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LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 9 Sa 742/06 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 9 Sa 742/06 (https://dejure.org/2006,12338)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der kürzesten Frist für eine Kündigung; Kürzung der Kündigungsfrist durch Tarifvertrag; Einbeziehung einer tarifvertraglichen Kündigungsfristenregelung
- Judicialis
ArbGG §§ 64 ff; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 622 Abs. 3; ; BGB § 622 Abs. 4; ; BGB § 622 Abs. 4 S. 2; ; ZPO §§ 513 ff
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 622 Abs. 3, 4
Kündigungsfrist während der Probezeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Tarifvertragliche Abweichung von der Kündigungsfrist in der Probezeit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zu den Voraussetzungen einer kürzeren Kündigungsfrist als zwei Wochen während der Probezeit - Ausdrücklicher Bezug auf Tarifvertrag erforderlich
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 21.07.2006 - 7 Ca 393/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 9 Sa 742/06
Wird zitiert von ...
- LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2020 - 1 Sa 72/20
Kündigung, fristlos, unentschuldigtes Fehlen an einem Arbeitstag, …
§ 622 Abs. 3 S. 1 BGB steht nicht in dem Sinne zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, dass diese einzelvertraglich eine kürzere Kündigungsfrist in der Probezeit ausverhandeln können (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.12.2006 - 9 Sa 742/06).