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   VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 9 S 2275/13   

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VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 9 S 2275/13 (https://dejure.org/2014,4610)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2014 - 9 S 2275/13 (https://dejure.org/2014,4610)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 9 S 2275/13 (https://dejure.org/2014,4610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Klagebefugnis bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegen den prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegen den prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 42 Abs 2 VwGO
    Klagebefugnis bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegen den prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12
    Klagebefugnis bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegen den prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klagebefugnis - Klagebefugnis bei Verstoß gegen Chancengleichheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2012 - 14 A 755/11

    Rechtmäßigkeit eines Prüfungsverfahrens bei vorheriger Kenntnis eines Teils der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 9 S 2275/13
    Prüfungsrechtlich ist anerkannt, dass sich ein Prüfling auf eine dem Grundsatz der Chancengleichheit widersprechende Begünstigung anderer Prüflinge nicht berufen kann, wenn sein eigenes Prüfungsverfahren korrekt verlaufen ist und seine eigenen Prüfungsleistungen ordnungsgemäß bewertet worden sind (vgl. Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 489 m.w.N.; BFH, Urteil vom 20.07.1999, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 20.11.2012 - 14 A 755/11 -, NVwZ-RR 2013, 469).

    Insbesondere darf eine Prüfungsleistung nicht deshalb schlechter bewertet werden, weil andere Prüflinge bei der Bewältigung der betreffenden Aufgabe bessere Leistungen erbracht haben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.6.1979 - 7 B 123.79 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 112, vom 26.2.1979 - 7 B 15.79 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 104, und vom 17.7.1974 - 7 B 35.74 -, DÖV 1974, 752; BFH, Urteil vom 20.7.1999, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 20.11.2012, a.a.O.).

    Dies wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa angenommen, wenn durch die Bevorzugung die Gefahr einer grundlegenden Verfälschung der vernünftigen und gerechten Relation der Bewertungen untereinander und damit auch einer schlechteren Bewertung der Leistungen der nicht bevorzugten Mitprüflinge besteht (vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.11.2012, a.a.O).

    Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, wobei u. a. die Größe der Gruppe der Prüfungskandidaten insgesamt und die Zahl der bevorzugten Prüfungskandidaten von Bedeutung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.6.1963 - VII C 44.62 -, BVerwGE 16, 150, 152; Senatsbeschluss vom 24.3.2000 - 9 S 613/00 - OVG NRW, Urteil vom 20.11.2012, a.a.O).

  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 9 S 2275/13
    Dies setzt neben der Darlegung, dass sich die zum Vergleich gestellten Sachverhalte, die vom Normgeber verschieden geregelt worden sind, im Wesentlichen gleichen und sich kein plausibler Grund für die Verschiedenartigkeit der Regelung anführen lässt, voraus, dass die Klägerin einem der Vergleichspaare angehört (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.06.1978 - 2 BvR 314/77 -, BVerfGE 49, 1, 8; Paehlke-Gärtner, in: Umbach/Clemens, GG, Bd. 1, 2002, Art. 3 Abs. 1 Rn. 154 f.; Kischel, in: Eppinger/Hillgruber, GG, 2. Aufl. 2013, Art. 3 Rn. 22 f.).

    Außerdem muss die Klägerin dartun, dass sie für den Fall des Erfolgs eine Besserstellung erfahren würde, die nicht nur in der Beseitigung der unterschiedlichen Rechtslage zum Nachteil anderer bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.06.1978, a.a.O.; Paehlke-Gärtner, a.a.O., Rn. 155).

  • VG Stuttgart, 18.09.2013 - 12 K 4134/12

    Verfassungskonformität des "Mannheimer Modells" des Jurastudiums in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 9 S 2275/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. September 2013 - 12 K 4134/12 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. September 2013 - 12 K 4134/12 - zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung des Bescheids vom 05.06.2012 und des Widerspruchsbescheids vom 06.11.2012 zu verpflichten, ihr eine Wiederholung des schriftlichen Teils der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung zu gestatten.

  • BVerwG, 26.02.1979 - 7 B 15.79

    Beschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit von fachlich-wissenschaftlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 9 S 2275/13
    Insbesondere darf eine Prüfungsleistung nicht deshalb schlechter bewertet werden, weil andere Prüflinge bei der Bewältigung der betreffenden Aufgabe bessere Leistungen erbracht haben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.6.1979 - 7 B 123.79 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 112, vom 26.2.1979 - 7 B 15.79 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 104, und vom 17.7.1974 - 7 B 35.74 -, DÖV 1974, 752; BFH, Urteil vom 20.7.1999, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 20.11.2012, a.a.O.).
  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 9 S 2275/13
    Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, dass mit der Feststellung eines etwaigen Gleichheitsverstoßes in Bezug auf die in § 35b JAPrO vorgesehene Abschichtungsmöglichkeit eine Entwicklung in Gang gesetzt werden könnte, die im weiteren Verlauf dazu führen könnte, dass die Rechtslage zugunsten der Klägerin geändert wird (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31.01.1996 - 2 BvL 17/93 -, BVerfGE 93, 386, 395, und vom 28.11.1967 - 1 BvR 515/63 -, BVerfGE 22, 349).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 9 S 2275/13
    Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, dass mit der Feststellung eines etwaigen Gleichheitsverstoßes in Bezug auf die in § 35b JAPrO vorgesehene Abschichtungsmöglichkeit eine Entwicklung in Gang gesetzt werden könnte, die im weiteren Verlauf dazu führen könnte, dass die Rechtslage zugunsten der Klägerin geändert wird (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31.01.1996 - 2 BvL 17/93 -, BVerfGE 93, 386, 395, und vom 28.11.1967 - 1 BvR 515/63 -, BVerfGE 22, 349).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 9 C 10.07

    Normerlassklage; Tätigwerden des Normgebers; Erlass einer Rechtsverordnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 9 S 2275/13
    Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn die von ihr behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihr zustehen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.11.2007 - 9 C 10.07 -, BVerwGE 130, 52-65, und vom 13.07.1973 - BVerwG 7 C 6.72 -, BVerwGE 44, 1, 3, stRspr.; Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 25. Ergänzungslieferung 2013, § 42 Abs. 2 Rn. 71).
  • BVerwG, 16.01.1984 - 7 B 169.83

    Anforderungen an Begründung der Nichtzulassungsentscheidung; - Verhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 9 S 2275/13
    Auch im Prüfungsrecht gibt es hingegen kein subjektiv öffentliches Recht des einzelnen Prüflings auf Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit als objektiv-rechtliches Gebot (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.10.1986 - 7 B 89/86 -, Juris, und vom 16.01.1984 - 7 B 169.83 -, Juris; BFH, Urteil vom 20.07.1999 - VII R 22/99 -, Juris).
  • BVerwG, 15.06.1979 - 7 B 123.79

    Die Fachkompetenz von Prüfern - Vergleich verschiedener Prüfungsarbeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 9 S 2275/13
    Insbesondere darf eine Prüfungsleistung nicht deshalb schlechter bewertet werden, weil andere Prüflinge bei der Bewältigung der betreffenden Aufgabe bessere Leistungen erbracht haben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.6.1979 - 7 B 123.79 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 112, vom 26.2.1979 - 7 B 15.79 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 104, und vom 17.7.1974 - 7 B 35.74 -, DÖV 1974, 752; BFH, Urteil vom 20.7.1999, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 20.11.2012, a.a.O.).
  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 9 S 2275/13
    Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, wobei u. a. die Größe der Gruppe der Prüfungskandidaten insgesamt und die Zahl der bevorzugten Prüfungskandidaten von Bedeutung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.6.1963 - VII C 44.62 -, BVerwGE 16, 150, 152; Senatsbeschluss vom 24.3.2000 - 9 S 613/00 - OVG NRW, Urteil vom 20.11.2012, a.a.O).
  • BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Die sog. "Divergenzrüge" -

  • BFH, 20.07.1999 - VII R 22/99

    Aufhebung einer Prüfungsentscheidung

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

  • BVerwG, 17.07.1974 - VII B 35.74
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2015 - 9 S 2309/13

    Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung

    In Bezug auf den Hilfsantrag führt die Klägerin aus, die Erwägungen des Senats im Beschluss vom 27.02.2014 - 9 S 2275/13 - zum Fehlen der Klagebefugnis überzeugten nicht.

    Dabei kann dahinstehen, ob die begehrte Wiederholung überhaupt geeignet wäre, die geltend gemachte Ungleichbehandlung gegenüber den Prüflingen, die nach dem sog. "Mannheimer Modell" an der Prüfung teilgenommen haben, zu kompensieren, oder ob die Klägerin sich auf eine Verletzung in eigenen Rechten überhaupt berufen könnte (vgl. zu dieser Problematik Senatsbeschluss vom 27.02.2014 - 9 S 2275/13 -, juris).

    Bei der gebotenen Gesamtschau lässt sich indes nicht feststellen, dass den Erstgenannten ein klarer und ins Gewicht fallender Wettbewerbsvorteil zukommt, und kann das konkrete Ausmaß des Einflusses der unterschiedlichen Prüfungsanforderungen auf das Prüfungsergebnis nicht näher bestimmt werden (vgl. zum Problem der Feststellung einer rechtsverletzenden Benachteiligung eines Prüflings durch eine rechtswidrige Bevorzugung von Mitprüflingen auch Senatsbeschluss vom 27.02.2014, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.09.2015 - 2 B 73.14

    Polizeivollzugsbeamter; Kommissaranwärter; Ausbildungs- und Prüfungsordnung;

    Zum anderen wirkt die Abschichtung der Prüfungsleistungen für die Geprüften nicht nur belastend, sondern auch entlastend (vgl. z.B.: VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 9 S 2275/13 - juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2019 - 9 S 1209/18

    Rügeobliegenheit des Prüflings; Notwendigkeit von abstrakt-generellen Regelungen

    In diesem Zusammenhang kommt dem Umstand Bedeutung zu, dass die gemäß Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich gebotene gerichtliche Kontrolle des Bewertungsvorgangs bei Prüfungen nur eingeschränkt möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 27.02.2014 - 9 S 2275/13 -, juris).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 2 B 74.14

    Zulassung einer Grundsatzrevision bzgl. Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder

    Zum anderen wirkt die Abschichtung der Prüfungsleistungen für die Geprüften nicht nur belastend, sondern auch entlastend (vgl. z.B.: VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 9 S 2275/13 - juris Rn. 27).
  • VG Stuttgart, 08.12.2020 - 18 K 6753/19

    Endgültige Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

    Sie beanstandet insoweit die gleichheitswidrige Vorenthaltung einer Begünstigung, die neben dem Vorliegen im wesentlichen gleicher Sachverhalte, die ohne plausiblen Grund verschiedenartig behandelt werden, voraussetzt, dass der oder die Betroffene einem der Vergleichspaare angehört (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.02.2014 - 9 S 2275/13 -, juris Rn. 19 ff.).
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