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Rechtsprechung
   BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 12/06 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8390
BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 12/06 R (https://dejure.org/2007,8390)
BSG, Entscheidung vom 05.07.2007 - B 9/9a SB 12/06 R (https://dejure.org/2007,8390)
BSG, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - B 9/9a SB 12/06 R (https://dejure.org/2007,8390)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    SGB IX § 69 Abs 1 S 1; ; SGB IX § 69 Abs 2; ; SGB IX § 69 Abs 3

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Bindungswirkung der MdE-Feststellung durch Unfallversicherungsträger für Versorgungsverwaltung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung für gesundheitliche Arbeitsunfallfolgen; Bindung an einzelne anderweitige Minderung der Erwerbsfähigkeit-Feststellungen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Unfallversicherungsträger - Feststellung des Grades der Behinderung durch Versorgungsbehörde unter Berücksichtigung weiterer gesundheitlicher Beeinträchtigungen - keine Verbindlichkeit der MDE-Feststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 69 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 3
    Bindungswirkung einer MdE-Feststellung durch den Unfallversicherungsträger für das Versorgungsamt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gerichtliche Beurteilung des Grads der Behinderung kann nicht kumulativ, nur alternativ nach Abs. 1 oder 2 des § 69 SGB-IX erfolgen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 12/06 R
    Das Berufungsurteil stehe auch in Widerspruch zum Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.9.1997 - 9 RVs 15/96 -, wonach es sich jeweils lediglich um Einsatzgrößen handele, wenn bei der Bildung des Gesamt-GdB vorbereitend Einzel-GdB gebildet würden.

    Wie der Senat (in ständiger Rechtsprechung) entschieden hat (Urteil vom 10.9.1997, BSGE 81, 50 ff = SozR 3-3870 § 3 Nr. 7 , ergangen zu den insoweit wortgleichen Bestimmungen in §§ 3, 4 SchwbG), gibt es nur einen Gesamtzustand der Behinderung.

    Den bei der Festsetzung des "Gesamt-GdB" zugrunde gelegten einzelnen GdB für jeweils gesondert betrachtete Beeinträchtigungen ("Einzel-GdB") kommt mithin keine Bindungswirkung zu (vgl BSGE 81, 50, 53 = SozR aaO S 16).

    Auch die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (AHP) berücksichtigen seit jeher diese Rechtslage, wenn sie nicht von mehreren "Behinderungen" und deren Graden sprechen, sondern lediglich vorschreiben, dass die Versorgungsverwaltung für mehrere zugleich bestehende Funktionsbeeinträchtigungen jeweils einen Einzel-GdB "anzugeben" habe (AHP 2005, Nr. 19 Abs. 1 S 24, vgl BSGE 81, 50, 53 f = SozR aaO).

    Sie gehen als bloße Messgrößen für mehrere zugleich vorliegende Funktionsbeeinträchtigungen restlos in der Gesamtbeurteilung des GdB auf, und dieser allein gibt das Maß der Behinderung nach den Gesamtauswirkungen sämtlicher Funktionsbeeinträchtigungen an (vgl BSGE 81, 50, 54 = SozR aaO).

  • LSG Berlin, 16.11.2000 - L 11 SB 15/99

    Schwerbehindertenrecht - MdE-Feststellung durch den Unfallversicherungsträger - …

    Auszug aus BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 12/06 R
    Insoweit sei der Rechtsprechung des LSG Berlin im Urteil vom 16.11.2000 - L 11 SB 15/99 - zu folgen.

    Auf das Urteil des LSG Berlin vom 16.11.2000 - L 11 SB 15/99 - könne sich das Berufungsgericht nicht stützen, da in dem dortigen Fall neben den Arbeitsunfallfolgen keine weiteren Beeinträchtigungen vorgelegen hätten.

  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 6/93

    Feststellung des Gesamt-GdB

    Auszug aus BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 12/06 R
    Die Modalitäten der Feststellung des GdB richten sich in diesen Fällen nach § 69 Abs. 3 Satz 1 SGB IX. Dieser Regelung ist eine Bindungswirkung von Einzelgraden fremd, zumal dies eine - gerade ausgeschlossene - additive GdB-Bildung nahelegen würde (vgl dazu nur BSG, Urteil vom 9.3.1988 - 9/9a RVs 14/86 -, Meso B 20a/229; BSGE 48, 82, 85 f = SozR 3870 § 3 Nr. 4 ;… SozR aaO Nr. 5;… näher dazu Cramer, aaO, § 4 RdNr 13 mwN auch zur Rechtsprechung des BVerwG;… siehe auch Dau, aaO, RdNr 19; hM).
  • BSG, 09.03.1988 - 9a RVs 14/86

    Schwerbehinderteneigenschaft - MdE - GdB - Gesamtbeurteilung - richterliche …

    Auszug aus BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 12/06 R
    Die Modalitäten der Feststellung des GdB richten sich in diesen Fällen nach § 69 Abs. 3 Satz 1 SGB IX. Dieser Regelung ist eine Bindungswirkung von Einzelgraden fremd, zumal dies eine - gerade ausgeschlossene - additive GdB-Bildung nahelegen würde (vgl dazu nur BSG, Urteil vom 9.3.1988 - 9/9a RVs 14/86 -, Meso B 20a/229;… BSGE 48, 82, 85 f = SozR 3870 § 3 Nr. 4 ;… SozR aaO Nr. 5;… näher dazu Cramer, aaO, § 4 RdNr 13 mwN auch zur Rechtsprechung des BVerwG;… siehe auch Dau, aaO, RdNr 19; hM).
  • LSG Niedersachsen, 26.05.2000 - L 9 SB 247/98

    Schwerbehindertenrecht - Bildung des Gesamt-GdB - Bindung des Versorgungsamtes an …

    Auszug aus BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 12/06 R
    Das Sächsische LSG (Urteil vom 21.3.2001 - L 1 SB 34/99) und das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 26.5.2000 - L 9 SB 247/98) sähen - wie auch er selbst, der Beklagte - in ähnlich gelagerten Fällen eine Bindungswirkung nach § 4 Abs. 2 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) bzw § 69 Abs. 2 SGB IX dann nicht, wenn neben den Arbeitsunfallfolgen noch weitere Beeinträchtigungen geltend gemacht würden.
  • LSG Sachsen, 21.03.2001 - L 1 SB 34/99

    Anspruch auf Feststellung einer Behinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) …

    Auszug aus BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 12/06 R
    Das Sächsische LSG (Urteil vom 21.3.2001 - L 1 SB 34/99) und das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 26.5.2000 - L 9 SB 247/98) sähen - wie auch er selbst, der Beklagte - in ähnlich gelagerten Fällen eine Bindungswirkung nach § 4 Abs. 2 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) bzw § 69 Abs. 2 SGB IX dann nicht, wenn neben den Arbeitsunfallfolgen noch weitere Beeinträchtigungen geltend gemacht würden.
  • SG Aurich, 04.05.2022 - S 4 SB 154/21

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Gesamt-GdB-Bildung - Zwei unabhängige …

    Dabei sind die in dem früheren Bescheid bei der Feststellung des Gesamt-GdB berücksichtigten Einzel-GdB - anders als der Gesamt-GdB selbst - nicht in Bestandskraft erwachsen (BSG, Urteil vom 5. Juli 2007 - B 9/9a SB 12/06 R - juris Rn. 17 f.) und es handelt sich bei der Neufeststellung dementsprechend nicht um eine reine Hochrechnung des im früheren Bescheid festgestellten Gesamt-GdB, sondern um dessen Neuermittlung auf der Grundlage der aktuell tatsächlich vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen (vgl. BSG…, Urteil vom 19. September 2000 - B 9 SB 3/00 R - juris Rn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2024 - L 10 SB 17/20

    Grad der Behinderung (GdB) von 50 - Voraussetzungen

    Rn. 22 a) In dem Regelungsbereich des § 152 SGB IX kennt das Gesetz keine Bindungswirkung eines "Einzel-GdB" für die Gesamtbeurteilung (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. Juli 2007, B 9/9a SB 12/06 R, zitiert nach Juris Rn. 17 zu der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift (§ 69 SGB IX)).

    Sie gehen als bloße Messgrößen für mehrere zugleich vorliegende Funktionsbeeinträchtigungen restlos in der Gesamtbeurteilung des GdB auf, und dieser allein gibt das Maß der Behinderung nach den Gesamtauswirkungen sämtlicher Funktionsbeeinträchtigungen an (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 20007, B 9/9a SB 12/06 R, zitiert nach Juris Rn. 18 zu der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift (§ 69 SGB IX)).

    Die Versorgungsbehörde hat in diesem Fall auch hinsichtlich der von der anderweitigen Entscheidung betroffenen Funktionsstörung eigenständige Feststellungen im Rahmen der Gesamtbeurteilung zu treffen (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2007, B 9/9a SB 12/06 R, zitiert nach Juris Rn. 15 zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift (§ 69 Abs. 2 SGB IX)).

    Soweit die Gesamtbeurteilung der Behinderung durch eine Bindung an einzelne anderweitige MdE-Feststellungen erleichtert würde, hat der Gesetzgeber dieses Ziel nicht angestrebt (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2007, B 9/9a SB 12/06 R, Rn. 19 m.w.N. zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift (§ 69 Abs. 2 SGB IX)).

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 69/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - …

    Nach der Rechtsprechung des BSG kommt bei der Feststellung des GdB eine wie auch immer geartete Bindungswirkung der Einzel-GdB-Werte nicht in Betracht, insbesondere sind eine Addition oder andere rechnerische Modelle unzulässig (Urteil vom 5.7.2007 - B 9/9a SB 12/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 4 RdNr 18; Urteil vom 9.3.1988 - 9/9a RVs 14/86 - MeSoB 20a/229;… Urteil vom 15.3.1979 - 9 RVs 6/77 - BSGE 48, 82, 85 f = SozR 3870 § 3 Nr. 4 <zum Verbot der Addition>;… BSG SozR 3870 § 3 Nr. 5; BSG Urteil vom 7.11.1979 - 9 RVs 12/78 -).
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