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   OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09   

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OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09 (https://dejure.org/2010,10560)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.11.2010 - 9 LA 199/09 (https://dejure.org/2010,10560)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. November 2010 - 9 LA 199/09 (https://dejure.org/2010,10560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Heranziehung zur Vergnügungsteuer mit einem Steuersatz von 15 % auf die Bruttokasse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Art. 3 Abs. 1 GG
    Bemessung der Rechtmäßigkeit einer Steuersatzhöhe bei Übereinstimmung mit höherrangigen rechtlichen Anforderungen insb. dem verfassungsrechtlichen Verbot einer erdrosselnden Wirkung; Heranziehung zur Vergnügungsteuer mit einem Steuersatz von 15 % auf die Bruttokasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Bemessung der Rechtmäßigkeit einer Steuersatzhöhe bei Übereinstimmung mit höherrangigen rechtlichen Anforderungen insb. dem verfassungsrechtlichen Verbot einer erdrosselnden Wirkung; Heranziehung zur Vergnügungsteuer mit einem Steuersatz von 15 % auf die Bruttokasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Höhe der Vergnügungsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung der Rechtmäßigkeit einer Steuersatzhöhe bei Übereinstimmung mit höherrangigen rechtlichen Anforderungen insb. dem verfassungsrechtlichen Verbot einer erdrosselnden Wirkung; Heranziehung zur Vergnügungsteuer mit einem Steuersatz von 15 % auf die Bruttokasse

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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2007 - 9 ME 84/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vergnügungssteuer in Höhe von 12% des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09
    Dies bedeutet im Bereich der Vergnügungsteuer mangels zwingender Vorschriften des Haushaltsrechts, dass regelmäßig so lange von der Rechtmäßigkeit des festgesetzten Steuersatzes ausgegangen werden darf, wie eine erdrosselnde Wirkung nicht nachgewiesen und festgestellt worden ist (so bereits Beschluss des Senats vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - NVwZ-RR 2007, 551 = ZkF 2007, 210; ebenso Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: August 2010, § 3 Rdnrn. 4 c und 4 d; VG Oldenburg, Urt. vom 22.10.2009 - 2 A 233/09 - anders Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.12.2006 - 5 BS 242/06 -, VG Göttingen, Urteil vom 1.2.2005 - 3 A 228/03 - und VG Köln, Urteil vom 13.5.2009 - 23 K 3425/06 -).

    Die Höhe des Steuersatzes hat erdrosselnde Wirkung, wenn sie es dem durchschnittlichen Spielautomatenaufsteller im Erhebungsgebiet unmöglich macht, den gewählten Beruf des Aufstellers von Spielautomaten ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage seiner Lebensführung zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.1.1998 - 8 B 228.97 - KStZ 1998, 238 = NVwZ-RR 1998, 672 sowie Urteile vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 = DVBl 2000, 910 und vom 13.4.2005 - 10 C 05.04 - KStZ 2005, 172 = NStN 2005, 207 = NVwZ 2005, 1316; siehe ferner Beschlüsse des Senats vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - a.a.O. sowie vom 25.9.2008 - 9 LA 177/07, 9 LA 178/07 und 9 LA 179/07 - und Rosenzweig/Freese, a. a. O., § 3 Rdnrn. 97 ff.).

    Der beschließende Senat hat bisher für Steuersätze bis zu 12 % angenommen, dass sie in den entschiedenen Fällen verfassungsgemäß seien (Beschlüsse vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - a.a.O. zu einem Steuersatz von 12 %, vom 25.9.2008 - 9 LA 177/07, 9 LA 178/07 und 9 LA 179/07 - zu Steuersätzen von 9 bzw. 10 % und vom 26.5.2009 - 9 LA 208/08, 9 LA 209/08 und 9 LA 210/08 - zu einem Steuersatz von 8 %).

  • BVerwG, 27.10.2010 - 8 C 43.09

    Kommunale Selbstverwaltung; kommunale Finanzhoheit; Gestaltungsspielraum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09
    Die Zulässigkeit der Höhe des Steuersatzes ist somit lediglich am Inhalt der Steuersatzung selbst sowie daran zu messen, ob er mit höherrangigen rechtlichen Anforderungen übereinstimmt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.10.2010 - 8 C 43.09 -, wonach das Recht zur Senkung von Hebesätzen durch Vorschriften in der Gemeindeordnung eingeschränkt sein kann).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09
    Die Höhe des Steuersatzes hat erdrosselnde Wirkung, wenn sie es dem durchschnittlichen Spielautomatenaufsteller im Erhebungsgebiet unmöglich macht, den gewählten Beruf des Aufstellers von Spielautomaten ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage seiner Lebensführung zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.1.1998 - 8 B 228.97 - KStZ 1998, 238 = NVwZ-RR 1998, 672 sowie Urteile vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 = DVBl 2000, 910 und vom 13.4.2005 - 10 C 05.04 - KStZ 2005, 172 = NStN 2005, 207 = NVwZ 2005, 1316; siehe ferner Beschlüsse des Senats vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - a.a.O. sowie vom 25.9.2008 - 9 LA 177/07, 9 LA 178/07 und 9 LA 179/07 - und Rosenzweig/Freese, a. a. O., § 3 Rdnrn. 97 ff.).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09
    Die Höhe des Steuersatzes hat erdrosselnde Wirkung, wenn sie es dem durchschnittlichen Spielautomatenaufsteller im Erhebungsgebiet unmöglich macht, den gewählten Beruf des Aufstellers von Spielautomaten ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage seiner Lebensführung zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.1.1998 - 8 B 228.97 - KStZ 1998, 238 = NVwZ-RR 1998, 672 sowie Urteile vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 = DVBl 2000, 910 und vom 13.4.2005 - 10 C 05.04 - KStZ 2005, 172 = NStN 2005, 207 = NVwZ 2005, 1316; siehe ferner Beschlüsse des Senats vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - a.a.O. sowie vom 25.9.2008 - 9 LA 177/07, 9 LA 178/07 und 9 LA 179/07 - und Rosenzweig/Freese, a. a. O., § 3 Rdnrn. 97 ff.).
  • BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97

    Spielautomatensteuer; örtliche Aufwandsteuer; kalkulatorische Abwälzbarkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09
    Die Höhe des Steuersatzes hat erdrosselnde Wirkung, wenn sie es dem durchschnittlichen Spielautomatenaufsteller im Erhebungsgebiet unmöglich macht, den gewählten Beruf des Aufstellers von Spielautomaten ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage seiner Lebensführung zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.1.1998 - 8 B 228.97 - KStZ 1998, 238 = NVwZ-RR 1998, 672 sowie Urteile vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 = DVBl 2000, 910 und vom 13.4.2005 - 10 C 05.04 - KStZ 2005, 172 = NStN 2005, 207 = NVwZ 2005, 1316; siehe ferner Beschlüsse des Senats vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - a.a.O. sowie vom 25.9.2008 - 9 LA 177/07, 9 LA 178/07 und 9 LA 179/07 - und Rosenzweig/Freese, a. a. O., § 3 Rdnrn. 97 ff.).
  • OVG Sachsen, 19.12.2006 - 5 BS 242/06

    Vergnügungssteuer, Umsatzsteuer, Einspielergebnis, Automatenumsatzsteuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09
    Dies bedeutet im Bereich der Vergnügungsteuer mangels zwingender Vorschriften des Haushaltsrechts, dass regelmäßig so lange von der Rechtmäßigkeit des festgesetzten Steuersatzes ausgegangen werden darf, wie eine erdrosselnde Wirkung nicht nachgewiesen und festgestellt worden ist (so bereits Beschluss des Senats vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - NVwZ-RR 2007, 551 = ZkF 2007, 210; ebenso Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: August 2010, § 3 Rdnrn. 4 c und 4 d; VG Oldenburg, Urt. vom 22.10.2009 - 2 A 233/09 - anders Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.12.2006 - 5 BS 242/06 -, VG Göttingen, Urteil vom 1.2.2005 - 3 A 228/03 - und VG Köln, Urteil vom 13.5.2009 - 23 K 3425/06 -).
  • VG Göttingen, 01.02.2005 - 3 A 228/03

    Zu den Anforderungen an eine ermessensgerechte Erhöhung von Sätzen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09
    Dies bedeutet im Bereich der Vergnügungsteuer mangels zwingender Vorschriften des Haushaltsrechts, dass regelmäßig so lange von der Rechtmäßigkeit des festgesetzten Steuersatzes ausgegangen werden darf, wie eine erdrosselnde Wirkung nicht nachgewiesen und festgestellt worden ist (so bereits Beschluss des Senats vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - NVwZ-RR 2007, 551 = ZkF 2007, 210; ebenso Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: August 2010, § 3 Rdnrn. 4 c und 4 d; VG Oldenburg, Urt. vom 22.10.2009 - 2 A 233/09 - anders Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.12.2006 - 5 BS 242/06 -, VG Göttingen, Urteil vom 1.2.2005 - 3 A 228/03 - und VG Köln, Urteil vom 13.5.2009 - 23 K 3425/06 -).
  • VG Oldenburg, 22.10.2009 - 2 A 233/09

    Gerichtliche Kontrolle einer Satzung über Spielgerätesteuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09
    Dies bedeutet im Bereich der Vergnügungsteuer mangels zwingender Vorschriften des Haushaltsrechts, dass regelmäßig so lange von der Rechtmäßigkeit des festgesetzten Steuersatzes ausgegangen werden darf, wie eine erdrosselnde Wirkung nicht nachgewiesen und festgestellt worden ist (so bereits Beschluss des Senats vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - NVwZ-RR 2007, 551 = ZkF 2007, 210; ebenso Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: August 2010, § 3 Rdnrn. 4 c und 4 d; VG Oldenburg, Urt. vom 22.10.2009 - 2 A 233/09 - anders Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.12.2006 - 5 BS 242/06 -, VG Göttingen, Urteil vom 1.2.2005 - 3 A 228/03 - und VG Köln, Urteil vom 13.5.2009 - 23 K 3425/06 -).
  • VG Köln, 13.05.2009 - 23 K 3425/06

    Rechtmäßigkeit der pauschalen Erhebung einer Vergnügungssteuer gegenüber einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09
    Dies bedeutet im Bereich der Vergnügungsteuer mangels zwingender Vorschriften des Haushaltsrechts, dass regelmäßig so lange von der Rechtmäßigkeit des festgesetzten Steuersatzes ausgegangen werden darf, wie eine erdrosselnde Wirkung nicht nachgewiesen und festgestellt worden ist (so bereits Beschluss des Senats vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - NVwZ-RR 2007, 551 = ZkF 2007, 210; ebenso Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: August 2010, § 3 Rdnrn. 4 c und 4 d; VG Oldenburg, Urt. vom 22.10.2009 - 2 A 233/09 - anders Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.12.2006 - 5 BS 242/06 -, VG Göttingen, Urteil vom 1.2.2005 - 3 A 228/03 - und VG Köln, Urteil vom 13.5.2009 - 23 K 3425/06 -).
  • BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle;

    Es gibt keine bundesrechtliche Regelung, die vorschreibt, dass vor Erlass einer Steuersatzung die Interessen der Gemeinde an der Steuererhebung mit den Interessen der Steuerpflichtigen auf der Grundlage zu erhebender Tatsachen abzuwägen sind (Urteil vom 10. Dezember 2009 a.a.O.; dem folgend OVG Münster, Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - juris Rn. 49; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. November 2010 - 9 LA 199/09 - ZKF 2010, 287; VGH Mannheim, Urteil vom 11. Juli 2012 - 2 S 2995/11 - KStZ 2012, 216 ; OVG Magdeburg, Urteil vom 23. August 2011 - 4 L 323/09 - KStZ 2012, 31 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2012 - 2 S 1010/12

    Vergnügungssteuer; Erdrosselungswirkung; Steuersatz 18% des Einspielergebnisses

    Eine einfachgesetzliche oder verfassungsrechtliche Bestimmung, die die Gemeinde dazu verpflichtete, vor dem Erlass einer Steuersatzung die davon berührten Interessen der Steuerpflichtigen zu berücksichtigen und sie mit ihren eigenen gemeindlichen Interessen abzuwägen, besteht nicht (VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 11.7.2012 - 2 S 2995/11 - Juris; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.6.2010 - 14 A 597/09 - DVBl 2010, 1255; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8.11.2010 - 9 LA 199/09 - NordÖR 2011, 79; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.8.2011 - 4 L 323/09 - KStZ 2012, 31).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2016 - 9 LC 335/14

    Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Beihilfe; Berufsfreiheit;

    Nach einem Senatsbeschluss vom 8. November 2010 (9 LA 199/09) liege ein Steuersatz von 15 % des Einspielergebnisses an der Obergrenze des rechtlich Zulässigen.

    Der Steuersatz für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Höhe von 15 % der elektronisch gezählten Bruttokasse bewegt sich seiner abstrakten Höhe nach - anders als bei Erlass des von der Klägerin in Bezug genommenen Senatsbeschlusses vom 8. November 2010 (9 LA 199/09) - inzwischen nicht mehr an der oberen Grenze desjenigen, was in der Rechtsprechung unter den jeweils gegebenen Umständen noch als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft worden ist (vgl. VGH BW, Urteil v. 11.7.2012 - 2 S 2995/11 - juris Rn. 35; HessVGH, Beschluss v. 18.7.2012 - 5 B 1015/12 - juris; FG Bremen, Urteile v. 11.4.2012 - 2 K 2/12 (1) - juris Rn. 48; v. 20.2.2014 - 2 K 84/13 (1) - juris Rn. 120; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.3.2014 - 6 C 11322/13 - juris Rn. 33 ff.; OVG NW, Urteil v. 24.7.2014 - 14 A 692/13 - juris Rn. 39; OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 19.3.2015 - 2 KN 1/15 - juris Rn. 33; SächsOVG, Urteil v. 6.5.2015 - 5 A 439/12 - juris Rn. 77 ff.; FG Berlin-Bbg, Urteile v. 7.7.2015 - 6 K 6070/12 - juris Rn. 42 ff.; - 6 K 6071/12 - juris Rn. 46 ff., in denen jeweils Steuersätze von 20 % auf die elektronisch gezählte Bruttokasse als nicht erdrosselnd angesehen wurden; vgl. auch VG Sigmaringen, Urteil v. 17.10.2012 - 5 K 2242/11 - juris: 25 %).

    Sie umfasst nicht die Überprüfung nach der Art von - ermessensgeleiteten - Verwaltungsakten mit der Folge, dass die Entscheidung des Satzungsgebers daraufhin zu überprüfen wäre, ob hinreichende Tatsachenermittlungen angestellt worden sind, die die Entscheidung tragen können (BVerwG, Urteile v. 10.12.2009, a.a.O., Rn. 40; v. 14.10.2015, a.a.O., Rn. 13; Beschluss v. 19.8.2013, a.a.O., Rn. 3; Senatsbeschluss v. 8.11.2010 - 9 LA 199/09 - juris Rn. 4).

  • VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14

    Keine bundesrechtlichen Schranken für Höhe der Spielgerätesteuer abgesehen vom

    Mangels bei ihr, der Klägerin, vorhandener Kenntnis des Durchschnitts und angesichts des sehr hohen Steuerbetrages sei die Beklagte (entgegen der Rechtsprechung des Nds. OVG, Beschluss vom 8. November 2010 - 9 LA 199/09 -) darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Steuerhöhe nicht erdrosselnd wirke.

    Soweit verkürzt von einem "Besteuerungsermessen" gesprochen wird, ist damit lediglich ein (kommunal-)politisches Ermessen der Satzungsgeberin gemeint, womit der weitreichende Gestaltungsspielraum der Kommune beschrieben wird (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 12. Mai 2014, a.a.O., S. 8 des Urteilsabdrucks; Beschluss vom 8. November 2010 - 9 LA 199/09 -, ZKF 2010, 287, juris Rn. 3).

    (cc) Soweit es ein Fehlen kalkulatorischer Abwälzbarkeit angeht, ist durch die Rechtsprechung des Nds. OVG (vgl. Beschluss vom 8. November 2010, a.a.O., juris Rnrn. 5 f.) bereits geklärt, dass es dem Steuerpflichtigen obliegt, den Nachweis für das Vorliegen dieser Voraussetzung zu erbringen, indem er z.B. beweist, dass wegen der Höhe der Steuer bei einem Durchschnittsbetrieb im Erhebungsgebiet die Vergnügungssteuer nicht mehr auf den Spieler abgewälzt werden kann bzw. die Aufstellung von Spielautomaten nicht mehr gewinnbringend ist.

    In seinem späteren Beschluss vom 8. November 2010, a.a.O., juris Rnrn.

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17

    Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank;

    Der Senat habe in einem Beschluss vom 8. November 2010 (9 LA 199/09) ausgeführt, dass ein Steuersatz in Höhe von 15 % auf die Bruttokasse an der Obergrenze des rechtlich höchstens Zulässigen liege.

    Anders als bei Erlass des vom Antragsteller zitierten Senatsbeschlusses vom 8. November 2010 (9 LA 199/09) bewegt sich inzwischen nicht mehr bereits ein Steuersatz von 15 % auf die elektronisch gezählte Bruttokasse an der oberen Grenze desjenigen, was in der Rechtsprechung unter den jeweils gegebenen Umständen noch als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft worden ist.

  • VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 925/13

    Zulässigkeit der Spielgerätesteuer nach Inkrafttreten des Ersten

    Die erkennende Kammer folgt insoweit unter Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung der 3. Kammer (vgl. Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 -, zit. nach juris Rn. 20) der Rechtsprechung des 9. Senates des Nds. OVG (vgl. Beschluss vom 8. November 2010 - 9 LA 199/09 -, zit. nach juris Rn. 3 f. m.w.N.; ebenso BVerwG, Beschluss vom 19. August 2013 - 9 BN 1/13 -, zit. nach juris Rn. 3), wonach die vom Rat vorzunehmende Festlegung, wie hoch der Steuersatz sein soll, keine Ermessensentscheidung im Sinne der Lehre vom Verwaltungsermessen ist, so dass die Anforderungen an Ermessensverwaltungsakte nicht auf die Festlegung von Steuersätzen übertragen werden können.

    Durch die Rechtsprechung des Nds. OVG (vgl. Beschluss vom 8. November 2010 - 9 LA 199/09 -, ZKF 2010, 287, zit. nach juris Rn. 5 f.) ist bereits geklärt, dass es dem Steuerpflichtigen obliegt, den Nachweis für das Vorliegen dieser Voraussetzung zu erbringen, indem er z.B. beweist, dass wegen der Höhe der Steuer bei einem Durchschnittsbetrieb im Erhebungsgebiet die Vergnügungssteuer nicht mehr auf den Spieler abgewälzt werden kann bzw. die Aufstellung von Spielautomaten nicht mehr gewinnbringend ist.

    Durch die Rechtsprechung des Nds. OVG (vgl. Beschluss vom 8. November 2010, a.a.O., zit. nach juris Rn. 6) ist insoweit geklärt, dass es hierzu auch bei einem Steuersatz von 15 %, der hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Berufsfreiheit einer besonders sorgfältigen Prüfung bedarf, zumindest der Vorlage einer eigenen Kalkulation bzw. der Angabe von Bezugsfällen im Erhebungsgebiet bedarf, um zu verdeutlichen, dass dort Spielhallen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können.

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 98/11

    Vergnügungsteuer auf Pornovorführungen; verfassungsrechtliche Beurteilung der

    Insoweit hat der Senat zwar in dem von der Klägerin angeführten Beschluss vom 8. November 2010 (- 9 LA 199/09 - NordÖR 2011, 79 = ZKF 2010, 287) ausgeführt, dass bei der Spielgerätesteuer ein Steuersatz von 15 % auf die Bruttokasse an der oberen Grenze desjenigen liege, was in der Rechtsprechung unter den jeweils gegebenen Umständen noch als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft worden ist und deshalb die Auswirkungen dieses Steuersatzes auf die Berufsfreiheit im Erhebungsgebiet besonders sorgfältig geprüft werden müssten.

    Die Klägerin nennt als klärungsbedürftige Frage, ob im Hinblick auf den Beschluss des Senates vom 8. November 2010 (- 9 LA 199/09 - a. a. O.) ein Steuersatz von 30 % auf die Bruttokasse die Obergrenze des rechtlich höchstens Zulässigen überschreite.

    Sie legt lediglich dar, dass sich das Verwaltungsgericht mit dem Beschluss des Senates vom 8. November 2010 (- 9 LA 199/09 - a. a. O.) nicht auseinandergesetzt und weder eine grundsätzliche, noch eine besonders sorgfältige Prüfung der erdrosselnden Wirkung der Besteuerung vorgenommen habe.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2012 - 2 S 2995/11

    Ablauf der Willensbildung beim Satzungsgeber für Rechtmäßigkeit einer

    Eine einfachgesetzliche oder verfassungsrechtliche Bestimmung, die die Gemeinde dazu verpflichtete, vor dem Erlass einer Steuersatzung die davon berührten Interessen der Steuerpflichtigen zu berücksichtigen und sie mit ihren eigenen gemeindlichen Interessen abzuwägen, besteht nicht (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.6.2010 - 14 A 597/09 - DVBl 2010, 1255; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8.11.2010 - 9 LA 199/09 - NordÖR 2011, 79; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.8.2011 - 4 L 323/09 - KStZ 2012, 31).

    Da dem Satzungsgeber die Verhältnisse der Steuerpflichtigen regelmäßig nicht bekannt sind, obliegt es dem Steuerpflichtigen, den Nachweis für das Vorliegen dieser Voraussetzung zu erbringen (OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8.11.2010, aaO).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09

    Zum Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem

    Für die Rechtmäßigkeit der Höhe des Steuersatzes ist insbesondere ohne Belang, ob der Satzungsgeber hinsichtlich der Höhe der Steuer das Für und Wider sowie die Auswirkungen auf den Steuerpflichtigen abgewogen hat (so auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8. November 2010 - 9 LA 199/09 -, zit. nach JURIS).

    Dem ist der Kläger im Berufungsverfahren nicht entgegengetreten und hat insoweit - wie auch die Kläger in den Parallelverfahren - keinerlei substanziierte Ausführungen (vgl. dazu auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 5. September 2006 - 4 L 401/04 - VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8. November 2010 - 9 LA 199/09 -, jeweils zit. nach JURIS) getroffen.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 2 S 1359/17

    (Kein) Umsatzsteuercharakter der Spielgerätesteuer; Verfassungsmäßigkeit einer

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 08.11.2010 - 9 LA 199/09 -, juris) liege bereits ein Steuersatz von 15 v.H. auf die Bruttokasse an der Obergrenze des rechtlich höchstens Zulässigen und müsse daher im Einzelfall besonders sorgfältig auf einen Verstoß gegen das Erdrosselungsverbot überprüft werden.

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers obliege es dem Steuerpflichtigen, den Nachweis für eine Erdrosselungswirkung zu erbringen, da dem Satzungsgeber die Verhältnisse der Steuerpflichtigen regelmäßig nicht bekannt seien (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.07.2012 - 2 S 2995/11 -, juris; NdsOVG, Beschluss vom 8.11.2010 - 9 LA 199/09 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11

    Höhe der Vergnügungsteuer auf Pornovorführungen; verfassungsrechtliche

  • VG Cottbus, 24.11.2022 - 1 K 569/16
  • VG Gelsenkirchen, 25.10.2012 - 5 K 1137/12

    Gerichtliche Kontrolle einer Hebesatzsatzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 2 S 330/17

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung des Steuersatzes einer Vergnügungssteuer auf

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12

    Zur erdrosselnden Wirkung bei einer Spielautomatensteuer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2015 - 6 C 10860/14

    Normenkontrolle; wiederkehrende Abwasserbeseitigungs- und

  • VG Cottbus, 27.01.2023 - 1 K 292/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2013 - 14 A 464/13

    Formulierung 'bis auf Weiteres' bei der Festsetzung eines Hebesatzes

  • VG Arnsberg, 06.01.2016 - 5 K 520/15

    Klagen gegen Erhöhung der Grundsteuer in Hamm abgewiesen

  • VG Arnsberg, 17.02.2014 - 5 K 1205/13

    Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B in Werl auf 800 vom Hundert ist

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2013 - 14 A 2761/12

    Überprüfung der Anhebung eines kommunalen Hebesatzes auf 825 v. H. unter dem

  • VG Karlsruhe, 19.10.2021 - 2 K 2649/19

    Verbandskompetenz einer Gemeinde zum Erlass einer Vergnügungssteuersatzung;

  • VG Gelsenkirchen, 18.12.2012 - 5 K 1139/12

    Grundsteuererhöhung Selm 2012

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2016 - 9 KN 76/15

    Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Aufwandsteuer; Bestandsstatistik;

  • VG Münster, 24.01.2013 - 9 K 2028/10
  • VG Arnsberg, 07.01.2016 - 5 K 375/15
  • VG Schwerin, 22.06.2015 - 6 A 1895/13

    Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuersatzung mit höherrangigem Recht

  • VG Arnsberg, 11.02.2016 - 5 K 637/15

    Grundsteuer bei Tätigwerden eines Beauftragten

  • VG Arnsberg, 24.09.2013 - 5 K 2417/12

    Bindungswirkung des Grundsteuermessbescheids eines Finanzamts gegenüber der die

  • VG Gelsenkirchen, 18.12.2012 - 5 K 1134/12

    Grundsteuererhöhung Selm

  • VG Arnsberg, 20.02.2014 - 5 K 1303/13

    Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer A und B i.R.d. Gebots der Subsidiarität

  • VG Göttingen, 06.11.2013 - 1 A 282/12

    Anliegeranteil; Beanstandungsverfügung; Beitragssatzung; Bewertungsermessen;

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