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   BVerwG, 13.09.2018 - 9 B 29.17   

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https://dejure.org/2018,31261
BVerwG, 13.09.2018 - 9 B 29.17 (https://dejure.org/2018,31261)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.2018 - 9 B 29.17 (https://dejure.org/2018,31261)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 2018 - 9 B 29.17 (https://dejure.org/2018,31261)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Endgültige Herstellung im Sinne des Erschließungsrechts aus Ex-ante-Sicht eines Grundstückseigentümers; Entstehen einer endgültigen tatsächlichen Vorteilslagevor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Endgültige Herstellung im Sinne des Erschließungsrechts aus Ex-ante-Sicht eines Grundstückseigentümers; Entstehen einer endgültigen tatsächlichen Vorteilslagevor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erschließungsbeiträge - und ihre Festsetzung nach 40 Jahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2018 - 9 B 29.17
    Ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08) auch auf das Erschließungsbeitragsrecht zu übertragen und anzuwenden, und kann vor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht eine endgültige tatsächliche Vorteilslage entstehen, wenn eine Straße nutzbar ist und 40 Jahre lang als solche genutzt wird?.

    Dem Gesetzgeber obliegt es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an Beiträgen und dem Interesse des Beitragsschuldners, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann (Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143 Rn. 40 ff.).

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2018 - 9 B 29.17
    Geklärt ist ferner, dass die vorgenannten Grundsätze für alle Fallkonstellationen, in denen eine abzugeltende Vorteilslage eintritt, und damit für das gesamte Beitragsrecht gelten (BVerwG, Urteile vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 Rn. 17 und vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 218 Rn. 9).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14

    Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit;

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2018 - 9 B 29.17
    Geklärt ist ferner, dass die vorgenannten Grundsätze für alle Fallkonstellationen, in denen eine abzugeltende Vorteilslage eintritt, und damit für das gesamte Beitragsrecht gelten (BVerwG, Urteile vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 Rn. 17 und vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 218 Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20

    Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der

    Nur eine solche, entsprechend der Planung der Gemeinde endgültig technisch fertiggestellte Straße ist eine beitragsfähige Erschließungsanlage im Rechtssinn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.09.2018 - 9 B 29.17 - juris Rn. 6).
  • VG Köln, 28.09.2021 - 17 K 1169/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.09.2018 - 9 B 29.17 -, juris, Rn. 5; VGH BW, Urteil vom 21.06.2017 - 2 S 1946/16 -, juris, Rn. 48.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.09.2018 - 9 B 29.17 -, juris, Rn. 5; VGH BW, Urteil vom 21.06.2017 - 2 S 1946/16 -, juris, Rn. 55.

  • VG Köln, 28.09.2021 - 17 K 1165/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.09.2018 - 9 B 29.17 -, juris, Rn. 5; VGH BW, Urteil vom 21.06.2017 - 2 S 1946/16 -, juris, Rn. 48.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.09.2018 - 9 B 29.17 -, juris, Rn. 5; VGH BW, Urteil vom 21.06.2017 - 2 S 1946/16 -, juris, Rn. 55.

  • VG Köln, 28.05.2019 - 17 K 10696/16
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 2018 - 9 B 29.17 -, juris Rdnr. 5, VGH BW, Urteil vom 21. Juni 2017 - 2 S 1946/16 -, juris Rdnr. 47 ff.

    vgl. zu letzterem Aspekt nochmals BVerwG, Beschluss vom 13. September 2018 - 9 B 29.17 -, juris Rdnr. 5, und VGH BW, Urteil vom 21. Juni 2017 - 2 S 1946/16 -, juris Rdnr. 55.

  • VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün

    Ein solches Provisorium erfüllt nicht die Anforderungen an die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlage und vermittelt für sich genommen auch unter tatsächlichen Gesichtspunkten keine beitragsrelevante Vorteilslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 2018 - 9 B 29.17 - juris, Rn. 5).
  • VG Schleswig, 14.11.2018 - 9 A 303/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer

    Darüber hinaus stellt nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.09.2018 eine Fahrbahn, die seitlich keinerlei Befestigung und Begrenzung aufweist, sondern gleichsam in das angrenzende Gelände "ausläuft", so dass die Straßenkante jederzeit wegbrechen kann, ein Provisorium dar, das nicht die Anforderungen an die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlage erfüllt (- 9 B 29/17 -, juris Rn. 5).
  • VG Münster, 22.05.2023 - 3 L 212/23

    Erschließungsbeitragsrecht, Festsetzungsverjährung, erstmalige endgültige

    BVerwG, Beschluss vom 13. September 2018 - 9 B 29.17 -, juris, Rn. 5.
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