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   ArbG Hamburg, 11.10.2011 - 9 Ca 170/11   

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https://dejure.org/2011,82745
ArbG Hamburg, 11.10.2011 - 9 Ca 170/11 (https://dejure.org/2011,82745)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 11.10.2011 - 9 Ca 170/11 (https://dejure.org/2011,82745)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - 9 Ca 170/11 (https://dejure.org/2011,82745)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2014 - 7 Sa 466/14

    Sozialplanabfindung - Sonderprämie für Klageverzicht - beurlaubter Beamter -

    Etwaige Rückkehrrechte früherer Arbeitnehmer der U zu dieser lassen sich vielmehr nur daraus ableiten, dass ein zuvor zwischen diesen und der U bestehendes Arbeitsverhältnis nicht wirksam beendet wurde, weil es entweder an einem schriftlichen Beendigungstatbestand (§ 623 BGB) fehlt (so im vom Arbeitsgericht Hamburg am 11. Oktober 2011 - 9 Ca 170/11 - Anlage A10, Bl 33 ff. d. A. entschiedenen Fall, bestätigt durch LAG Hamburg, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 Sa 99/11 - Anlage A10, Bl. 45 ff. d. A.) oder weil das Arbeitsverhältnis jener Arbeitnehmer im Wege des Betriebsübergangs von der U auf andere Arbeitgeber überging und ein Widerspruch gegen diesen Betriebsübergang aufgrund einer fehlerhaften Belehrung nach § 613a Abs. 5 BGB noch möglich ist (vgl. BAG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - NZA-RR 2012, 507, 509).

    In Anbetracht dessen dass die Z den Geschäftsbetrieb der V bereits zum 1. Januar 2008 von der U gekauft hat, ist es nicht fernliegend zu problematisieren, ob neben dem zeitlichen auch das Umstandsmoment einer Verwirkung gegeben ist (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 6. Juni 2014 - 18 Sa 1527/13, S. 19; verneint im vom Arbeitsgericht Hamburg am 11. Oktober 2011 - 9 Ca 170/11 - Anlage A10, Bl 33 ff. d. A. entschiedenen Fall, bestätigt durch LAG Hamburg, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 Sa 99/11 - Anlage A10, Bl. 45 ff. d. A.).

  • LAG Hamburg, 16.05.2012 - 5 Sa 99/11

    Arbeitgeberwechsel - Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses - Verwirkung - TV

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Oktober 2011 - 9 Ca 170/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, hinsichtlich der Widerklage als unzulässig.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Oktober 2011 - 9 Ca 170/11 -.

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