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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.2007 - 9 A 30.06 (11 A 82.95)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19214
BVerwG, 26.04.2007 - 9 A 30.06 (11 A 82.95) (https://dejure.org/2007,19214)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2007 - 9 A 30.06 (11 A 82.95) (https://dejure.org/2007,19214)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2007 - 9 A 30.06 (11 A 82.95) (https://dejure.org/2007,19214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigungserklärung durch die Parteien; Verteilung der Kostentragungspflicht in einem eingestellten Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.03.1996 - 11 VR 36.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2007 - 9 A 30.06
    Rn. 3 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F., § 72 Nr. 1 GKG n.F., wobei an die Streitwertfestsetzung im Beschluss vom 15. März 1996 - BVerwG 11 VR 36.95 - angeknüpft wird.
  • OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09

    Waldschlößchenbrücke, Planfeststellung

    Die dort aufgeführten Unterschiede zwischen dem Erhaltungszustand von Lebensräumen (Buchst. e) und Arten (Buchst. i) lassen die Schlussfolgerung zu, dass entsprechend unterschiedliche naturschutzfachliche Kriterien eine Rolle spielen können - für den günstigen Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps kommt es auf die Beständigkeit des Habitats an, für den günstigen Erhaltungszustand einer Art auf die Beständigkeit der Art (…BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a. a. O., Rn. 43 - Westumfahrung Halle; BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a. a. O. Rn. 132 - Hessisch-Lichtenau).

    In Ansehung der Lebensraumtypen werden gewisse Flächenverluste (Bagatellschwellen) aus Gründen praktischer Vernunft akzeptiert (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a. a. O., Rn. 125 - Hessisch-Lichtenau;… Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 34 BNatSchG, Rn. 22 f., m. w. N.).

    Ist eine Population dazu in der Lage, weil sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist oder sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und eine erhebliche Beeinträchtigung ist zu verneinen (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a. a. O., Rn. 132 - Hessisch-Lichtenau).

    Eine Fehlerheilung in einem ergänzenden Verfahren kann die Planungsbehörde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch prozessbegleitend herbeiführen (…Urt. v. 17. Januar 2007, a. a. O., Rn. 71 und 114 - Westumfahrung Halle; s. auch Urt. v. 12. März 2008, a. a. O., Rn. 155 - Hessisch- Lichtenau).

    Eine Orientierungshilfe für die Beurteilung, ob ein Flächenverlust noch Bagatellcharakter hat, bietet der Endbericht zum Teil Fachkonventionen des im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz durchgeführten Forschungsvorhabens "Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP", Schlussstand 2007 - sog. FuE-Endbericht (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a. a. O., Rn. 124 ff. m. w. N. - Hessisch-Lichtenau; der FuE-Endbericht ist im Internet abrufbar unter: www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.2318.de/fue_ffh.pdf").

    Dies ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 2008 (9 A 30.06) (Urteilsumdruck, 73/74).

    (Urteilsumdruck, S. 75/76) Im Übrigen sei es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12. März 2008, a. a. O. - Hessisch Lichtenau) nicht zu beanstanden, auf einen der in der Wissenschaft angebotenen und nachvollziehbar begründeten methodischen Ansätze zurückzugreifen und auf dieser Grundlage eine Risikoabschätzung vorzunehmen, wenn zu den CL derzeit noch keine eindeutigen wissenschaftlichen Ergebnisse vorlägen (Urteilsumdruck, S. 78).

  • VG Dresden, 30.10.2008 - 3 K 923/04

    Waldschlößchenbrücke: Naturschutzverbände können Bau der umstrittenen Brücke …

    Soweit die Kläger vortragen, aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.3.2008 (Az.: 9 A 30/06) ergebe sich, dass die Untergrenze des Spannweitenbereichs, d.h. hier 20 kg N/ha*a, zugrunde zu legen sei, weil nur diese unbedenklich sei, findet diese Behauptung in der genannten Entscheidung in der von den Klägern dargestellten Allgemeingültigkeit keine Bestätigung.
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