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   LAG Köln, 19.03.2020 - 9 Ta 15/20   

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https://dejure.org/2020,8131
LAG Köln, 19.03.2020 - 9 Ta 15/20 (https://dejure.org/2020,8131)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.03.2020 - 9 Ta 15/20 (https://dejure.org/2020,8131)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. März 2020 - 9 Ta 15/20 (https://dejure.org/2020,8131)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Zahlungsklage bei abgerechnetem Entgelt; Beiordnung eines Rechtsanwalts; Erforderlichkeit (hier verneint)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 121 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine Zahlungsklage für abgerechnetes Arbeitsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe für Lohnklage bei abgerechnetem Entgelt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Prozesskostenhilfe für Lohnklage bei abgerechnetem Entgelt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - 7 Ta 2084/10

    Prozesskostenhilfe - Erfüllung der Klageforderung vor Zustellung der Klageschrift

    Auszug aus LAG Köln, 19.03.2020 - 9 Ta 15/20
    2.) Bezogen auf den vorliegenden Fall ist zunächst festzuhalten, dass es sich bei einer Zahlungsklage für abgerechnetes Arbeitsentgelt um eine einfache Angelegenheit handelt, die von der Klägerin mit Hilfe der Rechtsantragsstelle ohne weiteres hätte gerichtlich anhängig gemacht werden können (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2010 - 7 Ta 2084/10 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 124/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG Köln, 19.03.2020 - 9 Ta 15/20
    Demgemäß hängt die Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts einerseits von der Schwierigkeit der im konkreten Fall zu bewältigenden Rechtsmaterie und andererseits von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen der Partei ab (BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss vom18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03 -, Rn. 3, juris; Zöller/Schultzky, 33. Aufl. 2020,§ 121 ZPO, Rn. 17).
  • LAG Thüringen, 24.08.1999 - 8 Ta 114/99

    Beiordnung eines Rechtsanwalts von einem als Insolvenzverwalter eingesetzten

    Auszug aus LAG Köln, 19.03.2020 - 9 Ta 15/20
    Denn eine solche Vorgehensweise würde der vom Gesetzgeber für die Beiordnung aufgestellten Voraussetzung der Erforderlichkeit nicht hinreichend Rechnung tragen (LAG Thüringen, Beschluss vom 24. August 1999 - 8 Ta 114/99 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 04.05.2006 - IX ZA 26/04

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus LAG Köln, 19.03.2020 - 9 Ta 15/20
    Zu Recht hat das Arbeitsgericht die Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht abgelehnt, wozu es trotz der durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beklagten eingetretenen Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO befugt war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2006 - IX ZA 26/04 -, Rn. 1, juris).
  • BGH, 25.09.2003 - IXa ZB 192/03

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts für

    Auszug aus LAG Köln, 19.03.2020 - 9 Ta 15/20
    Demgemäß hängt die Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts einerseits von der Schwierigkeit der im konkreten Fall zu bewältigenden Rechtsmaterie und andererseits von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen der Partei ab (BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss vom18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03 -, Rn. 3, juris; Zöller/Schultzky, 33. Aufl. 2020,§ 121 ZPO, Rn. 17).
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