Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 18.12.2014 - 9 S 134/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40590
LG Wuppertal, 18.12.2014 - 9 S 134/14 (https://dejure.org/2014,40590)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 18.12.2014 - 9 S 134/14 (https://dejure.org/2014,40590)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 9 S 134/14 (https://dejure.org/2014,40590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,40590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweisung auf eine kostengünstigere Reparaturmöglichkeit bei der fiktiven Abrechnung eines Bagatellschadens

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verweis auf die Spot-Repair-Methode bei Kleinstschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beifahrer beschädigt Tür am Bordstein - (Mit-)Haftung des Fahrers?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Oberflächlichen Lackschaden in teurer Vertragswerkstatt reparieren?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schadensberechnung nach der Smart Repair Methode bei Bagatellschaden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verweisung bei fiktiver Abrechnung auf kostengünstigere Reparaturmöglichkeit als in Markenwerkstatt bei Bagatellschaden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Spot Repair" bei Bagatellschäden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verweisung bei fiktiver Abrechnung auf kostengünstigere Reparaturmöglichkeit als in Markenwerkstatt bei Bagatellschaden

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Spot-Repair-Reparatur bei Kleinstschäden - Kriterien zur Zumutbarkeit einer Verweisung griffen nicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beifahrertür rubbelt über die Bordsteinkante - Haftung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beifahrertür schabt über den Bordstein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nach Fahrerflucht: Der Entzug der Fahrerlaubnis ist vermeidbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrzeughalter hat keinen Anspruch auf Reparatur eines kleinen oberflächlichen Lackschadens in teurer Vertragswerkstatt - Mitverschulden des Fahrzeughalters von 70 % bei Lackschaden aufgrund schabender Beifahrertür über den Bordstein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1258
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.12.2014 - 9 S 134/14
    Zur Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen es dem Geschädigten im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht i.S. des § 254 Abs. 2 BGB bei der (fiktiven) Schadensabrechnung zumutbar ist, sich auf eine kostengünstigere Reparatur in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen, ist eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sowohl dem Interesse des Geschädigten an einer Totalreparation als auch dem Interesse des Schädigers an einer Geringhaltung des Schadens angemessen Rechnung trägt (vgl. BGH, NJW 2010, 606).
  • LG Düsseldorf, 13.01.2017 - 22 S 157/16

    Schadensersatzbegehren aus einem Verkehrsunfall; Ermittlung der Höhe des

    Derartige SMART-Reparaturen stellen jedoch nur dann eine vollständige und fachgerechte Reparatur dar, auf welche der Geschädigte gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Anspruch hat, wenn eine solche Ausbesserungs-Reparatur in technischer Hinsicht mit einer klassischen Reparatur der beschädigten Fahrzeugteile vollständig vergleichbar ist (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2003, S. 3208; LG Duisburg, DAR 2008, S. 346; LG Saarbrücken, NJW-RR 2011, S. 249, 250; LG Wuppertal, NJW 2015, S. 1258; Nugel , NZV 2015, S. 12, 13; Wern , JM 2014, S. 184, 187; Jahnke , in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, § 249 BGB Rn. 37; Huber , ZfS 2015, S. 424).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 U 127/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von rechts heran

    Sofern sich durch eine alternative Reparaturmethode der Schaden gleichwertig beheben lässt, kann der Geschädigte auch nur die Kosten dieser Reparaturmethode verlangen (LG Duisburg, Urteil vom 22. August 2007, 11 S 68/06, DAR 2008, 346; LG Saarbrücken, Urteil vom 24. September 2010, 13 S 216/09, Rn. 12 f., zitiert nach juris; LG Wuppertal, Urteil vom 18. Dezember 2014, 9 S 134/14, Rn.7, zitiert nach juris, jeweils zu einer "Spot-Repair-Methode, bzw. Smart-Repair-Methode"; Wern, ZfS 2015, 304, 312; Freymann/Rüßmann, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2016, § 249 BGB, Rn. 83).
  • AG Remscheid, 19.11.2020 - 28 C 111/20

    Mitverschulden bei Beifahrertür-Beschädigung

    Auch in der Entscheidung des Landgerichts Wuppertal vom 18.12.2014 (9 S 134/14, NJW 2015, 1258) wurde im Übrigen ein Verschuldensanteil der aussteigenden Beifahrerin von immerhin 30 % angenommen, während die zugrunde liegende erstinstanzliche Entscheidung sogar zu einem Verschuldensanteil von 80 % gelangt war.

    Sofern in der Entscheidung des Landgerichts Wuppertal vom 18.12.2014 (Az. 9 S 134/14, NJW 2015, 1258) eine Quote von 70 % zu 30 % zulasten der Fahrerin angedeutet wurde, war dies dem Umstand geschuldet, dass im dort zu entscheidenden Fall die Beifahrerin die Beschädigung der Tür beim Aus steigen verursachte und hierbei naturgemäß - aus ihrer Position im Fahrzeug heraus - kaum die Möglichkeit hatte, sich vor dem Öffnen der Tür über die örtlichen Verhältnisse zu vergewissern.

  • OLG Nürnberg, 03.02.2016 - 2 U 887/15

    Umfang des Schadensersatzes bei mangelhafter Fensterverblechung und Verursachung

    a) Zwar ist das Landgericht grundsätzlich zu Recht davon ausgegangen, dass der Geschädigte sich unter Umständen mit einer Ausbesserung statt einer Erneuerung begnügen muss, auch wenn geringfügig optische Abweichungen verbleiben (vgl. Palandt BGB 74.A. Rz. 12 zu § 249 BGB u.H.a. Oberlandesgericht Hamm NJW-RR 95, 17; Oberlandesgericht Celle NJW-RR 94, 1305, Landgericht Wuppertal NJW 15, 1258).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht