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   BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10   

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BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10 (https://dejure.org/2010,17577)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.2010 - 9 B 41.10 (https://dejure.org/2010,17577)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 2010 - 9 B 41.10 (https://dejure.org/2010,17577)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 FlurbG, § 65 Abs 1 FlurbG, § 47 FlurbG
    Flurbereinigung; vorläufige Besitzeinweisung; Mängel der Abfindung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren; Anfechtung einer vorläufigen Besitzeinweisung wegen Abfindungsmängeln; Begründung eines revisionsrechtlichen Verfahrensmangels durch fehlerhafte Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Flurbereinigung; vorläufige Besitzeinweisung; Mängel der Abfindung

  • ra.de
  • rewis.io

    Flurbereinigung; vorläufige Besitzeinweisung; Mängel der Abfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FlurbG § 44; FlurbG § 65 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an eine vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren; Anfechtung einer vorläufigen Besitzeinweisung wegen Abfindungsmängeln; Begründung eines revisionsrechtlichen Verfahrensmangels durch fehlerhafte Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10
    In einem solchen Fall fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts und zugleich für die Überprüfung der Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (vgl. Beschlüsse vom 18. Mai 1999 - BVerwG 7 B 11.99 - juris Rn. 4 und vom 21. Juli 2010 a.a.O., jeweils unter Bezugnahme auf Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ).

    Das Gericht muss sich zwar nicht mit allen Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des festgestellten Sachverhalts in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich auseinandersetzen (Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O. S. 209).

  • BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84

    Flurbereinigungsrecht - Vorläufige Besitzeinweisung

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10
    Mit dem Erfordernis der Wertnachweise bezieht sich die Vorschrift auf die Ergebnisse der Bodenwertermittlung (Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 120.81 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 3 S. 2); mit dem weiteren Erfordernis, dass das Verhältnis der Abfindung zur Einlage feststehen muss, wird zusätzlich zur Wertermittlung der Einlage- und Abfindungsflächen der Landabzug nach § 47 FlurbG berücksichtigt (vgl. Urteil vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 - RzF - 86 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG).

    Dementsprechend geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden kann, sie verletze die Bestimmung des § 44 FlurbG (Beschluss vom 24. Januar 1959 - BVerwG 1 B 167.58 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 1; Urteil vom 15. Dezember 1983 a.a.O. S. 3 f.); Abfindungsmängel können vielmehr nur ausnahmsweise zur Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung führen, wenn zwischen Einlage und Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Missverhältnis besteht oder die vorläufige Einweisung entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebes führt (Urteile vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - BVerwGE 71, 369 und vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5 S. 10 f.).

  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 120.81

    Vorläufige Besitzeinweisung - Wert der Holzpflanzen - Obstbäume

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10
    Mit dem Erfordernis der Wertnachweise bezieht sich die Vorschrift auf die Ergebnisse der Bodenwertermittlung (Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 120.81 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 3 S. 2); mit dem weiteren Erfordernis, dass das Verhältnis der Abfindung zur Einlage feststehen muss, wird zusätzlich zur Wertermittlung der Einlage- und Abfindungsflächen der Landabzug nach § 47 FlurbG berücksichtigt (vgl. Urteil vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 - RzF - 86 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG).

    Dementsprechend geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden kann, sie verletze die Bestimmung des § 44 FlurbG (Beschluss vom 24. Januar 1959 - BVerwG 1 B 167.58 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 1; Urteil vom 15. Dezember 1983 a.a.O. S. 3 f.); Abfindungsmängel können vielmehr nur ausnahmsweise zur Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung führen, wenn zwischen Einlage und Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Missverhältnis besteht oder die vorläufige Einweisung entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebes führt (Urteile vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - BVerwGE 71, 369 und vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5 S. 10 f.).

  • BVerwG, 21.07.2010 - 4 B 1.10

    Zuordnung von Fehlern in der Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung zum

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10
    Fehler, die dem Gericht dabei unterlaufen, sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel deshalb grundsätzlich nicht begründen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 407.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11 und vom 21. Juli 2010 - BVerwG 4 B 1.10 - juris Rn. 5).

    In einem solchen Fall fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts und zugleich für die Überprüfung der Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (vgl. Beschlüsse vom 18. Mai 1999 - BVerwG 7 B 11.99 - juris Rn. 4 und vom 21. Juli 2010 a.a.O., jeweils unter Bezugnahme auf Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10
    Geht es wesentlichem Inhalt der Tatsachenbekundungen eines Beteiligten nicht nach, so hat es aber darzulegen, welche rechtlichen oder tatsächlichen Überlegungen es veranlasst haben, von einer Ausein-andersetzung mit dem Vorbringen abzusehen (Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 ).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10
    Diese Vorschrift verpflichtet das Gericht, in den Urteilsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die Voraussetzungen für seine Entscheidung als erfüllt anzusehen (Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - BVerwGE 61, 365 ).
  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82

    Flurbereinigung - Veränderung - Wesentliche Veränderung - Geschlossene Waldfläche

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10
    Dementsprechend geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden kann, sie verletze die Bestimmung des § 44 FlurbG (Beschluss vom 24. Januar 1959 - BVerwG 1 B 167.58 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 1; Urteil vom 15. Dezember 1983 a.a.O. S. 3 f.); Abfindungsmängel können vielmehr nur ausnahmsweise zur Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung führen, wenn zwischen Einlage und Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Missverhältnis besteht oder die vorläufige Einweisung entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebes führt (Urteile vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - BVerwGE 71, 369 und vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5 S. 10 f.).
  • BVerwG, 19.10.1999 - 9 B 407.99

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Tatrichterliche

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10
    Fehler, die dem Gericht dabei unterlaufen, sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel deshalb grundsätzlich nicht begründen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 407.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11 und vom 21. Juli 2010 - BVerwG 4 B 1.10 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 12.10

    Rechtliches Gehör; Berücksichtigung des tatsächlichen Vorbringens der Beteiligten

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10
    Das Recht auf Gehör gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lassen (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 2. September 2010 - BVerwG 9 B 12.10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 131.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10
    Ob die hierzu angestellten Erwägungen widerspruchsfrei, logisch konsequent und rechtlich tragfähig sind, ist hingegen keine Frage der ordnungsgemäßen Begründung im Sinne des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 131.81 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 24.01.1959 - I B 167.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.05.1999 - 7 B 11.99
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2024 - 70 A 1.23

    Vorläufige Besitzeinweisung - grobes Missverhältnis zwischen Einlage und

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 12. November 2010 - BVerwG 9 B 41.10 - juris Rn. 4 m.w.N.; dem folgend: OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 5. November 2015 - OVG 70 A 3.14 - juris Rn. 38 und vom 30. November 2023 - OVG 70 A 2/23 - UA S. 10 f.) bezieht sich § 65 Abs. 1 Satz 1 FlurbG mit dem Erfordernis der Wertnachweise auf die Ergebnisse der Bodenwertermittlung; mit dem weiteren Erfordernis, dass das Verhältnis der Abfindung zur Einlage feststehen muss, wird zusätzlich zur Wertermittlung der Einlage- und Abfindungsflächen der Landabzug nach § 47 FlurbG berücksichtigt.

    Dementsprechend geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden kann, sie verletze die Bestimmung des § 44 FlurbG; Abfindungsmängel können vielmehr nur ausnahmsweise zur Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung führen, wenn zwischen Einlage und Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Missverhältnis besteht oder die vorläufige Einweisung entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebes führt (BVerwG, Beschluss vom 12. November 2010 - BVerwG 9 B 41.10 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 15 KF 2/19

    Berufsrichter; Beschwerde; Einstellung; Gerichtskosten; Nichtzulassung der

    Deshalb kann die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden, die zugedachte Abfindung sei nicht wertgleich und verletzte deshalb die Bestimmung des § 44 FlurbG; insoweit darf dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden (vgl. Senatsurteile vom 21.2.2017 - 15 KF 13/16 - juris Rn. 37, vom 1.2.2017 - 15 KF 23/15 - n. v. und vom 15.3.2011 - 15 KF 24/09 - juris Rn. 24, jeweils m. w. N.; grundlegend BVerwG, Beschluss vom 12.11.2010 - 9 B 41.10 - juris Rn. 4; Wingerter/Mayr, a. a. O., § 65 Rn. 20).

    Deshalb kann die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden, die zugedachte Abfindung sei nicht wertgleich und verletzte deshalb die Bestimmung des § 44 FlurbG; insoweit darf dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden (vgl. Senatsurteile vom 21.2.2017 - 15 KF 13/16 - juris Rn. 37, vom 1.2.2017 - 15 KF 23/15 - n. v. und vom 15.3.2011 - 15 KF 24/09 - juris Rn. 24, jeweils m. w. N.; grundlegend BVerwG, Beschluss vom 12.11.2010 - 9 B 41.10 - juris Rn. 4; Wingerter/Mayr, a. a. O., § 65 Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 15 KF 24/09

    Anforderungen an eine vorläufige Besitzeinweisung in der Flurbereinigung;

    Deshalb kann die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden, die zugedachte Abfindung sei nicht wertgleich und verletzte deshalb die Bestimmung des § 44 FlurbG; insoweit darf dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 2.66 -, RdL 1967, 219; Beschluss vom 30. August 1968 - BVerwG IV B 78.68 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 2; Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 40.79 -, BVerwGE 59, 79 [85]; Urteil vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5; Beschluss vom 12. November 2010 - BVerwG 9 B 41.10 -, juris; Urteile des Senats vom 27. Juni 2007 - 15 KF 14/06 -, RdL 2008, 16 und vom 16. März 2010 - 15 KF 14/07 - n.v.; Schwantag, in: Schwantag/Wingerter, Flurbereinigungsgesetz, 8. Auflage 2008, § 65 Rdnr. 20).

    Abfindungsmängel können nur ausnahmsweise zur Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung führen, wenn zwischen der Einlage und der Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Missverhältnis besteht oder die vorläufige Einweisung entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebs eines Teilnehmers führt, die eine auch nur vorübergehende Nutzung der zugewiesenen Flächen als unzumutbar erscheinen lassen (BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966, a.a.O.; Beschluss vom 30. August 1968, a.a.O.; Urteil vom 4. Juli 1985, a.a.O., BVerwGE 71, 369 [372]; Urteil vom 17. August 1988, a.a.O., Beschluss vom 12. November 2010, a.a.O.; Urteil des Senats vom 27. Juni 2007, a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Bayern, 11.05.2017 - 13 AS 17.246

    Erreichbarkeit als Vorraussetzung einer vorläufigen Besitzeinweisung im

    Bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung ist im Übrigen regelmäßig nicht näher zu untersuchen, ob die zugedachten Abfindungen wertgleich sind, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.2010 - 9 B 41.10 - juris Rn. 4 m.w.N; BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris Rn. 12).

    Dies wäre nur der Fall, wenn entweder ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder unzumutbar in die Struktur des Betriebs eingegriffen worden ist (BVerwG, B.v. 12.11.2010 - 9 B 41.10 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris Rn. 12; Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 65 Rn. 20 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 13 AS 19.820

    Kein Erfordernis einer Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung

    Bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung ist im Übrigen regelmäßig nicht näher zu untersuchen, ob die zugedachten Abfindungen wertgleich sind, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.2010 - 9 B 41.10 - juris Rn. 4 m.w.N; BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris Rn. 12).

    Dies wäre nur der Fall, wenn entweder ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder unzumutbar in die Struktur des Betriebs eingegriffen worden ist (BVerwG, B.v. 12.11.2010 - 9 B 41.10 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris Rn. 12; Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 65 Rn. 20 m.w.N.; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 11.5.2017 - 13 AS 17.246 - juris Rn. 29; B.v. 24.6.2014 - 13 AS 14.717 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 02.12.2021 - 13 A 19.1702

    Vorläufige Besitzeinweisung, Rüge der fehlenden Wertgleichheit, grobes

    Bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung ist im Übrigen regelmäßig nicht näher zu untersuchen, ob die zugedachten Abfindungen wertgleich sind, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.2010 - 9 B 41.10 - juris Rn. 4 m.w.N; BVerwG, U.v. 30.10.1979 - 5 C 40.79 - BVerwGE 59, 79/85; BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 13 AS 19.820 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris Rn. 12).

    Dies wäre nur der Fall, wenn entweder ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder unzumutbar in die Struktur des Betriebs eingegriffen worden ist (BVerwG, B.v. 12.11.2010 - 9 B 41.10 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 13 AS 19.820 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 23.6.2017 - 13 AS 16.2546 - juris Rn. 44; BayVGH, B.v. 11.5.2017 - 13 AS 17.246 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 24.6.2014 - 13 AS 14.717 - juris Rn. 25 BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris Rn. 12; vgl. Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 65 Rn. 20 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14

    Flurbereinigungsverfahren "Unteres Odertal": Klage des Vereins der Freunde des

    Insoweit ist zunächst auf folgende, für die Regelflurbereinigung geltende Grundsätze hinzuweisen: Indem § 65 FlurbG nur das Vorliegen der endgültigen Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke und das Feststehen des Verhältnisses der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten voraussetzt, nimmt er nicht auf die weiteren Maßgaben des § 44 FlurbG für die Landabfindung Bezug, so dass die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit Verweis hierauf angefochten und Abfindungsmängel ausnahmsweise lediglich dann berücksichtigt werden können, wenn zwischen Einlage und Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Missverhältnis besteht oder die vorläufige Besitzeinweisung offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebs führt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: vgl. zuletzt Beschluss vom 12. November 2010 - 9 B 41/10 -, juris Rz. 4 m.w.N.; Wingerter/Mayr, a.a.O., § 65 Rz. 20 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2021 - 9a D 108/19

    Rechtmäßige Einleitung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens

    Zu den möglichen Rügen gegen eine vorläufige Besitzeinweisung vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 1988 - 5 C 78.84 -, juris Rn. 16, und Beschluss vom 12. November 2010 - 9 B 41.10 -, juris Rn. 4 m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 AS 19.820 -, juris Rn. 27 ff. m. zahlr.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2013 - 70 S 1.13

    Unternehmensflurbereinigungsverfahren; Nationalpark Unteres Odertal; vorläufige

    Abfindungsmängel können deshalb zur Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung ausnahmsweise dann führen, wenn zwischen Einlage und Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Missverhältnis besteht oder die vorläufige Besitzeinweisung offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebs führt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: vgl. zuletzt Beschluss vom 12. November 2010 - 9 B 41/10 -, juris Rz. 4 m.w.N.; Wingerter/Mayr, a.a.O., § 65 Rz. 20 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 70 A 4.16

    Vorläufige Besitzeinweisung im Bodenordnungsverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluss v. 12. November 2010 - 9 B 41.10 -, juris Rn 4 f. m.w.N.; dem folgend Urteil des Senats v. 5. November 2015 - OVG 70 A 3.14 -, juris Rn 38) bezieht sich § 65 Abs. 1 Satz 1 FlurbG mit dem Erfordernis der Wertnachweise auf die Ergebnisse der Bodenwertermittlung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2018 - 70 S 2.18

    Verteilung im Flurbereinigungsverfahren; Wertgleichheit der Abfindung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2018 - 70 S 2.18

    Vorläufige BesitzeinweisungWertgleichheit von Einlage und AbfindungBefürchtung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 15.15

    Bodenneuordnungsverfahren; vorläufige Besitzeinweisung; Geltendmachung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 70 A 2.17

    Vorläufige Besitzeinweisung im Bodenordnungsverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2017 - 70 A 19.15
  • OVG Sachsen, 20.11.2020 - 7 C 27/18

    Rechtsschutzinteresse; Abfindung; Besitzeinweisung

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