Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 164/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht, Eisglätte, Fahrbahn, vorbeugendes Streuen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 839 Abs. 1, 847 a.F. BGB, Art. 34 GG, § 9, 9a StrWG NW, § 254 BGB
Verkehrssicherungspflicht, Eisglätte, Fahrbahn, vorbeugendes Streuen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigung für Nutzungsausfall nur für die hypothetische Reparaturdauer in einer markengebundenen Fachwerkstatt trotz tatsächlich längerer Dauer in einer freien Werkstatt; Schuldhafter Fahrfehler durch ein vermeidbares Auffahren auf den vorausfahrenden Pkw; ...
- Judicialis
BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 847 a.F.; ; GG Art. 34; ; StrWG NW § 9; ; StrWG NW § 9a; ; BGB § 254
- rewis.io
- captain-huk.de
Fiktive Abrechnung - markengebundene Fachwerkstatt, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Mitverschulden eines vorausfahrenden Fahrzeugführers bei einem Auffahrunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Auffahrunfall an Kreuzung
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Fiktive Abrechnung - Nutzungsausfall - Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung - Reparaturschaden - Schadenspositionen - Totalschaden
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- soldan.de (Rechtsprechungsübersicht)
Auffahrunfall auf abbremsendes Fahrzeug beim Linksabbiegen
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Freie Werkstatt darf nicht länger brauchen
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Freie Werkstatt darf nicht länger brauchen
Verfahrensgang
- LG Essen, 23.03.2004 - 8 O 83/04
- OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 164/04
Papierfundstellen
- NZV 2006, 584
Wird zitiert von ... (2)
- AG Mayen, 03.07.2009 - 2b C 659/08 Bei einer fiktiven Schadensabrechnung auf der Basis eines Gutachtens kann Entschädigung für Nutzungsausfall für die hypothetische Reparaturdauer verlangt werden (vgl. OLG Hamm AZ 9 U 164/04).
- LG Bremen, 31.07.2020 - 4 O 1076/19
Verkehrsunfall bei Ausparkvorgang auf Parkplatz
Infolge der allgemeinen Kostensteigerungen ist die ehemals auf 40, 00 DM bemessene Pauschale mittlerweile mit 25, 00 EUR anzusetzen (so auch bei OLG Celle…, Urteil vom 09.09.2004, Az.: 14 U 34/04, Rz. 13, zit. n. juris, abgedruckt in NJW-RR 2004, 1673; OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2006, Az.: 9 U 164/04, Rz. 11, zit. n. juris;… OLG Oldenburg vom 21.03.2012, Az.: 3 U 69/11, Rz. 68, zit. n. juris).
Rechtsprechung
OLG Köln, 05.07.2005 - 9 U 164/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den durch den Versicherungsnehmer zu erbringenden Nachweis eines versicherten Diebstahls; Zulassung eines neuen Zeugen im Berufungsverfahren gemäß § 531 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)
- Judicialis
VHB 92 § 21; ; VHB 92 § 22
- rewis.io
- versicherungsrechtsiegen.de
Hausratversicherung: Nachweis eines Einbruchdiebstahls
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VHB 92 § 5
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls - rechtsportal.de
VHB 92 § 5 Nr. 1 lit. a
Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchsdiebstahls - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Behauptung eines spurenlosen Eindringens von Einbrechern
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
An der Wohnungstür fehlte der Schließzylinder - Kein Beweis für einen Einbruch: Versicherungsnehmerin geht leer aus
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.08.2004 - 20 O 160/04
- OLG Köln, 05.07.2005 - 9 U 164/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1554
- VersR 2006, 832
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 12.12.2000 - 9 U 53/00
Entschädigung für einen behaupteten Einbruchdiebstahl in eine Wohnung im …
Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 9 U 164/04
Zu dem Minimum an Tatsachen, die bei einem Einbruchdiebstahl das äußere Bild ausmachen, gehört zum einen, dass als gestohlen gemeldete Gegenstände vor dem behaupteten Diebstahl an dem angegebenen Ort vorhanden und danach nicht mehr aufzufinden waren, zum anderen, dass Einbruchspuren vorhanden sind, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt (BGH, r+s 1995, 345; Senat, r+s 2001, 205).Die von dem Versicherungsnehmer darzulegenden Spuren müssen ein stimmiges Spurenbild ergeben, denn nur ein solches lässt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf einen versicherten Diebstahl zu (KG, VersR 2004, 733; Senat, r+s 2001, 205).
- BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls
Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 9 U 164/04
Zu dem Minimum an Tatsachen, die bei einem Einbruchdiebstahl das äußere Bild ausmachen, gehört zum einen, dass als gestohlen gemeldete Gegenstände vor dem behaupteten Diebstahl an dem angegebenen Ort vorhanden und danach nicht mehr aufzufinden waren, zum anderen, dass Einbruchspuren vorhanden sind, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt (BGH, r+s 1995, 345; Senat, r+s 2001, 205). - OLG Köln, 26.05.1998 - 9 U 32/97
Nachweis des Einbruchs bei fehlenden Einbruchspuren
Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 9 U 164/04
Allein die theoretische - praktisch aber nicht wahrscheinliche - Möglichkeit des spurenlosen Eindringens des Täters in die versicherten Räume reicht für den von dem Versicherungsnehmer zu erbringenden Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls nicht aus (Senat, VersR 1999, 309). - KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02
Einbruchdiebstahlversicherung: Beweis des äußeren Bild eines Einbruchdiebstahls
Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 9 U 164/04
Die von dem Versicherungsnehmer darzulegenden Spuren müssen ein stimmiges Spurenbild ergeben, denn nur ein solches lässt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf einen versicherten Diebstahl zu (KG, VersR 2004, 733; Senat, r+s 2001, 205).
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13
Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den …
Soweit das Oberlandesgericht Köln in mehreren Entscheidungen für das Vorliegen des äußeren Bildes eines Einbruchs ein "stimmiges Spurenbild" gefordert und dessen Verneinung jeweils damit begründet hat, dass neben vorgefundenen Spuren weitere beim Eindringen eines Diebes zu erwartende Spuren nicht vorhanden gewesen seien (OLG Köln VersR 1999, 309; NVersZ 2001, 33; NJW-RR 2005, 1554), widerspricht dies, wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, der Rechtsprechung des erkennenden Senats. - OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls in der …
Spuren, bei denen es sich zwar nicht um bloße Gebrauchsspuren handelt, deren Verursachung aber im konkreten Fall ein gewaltsames Eindringen noch nicht ermöglicht haben kann, reichen nicht aus (…OLG Hamm VersR 2000, 357 f. Rn. 9 in juris; OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 13 in juris, NVersZ 2001, 33 f. Rn. 6 in juris und VersR 2006, 832 f, Rn. 35 in juris).Ihr zufolge reicht alleine die theoretische - aber praktisch wenig wahrscheinliche - Möglichkeit des spurenlosen Eindringens in die versicherten Räume für den Nachweis des äußeren Bildes nicht aus (OLG Köln NJW-RR 2005, 1554 f. Rn. 35 in juris und OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 9 in juris).
- OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 12 U 159/05
Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines versicherten …
Dies setzt den Nachweis voraus, dass die Tür verschlossen war und erfordert zudem das Vorliegen von Beweisanzeichen, welche die Verwendung der vorhandenen Original- oder richtigen Schlüssel unwahrscheinlich machen (Senat OLGR 2004, 446; BGH NJW-RR 1990, 607; wohl enger: OLG Köln U. v. 05.07.2005 - 9 U 164/04 - vgl. auch Prölss/Martin/Knappmann, a.a.O., VHB 84 § 5 Rdn.1).
- OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 125/10
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen …
Nur dann ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen Einbruchdiebstahl zu schließen (vgl. Senat, VersR 2006, 832; OLG Schleswig r+s 2011, 25). - OLG Köln, 21.08.2012 - 9 U 42/12
Eintrittspflicht der Hausratversicherung im Falle eines Einbruchdiebstahls
Der Kläger verkennt, dass die Beweiserleichterungen zum Erfordernis nur des Nachweises des sog. äußeren Bildes eines Versicherungsfalles anders als im Bereich der Kaskoversicherung (BGHZ 130, 1 = r + s 1995, 288; BGHZ 79, 55 = NJW 1981, 684; BGHZ 123, 217 = NJW 1993, 2678; VersR 1984, 29) im streitgegenständlichen Bereich nicht nur den Vollbeweis des äußeren Bildes einer Entwendung erfordern, sondern gerade einer Entwendung durch eine der nach den AVB versicherten Begehungsweisen (so die klägerseits selbst zitierten Entscheidungen BGH v. 20.12.2006 - IV ZR 233/05, r + s 2007, 106; v. 14.06.1995 - IV ZR 116/94, r + s 1995, 345 und ferner BGH VersR 2007, 102; Senat, VersR 2011, 1007; r + s 2006, 75; r + s 2005, 509; OLGR Köln 2001, 6; NVersZ 2001, 33; VersR 1999, 309;… Veith/Gräfe/ Drenk , Der Versicherungsprozess, 2. Aufl. 2010, § 3 Rn. 58 ff.). - OLG Köln, 05.10.2010 - 9 U 76/10
Begriff des Einbruchsdiebstahls
Zu diesem Minimum an Tatsachen, die bei einem Einbruch das äußere Bild ausmachen, gehört das Vorliegen von Einbruchsspuren, wenn ein Nachschlüsseldiebstahl nicht in Betracht kommt (vgl. BGH r+s 1995, 345; 1996, 410; Senat, VersR 1999, 309; VersR 2006, 832;… Prölss/Martin-Kollhosser, VVG, 27. Aufl. 2004, § 1 AERB 81, Rn. 5 ff;… ebenso: Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 28. Aufl. 2010, § 1 AERB 2008, Rn. 52 ff).Angesichts dessen kann schon nach dem eigenen Vorbringen des Klägers nicht von dem Vorliegen des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls ausgegangen werden (vgl. auch Senat, VersR 2006, 832 und OLG Karlsruhe, VersR 1996, 846).
- OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der …
Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung von stimmigen Spuren die Rede ist, so ist damit lediglich gemeint, dass die Spuren stimmig zu einem - dem äußeren Bild nach zu beweisenden - Einbruch passen müssen (OLG Düsseldorf, I-4 U 38/08, Urteil vom 15. Dezember 2009, S.7; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 757; KG Berlin, 6 U 36/02, Urteil vom 24. Oktober 2003; OLG Köln, VersR 2006, 832). - OLG Köln, 14.02.2011 - 9 W 71/10
Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Hausratversicherung nach einem …
Diese Einbruchspuren müssen stimmig sein; die konkrete Spurenlage muss den Schluss auf einen Einbruch zulassen (vgl. OLG Schleswig r+s 2011, 25; Senat VersR 2006, 832 sowie Urteil vom 1.2.2011 - 9 U 125/10 zur Veröffentlichung bestimmt; OLG Karlsruhe VersR 1998, 757; KG VersR 2004, 733). - AG Geldern, 14.02.2011 - 9 W 71/10
Entschädigungsansprüche gegen eine Hausratversicherung nach einem …
Diese Einbruchspuren müssen stimmig sein; die konkrete Spurenlage muss den Schluss auf einen Einbruch zulassen (vgl. OLG Schleswig r+s 2011, 25 [OLG Schleswig 04.03.2010 - 16 U 44/09] ; Senat VersR 2006, 832 [OLG Köln 05.07.2005 - 9 U 164/04] sowie Urteil vom 1.2.2011 - 9 U 125/10 zur Veröffentlichung bestimmt; OLG Karlsruhe VersR 1998, 757 [OLG Karlsruhe 05.06.1997 - 12 U 184/95] ; KG VersR 2004, 733 [KG Berlin 24.10.2003 - 6 U 36/02] ). - LG Köln, 27.05.2010 - 24 O 579/09 Wenn ein vom Versicherer eingeholtes Sachverständigengutachten ergibt, dass am Schließzylinder keine Aufbruchspuren vorhanden sind, kann das Gericht auf Grundlage dieses Gutachtens, auch wenn es sich insoweit nur um qualifizierten Partievortrag handelt, die Sache streitig entscheiden, wenn vom Versicherungsnehmer inhaltlich das Gutachten nicht substantiiert angegriffen wird und das Gutachten dem Gericht für eine ausreichende Überzeugungsbildung ausreicht (ebenso OLG Köln VersR 2006, 832).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Abgetretene Ansprüche wegen Verlusts von Ware während des Transports; Diebstahl eines auf einem eingezäunten, durch eine Alarmanlage gesicherten Parkplatzgelände abgestellten Hängers; Haftung des Frachtführers für gänzlichen oder teilweisen Verlust des Gutes; Eintritt ...
- rabüro.de
Zur Haftung des Frachtführers wegen Verwahrung LKW auf Gelände mit stiller Alarmanlage
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Frachtführers zur Sicherung der Ladung und nach Auslösung eines Alarms
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 17.09.2004 - 12 O 139/03
- OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04
- BGH, 24.11.2005 - I ZR 103/05
- BGH, 11.05.2006 - I ZR 103/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1123
- NZV 2005, 475
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01
Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04
Handelt der Spediteur diesen Sicherheitsinteressen zuwider und setzt sich über die Interessen seines Vertragspartners in krasser Weise hinweg, liegt ein besonders schwerer Pflichtenverstoß vor (vgl. BGHZ 158, 322; TranspR 2004, 399).Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist wie immer erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (vgl. BGHZ 158, 322).
- BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96
Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04
Als Verschulden, das zur Durchbrechung der Haftungsbegrenzung nach Art. 23 CMR führt, ist auch ein leichtfertiges Verhalten zu werten, zu dem das Bewusstsein hinzukommen muss, ein Schaden werde mit Wahrscheinlichkeit eintreten (vgl. BGH NJW-RR 1999, 254; § 435 HGB).Von erheblicher Bedeutung ist dabei, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlsgefährdet ist, welchen Wert es hat, ob dem Frachtführer die besondere Gefahrenlage bekannt sein musste (vgl. BGH NJW-RR 1999, 254).
- BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98
Haftung des Luftfrachtführers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04
Allerdings ist der Frachtführer gehalten, das regelmäßig vorhandene Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebes und den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (vgl. BGHZ 145, 170; TranspR 2004, 175).
- BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01
Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04
Handelt der Spediteur diesen Sicherheitsinteressen zuwider und setzt sich über die Interessen seines Vertragspartners in krasser Weise hinweg, liegt ein besonders schwerer Pflichtenverstoß vor (vgl. BGHZ 158, 322; TranspR 2004, 399). - BGH, 18.10.1983 - VI ZR 146/82
Sicherungspflichten des Ölanlieferers beim Befüllen eines Heizöltanks
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04
Der Frachtführer muss nämlich für eine Entlastung nach Art. 17 Abs. 2 CMR dartun und beweisen, dass auch ein besonders gewissenhafter Frachtführer bei Anwendung der äußersten ihm zumutbaren Sorgfalt den Schaden nicht hätte vermeiden können (vgl. BGH NJW 1984, 233). - BGH, 09.10.2003 - I ZR 275/00
Klage auf Schadensersatz gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04
Allerdings ist der Frachtführer gehalten, das regelmäßig vorhandene Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebes und den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (vgl. BGHZ 145, 170; TranspR 2004, 175).
- OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
Haftung des Fixkostenspediteurs bei Transportgutdiebstahl aus einer Lagerhalle: …
Dasselbe gilt für die Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 12. Mai 2005 (NJW-RR 2005, 1123), in dem ein mit einer Plane abgedeckter Anhänger mit Zigaretten auf einem Gelände verwahrt wurde, das in einem Industriegebiet lag und das durch einen 2 Meter hohen Zaun und eine rundherum angebrachte stille Alarmanlage gesichert war, wobei nach Auslösen des Alarms das Gelände sofort kontrolliert wurde. - LG Duisburg, 14.08.2014 - 22 O 55/13
Anspruch eines eingetragenen Vereins gegen ein Kfz-Unternehmen auf Zahlung einer …
Nachvertragliches Verhalten einer Partei stellt aber ein erhebliches Indiz für die Auslegung eines Rechtsgeschäftes dar (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 259; NJW-RR 2005, 1123, 1324;… BeckOK-Wendlandt, § 133 BGB, Rdnr. 25). - OLG Köln, 06.03.2007 - 3 U 122/06
Beweislast für ein vom Montrealer Übereinkommen 1999
Die Klägerin geht fehl, wenn sie sich zur Stützung ihrer gegenteiligen Auffassung auf den zu den Akten gereichten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.11.2005 (I ZR 103/05) stützen möchte, denn dieser auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 12.5.2005 (9 U 164/04, NJW-RR 2005, 1123) ergangene Beschluss des Bundesgerichtshofs befasst sich mit einer gänzlich anderen, mit dem Streitfall nicht vergleichbaren, Problematik.