Weitere Entscheidung unten: FG Berlin-Brandenburg, 26.11.2021

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   FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 9 K 9099/16   

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https://dejure.org/2018,45143
FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 9 K 9099/16 (https://dejure.org/2018,45143)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2018 - 9 K 9099/16 (https://dejure.org/2018,45143)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2018 - 9 K 9099/16 (https://dejure.org/2018,45143)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 93 Abs 1 S 3 AO, § 92 S 1 AO, § 92 S 2 Nr 1 AO, § 93 Abs 1 S 1 AO, § 5 AO
    An Dritte gestellte Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 Satz 3 AO ohne Vorabinformation des Steuerpflichtigen nicht rechtswidrig bei von vornherein durch die Finanzbehörde festgestellter, offenkundiger Erfolglosigkeit einer Mitwirkung durch den Steuerpflichtigen und bei ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Auskunftsersuchen gemäß § 93 AO in den steuerlichen Angelegenheiten der Fa. C...

  • IWW

    § 93 Abs. 1 S. 1 AO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 93 Abs. 1 S. 1
    Rechtmäßigkeit von an Dritte gerichteten Auskunftsersuchen im Rahmen einer durchgeführten Außenprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erwerb von Kraftfahrzeugen durch einen Gebrauchtwagenhändler von anderen Personen als den letzten Haltern der Fahrzeuge: Zulässigkeit von ohne vorherige Anfrage beim Gebrauchtwagenhändler direkt an die letzten Fahrzeughalter gestellten Auskunftsersuchen der ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.07.2015 - X R 4/14

    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 9 K 9099/16
    Ein solcher liege vor, wenn aufgrund des bisherigen Verhaltens des Steuerpflichtigen feststehe, dass er nicht mitwirken werde und damit die Erfolglosigkeit seiner Mitwirkung offenkundig sei (Hinweis auf BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 X R 4/14, BStBl II 2016, 135).

    den Kläger ggf. erneut schriftliche Auskunftsersuchen an Dritte zu richten (vgl. dazu allgemein: BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 X R 4/14, BStBl II 2016, 135 m. w. N.).

    Dem gegenüber hat das Gericht nicht darüber zu befinden, ob andere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts aus seiner Sicht besser, zweckmäßiger oder sachgerechter gewesen wären (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 X R 4/14, a.a.O.).

    a) Die Inanspruchnahme dieser Befugnisse verstößt nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze (BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 X R 4/14, a.a.O.).

    Zu den steuerlich erheblichen Tatsachen zählt alles, was die finanzbehördlichen Entscheidungen in einem steuerrechtlichen Verwaltungsverfahren beeinflussen kann (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 X R 4/14, a.a.O.).

    Nur dann, wenn klar und eindeutig jeglicher Anhaltspunkt für die Steuererheblichkeit fehlt, ist das Auskunftsverlangen rechtswidrig (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 X R 4/14, a.a.O.).

    Danach soll zum einen vermieden werden, dass Nichtbeteiligte Einblick in die steuerlich relevanten Verhältnisse der Beteiligten erhalten; zum anderen sollen dem Dritten die mit der Auskunft verbundenen Mühen erspart werden (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 X R 4/14, a.a.O.).

    Nicht ausreichend ist es, eine solche Beweiswürdigung schon dann als vertretbar zu werten, wenn sie (nur) nicht willkürlich erfolgte (ebenso BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 X R 4/14, a.a.O.; a. A. Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 93 AO [Februar 2018], Rz. 20).

    Folglich muss die Finanzbehörde es im Rahmen der vorweggenommenen Beweiswürdigung aufgrund konkreter Tatsachen als zwingend ansehen, dass die Mitwirkung des Beteiligten erfolglos bleiben wird (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 X R 4/14, a.a.O., Rz. 52, m.w.N.).

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 9 K 9099/16
    Würden konkrete Anhaltspunkte oder allgemeine Erfahrungen dafür sprechen, die Auskünfte könnten zur Aufdeckung steuererheblicher Tatsachen führen, sei das Auskunftsverlangen gerechtfertigt (Hinweis auf BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2007, 227).
  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10

    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 9 K 9099/16
    Die Finanzbehörde könne eine Auskunft nach § 93 AO nur verlangen, wenn sie zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und notwendig, die Pflichterfüllung für den Betroffenen möglich und seine Inanspruchnahme erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar sei (Hinweis auf BFH-Urteil vom 4. Dezember 2012 VIII R 5/10, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2013, 431).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - 9 K 9069/18

    Androhung eines Auskunftsersuchens an Dritte - Rechtsschutz durch sog.

    Dem gegenüber hat das Gericht nicht darüber zu befinden, ob andere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts aus seiner Sicht besser, zweckmäßiger oder sachgerechter gewesen wären (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 X R 4/14, BStBl II 2016, 135; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. August 2018 - 9 K 9099/16, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2019, 313 m. Anm. Tiedchen, Rev. eingelegt - Az. des BFH: X R 37/18).

    Zu den steuerlich erheblichen Tatsachen zählt alles, was die finanzbehördlichen Entscheidungen in einem steuerrechtlichen Verwaltungsverfahren beeinflussen kann (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 - X R 4/14, BStBl II 2016, 135, FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. August 2018, aaO).

  • BFH, 28.10.2020 - X R 37/18

    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 30.08.2018 - 9 K 9099/16 aufgehoben.
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Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 26.11.2021 - 9 K 9099/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,59230
FG Berlin-Brandenburg, 26.11.2021 - 9 K 9099/16 (https://dejure.org/2021,59230)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2021 - 9 K 9099/16 (https://dejure.org/2021,59230)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 2021 - 9 K 9099/16 (https://dejure.org/2021,59230)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Auskunftsersuchen an Dritte - fehlende Erfolgsaussichten eines Auskunftsersuchens an den Steuerpflichtigen selbst

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.10.2020 - X R 37/18

    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.11.2021 - 9 K 9099/16
    Auf die Revision des Klägers hin hat der BFH das Urteil des erkennenden Senats mittels Urteil vom 28. Oktober 2020 - X R 37/18, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV 2021, 365 aufgehoben und den Rechtsstreit an das FG zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.

    Dem erkennenden Senat haben bei seiner Entscheidung ein Band Gerichtsakten des BFH zum Aktenzeichen X R 37/18, sieben Bände BP-Akten sowie zwei Bände BP-Handakten des Beklagten betr.

    Andernfalls fehlt es bereits an der diese Prognose tragenden Tatsachengrundlage (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Oktober 2020, aaO, Rz. 26).

  • BFH, 29.07.2015 - X R 4/14

    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.11.2021 - 9 K 9099/16
    Ein solcher liege vor, wenn aufgrund des bisherigen Verhaltens des Steuerpflichtigen feststehe, dass er nicht mitwirken werde und damit die Erfolglosigkeit seiner Mitwirkung offenkundig sei (Hinweis auf BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 X R 4/14, BStBl II 2016, 135).

    den Kläger ggf. erneut schriftliche Auskunftsersuchen an Dritte zu richten (vgl. dazu allgemein: BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 X R 4/14, BStBl II 2016, 135 m. w. N.).

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.11.2021 - 9 K 9099/16
    Würden konkrete Anhaltspunkte oder allgemeine Erfahrungen dafür sprechen, die Auskünfte könnten zur Aufdeckung steuererheblicher Tatsachen führen, sei das Auskunftsverlangen gerechtfertigt (Hinweis auf BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2007, 227).

    Ermittlungen "ins Blaue hinein" seien unzulässig (Hinweis auf BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 - VIII R 53/04, BStBl II 2007, 227 Rz. 47 m. w. N.).

  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10

    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.11.2021 - 9 K 9099/16
    Die Finanzbehörde könne eine Auskunft nach § 93 AO nur verlangen, wenn sie zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und notwendig, die Pflichterfüllung für den Betroffenen möglich und seine Inanspruchnahme erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar sei (Hinweis auf BFH-Urteil vom 4. Dezember 2012 VIII R 5/10, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2013, 431).
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