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OLG Nürnberg, 10.04.2003 - 9 UF 225/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsanspruch der Kindsmutter für die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruches gemäß § 1615 l BGB gegen den Vater des gemeinsamen Kindes; Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach der eigenen Lebensstellung; Auskunftsanspruch zur Vergewisserung über die Leistungsfähigkeit des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1615l; BGB § 1605
Auskunftsanspruch gem. § 1605 BGB hinsichtlich der Geltendmachung von Unterhalt gem. § 1615l BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unterhaltspflichtiger Vater muss Einkommensverhältnisse offenlegen - Mutter eines nichtehelichen Kindes hat Anspruch auf Auskunft
Verfahrensgang
- AG Straubing - 1 F 610/02
- OLG Nürnberg, 10.04.2003 - 9 UF 225/03
Papierfundstellen
- MDR 2003, 1055
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96
Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den …
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.04.2003 - 9 UF 225/03
Der Bundesgerichtshof geht ohne weiteres von einem Auskunftsanspruch der Mutter aus, wie sich aus seinem Urteil vom 21.01.1998 (FamRz 1998, Seite 541, hier Seite 544) ergibt.