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Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1998

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1999 - 9 A 2350/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8265
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1999 - 9 A 2350/98 (https://dejure.org/1999,8265)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.05.1999 - 9 A 2350/98 (https://dejure.org/1999,8265)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 9 A 2350/98 (https://dejure.org/1999,8265)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwaltungsgebühr; Dritter; Abmarkung; Begünstigung des Grundstückseigentümers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 54
  • DÖV 2000, 343
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • VG Frankfurt/Oder, 16.12.2021 - 7 K 1067/15

    Zur Widerspruchsgebühr im Fall des Widerspruchs des Adressaten einer Abmarkung, …

    Die Abmarkung begünstigt den Grundstückseigentümer nicht in jedem Fall, vielmehr ist insofern auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen (Anschluss OVG NRW, Urteil vom 5.05.1999 - 9 A 2350/98 -, juris Ls. 2).

    (Abweichung von OVG NRW, Urteil vom 5.05.1999 - 9 A 2350/98 -, juris Rn. 19 f.).

    Dieser richtet sich entsprechend seiner feststellenden Rechtsnatur an alle von der Abmarkung betroffenen Grundstückseigentümer, auf deren Grundstücke sich die feststellende Wirkung in gleicher und objektiver Weise erstreckt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 -, juris Rn. 15).

    Unerheblich ist hingegen, dass im vorliegenden Fall die ursprünglich erfolgte Abmarkung keine persönliche Gebührenpflicht des Klägers nach § 12 Abs. 1 GebGBbg auslöste, weil sie insbesondere mangels einer ihn treffenden Abmarkungspflicht auch nicht im Sinne eines unmittelbaren rechtlichen oder tatsächlichen Vorteils zu seinen Gunsten erfolgte (vgl. die hier nicht einschlägige eingeschränkte Abmarkungspflicht nach § 15 Abs. 2 BbgVermG sowie OVG NRW, Urteil vom 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 -, juris Rn. 24 ff, 30 f.).

    Soweit die inhaltlich vergleichbaren Vorschriften des § 15 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW) in der dortigen Rechtsprechung eine andere Auslegung erfahren haben (vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 -, juris Rn 19f. unter Verweis auf OVG NRW, Urteil vom 19. Februar 1979 - II A 1894/76 -, OVGE MüLü 34, 56-59) überzeugt dies nicht.

  • OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12

    Gebäudeaufmessung von Amts wegen, Aktualisierung des Liegenschaftskatasters, …

    Dabei habe es sich aber entweder um eine Teilungsvermessung gehandelt, die zwecks eines Eigentumswechsels schon vor dessen Vollzug durchgeführt worden sei, so dass der neue Eigentümer die Kosten dafür nicht habe tragen müssen (…OVG NRW, Urt. v. 25. Februar 1981 - 2 A 2708/79 -, juris), oder um eine von Amts wegen durchgeführte Abmarkung ohne gesetzlich geregelte Pflicht des Eigentümers dazu, was dessen Pflicht zur Kostentragung ausgeschlossen habe (OVG NRW, Urt. v. 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 -, juris Rn. 21 ff.).

    Für ein nur öffentliches Interesse an einer von Amts wegen durchgeführten Gebäudeaufmessung spreche auch die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung, die eine Kostentragungspflicht bei Abmarkung eines Grundstücks von Amts wegen verneine, wenn den Grundstückseigentümer keine gesetzliche Pflicht zur Abmarkung treffe (OVG NRW, Urt. v. 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 -, juris Rn. 21 ff.).

    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung zum dortigen Landesrecht ergangen ist, geht auch sie davon aus, dass der die Kostenschuld begründende Vorteil tatsächlicher oder rechtlicher Art sein kann und dies anhand der Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, so dass sich das Urteil nicht nur auf die fehlende gesetzliche Pflicht des Grundstückeigentümers zur Abmarkung, sondern auch auf den für ihn im konkreten Fall fehlenden tatsächlichen Vorteil der Abmarkung stützt (OVG NRW, Urt. v. 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 -, juris Rn. 21 bis 31).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2001 - 9 A 201/99

    Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit Reparaturen von Kabelverteilerkästen und …

    Rn. 51 Vgl. zu § 13 GebG a.F.: OVG NRW, Urteil vom 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 -, ZKF 1999, 258 = NVwZ-RR 2000, 54, m.w.N.
  • OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 275/09

    Berufungszulassung, ernstliche Zweifel, Vermessungskosten, Gebäudeaufmessung von …

    Rn. 6 Soweit in der Rechtsprechung im Einzelfall in Abgrenzung einer nur mittelbaren von einer unmittelbaren Begünstigung eines Grundstückseigentümers dessen Kostentragungspflicht für eine Katasteraufnahme verneint worden sei, habe es sich um - hier nicht vorliegende - Fälle einer zwecks Eigentumswechsels und schon vor dessen Vollzug durchgeführten Teilungsvermessung (…OVG NRW, Urt. v. 25. Februar 1981 - 2 A 2708/79 -, juris) bzw. einer von Amts wegen durchgeführten Abmarkung ohne gesetzlich geregelte Pflicht des Eigentümers dazu (OVG NRW, Urt. v. 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 -, juris Rn. 21 ff. = NVwZ-RR 2000, 54 f.) gehandelt.

    Rn. 9 Dafür spreche sogar das vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Mai 1999 (a. a. O.), das eine Kostentragungspflicht verneine, wenn die Abmarkung eines Grundstücks von Amts wegen erfolge, ohne dass den Grundstückseigentümer eine gesetzliche Pflicht zur Abmarkung seiner Grundstücksgrenzen treffe.

    Rn. 13 Ob vor diesem Hintergrund und angesichts des weiteren Vorbringens der Klägerin, insbesondere zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Mai 1999 (a. a. O.), das private Interesse der Klägerin an der Katasteraufnahme ihrer Gebäude tatsächlich - wie vom Verwaltungsgericht entscheidungstragend angenommen - aus dem in § 11 Abs. 1 Satz 3 SächsVermG 2003 gesetzlich niedergelegten Zweck des Liegenschaftskatasters hergeleitet und so ihre Kostenschuld begründet werden kann, vermag der Senat nicht im Zulassungsverfahren zu beurteilen.

  • VG Düsseldorf, 27.01.2000 - 4 K 5762/98
    Rn. 34 Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 - mit weiteren Nachweisen insbesondere auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. Mai 1986 - 12 A 2815/84 - ferner Urteile der Kammer vom 14. Juli 1994, - 4 K 4455/94 - und vom 7. Oktober 1999, - 4 K 4595/97 -, alle nicht veröffentlicht.

    Rn. 36 Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Mai 1999, a.a.O..

    Rn. 38 vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 5. Mai 1999, a.a.O..

  • FG Hamburg, 09.06.2016 - 4 K 23/14

    Verwaltungskostenrecht/Zollkostenrecht: Erhebung von Verwahrungsgebühren nach der …

    Begünstigt ist ein Kostenschuldner, wenn ihm durch eine Amtshandlung ein - wie auch immer gearteter - unmittelbarer Vorteil zu Gute kommt (OVG Münster, Urt. v. 05.05.1999, 9 A 2350/98, juris Rn. 24 m. w. N).
  • VG Potsdam, 26.02.2020 - 14 K 266/18
    Denn eine Abmarkung wird nach allgemeiner Auffassung als Verwaltungsakt im Sinne von § 35 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) begriffen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. April 1971 - IV B 59.70 -, juris Ls. 1.; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 6. Februar 1985 - 7 A 3129/83 -, S. 11 EA und vom 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 -, juris Rn. 9 ff.; ständige Rechtsprechung der 4. Kammer des VG Potsdam, etwa Urteile vom 16. Januar 2017 - VG 4 K 260/15 -, S. 14 EA und vom 23. Oktober 2015 - VG 4 K 4071/13 -, S. 6 EA ebenso Nr. 6.4.1 der Verwaltungsvorschrift zur Erfassung der Geobasisdaten der Liegenschaften und zur Durchführung der Vermessungsverfahren [VVLiegVerm], Runderlass des Ministe-riums des Innern vom 1. Juli 2010 - III 4-571.01 -).
  • VG Potsdam, 26.09.2003 - 4 K 1325/99
    Dies entspricht für die Abmarkung, d.h. die Kennzeichnung festgestellter Flurstücksgrenzendurch dauerhafte und sichtbare Grenzzeichen (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz - VermLiegG)), der ständigen Rechtsprechung (vgl. nur Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 1. April 1971 - IV B 59.70 -, DÖV 1972, 174; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), Urteile vom 6. Februar 1985 - 7 A 3129/83 - und vom 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 - vgl. auch Nr. 6.3.1 der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen (Liegenschaftsvermessungsvorschrift - VVLiegVerm)).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2004 - 1 M 251/04

    Kostenschuldner von Vermessungsgebühren; Tätigwerden eines öffentlich bestellten …

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  • VG Münster, 03.02.2009 - 7 K 1437/06
    Rn. 28 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 -, Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2001 - 9 A 3448/99

    Umlage der Überwachungskosten

  • VG Frankfurt/Oder, 19.09.2024 - 5 K 387/20

    Anfechtung der Grenzfeststellung: Abmarkung aufgehoben

  • VG Schwerin, 27.05.2008 - 7 A 1429/05

    Verwaltungsgebührenrecht: Gebühren für Bereitstellung der Vermessungsunterlagen

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1998 - 9 A 2350/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13455
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1998 - 9 A 2350/98 (https://dejure.org/1998,13455)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.02.1998 - 9 A 2350/98 (https://dejure.org/1998,13455)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Februar 1998 - 9 A 2350/98 (https://dejure.org/1998,13455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1985 - 7 A 3129/83
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1998 - 9 A 2350/98
    Rn. 26 vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. April 1971 - IV B 59.70 -, DÖV 1972, 174; OVG NW, Urteil vom 6. Februar 1985 - 7 A 3129/83 -, S. 7 des Urteilabdrucks,.

    Rn. 28 OVG NW, Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O., S. 9 des Urteilabdrucks.

  • BVerwG, 01.04.1971 - IV B 59.70
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1998 - 9 A 2350/98
    Rn. 26 vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. April 1971 - IV B 59.70 -, DÖV 1972, 174; OVG NW, Urteil vom 6. Februar 1985 - 7 A 3129/83 -, S. 7 des Urteilabdrucks,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1991 - 2 A 1950/89
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1998 - 9 A 2350/98
    Rn. 40 Vgl. OVG NW Urteil vom 13. Mai 1986 - 12 A 2815/84 -, Seite 10 des Urteilsabdrucks; Urteil vom 11. Juli 1991 - 2 A 1950/89 -, Seite 8 des Urteilsabdrucks; Begründung des Gesetzentwurfs Gebührengesetz in Nordrhein-W. , Landtags-Drucksache 7/821, Seite 29.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.1979 - II A 1894/76
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1998 - 9 A 2350/98
    Rn. 36 Vgl. OVG NW Urteil vom 19. Februar 1979 - II A 1894/76 - OVG NW Beschluß vom 5. November 1982 - 3 B 2015/82 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1986 - 12 A 2815/84
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1998 - 9 A 2350/98
    Rn. 40 Vgl. OVG NW Urteil vom 13. Mai 1986 - 12 A 2815/84 -, Seite 10 des Urteilsabdrucks; Urteil vom 11. Juli 1991 - 2 A 1950/89 -, Seite 8 des Urteilsabdrucks; Begründung des Gesetzentwurfs Gebührengesetz in Nordrhein-W. , Landtags-Drucksache 7/821, Seite 29.
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