9 AZR 509/14 -, Rn. 30, juris).

  • LAG Thüringen, 14.06.2018 - 2 Sa 9/18

    Höhergruppierung in der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

    Kommt es in der Freistellungsphase zu Tariferhöhungen, sind diese auch für die Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell zu zahlen, sofern sich aus den Tarifverträgen kein abweichender Wille der Tarifvertragsparteien ergibt (vgl. BAG 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 - juris mwN), da das ersparte Zeitguthaben grundsätzlich mit der Vergütungshöhe auszuzahlen ist, die in der entsprechenden Freistellungsphase maßgeblich ist.
  • LAG Sachsen, 14.02.2018 - 2 Sa 294/17

    Höhe der Vergütung in der 2. (Freistellungs-)Hälfte eines

    Denn bei der Prüfung des Merkmals "entsprechende Teilzeitkraft" (i. S. von § 4 Abs. 1 TV ATZ -TgRV) geht es gerade um die Fiktion einer Arbeitsleistung in Teilzeit (BAG vom 17.11.2015 - 9 AZR 509/14 - Juris Rdnr. 31).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2016 - 5 Sa 161/16

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts - übertarifliche Zulage bei

    Insoweit werde auf die Entscheidung des BAG vom 17.11.2015 (9 AZR 509/14) verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht