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   LAG Hessen, 11.07.2013 - 9 Sa 1372/11   

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https://dejure.org/2013,35893
LAG Hessen, 11.07.2013 - 9 Sa 1372/11 (https://dejure.org/2013,35893)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.07.2013 - 9 Sa 1372/11 (https://dejure.org/2013,35893)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 9 Sa 1372/11 (https://dejure.org/2013,35893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 836 Abs. 3
    Indiziennachweis bei Drittschuldnerklage aus verschleiertem Arbeitseinkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gläubiger muss Angemessenheit der Vergütungshöhe bei Drittschuldnerklage aus verschleiertem Arbeitseinkommen beweisen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gläubiger muss Angemessenheit der Vergütungshöhe bei Drittschuldnerklage aus verschleiertem Arbeitseinkommen beweisen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.07.2013 - 9 Sa 1372/11
    Die Vorschrift behandelt diesen Dritten beim Vollstreckungszugriff des Gläubigers so, als ob er dem Schuldner zu einer angemessenen Vergütung verpflichtet sei (BAG Urteil vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 -Juris).

    Ein dem Schuldner vom Drittschuldner gewährter geldwerter Vorteil wie die Möglichkeit der Privatnutzung des Dienstwagens ist jedoch nur bei der Berechnung des pfändbaren realen Arbeitseinkommens, nicht auch bei der Ermittlung des höheren pfändbaren fiktiven Arbeitseinkommens zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - NZA 2008, 896 = Juris).

    Werden zu Gunsten des Gläubigers mit der Fiktion eines angemessenen Arbeitseinkommens des Schuldners jene Verhältnisse geschaffen, wie sie der Gläubiger im Falle der Vollstreckung in regulär an den Schuldner entrichtete Vergütung vorfände, kann bei der Berechnung des pfändbaren Teils des fiktiven Arbeitseinkommens angenommen werden, dass der Schuldner Unterhalt geleistet hätte, wenn er nicht eine unverhältnismäßig geringe, sondern eine angemessene Vergütung erhalten hätte (BAG Urteil vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - NZA 2008, 896 = Juris).

  • LAG Hessen, 15.10.2008 - 6 Sa 1025/07

    Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs als pfändbares Einkommen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.07.2013 - 9 Sa 1372/11
    Als Geldwert dieser Naturalleistung kann der für Sozialversicherung und Steuer maßgebliche Wert zugrunde gelegt werden (wie hier Hess. LAG Urteil vom 15. Okt. 2008 - 6 Sa 1025/07 - LAGE § 850 e ZPO 2002 Nr. 2 = Juris; LAG Niedersachsen Urteil vom 19. Dez. 2006 - 12 Sa 1208/05 - Juris; LAG Hamm Urteil vom 10. April 1991 - 2 (16) Sa 619/90 - LAGE § 850 e ZPO Nr. 2 = Juris (LS); Zöller/Stöber ZPO 29. Aufl., § 850 e Rz. 27; MüKo-ZPO/Smid 3. Aufl. § 850 e Rz. 40; Stein/Jonas / Wolfgang Brehm ZPO 22. Aufl., § 850 e Rz. 63; Prütting/Gehrlein / Arens ZPO 3. Aufl., § 850 e Rz. 38).
  • LG Stuttgart, 10.05.2012 - 19 T 353/11

    Einkommenspfändung: Berücksichtigung privater Krankenversicherungsbeiträge

    Auszug aus LAG Hessen, 11.07.2013 - 9 Sa 1372/11
    Der gemäß § 850 e Nr. 1 Satz 2 b) zu berücksichtigende Betrag für die Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist nach der Einführung des sog. Basistarifs in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung auf den Höchstbeitragssatz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (16,85 %) der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (EUR 3.825,-) begrenzt (wie hier LG Stuttgart Beschluss vom 10. Mai 2012 19 T 353/11 - Juris).
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 703/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.07.2013 - 9 Sa 1372/11
    Dies ergibt sich aus den gemäß § 850 h Abs. 2 Satz 2 ZPO zu berücksichtigenden Umständen des Einzelfalles, insbesondere der Art des Arbeitsverhältnisses, den verwandtschaftlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Dienstberechtigten und dem Dienstverpflichteten und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Dienstberechtigten (vgl. BAG Urteil vom 22. Okt. 2008 - 10 AZR 703/07 - Juris).
  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.07.2013 - 9 Sa 1372/11
    46 Die Beweislast für den Inhalt und den Umfang der regelmäßigen Arbeit für den Drittschuldner und die Angemessenheit der geltend gemachten Vergütungshöhe gemäß § 850 h Abs. 2 ZPO trägt die Gläubigerin (vgl. BAG Urteil vom 3. Aug. 2005 - 10 AZR 585/04 - NZA 2006 = Juris).
  • LAG Niedersachsen, 19.12.2006 - 12 Sa 1208/05

    Schätzung des monatlich geldwerten Vorteils der Möglichkeit der Privatnutzung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.07.2013 - 9 Sa 1372/11
    Als Geldwert dieser Naturalleistung kann der für Sozialversicherung und Steuer maßgebliche Wert zugrunde gelegt werden (wie hier Hess. LAG Urteil vom 15. Okt. 2008 - 6 Sa 1025/07 - LAGE § 850 e ZPO 2002 Nr. 2 = Juris; LAG Niedersachsen Urteil vom 19. Dez. 2006 - 12 Sa 1208/05 - Juris; LAG Hamm Urteil vom 10. April 1991 - 2 (16) Sa 619/90 - LAGE § 850 e ZPO Nr. 2 = Juris (LS); Zöller/Stöber ZPO 29. Aufl., § 850 e Rz. 27; MüKo-ZPO/Smid 3. Aufl. § 850 e Rz. 40; Stein/Jonas / Wolfgang Brehm ZPO 22. Aufl., § 850 e Rz. 63; Prütting/Gehrlein / Arens ZPO 3. Aufl., § 850 e Rz. 38).
  • BAG, 11.01.1961 - 5 AZR 295/60

    Lohnpfändung - Unterhaltsansprüche - Pfändungsfreier Betrag - Arbeitseinkommen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.07.2013 - 9 Sa 1372/11
    Der Beschluss eines Vollstreckungsgerichts, der die nach § 850 d ZPO festgesetzte Pfändungsgrenze nachträglich abändert, hat nicht ohne weiteres rückwirkende Kraft, es sei denn, dass er sich diese ausdrücklich beilegt oder dass sie zweifelsfrei aus den gesamten Umständen entnommen werden kann (BAG 11. Jan. 1961 - 5 AZR 295/60 - NJW 1961, 1180 = Juris; Zöller-Stöber ZPO 29. Aufl., § 850 c Rz. 16; Stein/Jonas / Wolfgang Brehm ZPO 22. Aufl., § 850 d Rz. 16; Musielak-Becker ZPO 10. Aufl., § 850 c Rz. 13).
  • LAG Hamm, 10.04.1991 - 2 (16) Sa 619/90

    Lohnpfändung; Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens; Geldwerter Vorteil

    Auszug aus LAG Hessen, 11.07.2013 - 9 Sa 1372/11
    Als Geldwert dieser Naturalleistung kann der für Sozialversicherung und Steuer maßgebliche Wert zugrunde gelegt werden (wie hier Hess. LAG Urteil vom 15. Okt. 2008 - 6 Sa 1025/07 - LAGE § 850 e ZPO 2002 Nr. 2 = Juris; LAG Niedersachsen Urteil vom 19. Dez. 2006 - 12 Sa 1208/05 - Juris; LAG Hamm Urteil vom 10. April 1991 - 2 (16) Sa 619/90 - LAGE § 850 e ZPO Nr. 2 = Juris (LS); Zöller/Stöber ZPO 29. Aufl., § 850 e Rz. 27; MüKo-ZPO/Smid 3. Aufl. § 850 e Rz. 40; Stein/Jonas / Wolfgang Brehm ZPO 22. Aufl., § 850 e Rz. 63; Prütting/Gehrlein / Arens ZPO 3. Aufl., § 850 e Rz. 38).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - 18 Sa 78/13

    Schlüssiger Vortrag im Rahmen einer Drittschuldnerklage

    Die Vorschrift behandelt diesen Dritten beim Vollstreckungszugriff des Gläubigers so, als ob er dem Schuldner zu einer angemessenen Vergütung verpflichtet sei (BAG 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - zitiert nach Juris; vgl. zur Art des Arbeitsverhältnisses, den verwandtschaftlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Dienstberechtigten und dem Dienstverpflichteten und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Dienstberechtigten: BAG Urteil vom 22. Oktober 2008 - 10 AZR 703/07 - Juris; zur Beweislast für Inhalt und Umfang der regelmäßigen Arbeit für den Drittschuldner und die Angemessenheit der geltend gemachten Vergütungshöhe durch die Gläubigerin: BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - NZA 2006; zur Berechnung der Forderung auch: Hessisches LAG 11. Juli 2013 - 9 Sa 1372/11 - zitiert nach juris; LAG Schleswig-Holstein 10. November 2010 - 3 Sa 451/10 - zitiert nach juris).
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