Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 21.05.2008 - 9 WF 116/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedeutung des Willens eines volljährigen Kindes über die Art seiner Lebensführung unter Beachtung des Gebotes der Rücksichtnahme gegenüber den wirtschaftlichen Interessen des unterhaltspflichtigen Elternteils; Wirksame Ausübung des elterlichen Bestimmungsrechts durch ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1612 Abs. 2
Zum Grundsatz der wirksamen Ausübung des Bestimmungsrechts gemäß § 1612 Abs. 2 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Eigenmächtiger Auszug - weiterhin Kindesunterhalt?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Kindesunterhalt nach eigenmächtigem Auszug aus elterlicher Wohnung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schülerin zieht zu Hause aus und verlangt von der Mutter "Volljährigenunterhalt"
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bestimmung des Unterhalts bei volljährigen Kindern
- 123recht.net (Pressebericht, 18.9.2008)
Bestimmung des Unterhalts bei volljährigen Kindern
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 18.03.2008 - 33 F 25/08
- OLG Brandenburg, 21.05.2008 - 9 WF 116/08
Papierfundstellen
- NJW 2008, 2722
- FamRZ 2009, 236
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2008 - 9 WF 116/08
Darüber hinaus dürfte es sich bei dem Schulgeld von 60 EUR nicht um einen Mehrbedarf handeln, da es am Tatbestandsmerkmal einer außergewöhnlich hohen Belastung fehlen dürfte (vgl. auch BGH, Urt. v. 05.03.2008 - XII ZR 150/05) und im Festbedarf von 640 EUR üblicherweise anfallende Ausbildungskosten enthalten sind (Ziff. 13.1 Abs. 3 der Leitlinien des OLG Brandenburg zum Unterhaltsrecht). - OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 9 WF 288/07
Art der Unterhaltsgewährung: Ausübung des elterlichen Bestimmungsrechts durch ein …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2008 - 9 WF 116/08
Insoweit wird in allgemeiner Hinsicht zunächst auf den Beschluss des Senates vom 18. Oktober 2007 (Aktenzeichen: 9 WF 288/07) Bezug genommen.
- OLG Karlsruhe, 23.01.2015 - 2 UF 276/14
Kindesunterhalt: Unwirksamkeit der Unterhaltsbestimmung gegenüber einem …
Daher reichen für eine Unwirksamkeit der Unterhaltsbestimmung nur schwerwiegende Gründe aus, die einem Zusammenleben mit den Eltern entgegenstehen (OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 236). - OVG Niedersachsen, 15.05.2015 - 4 ME 61/15
Ausbildungsförderung; unwirksame Bestimmung; Eltern; Kind; Rücksicht; Unterhalt; …
Da das in § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB geregelte Unterhaltsbestimmungsrecht gerade der wirtschaftlichen Entlastung des Unterhaltspflichtigen dienen soll, haben bei dieser Zumutbarkeitsprüfung die Belange des Kindes nur in Ausnahmefällen Vorrang gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Eltern, wenn schwerwiegende Gründe ein Zusammenleben mit den Eltern bzw. die sonstige Entgegennahme der durch das Bestimmungsrecht vorgegebenen Unterhaltsleistungen entgegenstehen (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 21.5.2008 - 9 BF 116/08 -, NJW 2008, 2722;… Viefhues, in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 1612 Rdnr. 96).