Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20 (HS), 180-IV-20 (e.A.) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde wegen durch das Landgericht Leipzig unterlassener Überprüfung einer wirksamen Vertretungsvollmacht spätestens zu Beginn der Hauptverhandlung
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 23.07.2020 - 2 Ws 283/20
- VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20 (HS), 180-IV-20 (e.A.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rpsr.).Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen lassen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159- IV-15; st. Rspr.).
- BGH, 31.08.2020 - StB 23/20
Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
Vielmehr hätte dargelegt werden müssen, dass das Gericht die Grenzen seines Beurteilungsspielraums überschritten haben könnte, der ihm zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 144 Abs. 1 StPO zugestanden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2020 - StB 23/20 - juris Rn. 11). - VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 90-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
aa) Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61- IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).
- VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09
Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann schließlich nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2009 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14
Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rpsr.). - VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
Dass der Beschwerdeführer diese Auffassung nicht teilt, betrifft keinen Aspekt rechtlichen Gehörs (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 130-IV-20 [HS]; Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 4-IV- 18; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 45-IV-09). - BVerfG, 27.11.2019 - 1 BvR 1716/19
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) verlangt …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
Dieser Rechtsbehelf dient lediglich der Überprüfung einer bereits ergangenen gerichtlichen Entscheidung, nicht der Fortsetzung des Verfahrens; neuer Sachvortrag darf deshalb nicht berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. November 2019 - 1 BvR 1716/19 - juris Rn. 7). - VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10). - VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20
Geltendmachung der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in …
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 125-IV-20
- LSG Bayern, 18.01.2022 - L 2 U 167/20
Verfahrensrecht: Statthaftigkeit und Voraussetzungen einer Gegenvorstellung
Rn. 16 Keine Berücksichtigung im Rahmen einer Anhörungsrüge finden können Tatsachen, die erstmals im Anhörungsrügeverfahren vorgetragen werden (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 25.06.2015, V ZR 86/14; BFH, Beschluss vom 15.07.2013, IX S 14/13; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 03.12.2020, Vf. 179-IV-20 (HS), Vf. 180-IV-20 (e.A.); Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07.03.2006, 9 C 06.656; Bayer. LSG, Beschlüsse vom 07.04.2014, L 15 SF 53/14, und vom 12.08.2015, L 15 RF 23/15); eine Ergänzung oder Nachbesserung des Vortrags ist daher im Verfahren der Anhörungsrüge nicht zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.11.2019, 1 BvR 1716/19; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 01.03.2010, 9 B 8/10, 9 B 8/10 (9 B 3/09); BGH, Beschluss vom 25.06.2015, V ZR 86/14). - VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 30-IV-21 Dass der Beschwerdeführer die Auffassung des Gerichts nicht teilt, betrifft keinen Aspekt rechtlichen Gehörs (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 179-IV-20 [HS] m.w.N.).
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