Rechtsprechung
| VG Schleswig, 19.08.2003 - 9 A 254/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 407/19
Ablösung; Anlage, leitungsgebunden; Auslegung; Avalzinsen; …
Während der Anschlussbeitrag nämlich den angemessenen Ausgleich für den Vorteil darstellt, der dem Grundstückseigentümer für die Möglichkeit des Anschlusses an die zentrale Abwasseranlage erwächst, dient die Übernahme der Herstellungskosten durch den Erschließungsunternehmer dem Ausgleich des Vorteils, der ihm dadurch erwächst, dass die Herstellung der Anlagenteile nach Maßgabe des Erschließungsvertrages ihm überhaupt erst und zudem bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Erschließung und infolgedessen die mit einer erheblichen Wertsteigerung verbundene Bebaubarkeit der Grundstücke ermöglicht (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 27.6.2017 - 15 A 553/14 - juris Rn. 79; VG Schleswig, Urteil vom 19.8.2003 - 9 A 254/00 - juris Rn. 46).Eine uneingeschränkte Überbürdung der Herstellungskosten für das Leitungsnetz auf den Erschließungsunternehmer führte - unter Umständen - zu dessen der Sache nach schlechthin unangemessener Doppelbelastung (…vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 6 Rn. 56; differenzierend: VG Schleswig, Urteil vom 19.8.2003 - 9 A 254/00 - juris Rn. 47 f.; a. A. wohl VG Halle (Saale)…, Urteil vom 18.9.2008 - 4 A 660/06 - juris Rn. 17, wonach eine Doppelbelastung mit den eigenen Aufwendungen für die Anlagen im Erschließungsgebiet einerseits und den Beiträgen für die Gesamtanlage andererseits grundsätzlich hinzunehmen ist).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2017 - 15 A 553/14
Zahlungsansprüche aus einem Erschließungsvertrag i.R.d. Herstellung der …
Rn. 85 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. März 1998 - 15 A 3421/94 -, KStZ 2001, 55 = juris Rn. 18, und vom 1. März 2013 - 15 A 2170/12 -, KStZ 2013, 135 = juris Rn. 4, sowie Urteil vom 17. November 2015 - 15 A 16/11 - ,RSE OVG, zu § 124 BauGB; VG Schleswig, Urteil vom 19. August 2003 - 9 A 254/00 -, juris Rn. 46; Quaas, in: Schrödter, BauGB, 8. Auflage 2015, § 124 Rn. 16; Klausing, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Sept. 2016, § 8 Rn. 1070; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 6 Rn. 44; Schmauck, KStZ 1999, 164, 165; vgl. weiterhin VG Schwerin, Urteil vom 12. April 2007 - 4 A 1847/05 -, juris Rn. 94 f. - VG Stade, 10.12.2004 - 6 B 1607/04
Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Anordnung der aufschiebenden …
- wie hier - die Herstellungskosten nach dem Erschließungsvertrag vom Erschließungsträger allein zu tragen sind (…Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 6 Rn. 47 § 6 Rn. 47;… Klausing in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Loseblatt, Stand 27. Erg.Lfg. Sept. 2002, Rn. 1070 zu § 8; VG Schleswig, Urteil vom 19. August 2003 - 9 A 254/00 - zitiert nach juris).Während der Abwasserbeitrag nämlich den angemessenen Ausgleich für den Vorteil darstellt, der dem Grundstückseigentümer für die Möglichkeit des Anschlusses an die zentrale Abwasseranlage erwächst, dient die Übernahme der Herstellungskosten durch den Erschließungsunternehmer dem Ausgleich des Vorteils, der der Antragstellerin dadurch erwächst, dass die Herstellung der Anlagenteile nach Maßgabe des Erschließungsvertrages ihr überhaupt erst und zudem bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Erschließung und infolgedessen die mit einer erheblichen Wertsteigerung verbundene Bebaubarkeit der Grundstücke ermöglicht (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 19. August 2003 - 9 A 254/00 - zitiert nach juris).
Zu einer Überschneidung der beiden grundsätzlich getrennt zu beurteilenden Bereiche und damit zu einer Doppelbelastung des Erschließungsunternehmers kann es lediglich in den Fällen kommen, in denen die Erweiterung der Anlage innerhalb eines bereits bestehenden, aber noch nicht vollständig verwirklichten Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde erfolgt, das der bisherigen Beitragskalkulation zugrunde liegt (VG Schleswig, Urteil vom 19. August 2003 - 9 A 254/00 - zitiert nach juris).
- VG Schwerin, 12.04.2007 - 4 A 1847/05
Übernahme der Kosten für die Herstellung leitungsgebundener …
Die Übernahme der Herstellungskosten durch den Erschließungsträger dient hingegen dem Ausgleich des Vorteils, der diesem dadurch erwächst, dass die Herstellung der Anlagenteile nach Maßgabe des Erschließungsvertrages ihm überhaupt erst und zudem bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Erschließung und infolgedessen die mit einer erheblichen Wertsteigerung verbundene Bebaubarkeit der Grundstücke ermöglicht wird (so auch Schleswig-Holsteinisches VG, Urt. v. 19.08.2003, Az.: 9 A 254/00, zitiert nach juris). - VG Hannover, 23.10.2025 - 1 A 1984/22
Abwasserbeitrag; Neubaugebiet; Erschließungsgebiet; Erschließungsträger; …
Während der Anschlussbeitrag nämlich den angemessenen Ausgleich für den Vorteil darstellt, der dem Grundstückseigentümer für die Möglichkeit des Anschlusses an die zentrale Abwasseranlage erwächst, dient die Übernahme der Herstellungskosten durch den Erschließungsunternehmer dem Ausgleich des Vorteils, der ihm dadurch erwächst, dass die Herstellung der Anlagenteile nach Maßgabe des Erschließungsvertrages ihm überhaupt erst und zudem bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Erschließung und infolgedessen die mit einer erheblichen Wertsteigerung verbundene Bebaubarkeit der Grundstücke ermöglicht (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 27.6.2017 - 15 A 553/14 - juris Rn. 79; VG Schleswig, Urteil vom 19.8.2003 - 9 A 254/00 - juris Rn. 46).".
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