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   LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03   

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LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03 (https://dejure.org/2003,28431)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03 (https://dejure.org/2003,28431)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 (https://dejure.org/2003,28431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Streik bei der Deutschen Bahn

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
    Auch der Vierte Senat betont im Urteil vom 20. März 1991 (4 AZR 455/90 - AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz), es bleibe jeder Koalition, deren Tarifvertrag durch einen speziellen Tarifvertrag einer anderen Koalition verdrängt werde, unbenommen, ebenfalls einen solchen speziellen Tarifvertrag abzuschließen, dafür zu werben und sich entsprechend zu betätigen.

    Der Vierte Senat und ihm folgend der Zehnte Senat des BAG vertreten diesen Rechtsgrundsatz in ständiger Rechtsprechung (etwa Urteile vom 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 201/89 - EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 4; Urteil vom 26. Jan. 1994 - 10 AZR 611/92 - EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 9).

    So halten, um nur eine Auswahl zu nennen, Schaub (ErfK, 3. Aufl., § 4 TVG Rz. 115; umfassend Jacobs, Tarifeinheit und Tarifkonkurrenz. Diss. 1999, 412 ff., Kempen NZA 2003, 415, 417; Hanau/Kania, Anm. zu BAG AP § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 20 jeweils mit zahlr, weiteren Nachweisen) die Auffassung des 4. Senates zur Auflösung der Tarifpluralität durch das Prinzip der Tarifeinheit wegen Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 3 GG für verfassungswidrig, weil die Koalitionsbetätigungsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG verletzt sei.

  • LAG Hamm, 31.05.2000 - 18 Sa 858/00

    Begriff der Streikmaßnahme; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
    Auch als Globalanträge (vgl. LAG Hamm Urteil vom 31. Mai 2000 - 18 Sa 858/00 - AP Nr. 158 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) genügen die Anträge nicht dem Bestimmtheitsgebot, weil die Abgrenzung zwischen internem Willensbildungsprozess der Verfügungsbeklagten und nach außen tretenden Kampfhandlungen ungeklärt ist.

    Eine Streikmaßnahme kann im einstweiligen Verfügungsverfahren nur dann untersagt werden, wenn sie eindeutig rechtswidrig ist und dies glaubhaft gemacht ist ( LAG Hamm Urteil vom 31. Mai 2000 - 18 Sa 858/00 - AP Nr. 158 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. November 1999 - 4 Sa 584/99 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskamp Nr. 68 a).

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 546/95

    Tarifpluralität bei Nachwirkung eines Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
    aus, dass dieser bei der Verbandsauflösung entfällt ( BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 4 AZR 546/95 - EzA § 4 TVG Nachwirkung Nr. 23; BAG, Urteil vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 289/85 - BAGE 53, 179 = AP Nr. 4 zu § 3 TVG).
  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 59/90

    Mischbetrieb; Tarifpluralität

    Auszug aus LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
    Dies soll der Tarifvertrag sein, der eine umfassende Geltung für alle Betriebe beanspruchen kann ( BAG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 10 AZR 599/00 - EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 111, BAG Urteil vom 5. Sept. 1990-4 AZR 59/90 - EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 5).
  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 599/00

    Einbau von Türen und Fenstern als bauliche Leistung - Tarifpluralität

    Auszug aus LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
    Dies soll der Tarifvertrag sein, der eine umfassende Geltung für alle Betriebe beanspruchen kann ( BAG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 10 AZR 599/00 - EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 111, BAG Urteil vom 5. Sept. 1990-4 AZR 59/90 - EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 5).
  • BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 289/85

    Auflösung einer Tarifvertragspartei

    Auszug aus LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
    aus, dass dieser bei der Verbandsauflösung entfällt ( BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 4 AZR 546/95 - EzA § 4 TVG Nachwirkung Nr. 23; BAG, Urteil vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 289/85 - BAGE 53, 179 = AP Nr. 4 zu § 3 TVG).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
    Bei einem Zusammentreffen zulässiger und unzulässiger Kampfziele ist der Arbeitskampf jedenfalls dann, wenn es sich nicht um nachrangige Nebenziele handelt, stets als rechtswidrig anzusehen, weil hinsichtlich der rechtswidrigen Ziele mittelbar Druck auf den Streikgegner ausgeübt wird (BAG Urteil vom 10. Dez. 2002 - 1 AZR 96/02 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 134; MünchArbR/Otto, 2. Aufl., § 285 Rz. 24 m.w. Nachw.).
  • BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83

    Sympathiestreik

    Auszug aus LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
    Die gesetzliche, dem Tarifvertrag immanente - relative - Friedenspflicht eines Tarifvertrages verbietet den Tarifvertragsparteien, einen bestehenden Tarifvertrag inhaltlich dadurch in Frage zu stellen, dass sie Änderungen oder Verbesserungen der vertraglich geregelten Gegenstände mit Mitteln des Arbeitskampfes erreichen wollen ( BAG Urteil vom 27. Juni 1989 - 1 AZR 404/88 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 94; BAG Urteil vom 5. März 1985 - 1 AZR 468/83 - AP Nr. 85 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 57 -;" BAG, Urteil vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 -EzA § 1 TVG Friedenspflicht Nr. 1).
  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 113/68

    Fragen zur Rechtmäßigkeit eines Streiks -; Umfang der Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
    1971 (1 AZR 113/68 - AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines gewerkschaftlichen Streiks der HBV bei bestehendem Tarifvertrag mit einer anderen Gewerkschaft (DAG) das Interesse der streikenden Gewerkschaft HBV anerkannt, wegen des Tarifabschlusses mit der DAG ihrerseits eine tarifliche Absicherung ihrer Mitglieder zu erreichen.
  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 611/92

    Tarifpluralität - Betrieb des Baugewerbes - Landwirtschaftliches

    Auszug aus LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
    Der Vierte Senat und ihm folgend der Zehnte Senat des BAG vertreten diesen Rechtsgrundsatz in ständiger Rechtsprechung (etwa Urteile vom 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 201/89 - EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 4; Urteil vom 26. Jan. 1994 - 10 AZR 611/92 - EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 9).
  • BAG, 27.06.1989 - 1 AZR 404/88

    Tarifliche Regelung des Arbeitszeitendes im Einzelhandel

  • BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80

    Tarifliche Friedenspflicht - Gewillkürte Prozeßstandschaft

  • BAG, 11.05.1993 - 1 AZR 649/92

    Feiertagslohnzahlung und Streik

  • LAG Köln, 14.06.1996 - 4 Sa 177/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung auf Unterlassung eines

  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 201/89

    Tarifkonkurrenz: BRTV-Bau - MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer und

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - 4 Sa 584/99

    Zulässigkeit von einstweiligen Verfügungen im Arbeitskampf, wenn der Arbeitskampf

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.12.1996 - 6 Sa 581/96

    Zulässigkeit einstweiliger Verfügungen im Arbeitskampfrecht ; Tarifliche

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Diese Rechtsprechung stieß zunächst auf breite Zustimmung in der Arbeitsrechtswissenschaft (etwa Hromadka, NZA 2008, S. 384; m.w.N. Hopfner, Grundgesetz und gesetzliche Tarifeinheit bei Tarifpluralität, 2015, S. 37, Fn. 72), doch mehrten sich die kritischen Stimmen (Zusammenstellung in BAG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 4 AZR 549/08 (A) -, juris, Rn. 42; Schliemann, in: Festschrift für Wolfgang Hromadka, 2008, S. 359 Fn. 4), auch innerhalb des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 -, juris, Rn. 58 ff.; Beschluss vom 22. März 1994 - 1 ABR 47/93 -, juris, Rn. 36) und in den Instanzen (Hessisches LAG, Urteil vom 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 -, juris, Rn. 36; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juni 2007 - 11 Sa 208/07 -, juris, Rn. 71 ff.; Sächsisches LAG, Urteil vom 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 -, juris, Rn. 134 ff.).
  • LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15

    Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist

    Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) sowie die mit einem Arbeitskampfgeschehen oftmals schwierigen und komplexen Fragestellungen wird nach zum Teil vertretener Auffassung verlangt, die Streikmaßnahme müsse offensichtlich rechtswidrig sein (vgl. Hess. LAG 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 - Rn. 31, [...]; LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - Rn. 93, NZA 2008, 59 [LAG Sachsen 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07] ; wohl auch ErfK/Linsenmaier 15. Aufl. Art. 9 GG Rn. 228), während die Gegenmeinung es ausreichen lässt, dass die Streikmaßnahme (lediglich) rechtswidrig sei (vgl. GMP/Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 62 Rn. 113; GK-ArbGG/Vossen Stand: April 2012 § 62 Rn. 81; Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren 2. Aufl. S. 361).
  • LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07

    Streikrecht der Lokführer

    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiellrechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (Hess. LAG 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03; LAG Köln 12.12.2005 - 2 Ta 457/05 - NZA 2006, 62; Hess. LAG 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl., S. 362 bis 364).

    (4) Auch das Hessische LAG (Urteil vom 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03) stellt darauf ab, dass die Tarifeinheit nicht dem Betätigungsrecht konkurrierender Gewerkschaften in einem Betrieb entgegensteht und, dass sich die Lösung des Problems konkurrierender Tarifverträge erst dann stellt, wenn solche Tarifverträge abgeschlossen wurden.

  • LAG Hessen, 07.11.2014 - 14 SaGa 1496/14

    1. Nach Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit ist es möglich, dass

    Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) sowie die mit einem Arbeitskampfgeschehen oftmals schwierigen und komplexen Fragestellungen wird nach zum Teil vertretener Auffassung verlangt, die Streikmaßnahme müsse offensichtlich rechtswidrig sein (vgl. Hess. LAG 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 - Rn. 31, Juris; LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - Rn. 93, NZA 2008, 59; wohl auch ErfK/Dieterich/Linsenmaier 14. Aufl. Art. 9 GG Rn. 228) , während die Gegenmeinung es ausreichen lässt, dass die Streikmaßnahme (lediglich) rechtswidrig sei (vgl. GMP/Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 62 Rn. 113; GK-ArbGG/Vossen Stand: April 2012 § 62 Rn. 81; Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren 2. Aufl. S. 361) .

    Allerdings entspricht es mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, dass auch ein Streik in einem Unternehmen der Daseinsvorsorge nicht von vornherein unzulässig sein kann (vgl. zuletzt Hess. LAG 20. Oktober 2014 - 9 Ta 573/14 - n.v. für den Flugverkehr; ausführlich hierzu auch Hess. LAG 5. Dezember 2013 - 9 Sa 592/13 - Rn. 140 m.w.N., Juris [Revision eingelegt unter 1 AZR 160/14]; LAG Baden-Württemberg 31. März - 2 SaGa 1/09 - Rn. 55, NZA 2009, 631 für Fluglotsen; Hess. LAG 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 - Juris, Juris; LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - Rn. 171 ff., NZA 2008, 59 für Lokomotivführer).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2015 - 26 SaGa 1059/15

    Erzwingungsstreik zur Durchsetzung von Überlastungsschutz - keine Friedenspflicht

    Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) sowie die mit einem Arbeitskampfgeschehen oftmals schwierigen und komplexen Fragestellungen wird zum Teil vertretener, die Streikmaßnahme müsse offensichtlich rechtswidrig sein (so zB. Hessisches LAG 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03, Rn. 31; LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07, Rn. 939), während die Gegenmeinung es ausreichen lässt, dass die Streikmaßnahme (lediglich) rechtswidrig ist (vgl. GMP/Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 62 Rn. 113; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl. S. 361).
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11

    Gewerkschaften vor Schadensersatz geschützt

    Die Kammer nimmt Bezug auf die einschlägigen Ausführungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 2. Mai 2003 (9 SaGa 637/03 in: juris) und vom 22. Juli 2004 (a.a.O., Rz 23), auf die bereits zitierte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Juni 2007 (a.a.O., unter II. 2. b) cc) (1) unter Aufgabe einer vorherigen anderen Rechtsprechung im einstweiligen Rechtsschutz) sowie auf die Ausführungen des Arbeitsgerichts Frankfurt (a.a.O. ab S. 22 unter e)).
  • LAG Köln, 12.12.2005 - 2 Ta 457/05

    Ärztestreik gegen kommunalen Arbeitgeber

    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (vgl. Hessisches LAG, Urteil vom 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03 -, LAG Köln, Urteil vom 14.06.1996 - 4 Sa 177/96 -).
  • LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14

    Streik bei Tarifzuständigkeit zweier DGB-Gewerkschaften ohne Schiedsspruch -

    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (Hess. LAG 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03; LAG Köln 12.12.2005 - 2 Ta 457/05 - NZA 2006, 62; Hess. LAG 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06; Juris).
  • ArbG Fulda, 19.07.2017 - 3 Ga 4/17

    Streik - Rechtmäßigkeit und Unterlassung einer Blockade

    Nach zutreffender Auffassung, der auch die Kammer folgt, ist allerdings im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) im summarischen Eilverfahren grundsätzlich zu verlangen, dass die Streikmaßnahme offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. dazu auch etwa LAG Hessen 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 - dokumentiert bei juris, LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - NZA 2008, 59, LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016, aaO., jeweils mwN.).
  • ArbG Ulm, 10.03.2004 - 7 BV 1/03

    Tarifvertrag: Zustimmungsersetzungsverfahren; Vorliegen eines

    Dieser Rechtsprechung schließt sich das erkennende Gericht an, wenn auch nicht verkannt wird, dass große Teile der Literatur und einige Landesarbeitsgerichte sich gegen diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wenden (vergl. nur beispielhaft LAG Frankfurt 9. Kammer v. 02.05.03 -9 SaGa 637/03; LAG Frankfurt 16. Kammer v. 14.07.03 -16 Sa 530/02; LAG Niedersachsen 3. Kammer v. 12.11.99 -3 Sa 780/99; Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht/Löwisch/Rieble 2. Aufl. § 276 Rdnr. 13 ff; und dort auch Hanau, § 62, Rdnr. 33; Kempen NZA 03, 415; Hanau NZA 03, 128; ErfK/Schaub 2. Aufl. § 4 TVG Rdnr. 113).
  • ArbG Mainz, 14.07.2007 - 3 Ga 19/07
  • ArbG Mainz, 14.07.2007 - 3 Ga 18/07
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