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   FG Köln, 15.03.2017 - 9 K 2995/15   

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FG Köln, 15.03.2017 - 9 K 2995/15 (https://dejure.org/2017,31710)
FG Köln, Entscheidung vom 15.03.2017 - 9 K 2995/15 (https://dejure.org/2017,31710)
FG Köln, Entscheidung vom 15. März 2017 - 9 K 2995/15 (https://dejure.org/2017,31710)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Betriebs-Berater

    Vorsteuerabzug im Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Insolvenzverfahren; Frage der Geltendmachung v. Vorsteuer für Rechtsanwaltskosten

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Vorsteuerabzug bei Rechtsanwaltskosten im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug im Insolvenzverfahren - Rechtsanwaltskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 2020
  • NZI 2017, 814
  • BB 2017, 2134
  • EFG 2017, 1547
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 15.04.2015 - V R 44/14

    Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus FG Köln, 15.03.2017 - 9 K 2995/15
    Auch der Bundesfinanzhof habe mit Urteil vom 15. April 2015, V R 44/14, entschieden, dass in einem Insolvenzverfahren nach Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit für den Vorsteuerabzug nicht mehr auf den Zusammenhang der bezogene Leistungen zur Ausgangsumsätzen abgestellt werden könne, auch wenn der Bundesfinanzhof dies explizit nicht ausgesprochen habe.

    Die Ausgangsleistungen des Unternehmers müssen zudem steuerpflichtig oder in § 15 Abs. 3 UStG (Art. 169 MwStSystRL) benannt sein (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des BFH vom 9. Februar 2012 V R 40/10, BFHE 236, 258, BStBl II 2012, 844, Rz 19 f., m.w.N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH--; vom 15. April 2015 - V R 44/14 -, BFHE 250, 263, BStBl II 2015, 679).

    (BFH, Urteil vom 15. April 2015 - V R 44/14 -, BFHE 250, 263, BStBl II 2015, 679).

  • EuGH, 22.02.2001 - C-408/98

    Abbey National

    Auszug aus FG Köln, 15.03.2017 - 9 K 2995/15
    Mit der Frage, ob der Vorsteuerabzug gewährt werden könne und wovon er abhängig zu machen sei, wenn keine Umsätze mehr erzielt würden, habe sich der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22. Februar 2001, C-408/98, befasst und darauf hingewiesen, dass es mit der Neutralität des Mehrwertsteuersystems nicht zu vereinbaren sei, zwischen Ausgaben zum Zwecke des Unternehmens vor der Aufnahme der Tätigkeit, während der Ausführung dieser Tätigkeit und den Ausgaben zum Zwecke der Beendigung der Tätigkeit willkürlich zu unterscheiden.

    Eine andere Auslegung von Art. 17 der 6. EG-Richtlinie (nunmehr Mehrwertsteuersystemrichtlinie) liefe dem Grundsatz zuwider, dass das Mehrwertsteuersystem völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten eines Unternehmens gewährleiste (EuGH-Urteil vom 22. Februar 2001, C-408/98).

    Ob die Rechtslage anders zu beurteilen wäre, wenn der Geschäftsbetrieb des Insolvenzschuldners weiter betrieben worden wäre, so dass die Eingangsumsätze aus der Beitreibung von Gesellschaftereinlagen einen Teil der Gemeinkosten für eine Stärkung der wirtschaftlichen Tätigkeit darstellten und zu den Kostenelementen der zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören würden (vgl. hierzu EuGH-Urteile vom 6. April 1995, C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983, Rn. 25, Midland Bank in Slg. 2000, I-4177, Rn. 31; Abbey National in Slg. 2001, I-1361, Rn. 35 und 36; vom 27. September 2001 C-16/00, Cibo Paricipations in Slg.2001, I-6663, Rn. 36; vom 8. Februar 2007, C-435/05, Investrand, Slg.

  • BFH, 02.12.2015 - V R 15/15

    Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus FG Köln, 15.03.2017 - 9 K 2995/15
    Der Senat sieht sich bei dieser Rechtsauffassung nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 2. Dezember 2015, V R 15/15, BFHE 252, 472, BStBl. II 2016, 486.

    Beabsichtigt der Unternehmer daher eine teilweise Verwendung für eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit, ist er insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (BFH-Urteil vom 2. Dezember 2015, V R 15/15, BFHE 252, 472, BStBl. II 2016, 486).

  • EuGH, 27.09.2001 - C-16/00

    Cibo Participations

    Auszug aus FG Köln, 15.03.2017 - 9 K 2995/15
    Ob die Rechtslage anders zu beurteilen wäre, wenn der Geschäftsbetrieb des Insolvenzschuldners weiter betrieben worden wäre, so dass die Eingangsumsätze aus der Beitreibung von Gesellschaftereinlagen einen Teil der Gemeinkosten für eine Stärkung der wirtschaftlichen Tätigkeit darstellten und zu den Kostenelementen der zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören würden (vgl. hierzu EuGH-Urteile vom 6. April 1995, C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983, Rn. 25, Midland Bank in Slg. 2000, I-4177, Rn. 31; Abbey National in Slg. 2001, I-1361, Rn. 35 und 36; vom 27. September 2001 C-16/00, Cibo Paricipations in Slg.2001, I-6663, Rn. 36; vom 8. Februar 2007, C-435/05, Investrand, Slg.
  • BFH, 09.02.2012 - V R 40/10

    Vorsteuerabzug einer Holding - Fehlen von Entscheidungsgründen

    Auszug aus FG Köln, 15.03.2017 - 9 K 2995/15
    Die Ausgangsleistungen des Unternehmers müssen zudem steuerpflichtig oder in § 15 Abs. 3 UStG (Art. 169 MwStSystRL) benannt sein (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des BFH vom 9. Februar 2012 V R 40/10, BFHE 236, 258, BStBl II 2012, 844, Rz 19 f., m.w.N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH--; vom 15. April 2015 - V R 44/14 -, BFHE 250, 263, BStBl II 2015, 679).
  • BFH, 06.05.2010 - V R 29/09

    Sphärentheorie": Vorsteuerabzug eines Unternehmers aus der Begebung von

    Auszug aus FG Köln, 15.03.2017 - 9 K 2995/15
    2007, I-1315, Rn. 23; BFH-Urteil vom 6. Mai 2010, V R 29/09, BFHE 230, 263, BStBl. II 2010, 885), kann dahinstehen, weil ein solcher Sachverhalt nicht vorliegt.
  • EuGH, 08.06.2000 - C-98/98

    Midland Bank

    Auszug aus FG Köln, 15.03.2017 - 9 K 2995/15
    Ob die Rechtslage anders zu beurteilen wäre, wenn der Geschäftsbetrieb des Insolvenzschuldners weiter betrieben worden wäre, so dass die Eingangsumsätze aus der Beitreibung von Gesellschaftereinlagen einen Teil der Gemeinkosten für eine Stärkung der wirtschaftlichen Tätigkeit darstellten und zu den Kostenelementen der zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören würden (vgl. hierzu EuGH-Urteile vom 6. April 1995, C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983, Rn. 25, Midland Bank in Slg. 2000, I-4177, Rn. 31; Abbey National in Slg. 2001, I-1361, Rn. 35 und 36; vom 27. September 2001 C-16/00, Cibo Paricipations in Slg.2001, I-6663, Rn. 36; vom 8. Februar 2007, C-435/05, Investrand, Slg.
  • EuGH, 08.02.2007 - C-435/05

    Investrand - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 - Recht auf

    Auszug aus FG Köln, 15.03.2017 - 9 K 2995/15
    Ob die Rechtslage anders zu beurteilen wäre, wenn der Geschäftsbetrieb des Insolvenzschuldners weiter betrieben worden wäre, so dass die Eingangsumsätze aus der Beitreibung von Gesellschaftereinlagen einen Teil der Gemeinkosten für eine Stärkung der wirtschaftlichen Tätigkeit darstellten und zu den Kostenelementen der zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören würden (vgl. hierzu EuGH-Urteile vom 6. April 1995, C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983, Rn. 25, Midland Bank in Slg. 2000, I-4177, Rn. 31; Abbey National in Slg. 2001, I-1361, Rn. 35 und 36; vom 27. September 2001 C-16/00, Cibo Paricipations in Slg.2001, I-6663, Rn. 36; vom 8. Februar 2007, C-435/05, Investrand, Slg.
  • EuGH, 06.04.1995 - C-4/94

    BLP Group / Kommissioners of Customs & Excise

    Auszug aus FG Köln, 15.03.2017 - 9 K 2995/15
    Ob die Rechtslage anders zu beurteilen wäre, wenn der Geschäftsbetrieb des Insolvenzschuldners weiter betrieben worden wäre, so dass die Eingangsumsätze aus der Beitreibung von Gesellschaftereinlagen einen Teil der Gemeinkosten für eine Stärkung der wirtschaftlichen Tätigkeit darstellten und zu den Kostenelementen der zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören würden (vgl. hierzu EuGH-Urteile vom 6. April 1995, C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983, Rn. 25, Midland Bank in Slg. 2000, I-4177, Rn. 31; Abbey National in Slg. 2001, I-1361, Rn. 35 und 36; vom 27. September 2001 C-16/00, Cibo Paricipations in Slg.2001, I-6663, Rn. 36; vom 8. Februar 2007, C-435/05, Investrand, Slg.
  • BFH, 18.09.2019 - XI R 19/17

    Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15.03.2017 - 9 K 2995/15 aufgehoben.

    Nach Durchführung eines erfolglosen Einspruchsverfahrens (Einspruchsentscheidung vom 07.10.2015) wies das Finanzgericht Köln (FG) die dagegen gerichtete Klage mit Urteil vom 15.03.2017 - 9 K 2995/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2017, 1547) ab.

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