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   LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13   

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https://dejure.org/2014,3203
LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13 (https://dejure.org/2014,3203)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13 (https://dejure.org/2014,3203)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 9 Sa 1335/13 (https://dejure.org/2014,3203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Vorteilsnahme im öffentlichen Dienst - außerordentliche Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die "Belohnung" für die Bevorzugung eines Vertragspartners und die Folgen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vorteilsnahme im öffentlichen Dienst - Außerordentliche Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorteilsnahme im öffentlichen Dienst - außerordentliche Kündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung wegen Vorteilsannahme im öffentlichen Dienst

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Starke Hinweise auf Vorteilsnahme können für Kündigung ausreichen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vorteilsnahme im öffentlichen Dienst - außerordentliche Kündigung!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verdacht der Vorteilsannahme im öffentlichen Dienst rechtfertigt außerordentliche Kündigung

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen Vorteilsnahme im öffentlichen Dienst

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Verdachtskündigung wegen Bestechlichkeit im öffentlichen Dienst

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13
    Solange der Kündigungsberechtigte diese Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, insbesondere dem Kündigungsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, kann die Ausschlussfrist nicht beginnen; die Anhörung ist in der Regel geeignet, den Fristlauf zu hemmen (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAG vom 10.06.1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlussfrist, m.w.N.).

    Andererseits soll die zeitliche Begrenzung aber nicht zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben oder den Kündigungsberechtigten veranlassen, ohne genügende Vorprüfung voreilig zu kündigen (BAG vom 10.06.1988 - 2 AZR 25/88 - a.a.O.).

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13
    Dass das Mitbestimmungsverfahren bei Ablauf der Ausschlussfrist am 23.08.2012 noch nicht abgeschlossen war, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG v. 02.02.2006 - 2 AZR 57/05 - AP Nr. 204 zu § 626 BGB - mwN) unschädlich, wenn der Arbeitgeber bei verweigerter Zustimmung noch innerhalb der Zwei-Wochen-Frist das weitere nach den personalvertretungsrechtlichen Vorschriften durchzuführende Mitbestimmungsverfahren durchführt, was hier der Fall war.
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13
    Selbst die von dem Kläger angeführte Wochenfrist wurde gewahrt, denn diese besteht nach der Rechtsprechung allenfalls für Aufklärungsbemühungen des Arbeitgebers im Wege der Anhörung des Arbeitnehmers (BAG vom 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - AP Nr. 49 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13
    b) Weiter hat das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt, dass nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern auch der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen schwerwiegenden Verfehlung einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen kann und dass ein solcher vorliegt, wenn und soweit der Arbeitgeber seine beabsichtigte Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines strafbaren Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört, wobei eine Verdachtskündigung nur dann zulässig ist, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (std. Rechtsprechung, vgl. BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - AP Nr. 43 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung m.w.N.).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13
    Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei besonders groben Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers stets dann möglich, wenn dem Arbeitnehmer eine Pflichtwidrigkeit ohne weiteres erkennbar ist und er mit einer Billigung seines Verhaltens durch den Arbeitgeber nicht rechnen konnte (vgl. BAG vom 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, m.w.N.).
  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13
    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um einen gesetzlich konkretisierten Verwirkungstatbestand (vgl. BAG vom 09.01.1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlussfrist); verwirkt ist ein Anspruch oder ein Recht regelmäßig dann, wenn der Berechtigte längere Zeit hindurch untätig geblieben ist, dadurch den Eindruck erweckt hat, er wolle das Recht nicht mehr geltend machen, sein Vertragspartner sich auf den dadurch geschaffenen Vertrauenstatbestand eingestellt hat und es ihm deshalb nicht mehr zugemutet werden kann, sich auf das verspätete Begehren des Berechtigten zu berufen (BAG vom 18.11.1999 - 2 AZR 852/98 - AP Nr. 160 zu § 626 BGB).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13
    Nach den Entscheidungen vom 19. April 2012 (2 AZR 258/11 - AP Nr. 238 zu § 626 BGB) und vom 10. Juni 2010 (2 AZR 541/09 - AP Nr. 229 zu § 626 BGB) hängt die Berechtigung zur Kündigung weiterhin insbesondere vom Ausmaß und von der Intensität der Pflichtverletzung und deren Folgen - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen - , einer etwaigen Wiederholungsgefahr und dem Grad des Verschuldens sowie von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreiem Verlauf ab.
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13
    Nach den Entscheidungen vom 19. April 2012 (2 AZR 258/11 - AP Nr. 238 zu § 626 BGB) und vom 10. Juni 2010 (2 AZR 541/09 - AP Nr. 229 zu § 626 BGB) hängt die Berechtigung zur Kündigung weiterhin insbesondere vom Ausmaß und von der Intensität der Pflichtverletzung und deren Folgen - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen - , einer etwaigen Wiederholungsgefahr und dem Grad des Verschuldens sowie von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreiem Verlauf ab.
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13
    Soweit der Kläger geltend macht, dass nur ein mehrfacher Verstoß gegen § 3 Abs. 3 TV-L als Grund für eine außerordentliche Kündigung geeignet sei, wie es der Leitsatz des BAG in dem Urteil vom 15.11.2001 (2 AZR 605/00 - AP Nr. 175 zu § 626 BGB) nahelegt, folgt dem das erkennende Gericht nicht.
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 852/98

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung - Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13
    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um einen gesetzlich konkretisierten Verwirkungstatbestand (vgl. BAG vom 09.01.1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlussfrist); verwirkt ist ein Anspruch oder ein Recht regelmäßig dann, wenn der Berechtigte längere Zeit hindurch untätig geblieben ist, dadurch den Eindruck erweckt hat, er wolle das Recht nicht mehr geltend machen, sein Vertragspartner sich auf den dadurch geschaffenen Vertrauenstatbestand eingestellt hat und es ihm deshalb nicht mehr zugemutet werden kann, sich auf das verspätete Begehren des Berechtigten zu berufen (BAG vom 18.11.1999 - 2 AZR 852/98 - AP Nr. 160 zu § 626 BGB).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 239/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung, Begriff des "wichtigen Grundes",

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