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VGH Bayern, 07.03.2006 - 9 C 06.656 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- LSG Bayern, 18.01.2022 - L 2 U 167/20
Verfahrensrecht: Statthaftigkeit und Voraussetzungen einer Gegenvorstellung
Keine Berücksichtigung im Rahmen einer Anhörungsrüge finden können Tatsachen, die erstmals im Anhörungsrügeverfahren vorgetragen werden (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 25.06.2015, V ZR 86/14; BFH, Beschluss vom 15.07.2013, IX S 14/13; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 03.12.2020, Vf. 179-IV-20 (HS), Vf. 180-IV-20 (e.A.); Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07.03.2006, 9 C 06.656; Bayer. LSG, Beschlüsse vom 07.04.2014, L 15 SF 53/14, und vom 12.08.2015, L 15 RF 23/15); eine Ergänzung oder Nachbesserung des Vortrags ist daher im Verfahren der Anhörungsrüge nicht zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.11.2019, 1 BvR 1716/19; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 01.03.2010, 9 B 8/10, 9 B 8/10 (9 B 3/09); BGH, Beschluss vom 25.06.2015, V ZR 86/14). - LSG Bayern, 18.02.2016 - L 15 SF 133/16
Unzulässige Anhörungsrüge
Ein solches Vorbringen kann schon per se keine Verletzung des rechtlichen Gehörs begründen, da es als neuer Sachvortrag für die Anhörungsrüge unbeachtlich ist (vgl. Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschuss vom 07.03.2006, Az.: 9 C 06.656). - LSG Bayern, 27.04.2016 - L 15 SB 42/16
Unzulässige Anhörungsrüge mangels substantiiertem Vortrag
Der mit der Anhörungsrüge vorgetragene Wechsel des behandelnden Orthopäden kann schon per se keine Verletzung des rechtlichen Gehörs begründen, da er als neuer Sachvortrag für die Anhörungsrüge unbeachtlich ist (vgl. Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschuss vom 07.03.2006, Az.: 9 C 06.656).
- LSG Bayern, 21.01.2016 - L 15 SB 42/16
Unzulässige Anhörungsrüge - Darlegungserfordernisse
Der mit der Anhörungsrüge vorgetragene Wechsel des behandelnden Orthopäden kann schon per se keine Verletzung des rechtlichen Gehörs begründen, da er als neuer Sachvortrag für die Anhörungsrüge unbeachtlich ist (vgl. Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschuss vom 07.03.2006, Az.: 9 C 06.656). - LSG Bayern, 04.05.2016 - L 15 SF 133/16
Darlegungserfordernis im Rahmen einer Anhörungsrüge
Ein solches Vorbringen kann schon per se keine Verletzung des rechtlichen Gehörs begründen, da es als neuer Sachvortrag für die Anhörungsrüge unbeachtlich ist (vgl. Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschuss vom 07.03.2006, Az.: 9 C 06.656). - LSG Bayern, 12.08.2015 - L 15 RF 23/15
Kein neuer Sachvortrag durch Anhörungsrüge
Denn mangels Kenntnis des Gerichts von diesen Tatsachen zum Zeitpunkt der mit der Anhörungsrüge angegriffenen gerichtlichen Entscheidung ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs schon per se ausgeschlossen (vgl. Bayer. VGH, Beschuss vom 07.03.2006, Az.: 9 C 06.656). - VGH Bayern, 30.04.2014 - 9 C 14.722
Anhörungsrüge; Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe; fehlende …
Neues Vorbringen, das zur Begründung der Beschwerde noch nicht vorgetragen wurde und deshalb bei der Entscheidung über die Beschwerde nicht berücksichtigt werden konnte, ist ebenfalls nicht geeignet, eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darzutun (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2006 - 9 C 06.656).