Rechtsprechung
BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 3/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Revisionszulässigkeit - Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Querschnittslähmung mit Blasenentleerungsstörung - Benutzung von Windelhosen - Verstoß gegen Menschenwürde
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Vorliegen behinderungsbedingter Störungen bei der Teilnahme am öffentlichen Gemeinschaftsleben; Ermittlung des Grads der Behinderung; Zumutbarkeit der Benutzung von Windeln bei Harndrangstörung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 03.06.1987 - 9a RVs 27/85
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Schwerbehinderter von der …
Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 3/95
Solange ein Schwerbehinderter mit technischen Hilfsmitteln und mit Hilfe einer Begleitperson in zumutbarer Weise öffentliche Veranstaltungen aufsuchen kann, ist er von der Teilnahme am öffentlichen Geschehen nicht ausgeschlossen ( BSG SozR 3870 § 3 Nr. 25).Das Risiko der ungünstigen Wohnlage ist - ähnlich wie das schlechter Witterungsverhältnisse - von jedermann selbst zu tragen und rechtfertigt keinen Nachteilsausgleich ( BSG SozR 3870 § 3 Nr. 25).
- BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89
Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB
Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 3/95
Der Kläger wird dadurch nicht zum Objekt des Staates gemacht oder einer Behandlung ausgesetzt, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (BVerfGE 50, 166, 175; 87, 209, 228). - BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77
Ausweisung I
Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 3/95
Der Kläger wird dadurch nicht zum Objekt des Staates gemacht oder einer Behandlung ausgesetzt, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (BVerfGE 50, 166, 175; 87, 209, 228).
- BSG, 11.09.1991 - 9a RVs 1/90
Merkzeichen RF - Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen bei Harninkontinenznz
Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 3/95
Sie steht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats ( vgl Urteil vom 11. September 1991 - 9a RVs 1/90 - nicht veröffentlicht). - BSG, 22.04.1986 - 10 RKg 22/85
Revision
Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 3/95
Die Bezugnahme auf die Nichtzulassungsbeschwerde reicht für die Revisionsbegründung aus, wenn sich die Beschwerde mit den materiell-rechtlichen Fragen auseinandergesetzt hat, sich diese Fragen auch im Revisionsverfahren stellen und eine erneute eigenständige Begründung im wesentlichen auf eine Wiederholung des bereits Vorgetragenen hinauslaufen würde (vgl BSG vom 24.8.1976 - 8 RU 152/75 = SozR 1500 § 164 Nr. 3; BSG vom 27.8.1976 - 5 RJ 70/76 = SozR 1500 § 164 Nr. 4; B SG vom 22.4.1986 - 10 RKg 22/85 = SozR 1500 § 164 Nr. 27. - BSG, 24.08.1976 - 8 RU 152/75
Revision - Begründung - Bezugnahme auf die Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung …
Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 3/95
Die Bezugnahme auf die Nichtzulassungsbeschwerde reicht für die Revisionsbegründung aus, wenn sich die Beschwerde mit den materiell-rechtlichen Fragen auseinandergesetzt hat, sich diese Fragen auch im Revisionsverfahren stellen und eine erneute eigenständige Begründung im wesentlichen auf eine Wiederholung des bereits Vorgetragenen hinauslaufen würde (vgl BSG vom 24.8.1976 - 8 RU 152/75 = SozR 1500 § 164 Nr. 3; BSG vom 27.8.1976 - 5 RJ 70/76 = SozR 1500 § 164 Nr. 4; B SG vom 22.4.1986 - 10 RKg 22/85 = SozR 1500 § 164 Nr. 27. - LSG Sachsen-Anhalt, 29.06.1994 - L 5 Vs 7/94
Nachteilsausgleich RF - Teilnahme eines Rollstuhlfahrers an öffentlichen …
Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 3/95
Fundstelle: RegNr 22124 ( BSG -Intern) br 1996, 50-55 (T) Rechtszug: vorgehend SG Magdeburg 1994-02-10 S 12 Vs 160/93 vorgehend LSG Halle (Saale) 1994-06-29 L 5 Vs 7/94. - BSG, 27.08.1976 - 5 RJ 70/76
Revision - Zulassung - Erfolgreiche Beschwerde - Revisionsbegründung - …
Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 3/95
Die Bezugnahme auf die Nichtzulassungsbeschwerde reicht für die Revisionsbegründung aus, wenn sich die Beschwerde mit den materiell-rechtlichen Fragen auseinandergesetzt hat, sich diese Fragen auch im Revisionsverfahren stellen und eine erneute eigenständige Begründung im wesentlichen auf eine Wiederholung des bereits Vorgetragenen hinauslaufen würde (vgl BSG vom 24.8.1976 - 8 RU 152/75 = SozR 1500 § 164 Nr. 3; BSG vom 27.8.1976 - 5 RJ 70/76 = SozR 1500 § 164 Nr. 4; B SG vom 22.4.1986 - 10 RKg 22/85 = SozR 1500 § 164 Nr. 27.
- BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 2/96
Nachteilsausgleich RF bei Harninkontinenz, Mitwirkungspflicht bei Eingliederung
Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine enge Auslegung von Gebührenbefreiungsvorschriften, also auch des § 1 Abs. 1 Nr. 3 SächsVO vom 6. Januar 1992, geboten (…vgl BSG SozR 3870 § 3 Nr. 24, 25; SozR 3-3870 § 48 Nr. 2, zuletzt bestätigt mit nicht veröffentlichtem Urteil vom 9. August 1995 - 9 RVs 3/95).Der Behinderte wird dadurch auch nicht zum Objekt des Staates gemacht oder einer Behandlung ausgesetzt, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl Senatsurteile vom 11. September 1991 - 9a RVs 1/90 - und vom 9. August 1995 - 9 RVs 3/95 - beide unveröffentlicht).
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Urteile des Senats vom 9. August 1995 - 9 RVs 3/95 - und 11. September 1991 - 9a RVs 1/90 - hingewiesen.
- BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 200/10 R
Revisionsbegründung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
Unter derartigen Umständen darf der Revisionskläger mit einer Bezugnahme begründen (…BSG SozR 1500 § 164 Nr. 3, 4, 27; BSG Urteil vom 9.8.1995 - 9 RVs 3/95, juris RdNr 7). - BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R
Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen …
In diesem Fall würde eine erneute eigenständige Begründung auf eine bloße Wiederholung des bereits Vorgetragenen hinauslaufen (vgl BSG Urteil vom 9.8.1995 - 9 RVs 3/95 - Juris OS 1, RdNr 7 mwN; so auch BSG Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 200/10 R - Juris RdNr 9;… Leitherer in Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 164 RdNr 9g mwN) .
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2011 - L 5 SB 150/05 Ferner ist zu berücksichtigen, dass behinderte Menschen auch dann vom öffentlichen Geschehen nicht ausgeschlossen sind, solange sie mit technischen Hilfsmitteln, z.B. ihrem Rollstuhl, und/oder der Hilfe einer Begleitperson jedenfalls eine Vielzahl öffentlicher Veranstaltungen aufsuchen können (…vgl. BSG, Urteile vom 12.02.1997 - 9 RVs 2/96 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 17, und vom 09.08.1995 - 9 RVs 3/95 - zitiert nach juris).
Bei Harninkontinenzbeschwerden ist es einem Betroffenen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zudem zuzumuten, Windelhosen oder Einmalwindeln zu benutzen, die den Harn ohne Geruchsbelästigung für die Umwelt für die Dauer von zwei Stunden auffangen, um damit an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen zu können (so z.B. BSG, Urteile vom 12.02.1997 und 09.08.1995, a.a.O.).
Das Risiko der ungünstigen Wohnlage ist - ähnlich wie das schlechter Witterungsverhältnisse - von jedermann selbst zu tragen und rechtfertigt keinen Nachteilsausgleich (BSG, Urteil vom 09.08.1995, a.a.O.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2010 - L 5 SB 28/08 Ferner ist zu berücksichtigen, dass behinderte Menschen auch dann vom öffentlichen Geschehen nicht ausgeschlossen sind, solange sie mit technischen Hilfsmitteln, z.B. ihrem Rollstuhl, und/oder der Hilfe einer Begleitperson jedenfalls eine Vielzahl öffentlicher Veranstaltungen aufsuchen können (…vgl. BSG, Urteile vom 12. Februar 1997 - 9 RVs 2/96 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 17, und vom 9. August 1995 - 9 RVs 3/95 - zitiert nach Juris).
Bei Harninkontinenzbeschwerden ist es einem Betroffenen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zudem zuzumuten, Windelhosen oder Einmalwindeln zu benutzen, die den Harn ohne Geruchsbelästigung für die Umwelt für die Dauer von zwei Stunden auffangen, um damit an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen zu können (so z.B. BSG, Urteile vom 12. Februar 1997 und 9. August 1995, a.a.O.).
Das Risiko der ungünstigen Wohnlage ist - ähnlich wie das schlechter Witterungsverhältnisse - von jedermann selbst zu tragen und rechtfertigt keinen Nachteilsausgleich (BSG, Urteil vom 9. August 1995, a.a.O).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 5 SB 193/11 Ferner ist zu berücksichtigen, dass behinderte Menschen auch dann vom öffentlichen Geschehen nicht ausgeschlossen sind, solange sie mit technischen Hilfsmitteln, z.B. ihrem Rollstuhl, und/oder der Hilfe einer Begleitperson jedenfalls eine Vielzahl öffentlicher Veranstaltungen aufsuchen können (…vgl. BSG, Urteile vom 12.02.1997 - 9 RVs 2/96 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 17, und vom 09.08.1995 - 9 RVs 3/95 - zitiert nach juris).
Bei Harninkontinenzbeschwerden ist es einem Betroffenen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zudem zuzumuten, Windelhosen oder Einmalwindeln zu benutzen, die den Harn ohne Geruchsbelästigung für die Umwelt für die Dauer von zwei Stunden auffangen, um damit an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen zu können (so z.B. BSG, Urteile vom 12.02.1997 und 09.08.1995, a.a.O.).
Das Risiko der ungünstigen Wohnlage ist - ähnlich wie das schlechter Witterungsverhältnisse - von jedermann selbst zu tragen und rechtfertigt keinen Nachteilsausgleich (BSG, Urteil vom 09.08.1995, a.a.O.).
- BSG, 19.09.2000 - B 9 SB 4/99 R
Begründung der Revision
Dafür muß er - für das Revisionsgericht erkennbar - den Streitstoff sichten und die im Revisionsverfahren (noch) entscheidungserheblichen Gesichtspunkte herausarbeiten (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 9 sowie Senatsurteil vom 9. August 1995 - 9 RVs 3/95 - unveröffentlicht).In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist zwar anerkannt, daß in der Revisionsbegründung auf Ausführungen materiell-rechtlicher Art in der Beschwerdeschrift verwiesen werden darf, wenn der Revisionsführer sich bereits dort mit den materiell-rechtlichen Fragen hinreichend auseinandergesetzt hat, die sich auch im Revisionsverfahren stellen und eine erneute eigenständige Begründung im wesentlichen lediglich auf eine Wiederholung des bereits Vorgetragenen hinauslaufen würde (vgl BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 9 sowie Senatsurteil vom 9. August 1995 - 9 RVs 3/95 - unveröffentlicht).
- LSG Bayern, 11.10.2016 - L 15 SB 207/15
Voraussetzungen für das Merkzeichen RF bei Inkontinenz und Gehbeeinträchtigung
Das BSG (vgl. Urteile vom 09.08.1995, Az.: 9 RVs 3/95, und vom 12.02.1997, Az.: 9 RVs 2/96) hat wiederholt entschieden, dass aus einer Harninkontinenz unter dem Gesichtspunkt der Belastung der Umwelt kein Anspruch auf die Feststellung des Vorliegens der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen RF resultiert.Das subjektive Empfinden des Behinderten, der dies als unangenehm empfinden mag, ist eine verständliche Begleiterscheinung seiner Erkrankung, hat aber nicht zur Folge, ihm deswegen überhaupt nicht mehr den Besuch öffentlicher Veranstaltungen zuzumuten; von einer Verletzung der Menschenwürde, die den Besuch von öffentlichen Veranstaltungen unmöglich machen würde, kann daher nicht ausgegangen werden (vgl. BSG, Urteil vom 09.08.1995, Az.: 9 RVs 3/95).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 11 SB 65/08
Anspruch auf einen Nachteilsausgleich RF im Schwerbehindertenrecht; Ausschluss …
Die Verwendung derartiger Hilfsmittel verletzt auch nicht die Menschenwürde i.S. von Artikel 1 Grundgesetz (BSG, Urteil vom 9. August 1995 - 9 RVs 3/95).Das BSG hat bereits im Urteil vom 9. August 1995 (9 RVs 3/95) ausgeführt, dass bei Verwendung moderner Inkontinenzartikel eine Geruchsbelästigung von Dritten für bis zu zwei Stunden vermieden werden kann.
- BSG, 26.09.1996 - 2 RU 14/96
Anforderungen an die Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren
Zwar ist bei der schriftlichen Begründung der Revision eine Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde in den Fällen unschädlich, in denen sich der Revisionskläger insoweit bereits dort mit den materiell-rechtlichen Fragen auseinandergesetzt hat, sich diese Fragen auch im Revisionsverfahren stellen und eine erneute eigenständige Begründung im wesentlichen auf eine Wiederholung des bereits Vorgetragenen hinauslaufen würde (BSG Urteil vom 9. August 1995 - 9 RVs 3/95 - mwN). - BSG, 31.08.2000 - B 3 P 16/99 R
Rund um die Uhr Pflege in der Pflegeversicherung, Versorgung eines inkontinenten …
- LSG Baden-Württemberg, 16.01.2013 - L 3 SB 3862/12
Schwerbehindertenrecht - Befreiung von der Rundfunkgebühr - Merkzeichen RF - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2007 - L 13/2 SB 34/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011 - L 11 SB 41/08
- BSG, 24.07.2002 - B 9 VS 5/01 R
Revisionsbegründung - Darlegungspflicht - bloße Behauptung - Soldatenversorgung - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2019 - L 10 SB 89/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2013 - L 5 SB 123/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2013 - L 5 SB 203/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 13 SB 87/03
Zuerkennung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "H" …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - L 11 SB 137/11
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" und "RF" - Harninkontinenz - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - L 11 SB 115/10
Schwerbehindertenrecht; Merkzeichen "RF"; Hemiplegie; Rollstuhlfahrerin; …
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - L 3 R 310/07
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - L 13 SB 80/11
Zurückverweisung; Merkzeichen "RF"
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - L 7 SB 136/00
Merkzeichen RF - Zur Frage der Zumutbarkeit bei der Teilnahme an einer …
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 6 SB 695/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 13 SB 126/08
Merkzeichen "RF"
- LSG Baden-Württemberg, 18.03.2005 - L 8 SB 2366/03
RF nicht bei Fortbewegung mit Rollstuhl und Begleitperson
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2021 - L 3 SB 696/21
- LSG Baden-Württemberg, 02.02.2017 - L 6 SB 1639/16
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.02.2014 - L 7 SB 6/10
Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens "RF" bei Inkontinenz
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2004 - L 10 SB 17/03
Gesundheitliche Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich RF
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - L 7 SB 36/14
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags - …
- LSG Brandenburg, 20.07.2001 - L 6 SB 6/99
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen RF - Teilnahme an öffentlichen …
- LSG Baden-Württemberg, 02.02.2017 - L 6 SB 35/16
- SG Karlsruhe, 23.08.2011 - S 1 SB 5864/09
Schwerbehindertenrecht - Voraussetzung für die Zuerkennung des Merkzeichens RF - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 11 SB 109/07
- LSG Hamburg, 07.02.2017 - L 3 SB 19/16
Gewährung des Merkzeichens RF als Nachteilsausgleich (hier: Befreiung von der …
- LSG Bayern, 16.05.2001 - L 18 SB 89/00
Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens RF; Voraussetzungen für die …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1997 - L 6 Vs 30/96
Anspruch auf Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2014 - L 13 SB 61/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2014 - L 13 SB 66/12
- LSG Baden-Württemberg, 20.08.2010 - L 8 SB 818/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2013 - L 5 SB 193/12
- LSG Baden-Württemberg, 27.06.2012 - L 3 SB 5503/11
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - L 3 R 18/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2006 - L 9 SB 134/04
- SG Osnabrück, 22.02.2006 - S 21 SB 339/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2005 - L 9 SB 165/00
- SG Lüneburg, 31.07.2007 - S 33 R 527/05