Rechtsprechung
   BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 225/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4052
BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 225/10 (https://dejure.org/2011,4052)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2011 - 9 AZR 225/10 (https://dejure.org/2011,4052)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 9 AZR 225/10 (https://dejure.org/2011,4052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Überlastquote - Gleichbehandlung

  • openjur.de

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Blockmodell; Überschreiten der Überlastquote; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Blockmodell - Überschreiten der Überlastquote - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 AltTZTV, § 2 Abs 2 AltTZTV, § 3 Abs 1 Nr 3 Alt 1 AltTZG 1996, Art 3 Abs 1 GG
    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Blockmodell - Überschreiten der Überlastquote - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags; Überlastquote; Gleichbehandlung

  • Betriebs-Berater

    Kein Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Blockmodell wegen Überlastquote

  • rewis.io

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Blockmodell - Überschreiten der Überlastquote - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Blockmodell - Überschreiten der Überlastquote - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags; Überlastquote; Gleichbehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 944
  • BB 2012, 1482
  • DB 2012, 1045
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 225/10
    (2) Die tarifliche Anspruchsgrundlage des § 2 Abs. 2 Satz 1 TV ATZ, die die Änderung des Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis nur "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" (§ 2 Abs. 1 TV ATZ) vorsieht, bezieht das öffentlich-rechtliche System der an bestimmte Erfordernisse gebundenen Refinanzierung durch Erstattungsleistungen der öffentlichen Hand nach § 3 und § 4 AltTZG in die privatrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen mit ein (BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 35, BAGE 126, 264) .

    Die tarifliche Anspruchsvoraussetzung "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" gilt für den Kläger, obwohl das Erfordernis lediglich in § 2 Abs. 1 TV ATZ und nicht auch in § 2 Abs. 2 TV ATZ enthalten ist (vgl. so zuletzt BAG 14. Oktober 2008 - 9 AZR 511/07 - Rn. 24, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 41 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 29; ausführlich BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 34 ff., BAGE 126, 264) .

    Eine Verwirkung kommt nur in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, der Arbeitgeber werde sich dauerhaft nicht auf die Überlastquote berufen (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 43, BAGE 126, 264) .

    Schließt der Arbeitgeber mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge, obwohl er wegen Überschreitens der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG geregelten Überlastquote hierzu nicht verpflichtet ist (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 287/09 - Rn. 40 f., AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 47 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 34) , erbringt er eine freiwillige Leistung und hat deshalb bei der Entscheidung über den Antrag eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 54, BAGE 126, 264) .

  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 287/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - Begriff des versicherungspflichtigen

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 225/10
    Das Landesarbeitsgericht übersieht, dass dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Altersteilzeit aus § 2 Abs. 2 TV ATZ gar nicht erst zuwächst, wenn die Überlastquote erfüllt ist (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 287/09 - Rn. 41, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 47 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 34) .

    Schließt der Arbeitgeber mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge, obwohl er wegen Überschreitens der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG geregelten Überlastquote hierzu nicht verpflichtet ist (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 287/09 - Rn. 40 f., AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 47 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 34) , erbringt er eine freiwillige Leistung und hat deshalb bei der Entscheidung über den Antrag eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 54, BAGE 126, 264) .

  • BFH, 30.11.2005 - I R 110/04

    Bildung von Rückstellungen für Lohnzahlungen bei Altersteilzeit (Blockmodell)

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 225/10
    Den Rückstellungsbetrag hat der Arbeitgeber zeitanteilig vom Beginn der Arbeitsphase bis zu deren Umwandlung in die Freistellungsphase aufzubauen (vgl. BFH 30. November 2005 - I R 110/04 - Rn. 38, BFHE 212, 83) .
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 685/08

    Lehrerpersonalkonzept - nachträgliche Teilnahme

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 225/10
    Entscheidend sind die hinter der Stichtagsregelung stehenden Gründe (vgl. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 685/08 - Rn. 30, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 186) .
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 225/10
    Die Frage, ob der Arbeitgeber die Grenzen des Ermessens gewahrt hat, verlangt eine Berücksichtigung und Bewertung der Interessen unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, über die der Arbeitgeber zu befinden hat (vgl. BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 40, AP BGB § 307 Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 47) .
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 486/08

    Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 225/10
    Gewährt der Arbeitgeber Arbeitnehmern freiwillige Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip, ist der Arbeitgeber ungeachtet des Vorrangs der Vertragsfreiheit an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden (vgl. BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 486/08 - Rn. 11, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 209 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 20) .
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 225/10
    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (st. Rspr., vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 23, AP ATG § 3 Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 2) .
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 127/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 225/10
    Damit gilt die arbeitsvertragliche Bezugnahmeregelung auch im Verhältnis zwischen dem Kläger und dem beklagten Land als Betriebserwerber (vgl. BAG 17. November 2010 - 4 AZR 127/09 - Rn. 34, NZA 2011, 457) .
  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07

    Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags -

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 225/10
    Die tarifliche Anspruchsvoraussetzung "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" gilt für den Kläger, obwohl das Erfordernis lediglich in § 2 Abs. 1 TV ATZ und nicht auch in § 2 Abs. 2 TV ATZ enthalten ist (vgl. so zuletzt BAG 14. Oktober 2008 - 9 AZR 511/07 - Rn. 24, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 41 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 29; ausführlich BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 34 ff., BAGE 126, 264) .
  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 414/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - genereller Ausschluss des Blockmodells -

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 225/10
    In einem solchen Fall steht der frühe Antragszeitpunkt dem erhobenen Anspruch nicht entgegen (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 AZR 414/09 - Rn. 22, AP ATG § 3 Nr. 22 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 33) .
  • LAG Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 14 Sa 26/09

    Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell - Ermessensentscheidung

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 606/15

    Gleichbehandlung - Altersteilzeitarbeitsvertrag

    a) Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AltTZG muss für Erstattungsleistungen der Arbeitsverwaltung die freie Entscheidung des Arbeitgebers sichergestellt sein, ob er mit über fünf vH der Arbeitnehmer seines Betriebs Altersteilzeitarbeitsverträge schließt (BAG 15. November 2011 - 9 AZR 387/10 - Rn. 20; 18. Oktober 2011 - 9 AZR 225/10 - Rn. 25) .

    Die Überschreitung der Überlastquote ist ein negatives Tatbestandsmerkmal, das bereits die Entstehung des Anspruchs hindert (vgl. BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 225/10 - Rn. 30) .

    Die gesetzliche Quotierung dient auch dazu, altersteilzeitbedingte finanzielle Mehraufwendungen des Arbeitgebers in Grenzen zu halten (BAG 15. November 2011 - 9 AZR 387/10 - Rn. 21; 18. Oktober 2011 - 9 AZR 225/10 - Rn. 26; 14. Oktober 2008 - 9 AZR 511/07 - Rn. 24) .

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Über-schreiten der

    Die Beschäftigung von Arbeitnehmern über die gesetzliche Quote hinaus ist ein negatives Tatbestandsmerkmal, das bereits die Entstehung des Anspruchs hindert (vgl. BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 225/10 - Rn. 30) .

    Denn einem Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2 TV ATZ erfüllt, wächst kein tariflicher Anspruch zu, wenn in dem Betrieb mehr als fünf vH der Beschäftigten in Altersteilzeit beschäftigt werden (so zuletzt BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 225/10 - Rn. 30) .

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 414/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - genereller Ausschluss des Blockmodells -

    (aa) Der Senat kann im Streitfall offenlassen, ob eine höhere wirtschaftliche Belastung durch das Blockmodell in bestimmten Fällen als Sachgrund gegen die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeführt werden kann (dagegen Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 624/06 - Rn. 30, AP AVR Diakonisches Werk § 1 Nr. 14; ebenso LAG Baden-Württemberg 9. Februar 2010 - 14 Sa 26/09 - zu II 2 b bb der Gründe [Revision eingelegt unter - 9 AZR 225/10 -]).
  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 256/12

    Altersteilzeit - Aufstockungsleistung - Nebentätigkeit

    Die tarifliche Anspruchsgrundlage des § 2 TV ATZ, die die Änderung des Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis nur "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" vorsieht, bezieht das öffentlich-rechtliche System der an bestimmte Erfordernisse gebundenen Refinanzierung durch Erstattungsleistungen der öffentlichen Hand nach dem AltTZG in die privatrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen mit ein (vgl. BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 225/10 - Rn. 26) .
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 479/10

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Blockmodell

    Eine wirtschaftliche Überforderung liegt grundsätzlich erst dann vor, wenn die in § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG beschriebene Überlastquote überschritten ist (vgl. BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 225/10 - Rn. 24 ff.) .
  • LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 11 Sa 1150/11

    Ermessensausübung durch den Arbeitgeber bei Entscheidung über einen

    Diese Verpflichtungen bestehen für den Arbeitgeber nicht, wenn ein Arbeitnehmer Altersteilzeit im Teilzeitmodell leistet (BAG 18.10.2011 - 9 AZR 225/10 - Rz. 43 EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 36).

    (2.)Angesichts dieser Unterschiede zwischen den beiden Altersteilzeitmodellen sind die Gründe, die die Beklagte veranlasst hat, den unter § 2 Abs. 1 TV ATZ fallenden Arbeitnehmern, die anerkannte schwerbehinderte Menschen sind (vgl. § 2 Abs. 2 SGBIX), nur das Teilzeitmodell anzubieten, weder sachfremd noch willkürlich (vgl. BAG 18.10.2011 - 9 AZR 225/10 - Rz. 43 a. a. O.).

  • BAG, 24.01.2012 - 9 AZR 131/11

    AVR - Anspruch auf Altersteilzeit

    Mit dieser Anbindung an das Altersteilzeitgesetz wird das öffentlich-rechtliche System der an bestimmte Erfordernisse gebundenen Refinanzierung durch Erstattungsleistungen der öffentlichen Hand nach § 3 und § 4 AltTZG in die privatrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen mit einbezogen (vgl. zum gleichlautenden TV ATZ: BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 225/10 - Rn. 26) .
  • LAG Köln, 22.11.2011 - 11 Sa 792/10

    Altersteilzeit; Ermessensentscheidung des Arbeitgebers

    Er muss finanzielle Rückstellungen bilden und ist verpflichtet, das vom Arbeitnehmer in der Arbeitsphase erworbene Wertguthaben einschließlich des darin enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbetrags gegen das Risiko der Insolvenz abzusichern (BAG, Urt. v. 18.10.2011 - 9 AZR 225/10 -).

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG, Urt. v. 18.10.2011 - 9 AZR 225/10 - m. w. N.).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.06.2016 - 5 Sa 191/14

    Altersteilzeitvertrag - Überlastquote - Gleichbehandlung

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausführt, gilt die tarifliche Anspruchsvoraussetzung "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" sowohl für den in § 2 Abs. 1 als auch für den in § 2 Abs. 2 des TV ATZ LSA genannten Personenkreis (vgl. auch BAG 18.10.2011 - 9 AZR 225/10).
  • LAG Hessen, 13.09.2013 - 3 Sa 1323/13

    Einzelfall: Kein Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses,

    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Annahmeerklärung der Beklagten nach § 894 Satz 1 ZPO als abgegeben und der Altersteilzeitarbeitsvertrag zwischen den Parteien als zustande gekommen (vgl. z. B. BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 225/10 - Rn. 17, DB 2012, 1045 ff; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 19/10 - Rn. 13, NZA 2011, 1044 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht