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   BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83   

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BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83 (https://dejure.org/1984,1761)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1984 - 9 B 10609.83 (https://dejure.org/1984,1761)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1984 - 9 B 10609.83 (https://dejure.org/1984,1761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist - Sinn und Zweck des § 60 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83
    Danach folgt aus Sinn und Zweck des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO, daß die Tatsachen, die zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags dienen sollen, mit dem Antrag oder jedenfalls innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist vorzubringen sind, weil nur so die Unsicherheit darüber, ob es bei den Folgen der Fristversäumnis bleibt oder nicht, in den vom Prinzip der Rechtssicherheit geforderten engen Grenzen gehalten werden kann (vgl.z.B. Urteil vom 21. Oktober 1975 - BVerwG 6 C 170.73 - BVerwGE 49, 252 [BVerwG 21.10.1975 - VI C 170/73]; s. auch BVerfGE 35, 47 f.).
  • BVerwG, 09.07.1975 - 6 C 18.75

    Geltendmachung von Wiedereinsetzungsgründen binnen der für den Antrag geltenden

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83
    Eine Ausnahme von der - fristgebundenen - Darlegungspflicht besteht nur für solche den Wiedereinsetzungsantrag stützenden Gründe, die für das Gericht offenkundig sind und aus diesem Grunde einer Darlegung nicht bedürfen (vgl.z.B. Beschluß vom 9. Juli 1975 - BVerwG 6 C 18.75 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 86).
  • BGH, 31.10.1973 - IV ZB 41/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtzeitiger Antrag - Formgerechter

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83
    Zu den der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags dienenden Tatsachen, die - wenn sie nicht offenkundig sind - vom Antragsteller in der Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend gemacht werden müssen, gehören notwendigerweise auch diejenigen Umstände, aus denen sich ergibt, daß der Antragsteller nach Behebung des zur Fristversäumnis führenden Hindernisses rechtzeitig um die Wiedereinsetzung nachgesucht hat (vgl. - zu den zivilprozessualen Wiedereinsetzungsvorschriften - BAG, Urteil vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 - NJW 1973 S. 214; BGH, Beschluß vom 31. Oktober 1973 - IV ZB 41/73 - VersR 1974 S. 249).
  • BAG, 27.07.1972 - 1 AZR 155/72

    Wiedereinsetzungsantrag - Einhaltung der Wiedereinsetzungsfrist -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83
    Zu den der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags dienenden Tatsachen, die - wenn sie nicht offenkundig sind - vom Antragsteller in der Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend gemacht werden müssen, gehören notwendigerweise auch diejenigen Umstände, aus denen sich ergibt, daß der Antragsteller nach Behebung des zur Fristversäumnis führenden Hindernisses rechtzeitig um die Wiedereinsetzung nachgesucht hat (vgl. - zu den zivilprozessualen Wiedereinsetzungsvorschriften - BAG, Urteil vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 - NJW 1973 S. 214; BGH, Beschluß vom 31. Oktober 1973 - IV ZB 41/73 - VersR 1974 S. 249).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Dabei ist der die Wiedereinsetzung Begehrende verpflichtet anzugeben, wann das zur Fristversäumnis führende Hindernis weggefallen ist, um dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob der Wiedereinsetzungsantrag fristgerecht gestellt worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.08.1984 - 9 B 10609.83 - BayVBl. 1985, 286; Urt. v. 01.03.1991 - 8 C 31.89 - BVerwGE 88, 60).
  • BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 18.14

    Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan; "vollständiges Urteil" im Sinne von § 133

    Der Vortrag der Antragsteller lässt bereits eine Angabe von Tatsachen vermissen, aus denen sich ergibt, wann die angeblich unverschuldeten Hindernisse weggefallen sind (zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 22. August 1984 - 9 B 10609/83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 142).
  • BVerwG, 27.09.1993 - 4 NB 35.93

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

    Denn zu den der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags dienenden Tatsachen, die innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO vorgetragen werden müssen, gehören notwendigerweise auch die Umstände, aus denen sich ergibt, daß der Antragsteller nach Behebung des für die Fristversäumung ursächlichen Hindernisses rechtzeitig um die Wiedereinsetzung nachgesucht hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. August 1984 - BVerwG 9 B 10609.83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 142).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2011 - 6 B 1768/10

    Antrag eines Polizeikommissars auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem

    BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1975 - 6 C 170.73 -, BVerwGE 49, 252; Beschlüsse vom 19. März 1981 - 6 CB 91.80 -, DÖV 1981, 636, und vom 22. August 1984 - 9 B 10609.83 -, BayVBl 1985, 286.

    BVerwG, Beschluss vom 22. August 1984 - 9 B 10609.83 -, BayVBl 1985, 286; Urteil vom 1. März 1991 - 8 C 31.89 -, BVerwGE 88, 66; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 1996 - 5 S 2457/95 -, NJW 1996, 2882.

  • VG Lüneburg, 21.09.2005 - 1 A 80/03

    Beihilfe; Beamter; Verjährung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Bei diesem Ablauf der Dinge war der Kläger einer ausdrücklichen Darlegung der bei der Behörde schon bekannten Gründe enthoben (BVerwG NJW 1976, 74; DVBl. 1983, 996; BayVBl. 1985, 286; BGH NJW 1979, 109; VGH München, BayVBl. 1978, 246).
  • BGH, 17.10.2017 - AnwZ (Brfg) 37/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Insoweit muss deshalb der Antragsteller darlegen, wann das Hindernis - hier: Kenntnis davon, dass kein Widerspruch bei der Beklagten eingegangen ist - entfallen ist, d.h. er in die Lage versetzt wurde, Wiedereinsetzung zu beantragen (vgl. nur BVerwG, BayVBl. 1985, 286; BVerwGE 88, 66, 70; Schenke, VwGO, 23. Aufl., § 60 Rn. 27, 29; siehe auch zur Wiedereinsetzung nach der ZPO: BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 1996 - VI ZB 16/96, NJW 1997, 1079 und vom 13. Dezember 1999 - II ZR 225/98, NJW 2000, 592; Musielak/Voit/Grandel, ZPO, 14. Aufl., § 236 Rn. 4).
  • BVerwG, 20.06.1995 - 1 C 38.93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    In einem solchen Fall entbindet auch die Ermächtigung des § 60 Abs. 4 Satz 2 VwGO, Wiedereinsetzung ohne Antrag zu gewähren, nicht davon, die Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Zweiwochenfrist vorzubringen (vgl. Beschluß vom 22. August 1984 - BVerwG 9 B 10609.83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 142, S. 40).
  • VGH Hessen, 19.05.1992 - 13 TP 2474/91

    Kontrolle der Einhaltung von Fristen anhand der Eignungsbestätigung des Gerichts

    Eine glaubhafte Darlegung der aus Sicht des Antragstellers für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand maßgeblichen Gründe war vorliegend auch nicht deshalb ausnahmsweise entbehrlich, weil die der Fristversäumung zugrundeliegende Umstände für das Verwaltungsgericht offenkundig gewesen wären oder sich ihm jedenfalls innerhalb der Zweiwochenfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO anderweitig glaubhaft dargeboten hätten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1973, a.a.O., Beschluß vom 22. August 1984 - BVerwG 9 B 10609.83 -, BayVBl. 1985, 286).
  • VG Saarlouis, 15.03.2012 - 6 K 872/11

    Vererblichkeit eines Beihilfeanspruchs; Verfristung des Beihilfeantrags;

    (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 03.08.2011 - AN 15 K 11.01045 -, zitiert nach JURIS unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 22.8.1984 in BayVBl 1985, 286 zur gleichlautenden Bestimmung des § 60 Abs. 2 VwGO; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 60 Rdnr. 29 mit Nachweisen; Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann, VwGO, § 60 Rdnr. 60 und Rdnr. 66; VG Oldenburg, Urteil vom 30.07.2004 - 6 A 4853/03 -, zitiert nach JURIS).
  • VG Saarlouis, 15.03.2012 - 6 K 1802/11

    Beamtenrecht; Vererblichkeit eines Beihilfeanspruchs; Verfristung des

    (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 03.08.2011 - AN 15 K 11.01045 -, zitiert nach JURIS unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 22.8.1984 in BayVBl 1985, 286 zur gleichlautenden Bestimmung des § 60 Abs. 2 VwGO; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 60 Rdnr. 29 mit Nachweisen; Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann, VwGO, § 60 Rdnr. 60 und Rdnr. 66; VG Oldenburg, Urteil vom 30.07.2004 - 6 A 4853/03 -, zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 14.09.2000 - 5 B 15.00

    Zulässigkeit von einer außerordentlichen Beschwerde gegen eine von Gesetzes wegen

  • BFH, 28.12.1989 - VIII R 70/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1996 - 5 S 2457/95

    Wiedereinsetzung: Verzögerung der Briefbeförderung - keine Nachfragepflicht des

  • BVerwG, 12.08.1985 - 9 B 321.85

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten - Beweislast für das

  • VG Ansbach, 03.08.2011 - AN 15 K 11.01045

    Ausschlussfrist von einem Jahr für die Stellung von Beihilfeanträgen

  • BVerwG, 10.06.1987 - 1 B 68.87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Rechtsmittelfrist -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2006 - 12 A 1109/06

    Voraussetzungen der Fristwahrung zur Stellung eines Antrags auf Zulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1998 - 15 A 6221/95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1997 - 16 A 476/96
  • VG Halle, 22.03.2016 - 4 A 135/14

    (Keine) Verrechnung von Aufwendungen für den Ersatz eines undichten

  • VG Gelsenkirchen, 30.10.2014 - 13 K 4179/12

    Rechtzeitige Beantragung einer Wiedereinsetzung nach Wegfall des Hindernisses

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