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Rechtsprechung
   BSG, 26.01.1994 - 9/9a RV 35/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,16204
BSG, 26.01.1994 - 9/9a RV 35/92 (https://dejure.org/1994,16204)
BSG, Entscheidung vom 26.01.1994 - 9/9a RV 35/92 (https://dejure.org/1994,16204)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - 9/9a RV 35/92 (https://dejure.org/1994,16204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Notwendigkeit einer neuerlichen Vernehmung im Berufungsverfahren - Grundsatz der Unmittelbarkeit von Beweisaufnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeitsprüfung von …

    Dies ist zB anzunehmen, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu beurteilen hat und eine abweichende Würdigung der vor dem Vordergericht gemachten Zeugenaussagen in Betracht zieht (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl zB NJW 1991, 3284, 3285; BSGE 63, 43, 44 = SozR 2200 § 368a Nr. 21 sowie das unveröffentlichte Senatsurteil vom 26. Januar 1994 - 9/9a RV 35/92 -).
  • BSG, 24.08.2011 - B 11 AL 66/11 B
    8 b) Ebenso wenig rügt die Beschwerdebegründung dadurch schlüssig einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz) und gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 117 SGG), dass sie vorträgt, das LSG habe die Aussagen der erstinstanzlich vernommenen Zeugen L., Z. und S. abweichend vom Sozialgericht (SG) gewürdigt, ohne diese Zeugen noch einmal zu vernehmen, um sich selbst einen persönlichen Eindruck davon zu verschaffen; dies stehe im Widerspruch zu dem Urteil des BSG vom 26.1.1994 (9/9a RV 35/92).
  • LSG Brandenburg, 12.05.1999 - L 5 KA 2/98
    Denn der Senat folgt insoweit der Beweiswürdigung durch das Sozialgericht (siehe BSG, Urteile vom 26. Januar 1994, 9/9a RV 35/92, …und vom 18. Februar 1988, 6 RKa 24/97, BSGE 63, 43 [BSG 18.02.1988 - 6 RKa 24/87] = SozR 2200 § 368.a Nr. 21).
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