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Weitere Entscheidung unten: BSG, 08.06.2006

Rechtsprechung
   BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2356
BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R (https://dejure.org/2008,2356)
BSG, Entscheidung vom 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R (https://dejure.org/2008,2356)
BSG, Entscheidung vom 24. April 2008 - B 9/9a SB 7/06 R (https://dejure.org/2008,2356)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr - Übergewicht - Adipositas per magma

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht; Merkzeichen "G"; erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr; Übergewicht; Adipositas per magna

  • Judicialis

    SGB IX § 146 Abs 1

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Merkzeichen 'G' - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr - Adipositas per magna

  • Wolters Kluwer

    Gesundheitliche Voraussetzungen für die Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen "G"); Kriterien zur Feststellung der individuellen von einem übergewichtigen schwerbehinderten Menschen zumutbar noch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 145 Abs. 1 S. 1 § 146 Abs. 1 S. 1
    Anerkennung des Merkzeichens "G" im Schwerbehindertenrecht bei erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr durch Übergewicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.8.2008)

    Fettleibigkeit verschärft Behinderung // BSG spricht Brandenburgerin "Merkzeichen G" zu

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Wird zitiert von ... (123)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen …

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R
    Das ist nur ein Bruchteil des Weges von 2 km, der im Ortsverkehr üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt wird (vgl dazu BSGE 62, 273, 277 = SozR 3870 § 60 Nr. 2 S 5 und - dieser Rechtsprechung folgend - Nr. 30 Abs. 2 AHP).

    Die funktionellen Auswirkungen einer Adipositas per magna sind nicht nur bei Einschätzung eines aus anderen Gesundheitsstörungen folgenden GdB (erhöhend) zu berücksichtigen (vgl Nr. 26.15 AHP 2004 ), sondern auch insoweit, als sie zu einer Einbuße der in § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB IX genannten Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen (vgl BSGE 62, 273, 274 = SozR 3850 § 60 Nr. 2 S 2 = juris RdNr 9).

  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 1/96

    Anhaltspunkte für das Merkzeichen G

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R
    Von diesen Faktoren filtern die AHP all jene heraus, die nach dem Gesetz außer Betracht zu bleiben haben, weil sie die Bewegungsfähigkeit des schwerbehinderten Menschen im Straßenverkehr nicht infolge einer behinderungsbedingten Einschränkung seines Gehvermögens, sondern möglicherweise aus anderen Gründen erheblich beeinträchtigen (vgl BSG SozR 3-3870 § 60 Nr. 2 S 4 f).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der …

    Rn. 15 Nach § 146 Abs. 1 S 1 SGB IX in der fortgeltenden Ursprungsfassung des Gesetzes vom 19.6.2001 (BGBl I 1046) ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahr für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.Das Gesetz fordert in § 145 Abs. 1 S 1, § 146 Abs. 1 S 1 SGB IX eine doppelte Kausalität: Ursache der beeinträchtigten Bewegungsfähigkeit muss eine Behinderung des schwerbehinderten Menschen sein und diese Behinderung muss sein Gehvermögen einschränken (BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 7/06 R - SozR 4-3250 § 146 Nr. 1 RdNr 12)..

    Hiervon ausgehend hat er in seiner späteren Entscheidung vom 13.8.1997 die in Ziff 30 Abs. 3 bis 5 der AHP 1983 (ebenso AHP 1996 oder auch zuletzt 2008) beschriebenen und Teil D Nr. 1 Buchst d bis f AnlVersMedV entsprechenden Behinderungen und Krankheitsbilder in Parallele zur Vorgehensweise bei der Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs aG (hierzu jetzt Teil D Nr. 3 AnlVersMedV) als Regelfälle typisiert und diese Typisierung später bestätigt (BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 7/06 R - SozR 4-3250 § 146 Nr. 1 RdNr 12).

    Rn. 25 Entsprechend der vom Gesetz geforderten doppelten Kausalität (s oben II.2.) ist Ursache der beeinträchtigten Bewegungsfähigkeit eine Behinderung des schwerbehinderten Menschen und diese Behinderung schränkt sein Gehvermögen ein (vgl BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 7/06 R - SozR 4-3250 § 146 Nr. 1 RdNr 12).

  • BSG, 11.06.2026 - B 9 SB 1/25 R

    Führt die mangelnde Fähigkeit eines schwerbehinderten Menschen, eine ortsübliche …

    Durch die Einschränkung des Gehvermögens wiederum muss die Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sein (…vgl bereits BSG Urteil vom 10.12.1987 - 9a RVs 11/87 - BSGE 62, 273, 274 f = SozR 3870 § 60 Nr. 2 S 2; vgl - jeweils zu § 145 Abs. 1 Satz 1, § 146 Abs. 1 Satz 1 SGB IX - zB auch BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 7/06 R - SozR 4-3250 § 146 Nr. 1 RdNr 12;… BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 1/14 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 21 RdNr 15, wo jeweils etwas missverständlich von "doppelter Kausalität" mit zweimaligem Anknüpfen an die Behinderung die Rede ist)..

    Von diesen Faktoren filtern die VMG all jene heraus, die nach dem Gesetz außer Betracht zu bleiben haben, weil sie die Bewegungsfähigkeit des schwerbehinderten Menschen im Straßenverkehr nicht infolge einer behinderungsbedingten Einschränkung seines Gehvermögens, sondern möglicherweise aus anderen Gründen erheblich beeinträchtigen (BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 7/06 R - SozR 4-3250 § 146 Nr. 1 RdNr 12 mwN;… BSG Urteil vom 13.8.1997 - 9 RVs 1/96 - SozR 3-3870 § 60 Nr. 2 S 4 f; vgl Wurtmann in Knittel, SGB IX, § 229 RdNr 38, Stand 1.12.2024, der die Herausfilterung von Beeinträchtigungen durch die VMG als nicht möglich ansieht).

    Gleiches gilt für ein erhebliches Übergewicht, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 7/06 R - SozR 4-3250 § 146 Nr. 1 RdNr 14 mwN; hierauf Bezug nehmend BSG Beschluss vom 30.4.2019 - B 9 SB 76/18 B - juris RdNr 10)..

    Rn. 19 Die Regelfälle nach Teil D Nr. 1 Buchst d bis f VMG können bei der Beurteilung einer dort nicht genannten Behinderung als Vergleichsmaßstab dienen (vgl BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 7/06 R - SozR 4-3250 § 146 Nr. 1 RdNr 12;… BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 1/14 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 21 RdNr 22).

    Teil D Nr. 1 VMG enthält - wie die AHP - keine abschließende Listung in Betracht kommender Behinderungen aus dem Formenkreis einzelner medizinischer Fachrichtungen (…vgl BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 1/14 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 21 RdNr 19 mwN; BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 7/06 R - SozR 4-3250 § 146 Nr. 1 RdNr 12).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 10 SB 154/12

    Anerkennung des Merkzeichens G im Schwerbehindertenrecht bei psychosomatischer …

    Insoweit hat die Klägerin ausdrücklich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.04.2008, B 9/9a SB 7/06 R, in Juris, Bezug genommen.

    Rn. 21 Zu den maßgeblichen Bewertungskriterien hat das BSG zuletzt in der Entscheidung vom 24.04.2008, B 9/9a SB 7/06 R in Juris Rn 12. klargestellt: "Das Gesetz fordert in §§ 145 Abs. 1 S 1, 146 Abs. 1 S 1 SGB IX eine doppelte Kausalität: Ursache der beeinträchtigten Bewegungsfähigkeit muss eine Behinderung des schwerbehinderten Menschen sein und diese Behinderung muss sein Gehvermögen einschränken.

    Sie kann die Wegstrecke, die im Ortsverkehr üblicherweise 2 km beträgt (BSG, Urteil vom 24.04.2008, B 9/9a SB 7/06 R in Juris Rn 13 mwN, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.09.2012, L 13 SB 106/11 in Juris, Rn 18 mwN, sowie seit AHP 1996 Teil B Nr. 30 Abs. 2 , Teil D Nr. 1b Anl VersMedV), nicht mehr in einer zumutbaren Zeit von etwa einer halben Stunde zurücklegen.

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Rechtsprechung
   BSG, 08.06.2006 - B 9/9a SB 7/06 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,38613
BSG, 08.06.2006 - B 9/9a SB 7/06 R (https://dejure.org/2006,38613)
BSG, Entscheidung vom 08.06.2006 - B 9/9a SB 7/06 R (https://dejure.org/2006,38613)
BSG, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - B 9/9a SB 7/06 R (https://dejure.org/2006,38613)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gesundheitliche Voraussetzungen für die Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen "G") - Kriterien zur Feststellung der individuellen von einem übergewichtigen schwerbehinderten Menschen zumutbar noch ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen …

    Auszug aus BSG, 08.06.2006 - B 9/9a SB 7/06 R
    Das ist nur ein Bruchteil des Weges von 2 km, der im Ortsverkehr üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt wird (vgl dazu BSGE 62, 273, 277 [BSG 10.12.1987 - 9a RVs 11/86] = SozR 3870 § 60 Nr. 2 S 5 und - dieser Rechtsprechung folgend - Nr. 30 Abs. 2 AHP) .

    Die funktionellen Auswirkungen einer Adipositas per magna sind nicht nur bei Einschätzung eines aus anderen Gesundheitsstörungen folgenden GdB (erhöhend) zu berücksichtigen (vgl Nr. 26.15 AHP 2004 ), sondern auch insoweit, als sie zu einer Einbuße der in § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB IX genannten Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen (vgl BSGE 62, 273, 274 [BSG 10.12.1987 - 9a RVs 11/86] = SozR 3850 § 60 Nr. 2 S 2 = [...] RdNr. 9) .

  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/86

    Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr - Wegfall …

    Auszug aus BSG, 08.06.2006 - B 9/9a SB 7/06 R
    Das ist nur ein Bruchteil des Weges von 2 km, der im Ortsverkehr üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt wird (vgl dazu BSGE 62, 273, 277 [BSG 10.12.1987 - 9a RVs 11/86] = SozR 3870 § 60 Nr. 2 S 5 und - dieser Rechtsprechung folgend - Nr. 30 Abs. 2 AHP) .

    Die funktionellen Auswirkungen einer Adipositas per magna sind nicht nur bei Einschätzung eines aus anderen Gesundheitsstörungen folgenden GdB (erhöhend) zu berücksichtigen (vgl Nr. 26.15 AHP 2004 ), sondern auch insoweit, als sie zu einer Einbuße der in § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB IX genannten Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen (vgl BSGE 62, 273, 274 [BSG 10.12.1987 - 9a RVs 11/86] = SozR 3850 § 60 Nr. 2 S 2 = [...] RdNr. 9) .

  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 1/96

    Anhaltspunkte für das Merkzeichen G

    Auszug aus BSG, 08.06.2006 - B 9/9a SB 7/06 R
    Von diesen Faktoren filtern die AHP all jene heraus, die nach dem Gesetz außer Betracht zu bleiben haben, weil sie die Bewegungsfähigkeit des schwerbehinderten Menschen im Straßenverkehr nicht infolge einer behinderungsbedingten Einschränkung seines Gehvermögens, sondern möglicherweise aus anderen Gründen erheblich beeinträchtigen (vgl BSG SozR 3-3870 § 60 Nr. 2 S 4 f).
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