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   BVerwG, 30.03.2012 - 9 VR 5.12, 9 VR 5.12 (9 VR 2.11)   

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https://dejure.org/2012,8019
BVerwG, 30.03.2012 - 9 VR 5.12, 9 VR 5.12 (9 VR 2.11) (https://dejure.org/2012,8019)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2012 - 9 VR 5.12, 9 VR 5.12 (9 VR 2.11) (https://dejure.org/2012,8019)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2012 - 9 VR 5.12, 9 VR 5.12 (9 VR 2.11) (https://dejure.org/2012,8019)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 80 Abs. 5 und 7; BNatSchG 2010 § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 5, § 45 Abs. 7; FStrG § 17
    Straßenplanung; Planfeststellung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Abänderungsantrag; veränderte Umstände; Artenschutz; Vorabmaßnahme; Verbotstatbestand; Fangverbot; Störungsverbot; Zauneidechse; Absammeln; Zwischenhältern; Interessenabwägung; vollendete ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 80 Abs. 5 und 7
    Absammeln; Abänderungsantrag; Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Artenschutz; Fangverbot; Interessenabwägung; Planfeststellung; Straßenplanung; Störungsverbot; Verbotstatbestand; Vorabmaßnahme; Zauneidechse; Zwischenhältern; veränderte Umstände; vollendete ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG 2009, § 44 Abs 1 Nr 2 BNatSchG 2009, § 44 Abs 5 BNatSchG 2009, § 45 Abs 7 BNatSchG 2009, § 17 FStrG
    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Zulässigkeit von artenschutzrechtlichen Vorabmaßnahmen; Trasse der A 100 in Berlin; Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung des Sofortvollzugs einer in einem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Maßnahme aus naturschutzfachlichen Gründen i. R. einer einstweiligen Interessenabwägung

  • rewis.io

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Zulässigkeit von artenschutzrechtlichen Vorabmaßnahmen; Trasse der A 100 in Berlin; Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung des Sofortvollzugs einer in einem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Maßnahme aus naturschutzfachlichen Gründen i. R. einer einstweiligen Interessenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Artenschutzrechtliche Vorabmaßnahme an der Trasse der A 100 in Berlin zulässig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Artenschutzrechtliche Vorabmaßnahme an der Trasse der A 100 in Berlin zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fernstraßenplanung und landschaftspflegerischer Begleitplan

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu artenschutzrechtliche Vorabmaßnahme - Eidechsen an A100-Trasse können eingesammelt werden

Besprechungen u.ä.

  • ilex-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner A 100: Zulässigkeit der Rettung von Zauneidechsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 1053
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.03.2011 - 9 VR 2.11

    Straßenplanung; Planfeststellung; aufschiebende Wirkung; Aussetzung der

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2012 - 9 VR 5.12
    Unter teilweiser Änderung des Beschlusses vom 31. März 2011 - BVerwG 9 VR 2.11 - wird die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 29. Dezember 2010 aufgehoben, soweit dieser im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorabmaßnahme "Umsetzung der Zauneidechse" das Absammeln und Zwischenhältern von Zauneidechsen auf der Böschung des Bahndamms der S-Bahntrasse Neukölln-Baumschulenweg und in der Kleingartenkolonie Stadtbär vorsieht.

    Mit Beschluss vom 31. März 2011 - BVerwG 9 VR 2.11 - (NVwZ 2011, 820) hat der Senat die aufschiebende Wirkung der gegen diesen Planfeststellungsbeschluss erhobenen Klagen der Antragsteller angeordnet.

    Der beschließende Senat hat in seinem Beschluss vom 31. März 2011 im vorangegangenen Verfahren BVerwG 9 VR 2.11 die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners im Wesentlichen damit begründet, dass seinerzeit bauliche Vollzugsmaßnahmen nicht vor März 2012 vorgesehen waren und zudem nach der politischen Beschlusslage des damaligen Senats des Landes Berlin ungewiss war, ob das streitgegenständliche Vorhaben verwirklicht werden sollte (vgl. Beschluss vom 31. März 2011 a.a.O. Rn. 2).

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver

    Mit der Festlegung eines Mindestzeitraums, der zwischen der Durchführung der Maßnahme und der Baufeldfreimachung liegen muss, trägt der Planfeststellungsbeschluss dem Umstand Rechnung, dass die individuenbezogenen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände eine Umsetzung der Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen ohne zeitliche Lücke zwischen Wirksamwerden der Maßnahme und Realisierung des Eingriffs, mithin als artenschutzrechtliche Vorabmaßnahmen erfordern (Urteil vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 65; Beschluss vom 30. März 2012 - BVerwG 9 VR 5.12 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 223 Rn. 7 f.).
  • VGH Hessen, 28.12.2015 - 2 B 1631/15

    Kostenentscheidung im Abänderungsverfahren und nach Hauptsacheerledigung

    Deshalb geht die ganz überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung (konkludent etwa: BVerwG, Beschluss vom 30. März 2012 - 9 VR 5.12 -, juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 21 AS 14.50074 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 1 M 116/14 -, juris Rn. 11 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Mai 2015 - 8 B 1029/14 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 11 B 1587/11.T -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 9 B 1362/13 -, juris Rn. 42 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 2 B 1779/13.T - ausdrücklich: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 2015 - 8 S 492/15 -, juris Rn. 24 f.) davon aus, dass bei zeitlich aufeinander folgenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 und Abs. 7 VwGO auch für das zweite nach Abschluss des ersten Rechtsschutzverfahrens anhängig gewordene Verfahren sowohl eine Kostenentscheidung als auch eine Streitwertfestsetzung erforderlich ist (ebenso aus der Literatur: Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl., § 80 Rn. 68 m.w.N.).
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