Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Zuständigkeit nach Wiederaufnahme des Verfahrens über den Versorgungsausgleich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Gerichtliche Zuständigkeit nach Wiederaufnahme des Verfahrens über den Versorgungsausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen - 24 F 288/10
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 16.11.2010 - 132 F 20689/10
- OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 04.12.2002 - XII ZB 12/00
Anfechtung von Entscheidungen in Verfahren zur Regelung des Versorgungsausgleichs
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass es sich bei der hier erfolgten Aussetzung des Versorgungsausgleiches nach § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG um eine bloße, das Verfahren über den Versorgungsausgleich nicht beendende Zwischenentscheidung gehandelt hat (allgemein dazu BGH FamRZ 2003, 1005; Brandenburgisches OLG, OLGR 2006, 477, 478; Götsche, FamRZ 2009, 2047, 2052 m.w.N. in Fn. 45). - KG, 13.03.2008 - 2 AR 10/08
Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verweisungsbeschluss eine offenkundige, die eigene Zuständigkeit begründende Norm nicht erörtert (KG Berlin, NJW-RR 2008, 1023). - OLG Frankfurt, 19.01.2010 - 2 UFH 1/10
Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts; Bindungswirkung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
Erforderlich ist also, dass sich das Familiengericht mit der Frage der eigenen Zuständigkeit auseinandergesetzt hat (vgl. auch OLG Frankfurt, FamRB 2010, 203, 204).
- BGH, 19.05.1993 - XII ARZ 13/93
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Rahmen eines schuldrechtlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
Die einmal begründete Zuständigkeit bleibt also bestehen und kann nicht mehr nachträglich entfallen (vgl. auch bereits BGH, NJW-RR 1993, 1091). - OLG Brandenburg, 02.11.2010 - 9 AR 9/10
Versorgungsausgleichsverfahren: örtliche Zuständigkeit bei ab dem 1. September …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
Dies hat der Senat auch bereits mehrfach entschieden (Brandenburgisches Oberlandesgericht - 1. Senat für Familiensachen, Beschl. v. 06.09.2010 - 9 AR 7/10; 9 AR 9/10; 9 AR 11/10). - OLG Brandenburg, 21.11.2005 - 9 UF 116/05
Aussetzung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass es sich bei der hier erfolgten Aussetzung des Versorgungsausgleiches nach § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG um eine bloße, das Verfahren über den Versorgungsausgleich nicht beendende Zwischenentscheidung gehandelt hat (allgemein dazu BGH FamRZ 2003, 1005; Brandenburgisches OLG, OLGR 2006, 477, 478; Götsche, FamRZ 2009, 2047, 2052 m.w.N. in Fn. 45). - KG, 06.08.2010 - 18 AR 37/10
Zuständigkeitsbestimmung: Verweisung eines ausgesetzten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
Daher kann auch nicht mit den Problemen in der Auslegung des Art. 111 Abs. 4 S. 2 FGG-RG die Willkürlichkeit der Entscheidung verneint werden (so aber in der Tendenz KG Berlin, Beschluss vom 6. August 2010 - 18 AR 37/10 sowie 18 AR 41/10). - KG, 06.08.2010 - 18 AR 41/10
Versorgungsausgleich: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
Daher kann auch nicht mit den Problemen in der Auslegung des Art. 111 Abs. 4 S. 2 FGG-RG die Willkürlichkeit der Entscheidung verneint werden (so aber in der Tendenz KG Berlin, Beschluss vom 6. August 2010 - 18 AR 37/10 sowie 18 AR 41/10).
- OLG Naumburg, 03.02.2011 - 8 AR 6/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Zuständiges Gericht bei Wiederaufnahme des …
Eine entsprechende Statusänderung für Folgesachen infolge Abtrennung findet sich im geltenden Recht in § 137 Abs. 5 S. 2 FamFG, in welchen Fällen eine Fortgeltung der Zuständigkeit nach wie vor bejaht wird (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 07.12.2010, 9 AR 13/10 unter Hinweis auf Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, 2009, § 137 Rn 42).Der Senat teilt insoweit die Auffassung des KG Berlin (Beschl. v. 06.08.2010 - 18 AR 37/10 und 18 AR 41/10) und des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschl. v. 07.12.2010 - 9 AR 9/10 und 9 AR 13/10 - zitiert nach "juris") und schließt sich ihrer Argumentation an.
- OLG Naumburg, 03.02.2011 - 8 AR 5/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Fortwirkung der Zuständigkeit des …
Eine entsprechende Statusänderung für Folgesachen infolge Abtrennung findet sich im geltenden Recht in § 137 Abs. 5 S. 2 FamFG, in welchen Fällen eine Fortgeltung der Zuständigkeit nach wie vor bejaht wird (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 07.12.2010, 9 AR 13/10 unter Hinweis auf Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, 2009, § 137 Rn 42).Der Senat teilt insoweit die Auffassung des KG Berlin (Beschl. v. 06.08.2010 - 18 AR 37/10 und 18 AR 41/10) und des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschl. v. 07.12.2010 - 9 AR 9/10 und 9 AR 13/10 - zitiert nach "juris") und schließt sich ihrer Argumentation an.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".