Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 06.09.2011

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 64/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35287
OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 64/11 (https://dejure.org/2012,35287)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2012 - 9 U 64/11 (https://dejure.org/2012,35287)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 9 U 64/11 (https://dejure.org/2012,35287)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wohngebäudeversicherung: Haftung des Versicherers für Pflichtverletzungen des Regulierungsbeauftragten nach einem Schadensfall

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Versicherers für fehlerhafte Feststellungen eines Regulierungsbeauftragten

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 278; BGB § 280 Abs. 1
    Regulierungsbeauftragter wird grundsätzlich als Helfer des Versicherers tätig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 278
    Haftung des Versicherers für fehlerhafte Feststellungen eines Regulierungsbeauftragten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftet Versicherung für "ihren" Regulierungsbeauftragten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versicherer haftet nicht, wenn der für ihn tätige Regulierungsbeauftragte keine Nebenpflichten verletzt hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 36
  • NZM 2013, 807
  • VersR 2013, 757
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Düsseldorf, 29.07.2008 - 11 O 450/07

    Schadensteuerung - Versicherung haftet nicht für Fehler in empfohlener Werkstatt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 64/11
    Generell kommt eine Haftung des Versicherers in Betracht, wenn der Regulierungsbeauftragte gegenüber dem Versicherungsnehmer oder gegenüber dem für die Reparatur verantwortlichen Werkunternehmer fehlerhafte Anweisungen erteilt, die zu Schäden des Versicherungsnehmers führen (vgl. zu solchen Konstellationen LG Köln, RuS 1991, 410; LG Düsseldorf, RuS 2008, 297; Nugel, jurisPR-VersR 10/2008, Anmerkung 4).
  • LG Köln, 10.01.1990 - 24 O 269/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 64/11
    Generell kommt eine Haftung des Versicherers in Betracht, wenn der Regulierungsbeauftragte gegenüber dem Versicherungsnehmer oder gegenüber dem für die Reparatur verantwortlichen Werkunternehmer fehlerhafte Anweisungen erteilt, die zu Schäden des Versicherungsnehmers führen (vgl. zu solchen Konstellationen LG Köln, RuS 1991, 410; LG Düsseldorf, RuS 2008, 297; Nugel, jurisPR-VersR 10/2008, Anmerkung 4).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2020 - 2 O 1644/11

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers in der Wohngebäudeversicherung

    Hier spreche aber viel dafür, dass die Beklagte auf die Einschaltung der Fa. R derart hingewirkt hat, dass sie sich ausnahmsweise doch deren Arbeiten "wie eigene" zurechnen lassen muss (vgl. auch OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 64/11, juris).

    Nachdem die Beklagte insoweit lediglich in der Klageerwiderung S. 15 (Gerichtsakte I S. 36) bestritten hat, "dass der entstandene Schaden an dem Spülkasten ... in der behaupteten Höhe von 1.238,25 EUR entstanden ist", mithin in diesem Zusammenhang und auch im weiteren nicht ihre diesbezügliche Einstandspflicht dem Grunde nach in Abrede gestellt hat, ist die Beklagte unter Schadenersatzgesichtspunkten auch insoweit einstandspflichtig (§§ 280 Abs. 1, 278 BGB; vgl. OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 64/11, juris).

  • OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 W 15/13

    Zulässigkeit der Beweissicherung; Begriff des rechtlichen Interesses im Sinne von

    (Vgl. zu einer solchen Fallkonstellation die Entscheidung des Senats vom 26.07.2012 - 9 U 64/11 -, zitiert nach [...].) Die Mitwirkung des Gebäudeversicherers durch einen Regulierungsbeauftragten kann für den Versicherungsnehmer die Funktion einer Serviceleistung des Versicherers haben.
  • OLG Hamm, 21.11.2018 - 20 U 88/18

    Gutachter berät Versicherung: Haftet er gegenüber dem Versicherungsnehmer?

    Eine solche dem Versicherer zurechenbare Pflichtverletzung des Regulierungsbeauftragten liegt vielmehr, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, nur dann vor, wenn der Regulierungsbeauftragte sich nicht mit der Ermittlung der Versicherungsleistung für den Versicherer begnügt, sondern in pflichtwidriger Weise unmittelbaren Einfluss auf die Art und Weise der Durchführung der Schadensbeseitigung nimmt, insbesondere wenn er in einer aus Sicht des Versicherungsnehmers verbindlichen Weise die zur Schadensbeseitigung durchzuführenden Maßnahmen objektiv unzureichend festlegt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2012 - 9 U 64/11, VersR 2013, 757, juris Rn. 23).
  • LG Münster, 17.05.2018 - 115 O 151/17

    Schadensersatz wegen einer mangelhaften Beseitigung eines Unwetterschadens bei

    Zwar kann ein Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer gem. §§ 280 Abs. 1, 278 BGB in Betracht kommen, wenn der vom Versicherer beauftragte Regulierungsbeauftragte seine Rolle als "Helfer" des Versicherers überschreitet, indem er z.B. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung aus der Sicht des Versicherungsnehmers mit verbindlicher Wirkung festlegt oder wenn er gegenüber dem vom Versicherungsnehmer beauftragten Werkunternehmer fehlerhafte Anweisungen erteilt (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. vom 26.07.2012, Az.: 9 U 64/11, VersR 2013, 757).
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   OLG Hamm, 06.09.2011 - 9 U 64/11   

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OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2011 - 9 U 64/11 (https://dejure.org/2011,101145)
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