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   OLG München, 27.01.2011 - 9 VA 8/10   

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https://dejure.org/2011,24268
OLG München, 27.01.2011 - 9 VA 8/10 (https://dejure.org/2011,24268)
OLG München, Entscheidung vom 27.01.2011 - 9 VA 8/10 (https://dejure.org/2011,24268)
OLG München, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 9 VA 8/10 (https://dejure.org/2011,24268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anspruch auf Akteneinsicht im Insolvenzverfahren: Rechtliches Interesse des Arbeitnehmers eines insolventen Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Arbeitnehmer hat bei Geltendmachung einer sozial ungerechtfertigten Kündigung ein Recht auf Einsicht in die Insolvenakten; Voraussetzungen für das Recht eines gekündigten Arbeitnehmers auf Einsicht in die Insolvenzakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 299 Abs. 1
    Recht eines Arbeitnehmers auf Einsicht in die Insolvenzakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 03.05.1999 - 7 VA 6/98

    Akteneinsicht eines Konkursgläubigers

    Auszug aus OLG München, 27.01.2011 - 9 VA 8/10
    Liegt ein rechtliches Interesse vor, ist bei der Entscheidung nach § 299 Abs. 2 ZPO dieses Interesse des Dritten an der Akteneinsicht mit dem Geheimhaltungsinteresse der Insolvenzgläubiger und des Insolvenzverwalters abzuwägen (vgl. OLG Köln OLG-Report 1999, 306; OLG Düsseldorf OLG-Report 2000, 109).
  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 VA 86/19

    Abgrenzung des rechtlichen Interesses vom wirtschaftlichen Interesse an

    Indem die Antragstellerin darauf abstellt, dass nach dieser Rechtsprechung ein rechtliches Interesse an der Akteneinsicht auch bei Vorliegen eines rechtlich begründeten wirtschaftlichen Interesses gegeben sein kann und ein Individualinteresse vorliegen kann, wenn persönliche Rechte des Antragstellers durch den Inhalt der einzusehenden Akte auch nur mittelbar berührt werden, verstellt sie sich selbst den Blick darauf, dass ein rechtliches Einsichtsinteresse - bei Vorliegen dieser Voraussetzungen - nur bejaht wird, sofern ein rechtlicher Bezug zu dem Streitstoff der einzusehenden Akten besteht (Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Dezember 2018, 2 VA 13/18, juris Rn. 12; KG, Beschluss vom 12. April 2016, 1 VA 14/15, juris Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2011, 9 VA 8/10, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Februar 2007, 20 VA 13/06, juris Leitsatz 1 sowie Rn. 27; Beschluss vom 29. Mai 2008, 20 VA 5/08, juris Rn. 9; Greger in Zöller, ZPO, § 299 Rn. 6a).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2011 - 3 S 1616/11

    Beschwerde gegen Akteneinsichtsgewährung durch Gerichtspräsidenten - Keine

    Deshalb ist die Entscheidung über Akteneinsichtsgesuche Dritter eine allgemeine Aufgabe der Justizverwaltung i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 LVwVfG (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 27.01.2011 - 9 VA 8/10 -, ArbRB 2011, 79 = juris; Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 2 Rn. 106, 117).
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