Rechtsprechung
   LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5644
LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06 (https://dejure.org/2006,5644)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2006 - 9 Sa 836/06 (https://dejure.org/2006,5644)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 9 Sa 836/06 (https://dejure.org/2006,5644)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Mobbing, Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 253 Abs. 2, 823 BGB
    Mobbing, Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines behinderten Arbeitnehmers auf Schmerzensgeld aufgrund Mobbings; Voraussetzungen für die Pflicht des Arbeitgebers zum Einschreiten bei Vorliegen von Mobbinghandlungen durch seine Angestellten; Begriffsbestimmung des "Mobbing"

  • rabüro.de

    Zum Schadensersatz wegen Mobbings am Arbeitsplatz

  • Judicialis

    BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 823

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Mobbing - Haftung des Arbeitgebers für Mitarbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 Abs. 2 § 278 § 280 Abs. 1 § 823
    Unsubstantiierte Schadensersatzklage bei Arbeitsplatzschikane - Anforderung an schadensersatzpflichtigen Mobbingvorwurf - keine Pflicht der Arbeitgeberin zum Einschreiten bei fehlender Unterrichtung über bedeutsame Vorfälle - Darlegungslast der Klägerin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 Sa 595/05

    Mobbing, Schmerzensgeld, Darlegungslast des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06
    Mobbinghandlungen sind "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz gegenüber einzelnen Mitarbeitern zur Erreichung von Zielen, die von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und die jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Mobbingopfers verletzen", so LAG Thüringen, Urteil vom 05.02.2001, 5 Sa 102/00, NZA RR 2001, 577; LAG Bremen, Urteil vom 17.10.2002, 3 Sa 232/02, NZA RR 2003, 234; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.08.2001, 6 Sa 415/01, NZA-RR 2002, 121; LAG Sachsen, Urteil vom 17.02.2005, 2 Sa 751/03 bei juris; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.03.2006, 5 Sa 595/05, NZA-RR 2006, 402; Vieweg, juris-PK-BGB aaO, § 253 BGB Rdnr. 38 mit zahlreichen Nachweisen.

    Es muss ein zurechenbarer Schaden und ein Verschulden des Arbeitgebers bzw. ein ihm über § 278 BGB zurechenbares Verschulden seines Mitarbeiters vorliegen, wobei insbesondere psychische Schäden voraussehbar gewesen sein müssen (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 15.07.2004, 16 Sa 2280/03, NZA RR 2005, 13; LAG Hamm, Urteil vom 06.03.2006 aaO, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.03.2006 aaO).

    Hierzu fehlt substantiierter Vortrag der Klägerin, wonach die Zuweisung bestimmter Aufgaben in der Produktion nicht mehr vom Direktionsrecht der Beklagten gedeckt sein sollen (vgl. LAG Schleswig Holstein, Urteil vom 28.03.2006 aaO zu 1.b.aa) der Gründe).

    Es bedarf daher zumindest der Darlegung, dass die Beklagte damit rechnen musste, dass ihre Handlungen bzw. Unterlassungen geeignet waren, Gesundheitsschäden auszulösen oder eine bestehende Erkrankung zu verschlimmern (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.03.2006 aaO).

  • LAG Hamm, 06.03.2006 - 16 Sa 76/05

    Ansprüche wegen eines sogenannten Mobbings durch einen Chefarzt im Krankenhaus

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06
    Mobbing ist die "Politik der kleinen Nadelstiche" (LAG Hamm, Urteil vom 06.03.2006, 16 Sa 76/05 bei juris).

    Es muss ein zurechenbarer Schaden und ein Verschulden des Arbeitgebers bzw. ein ihm über § 278 BGB zurechenbares Verschulden seines Mitarbeiters vorliegen, wobei insbesondere psychische Schäden voraussehbar gewesen sein müssen (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 15.07.2004, 16 Sa 2280/03, NZA RR 2005, 13; LAG Hamm, Urteil vom 06.03.2006 aaO, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.03.2006 aaO).

  • LAG Berlin, 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen "Mobbing", Verschulden des "Täters" auch

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06
    Es muss ein zurechenbarer Schaden und ein Verschulden des Arbeitgebers bzw. ein ihm über § 278 BGB zurechenbares Verschulden seines Mitarbeiters vorliegen, wobei insbesondere psychische Schäden voraussehbar gewesen sein müssen (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 15.07.2004, 16 Sa 2280/03, NZA RR 2005, 13; LAG Hamm, Urteil vom 06.03.2006 aaO, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.03.2006 aaO).

    Denn das von der Klägerin darzulegende Verschulden muss sich nicht nur auf die einzelnen Verletzungshandlungen beziehen, sondern auch auf die hierdurch verursachte Erkrankung (LAG Berlin, Urteil vom 15.07.2004 aaO).

  • LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00

    Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06
    Mobbinghandlungen sind "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz gegenüber einzelnen Mitarbeitern zur Erreichung von Zielen, die von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und die jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Mobbingopfers verletzen", so LAG Thüringen, Urteil vom 05.02.2001, 5 Sa 102/00, NZA RR 2001, 577; LAG Bremen, Urteil vom 17.10.2002, 3 Sa 232/02, NZA RR 2003, 234; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.08.2001, 6 Sa 415/01, NZA-RR 2002, 121; LAG Sachsen, Urteil vom 17.02.2005, 2 Sa 751/03 bei juris; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.03.2006, 5 Sa 595/05, NZA-RR 2006, 402; Vieweg, juris-PK-BGB aaO, § 253 BGB Rdnr. 38 mit zahlreichen Nachweisen.
  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06
    Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.01.1997, 7 ABR 14/96, NZA 1997, 781, die Mobbing definiert als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte, wird in der Rechtsprechung Mobbing wie folgt beschrieben:.
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06
    Unabhängig davon, auf welche Rechtsgrundlage man den Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts stützt (vgl. zur Entwicklung Vieweg, juris-PK aaO, § 253 BGB Rdnrn. 40, 41), steht jedenfalls fest, das zunächst immer auf der objektiven Seite eine besondere Schwere des Eingriffs festgestellt werden muss (vgl. zuletzt BGH, Urteil v. 05.10.2004, VI ZR 255/03, NJW 2005, 215-218).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 389/83

    Schadenersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06
    Ob das Persönlichkeitsrecht im Einzelfall verletzt ist, lässt sich nur aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung unter sorgfältiger Würdigung aller Umstände beurteilen (BAG, Urteil vom 18.12.1984, 3 AZR 389/83, EzA § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 2 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01

    Mobbing und Schmerzensgeld

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06
    Mobbinghandlungen sind "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz gegenüber einzelnen Mitarbeitern zur Erreichung von Zielen, die von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und die jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Mobbingopfers verletzen", so LAG Thüringen, Urteil vom 05.02.2001, 5 Sa 102/00, NZA RR 2001, 577; LAG Bremen, Urteil vom 17.10.2002, 3 Sa 232/02, NZA RR 2003, 234; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.08.2001, 6 Sa 415/01, NZA-RR 2002, 121; LAG Sachsen, Urteil vom 17.02.2005, 2 Sa 751/03 bei juris; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.03.2006, 5 Sa 595/05, NZA-RR 2006, 402; Vieweg, juris-PK-BGB aaO, § 253 BGB Rdnr. 38 mit zahlreichen Nachweisen.
  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01

    Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06
    Nach ständiger Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts besteht bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens, wenn eine objektiv erheblich ins Gewicht fallende Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, subjektiv eine besonders schwere Schuld des Schädigers gegeben ist und die Persönlichkeitssphäre bei Versagen einer Entschädigung ohne Schutz bliebe (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.03.2004, 1 BvR 2098/01, NJW 2004, 2371 m.w.N.; zusammenfassend auch Vieweg, juris-PK BGB aaO, § 253 BGB Rdnr. 39 ff).
  • LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03

    Geldentschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit sog.

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06
    Mobbinghandlungen sind "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz gegenüber einzelnen Mitarbeitern zur Erreichung von Zielen, die von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und die jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Mobbingopfers verletzen", so LAG Thüringen, Urteil vom 05.02.2001, 5 Sa 102/00, NZA RR 2001, 577; LAG Bremen, Urteil vom 17.10.2002, 3 Sa 232/02, NZA RR 2003, 234; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.08.2001, 6 Sa 415/01, NZA-RR 2002, 121; LAG Sachsen, Urteil vom 17.02.2005, 2 Sa 751/03 bei juris; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.03.2006, 5 Sa 595/05, NZA-RR 2006, 402; Vieweg, juris-PK-BGB aaO, § 253 BGB Rdnr. 38 mit zahlreichen Nachweisen.
  • LAG Bremen, 17.10.2002 - 3 Sa 78/02

    Mobbing; Schmerzensgeld wegen Mobbings; Darlegungs- und Beweislast des

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2004 - 3 Sa 542/03

    Schmerzensgeld, Mobbing, Eigenkündigung, fristlos, Konflikte,

  • LAG Berlin, 06.03.2003 - 18 Sa 2299/02

    Schmerzensgeld, Mobbing

  • LAG Hamm, 21.12.2004 - 13 (5) Sa 659/04

    Mobbing, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Kausalität, Verschulden

  • LAG Berlin, 07.11.2002 - 16 Sa 938/02

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing; Anforderungen an

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.10.2008 - 3 Sa 196/08

    Schmerzensgeld, Schadensersatzanspruch, Mobbing, Persönlichkeitsverletzung,

    Der Arzt kennt regelmäßig die Situation am Arbeitsplatz nicht, sondern ist auf die Schilderung des Arbeitnehmers angewiesen (LAG Baden-Württemberg vom 28.06.2006 - 6 Sa 93/08; LAG Hamm vom 07.11.2006 - 9 Sa 444/06; LAG Hamm vom 19.12.2006 - 9 Sa 836/06).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09

    Schmerzensgeld, Schadensersatz, Mobbing, Darlegungslast des Arbeitnehmers,

    Der Arzt kennt regelmäßig die Situation am Arbeitsplatz nicht, sondern ist auf die Schilderung des Arbeitnehmers angewiesen (LAG Baden-Württemberg 28.06.2006 - 6 Sa 93/08 - LAG Hamm 07.11.2006 - 9 Sa 444/06 - LAG Hamm 19.12.2006 - 9 Sa 836/06 -).
  • VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 37/07

    Beurteilungsspielraum; Fraktion; Fraktionsausschluss; Fraktionsmitglied;

    Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung sind Mobbinghandlungen "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz gegenüber einzelnen Mitarbeitern zur Erreichung von Zielen, die von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und die jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Mobbingopfers verletzen" (vgl. bspw. LAG Hamm, Urt. vom 19.12.2006 - 9 Sa 836/06 -, juris).
  • ArbG Rheine, 22.10.2009 - 2 Ca 643/08

    Schmerzensfeld, Schadensersatz wegen Mobbing, Abmahnung, Kausalität

    a) Nach ständiger Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, besteht bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens, wenn eine objektiv erheblich ins Gewicht fallende Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, subjektiv eine besonders schwere Schuld des Schädigers gegeben ist und die Persönlichkeitssphäre bei Versagen einer Entschädigung ohne Schutz bliebe (BVerfG v. 04.03.2004, 1 BvR 2098/01, NJW 2004, 2371 m.w.N.; LAG Hamm Urteil vom 19.12.2006 9 SA 836/06, JURIS).Zum Schutz der Individualsphäre, bei der ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vorliegen kann, gehört auch das berufliche Wirken des Betroffenen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13

    Schmerzensgeld, Schadensersatz, Mobbing, Schwerbehinderte, Wäscherin,

    Der Arzt kennt regelmäßig die Situation am Arbeitsplatz nicht, sondern ist auf die Schilderung des Arbeitnehmers angewiesen (LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 6 Sa 93/08 - LAG Hamm, 07.11.2006 - 9 Sa 444/06 - LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06 -).
  • LAG Nürnberg, 06.02.2015 - 3 Sa 304/12

    Sexuelle Belästigung - Haftung des Arbeitgebers für Mitarbeiter

    Ausweislich des Leitsatzes 1 der Entscheidung des LAG Hamm vom 19.12.2006, Aktenzeichen 9 Sa 836/06, habe der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Verletzungen seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der sexuellen Selbstbestimmung zu schützen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht