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   BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81   

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https://dejure.org/1983,26
BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81 (https://dejure.org/1983,26)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1983 - 9 C 818.81 (https://dejure.org/1983,26)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1983 - 9 C 818.81 (https://dejure.org/1983,26)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft - Schutzfähigkeit - Ausschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 317
  • NVwZ 1983, 744
 
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Wird zitiert von ... (457)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 573.79

    Voraussetzungen für das Vorliegen der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
    Vielmehr kann, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, asylrechtlich beachtliche, dem Staat ebenfalls zurechenbare politische Verfolgung auch von nichtstaatlicher Seite, insbesondere von nichtstaatlichen politischen Organisationen, ausgehen, wenn der Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, die von politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen Betroffenen gegen die Übergriffe solcher Stellen zu schützen (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18; Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]).

    Mißhelligkeiten, denen die Bürger eines Staates in diesem Rahmen ausgesetzt sind, sind vielmehr ebensowenig von asylerheblicher Bedeutung wie die die Bevölkerung treffenden Unglücksfolgen aus Krieg, Bürgerkrieg, Revolutionen, sonstigen innerstaatlichen Unruhen oder allgemeiner Kriminalität (vgl. dazu Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - a.a.O.).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
    In der Sache damit übereinstimmend rechnet das Bundesverfassungsgericht Übergriffe "privater" Dritter dem Herkunftsstaat des Betroffenen als politische Verfolgung dann zu, "wenn der Staat Einzelne oder Gruppen zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt und damit dem Betroffenen den erforderlichen Schutz versagt, weil er hierzu nicht willens oder nicht in der Lage ist" (Beschluß vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. - BVerfGE 54, 341 [358]).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
    Diese Bestimmung umfaßt, wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls wiederholt entschieden hat, bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [204 f.] und 55, 82 [84], zuletzt Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 und 9 C 36.83 -, die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen sind).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
    Diese Bestimmung umfaßt, wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls wiederholt entschieden hat, bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [204 f.] und 55, 82 [84], zuletzt Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 und 9 C 36.83 -, die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen sind).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
    Diese Bestimmung umfaßt, wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls wiederholt entschieden hat, bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [204 f.] und 55, 82 [84], zuletzt Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 und 9 C 36.83 -, die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen sind).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
    BVerwG, BVerwGE 70, 232 = DÖV 1985, 409.
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
    Vielmehr kann, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, asylrechtlich beachtliche, dem Staat ebenfalls zurechenbare politische Verfolgung auch von nichtstaatlicher Seite, insbesondere von nichtstaatlichen politischen Organisationen, ausgehen, wenn der Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, die von politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen Betroffenen gegen die Übergriffe solcher Stellen zu schützen (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18; Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
    Diese Bestimmung umfaßt, wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls wiederholt entschieden hat, bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [204 f.] und 55, 82 [84], zuletzt Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 und 9 C 36.83 -, die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen sind).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Das ist dann der Fall, wenn er zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt (BVerfGE 54, 341, 358; Senatsurteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317).

    Kein Staat kann allgemeine Kriminalität wie die naturgemäß kaum zu verhindernde und - in der Privatsphäre der Beteiligten - nicht leicht aufklärbare Entführung junger, in wirtschaftlicher Not und ohne Obdach lebender Mädchen durchgängig von diesen abwenden (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 818/81]).

  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85

    Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der

    Übergriffe sind darüber hinaus auch dann einem Staat zurechenbar, wenn der an sich schutzwillige Staat zur Verhinderung von Verfolgungsmaßnahmen prinzipiell und auf gewisse Dauer außerstande ist, weil er das Gesetz des Handelns an andere Kräfte verloren hat und seine staatlichen Sicherheits- und Ordnungsvorstellungen nicht mehr durchzusetzen vermag (Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 <318, 320 f. [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 818/81]>; BVerfGE 54, 341 ; vgl. aber auch Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 43 S. 140).

    Denn kein Staat kann seinen Bürgern einen lückenlosen und schlechthin vollkommenen Schutz vor politisch motivierten Übergriffen Dritter gewährleisten (BVerwGE 67, 320 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 818/81]).

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Politisch motivierte Verfolgungshandlungen Dritter stellen, weil das Grundrecht auf Asyl nur dem Schutz vor staatlicher politischer Verfolgung gilt, allerdings nur dann einen Asylgrund dar, wenn der Staat für solche Handlungen verantwortlich ist (Urteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 und vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 - BVerwGE 74, 41 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85]; BVerfGE 54, 341 ).

    Mangelnde Schutzfähigkeit kann erst angenommen werden, wenn der Staat zur Verhinderung von Übergriffen auf gewisse Dauer außerstande ist (Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - a.a.O. S. 320 f.).

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