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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19006
OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10 (https://dejure.org/2010,19006)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.2010 - 9 AR 13/10 (https://dejure.org/2010,19006)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 9 AR 13/10 (https://dejure.org/2010,19006)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit nach Wiederaufnahme des Verfahrens über den Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Gerichtliche Zuständigkeit nach Wiederaufnahme des Verfahrens über den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.12.2002 - XII ZB 12/00

    Anfechtung von Entscheidungen in Verfahren zur Regelung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
    Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass es sich bei der hier erfolgten Aussetzung des Versorgungsausgleiches nach § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG um eine bloße, das Verfahren über den Versorgungsausgleich nicht beendende Zwischenentscheidung gehandelt hat (allgemein dazu BGH FamRZ 2003, 1005; Brandenburgisches OLG, OLGR 2006, 477, 478; Götsche, FamRZ 2009, 2047, 2052 m.w.N. in Fn. 45).
  • KG, 13.03.2008 - 2 AR 10/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verweisungsbeschluss eine offenkundige, die eigene Zuständigkeit begründende Norm nicht erörtert (KG Berlin, NJW-RR 2008, 1023).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2010 - 2 UFH 1/10

    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts; Bindungswirkung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
    Erforderlich ist also, dass sich das Familiengericht mit der Frage der eigenen Zuständigkeit auseinandergesetzt hat (vgl. auch OLG Frankfurt, FamRB 2010, 203, 204).
  • BGH, 19.05.1993 - XII ARZ 13/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Rahmen eines schuldrechtlichen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
    Die einmal begründete Zuständigkeit bleibt also bestehen und kann nicht mehr nachträglich entfallen (vgl. auch bereits BGH, NJW-RR 1993, 1091).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2010 - 9 AR 9/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: örtliche Zuständigkeit bei ab dem 1. September …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
    Dies hat der Senat auch bereits mehrfach entschieden (Brandenburgisches Oberlandesgericht - 1. Senat für Familiensachen, Beschl. v. 06.09.2010 - 9 AR 7/10; 9 AR 9/10; 9 AR 11/10).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2005 - 9 UF 116/05

    Aussetzung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
    Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass es sich bei der hier erfolgten Aussetzung des Versorgungsausgleiches nach § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG um eine bloße, das Verfahren über den Versorgungsausgleich nicht beendende Zwischenentscheidung gehandelt hat (allgemein dazu BGH FamRZ 2003, 1005; Brandenburgisches OLG, OLGR 2006, 477, 478; Götsche, FamRZ 2009, 2047, 2052 m.w.N. in Fn. 45).
  • KG, 06.08.2010 - 18 AR 37/10

    Zuständigkeitsbestimmung: Verweisung eines ausgesetzten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
    Daher kann auch nicht mit den Problemen in der Auslegung des Art. 111 Abs. 4 S. 2 FGG-RG die Willkürlichkeit der Entscheidung verneint werden (so aber in der Tendenz KG Berlin, Beschluss vom 6. August 2010 - 18 AR 37/10 sowie 18 AR 41/10).
  • KG, 06.08.2010 - 18 AR 41/10

    Versorgungsausgleich: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10
    Daher kann auch nicht mit den Problemen in der Auslegung des Art. 111 Abs. 4 S. 2 FGG-RG die Willkürlichkeit der Entscheidung verneint werden (so aber in der Tendenz KG Berlin, Beschluss vom 6. August 2010 - 18 AR 37/10 sowie 18 AR 41/10).
  • OLG Naumburg, 03.02.2011 - 8 AR 6/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Zuständiges Gericht bei Wiederaufnahme des …

    Eine entsprechende Statusänderung für Folgesachen infolge Abtrennung findet sich im geltenden Recht in § 137 Abs. 5 S. 2 FamFG, in welchen Fällen eine Fortgeltung der Zuständigkeit nach wie vor bejaht wird (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 07.12.2010, 9 AR 13/10 unter Hinweis auf Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, 2009, § 137 Rn 42).

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des KG Berlin (Beschl. v. 06.08.2010 - 18 AR 37/10 und 18 AR 41/10) und des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschl. v. 07.12.2010 - 9 AR 9/10 und 9 AR 13/10 - zitiert nach "juris") und schließt sich ihrer Argumentation an.

  • OLG Naumburg, 03.02.2011 - 8 AR 5/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Fortwirkung der Zuständigkeit des …

    Eine entsprechende Statusänderung für Folgesachen infolge Abtrennung findet sich im geltenden Recht in § 137 Abs. 5 S. 2 FamFG, in welchen Fällen eine Fortgeltung der Zuständigkeit nach wie vor bejaht wird (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 07.12.2010, 9 AR 13/10 unter Hinweis auf Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, 2009, § 137 Rn 42).

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des KG Berlin (Beschl. v. 06.08.2010 - 18 AR 37/10 und 18 AR 41/10) und des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschl. v. 07.12.2010 - 9 AR 9/10 und 9 AR 13/10 - zitiert nach "juris") und schließt sich ihrer Argumentation an.

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