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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 15.12.2020 - 9 A 367/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,48345
VG Magdeburg, 15.12.2020 - 9 A 367/19 (https://dejure.org/2020,48345)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 15.12.2020 - 9 A 367/19 (https://dejure.org/2020,48345)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 9 A 367/19 (https://dejure.org/2020,48345)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2020 - 4 L 14/19

    Rechtmäßigkeit der Kreisumlage

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 9 A 367/19
    Das darf er nicht beliebig; vielmehr muss er die grundsätzlich gleichrangigen Interessen der kreisangehörigen Gemeinden in Rechnung stellen (OVG LSA, U. v. 17.03.2020 - 4 L 14/19 -, juris).

    Rn. 39 Erforderlich für eine Fehlerbeseitigung durch einen nachträglichen Beschluss über eine Haushaltssatzung ist jedoch, dass die neue Haushaltssatzung selbst alle Voraussetzungen erfüllt, die an einen rechtmäßigen Beschluss über einen Kreisumlagesatz zu stellen sind (vgl. OVG LSA, U. v. 17.03.2020, a. a. O., zu einem "nur" Bekräftigungsbeschluss des Kreistages).

    Rn. 40 Der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt hat nunmehr (wohl) zur Beseitigung der sich aus der uneinheitlichen Rechtsprechung (…vgl. dazu VGH München, B. v. 14.12.2018 - 4 BV 17.2488 - Rn. 14, beckonline;… OVG Thüringen, U. v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - 3. Leitsatz, Rn. 36 ff., juris; OVG LSA, U. v. 17.03.2020 - 4 L 14/19 - Rn. 64 , juris) ergebenen möglichen Rechtsunsicherheiten § 100 Abs. 1 KVG LSA mit Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften vom 02.11.2020 (…GVBl. LSA vom 09.11.2020, S. 630 f.;… vgl. auch Begründung des Gesetzesentwurfs vom 01.07.2020, LT-Drs. 7/6269, S. 20 f.) neu gefasst.

    Der Landkreis hat vor der Festsetzung des Kreisumlagesatzes seinen eigenen Finanzbedarf sowie den Finanzbedarf der kreisangehörigen Gemeinden zu ermitteln und seine Entscheidungen in geeigneter Form - etwa im Wege einer Begründung der Ansätze seiner Haushaltssatzung - offenzulegen, um den Gemeinden und gegebenenfalls den Gerichten eine Überprüfung zu ermöglichen (OVG LSA, U. v. 17.03.3030 - 4 L 14/19 -, juris).

    Die Erfüllung der Ermittlungs- und Offenlegungspflicht stellt eine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Satzung dar (OVG LSA, U. v. 17.03.2020 - 4 L 14/19 -, juris).

    Ein formloser kommunalpolitischer Informationsaustausch genügt dagegen nicht, um dem Kreistag die notwendige fundierte Entscheidungsgrundlage zu verschaffen (OVG LSA, U. v. 17.03.2020 - 4 L 14/19 -, juris).

    Insoweit hat der Beklagte den zur Entscheidung über die Kreisumlage berufenen Mitgliedern des Kreistages vor der Beschlussfassung die Unterlagen zur Ermittlung des Finanzbedarfs in geeigneter Weise aufbereitet zur Verfügung gestellt, wobei es die Kammer ausdrücklich dahinstehen lässt, ob und in welcher Form dies rechtlich geboten ist (vgl. hierzu OVG LSA, U. v. 17.03.2020 - 4 L 14/19 - und BVerwG, B. v. 02.10.2020 - 8 B 43/20 -, beide juris).

    Anhand dieses von der Landkreisverwaltung vorgelegten Datenmaterials waren die Kreistagsmitglieder in der Lage, eine daran orientierte Abwägung vorzunehmen (vgl. zu diesem Erfordernis OVG LSA, U. v. 17.03.2020, a. a. O.).

    Rn. 46 Auch hat der Beklagte den Finanzbedarf seiner Gemeinden vor der endgültigen Festlegung seines eigenen Finanzbedarfs - mithin der Festsetzung des Umlagesatzes - ermittelt (vgl. zu dieser Anforderung OVG LSA, U. v. 17.03.2020 - 4 L 14/19 - juris).

    Unter dem Gesichtspunkt der "Offenlegung" kommt es allein darauf an, ob sich nach den Aufstellungsunterlagen eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Festlegung des Satzes für die Erhebung der Kreisumlage ergibt (OVG LSA, U. v. 17.03.2020 - 4 L 14/19 -, juris).

    Rn. 53 Ob Anhaltspunkte für eine solche Einseitigkeit bzw. Rücksichtslosigkeit vorliegen, hat das Gericht ungeachtet der Erforderlichkeit eines verschriftlichten Abwägungsergebnisses sowie seiner inhaltlichen Anforderungen (vgl. OVG LSA, U. v. 17.03.2020 - 4 L 14/19 -, juris) anhand der Ermittlungsergebnisse zur Finanzsituation der Kommunen, anhand des objektiven Geschehensablaufes sowie des Ergebnisses der Beratungen im Kreistag, der als maßgebliches Organ den Kreisumlagesatz festsetzt, zu beurteilen.

    Angesichts der erforderlichen Gleichbehandlung aller kreisangehörigen Gemeinden scheidet eine Berücksichtigung gemeindespezifischer Finanzbelange auch bei der Festsetzung des konkreten Umlagebetrages aus (…vgl. VGH München, B. v. 14.12.2018 - 4 BV 17.2488 - Rn. 8, beckonline; OVG LSA, U. v. 17.03.2020 - 4 L 14/19 -, juris); zudem würde das Verfahren zur Festsetzung der Kreisumlage ansonsten kaum noch handhabbar sein (…so auch OVG Koblenz, U. v. 17.07.2020 - 10 A 11208/18.OVG - Rn. 99, juris).

    Sofern sich im Einzelfall für eine Gemeinde ein Eingriff in die finanzielle Mindestausstattung oder ihre gemeindliche Steuerhoheit ergeben sollte, kann dem deshalb nur durch Billigkeitsmaßnahmen (z. B. Teilerlass oder Stundung) im Nachgang der Festsetzung der zu zahlenden Kreisumlage Rechnung getragen werden (…ähnlich OVG Koblenz, U. v. 17.07.2020 - 10 A 11208/18.OVG - 3. Leitsatz, Rn. 97 ff., juris; OVG LSA, U. v. 17.03.2020 - 4 L 14/19 -, juris).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 C 1.12

    Gemeinde; Kreis; kreisangehörige Gemeinden; Aufgabe; Vorrang; Umlage; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 9 A 367/19
    Als solches muss sie den Anforderungen entsprechen, die das Verfassungsrecht für die Finanzausstattung der Gemeinden vorgibt und ihre Wirkung darf nicht dazu führen, dass die verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden unterschritten wird (BVerwG, U. v. 31.01.2013 - 8 C 1.12 -, juris Rn. 12).

    Auch innerhalb des kommunalen Raums lässt sich weder für den Finanzbedarf des Kreises noch für denjenigen der kreisangehörigen Gemeinden von Verfassung wegen ein Vorrang behaupten (BVerwG, U. v. 31.01.2013, a. a. O., juris Rn. 13).

    Denn einerseits muss sich der Landkreis dann, wenn auch die eigene Finanzausstattung unzureichend ist, an das Land halten und kann seine Finanznot nicht auf die kreisangehörigen Gemeinden abwälzen (BVerwG, U. v. 31.01.2013 - 8 C 1.12 -, juris).

    Die Frage eines Totalentzugs der Umlagegrundlagen war jedoch nicht Gegenstand dieser Entscheidung (BVerwG, U. v. 31.01.2013 - 8 C 1.12 -, Rn. 16, juris).

    Bei der nötigen Gesamtbetrachtung kann die Verbandsgemeindeumlage nicht ausgeblendet werden (BVerwG, U. v. 31.01.2013 - 8 C 1.12 - Rn. 33, 34, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2020 - 10 A 11208/18

    Landkreis Kaiserslautern nicht zur Erhöhung der Kreisumlage verpflichtet

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 9 A 367/19
    Hieraus folgt der Grundsatz der Haushaltswahrheit, der dazu verpflichtet, einen möglichst bedarfsgerechten Haushalt aufzustellen, was bedeutet, dass alle Haushaltsansätze exakt erfasst bzw. in realistischer Höhe geschätzt werden müssen, sowie dass keine Scheinansätze gebildet werden dürfen, um etwa durch fiktive Einnahmen den Haushalt ausgleichen zu können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 17.07.2020 - 10 A 11208/18 -, juris, Rn. 98).

    Angesichts der erforderlichen Gleichbehandlung aller kreisangehörigen Gemeinden scheidet eine Berücksichtigung gemeindespezifischer Finanzbelange auch bei der Festsetzung des konkreten Umlagebetrages aus (…vgl. VGH München, B. v. 14.12.2018 - 4 BV 17.2488 - Rn. 8, beckonline; OVG LSA, U. v. 17.03.2020 - 4 L 14/19 -, juris); zudem würde das Verfahren zur Festsetzung der Kreisumlage ansonsten kaum noch handhabbar sein (so auch OVG Koblenz, U. v. 17.07.2020 - 10 A 11208/18.OVG - Rn. 99, juris).

    Sofern sich im Einzelfall für eine Gemeinde ein Eingriff in die finanzielle Mindestausstattung oder ihre gemeindliche Steuerhoheit ergeben sollte, kann dem deshalb nur durch Billigkeitsmaßnahmen (z. B. Teilerlass oder Stundung) im Nachgang der Festsetzung der zu zahlenden Kreisumlage Rechnung getragen werden (ähnlich OVG Koblenz, U. v. 17.07.2020 - 10 A 11208/18.OVG - 3. Leitsatz, Rn. 97 ff., juris; OVG LSA, U. v. 17.03.2020 - 4 L 14/19 -, juris).

    Rn. 71 Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten weist das Gericht jedoch in diesem Zusammenhang darauf hin, dass, wenn solche Rechtsverletzungen nicht nur bei wenigen Gemeinden anzutreffen sind, sondern eine in quantitativer Sicht beachtliche Größe erreichen, dies dann bereits Auswirkungen auf den Kreisumlagesatz als solchen hat (vgl. OVG Koblenz, U. v. 17.07.2020 - 10 A 11208/18.OVG - 3. Leitsatz, Rn. 100, juris, das insoweit von einem Viertel der Gemeinden ausgeht).

  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 4 BV 17.2488

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag im Berufungsverfahren zur Kreisumlage der Stadt …

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 9 A 367/19
    Rn. 40 Der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt hat nunmehr (wohl) zur Beseitigung der sich aus der uneinheitlichen Rechtsprechung (vgl. dazu VGH München, B. v. 14.12.2018 - 4 BV 17.2488 - Rn. 14, beckonline;… OVG Thüringen, U. v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - 3. Leitsatz, Rn. 36 ff., juris;… OVG LSA, U. v. 17.03.2020 - 4 L 14/19 - Rn. 64 , juris) ergebenen möglichen Rechtsunsicherheiten § 100 Abs. 1 KVG LSA mit Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften vom 02.11.2020 (…GVBl. LSA vom 09.11.2020, S. 630 f.;… vgl. auch Begründung des Gesetzesentwurfs vom 01.07.2020, LT-Drs. 7/6269, S. 20 f.) neu gefasst.

    Angesichts der erforderlichen Gleichbehandlung aller kreisangehörigen Gemeinden scheidet eine Berücksichtigung gemeindespezifischer Finanzbelange auch bei der Festsetzung des konkreten Umlagebetrages aus (vgl. VGH München, B. v. 14.12.2018 - 4 BV 17.2488 - Rn. 8, beckonline; OVG LSA, U. v. 17.03.2020 - 4 L 14/19 -, juris); zudem würde das Verfahren zur Festsetzung der Kreisumlage ansonsten kaum noch handhabbar sein (…so auch OVG Koblenz, U. v. 17.07.2020 - 10 A 11208/18.OVG - Rn. 99, juris).

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 13.14

    Kreisumlage; Umlagesatz; Haushaltsausgleich; Haushaltsdefizit; Haushaltsnotlage; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 9 A 367/19
    Das Ziel, den Haushaltsausgleich zu erreichen, rechtfertigt jedoch nur insoweit eine Kreisumlageerhebung, als nicht die Rechte der Gemeinden aus Art. 28 Abs. 2 GG - also der Grundsatz des finanziellen Gleichrangs und die finanzielle Mindestausstattung - dem entgegenstehen (vgl. BVerwG, U. v. 16.06.2015 - 10 C 13/14 - Rn. 26, juris).
  • BVerwG, 02.10.2020 - 8 B 43.20

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde; Wirksamkeit einer satzungsmäßigen …

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 9 A 367/19
    Insoweit hat der Beklagte den zur Entscheidung über die Kreisumlage berufenen Mitgliedern des Kreistages vor der Beschlussfassung die Unterlagen zur Ermittlung des Finanzbedarfs in geeigneter Weise aufbereitet zur Verfügung gestellt, wobei es die Kammer ausdrücklich dahinstehen lässt, ob und in welcher Form dies rechtlich geboten ist (vgl. hierzu OVG LSA, U. v. 17.03.2020 - 4 L 14/19 - und BVerwG, B. v. 02.10.2020 - 8 B 43/20 -, beide juris).
  • VG Halle, 11.04.2019 - 3 A 476/16

    Erhebung einer Verbandsgemeindeumlage

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 9 A 367/19
    Letztlich obliegt es dem Landkreis, die Folgen des Zusammenwirkens mehrerer Umlageerhebungen bei den Mitgliedsgemeinden zu berücksichtigen ( VG Halle, U. v. 11.04.2019 - 3 A 476/16 -, juris).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision - …

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 9 A 367/19
    Wegen der im Zusammenhang mit der Festsetzung des Kreisumlagesatzes stets gebotenen Abwägung zwischen den finanziellen Interessen des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden spricht Überwiegendes dafür, dass die in einer zuvor erlassenen Haushaltssatzung enthaltene Regelung eines Kreisumlagesatzes bei Unwirksamkeit des "letzten Haushaltssatzungsrechts" nicht wiederauflebt (vgl. BVerwG, U. v. 10.08.1990 - 4 C 3/90 -, juris, zum Rechtssatz "lex posterior derogat legi priori").
  • OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06

    Finanzausgleich; Berechnung der Schulumlage unter Einbeziehung der Zins- und …

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 9 A 367/19
    Rn. 40 Der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt hat nunmehr (wohl) zur Beseitigung der sich aus der uneinheitlichen Rechtsprechung (…vgl. dazu VGH München, B. v. 14.12.2018 - 4 BV 17.2488 - Rn. 14, beckonline; OVG Thüringen, U. v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - 3. Leitsatz, Rn. 36 ff., juris;… OVG LSA, U. v. 17.03.2020 - 4 L 14/19 - Rn. 64 , juris) ergebenen möglichen Rechtsunsicherheiten § 100 Abs. 1 KVG LSA mit Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften vom 02.11.2020 (…GVBl. LSA vom 09.11.2020, S. 630 f.;… vgl. auch Begründung des Gesetzesentwurfs vom 01.07.2020, LT-Drs. 7/6269, S. 20 f.) neu gefasst.
  • VG Magdeburg, 28.10.2021 - 9 A 349/20

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Kreisumlage

    Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. U. v. 15.12.2020, 9 A 367/19 MD und U. v. 18.02.2021, 9 A 164/18 MD) zu den Anforderungen, die sich bei der Erhebung der Kreisumlage aus dem Grundsatz des finanziellen Gleichrangs ergeben.

    Vielmehr genügt im Sinne einer aktiven Ermittlungspflicht auch der Rückgriff auf bereits zusammengetragene und gesicherte Daten zur Haushalts- und Finanzsituation aller kreisangehörigen Kommunen, anhand derer sich im Rahmen einer Gesamtschau die Entwicklung des gemeindlichen Finanzbedarfes generell einschätzen lässt ( VG Magdeburg, U. v. 15.12.2020, - 9 A 367/19 MD -, juris).

    Denn anders als der Grundsatz des finanziellen Gleichrangs ist die Gewährleistung der finanziellen Mindestausstattung "abwägungsfest" (VG Magdeburg, U. v. 15.12.2020, a. a. O.).

    Handelt es sich bei einer Haushaltssatzung mithin um den zu Recht erhobenen (politischen) Gestaltungswillen der Kommunen hinsichtlich der Art und Weise ihrer Aufgabenerledigung, spiegelt sich darin auch der finanzielle Bedarf der Kommunen hinreichend wieder (VG Magdeburg, U. v. 15.12.2020, a. a. O.).

    Die Festsetzung der Kreisumlage ist deshalb nur dann mangelbehaftet, wenn sie einseitig und rücksichtslos zu Lasten der kreisangehörigen Kommunen erfolgt ist (VG Magdeburg, U. v. 15.12.2020, a. a. O.).

    Verhalten sich die Protokolle der Kreistagssitzung nicht eindeutig zu abwägungsrelevanten Aspekten und wird der Umlagesatz so beschlossen, wie dies die Beschlussvorlage vorsah, ist letztlich für die Beurteilung der Abwägungsentscheidung gerade der Inhalt solcher Unterlagen beachtlich, die in Vorbereitung der Beschlussfassung erstellt wurden (VG Magdeburg, U. v. 15.12.2020, a. a. O.).

    Hingegen kann eine einzelne Gemeinde angesichts der erforderlichen Gleichbehandlung aller kreisangehörigen Kommunen gegen die Rechtmäßigkeit der Kreisumlagefestsetzung nicht mit Erfolg einwenden, dass diese nur zur Unterschreitung ihrer finanziellen Mindestausstattung führe (VG Magdeburg, U. v. 15.12.2020, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2023 - 10 A 10425/19

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung eines Kreisumlagesatzes in der …

    Rn. 113 7. Da die den angegriffenen Bescheiden zugrundeliegende Satzungsnorm bereits wegen der Verletzung der unmittelbar aus Art. 28 Abs. 2 GG abzuleitenden verfahrensrechtlichen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen unwirksam ist und auch nicht geheilt wurde (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. September 2021 - 8 C 30.20 -, BVerwGE 173, 274 = juris Rn. 14 ff., 23; Urteil vom 29. November 2022 - 8 C 13.21 -, juris Rn. 21 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. März 2020 - 4 L 14/19 -, juris Rn. 61 ff.; BayVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 4 BV 17.2488 -, BeckRS 2018, 32713 Rn. 14 m.w.N.; VG Magdeburg, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 9 A 367/19 -, juris Rn. 36 ff.; siehe auch Sander LKV 2022, 253 [255]; Henneke, DVBl. 2021, 69 [76]; Oster, in: Gabler et al., PdK GemO, 13. Fssg.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2022 - 4 L 30/21

    Anforderungen an die Festsetzung der Kreisumlage; finanzielle Mindestausstattung …

    Im Hinblick auf die grundsätzlich zulässige und gebotene Querschnittsbildung bei der Festsetzung des Umlagesatzes, die jedoch nicht im Wege finanzieller Billigkeitsmaßnahmen auf der Vollzugsebene weitgehend entwertet werden darf (s. o.), folgt der Senat insoweit der Rechtsauffassung, dass die Grenze jedenfalls dann überschritten ist, wenn mehr als ein Viertel der umlagepflichtigen Gemeinden die Kreisumlage ohne Eingriff in ihre verfassungsrechtliche Mindestausstattung nicht vollständig erbringen könnte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Juli 2020 - 10 A 11208/18 -, juris, Rn. 100; vgl. auch VG Magdeburg, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 9 A 367/19 -, juris, Rn. 71 ; vgl. weiter BVerwG…, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 8 B 58.20 -, juris, Rn. 13; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 2 L 463/16 -, juris, Rn. 36).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2022 - 4 L 239/21

    Festsetzung einer Kreisumlage; Verstoß gegen die Grundsätze der Jährlichkeit und …

    Dabei gelten für die erneute Festsetzung des Umlagesatzes in einer Nachtragshaushaltssatzung die gleichen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen wie für die erstmalige Festsetzung des Umlagesatzes für das betreffende Haushaltsjahr (vgl. VG A-Stadt, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 9 A 367/19 -, juris Rn. 39 ).
  • VG Magdeburg, 18.02.2021 - 9 A 164/18

    Anforderungen an die Heilung eines Kreisumlagesatzes; Wahrung des Grundsatzes des …

    Diese Satzung tritt dann insoweit regelmäßig an die Stelle der Vorgängersatzung (so VG Magdeburg, U. v. 15.12.2020 - 9 A 367/19 MD -, juris).
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