Rechtsprechung
| BVerwG, 05.03.2010 - 9 A 5.10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.10.2008 - 3 B 101.08
Beschwerde; Vertretungszwang.
Auszug aus BVerwG, 05.03.2010 - 9 A 5.10
Da der Kläger bereits die Klage ohne Beachtung des Vertretungszwangs eingelegt hat, liegt es in seiner Rechtsmacht sie in derselben Weise, d.h. persönlich zurückzunehmen (Beschluss vom 27. Oktober 2008 - BVerwG 3 B 101.08 - NVwZ 2009, 192).
- BVerwG, 14.11.2024 - 11 A 8.24
Abtrennung und Einstellung des Verfahrens hinsichtlich Kläger zu 2) nach …
Die von einem vollmachtlosen Vertreter erhobene Klage kann auch in einem Prozess mit Vertretungszwang nach § 67 VwGO durch den Vertretenen selbst zurückgenommen werden, ohne dass es einer anwaltlichen Vertretung bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2008 - 3 B 101.08 - NVwZ 2009, 192 und vom 5. März 2010 - 9 A 5.10 - BeckRS 2011, 48900). - VGH Bayern, 16.04.2024 - 1 N 21.1790
Unwirksamkeit einer Einbeziehungssatzung wegen Überschreitens des zulässigen …
Sie hat daher als unmittelbar betroffener legitimer Grundwassernutzer eine abwägungsrelevante Rechtsposition inne und kann sich insbesondere auf das sich aus § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG ergebende wasserrechtliche Verschlechterungsverbot berufen (vgl. BVerwG, U.v. 30.11.2020 - 9 A 5.10 - BVerwGE 170, 378). - BVerwG, 08.03.2023 - 2 WA 4.22
Einstellung des Verfahrens wegen Rücknahme der Entschädigungsklage
Da er sie persönlich erhoben hat und er sich auch nach einem entsprechenden richterlichen Hinweis nicht anwaltlich hat vertreten lassen, liegt es in seiner Rechtsmacht, die Klage in derselben Weise zurückzunehmen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2008 - 3 B 101.08 - NVwZ 2009, 192, vom 5. März 2010 - 9 A 5.10 - beckonline …und vom 4. Dezember 2018 - 6 A 4.18 - Rn. 1). - VGH Bayern, 16.04.2024 - 1 N 21.1885
Unwirksamkeit einer Einbeziehungssatzung wegen Überschreitens des zulässigen …
Sie hat daher als unmittelbar betroffener legitimer Grundwassernutzer eine abwägungsrelevante Rechtsposition inne und kann sich insbesondere auf das sich aus § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG ergebende wasserrechtliche Verschlechterungsverbot berufen (vgl. BVerwG, U.v. 30.11.2020 - 9 A 5.10 - BVerwGE 170, 378).
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