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Rechtsprechung
   BAG, 31.07.2017 - 9 AZB 32/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31479
BAG, 31.07.2017 - 9 AZB 32/17 (https://dejure.org/2017,31479)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2017 - 9 AZB 32/17 (https://dejure.org/2017,31479)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 9 AZB 32/17 (https://dejure.org/2017,31479)
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  • lexetius.com

    Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - Hinweispflicht

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - Hinweispflicht

  • rechtsinformationen.bund.de

    Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - Hinweispflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 118 Abs 2 S 4 ZPO, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 117 Abs 2 S 1 ZPO, § 117 Abs 4 ZPO, § 139 ZPO
    Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - Hinweispflicht

  • verkehrslexikon.de

    Keine Hinweispflicht bei rückwirkender Bewilligung der Prozesskostenhilfe

  • verkehrslexikon.de

    Keine Hinweispflicht bei rückwirkender Bewilligung der Prozesskostenhilfe

  • IWW

    § 278 Abs. 6 ZPO, § 278 Abs. 6 Satz 1 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 117 Abs. 4 ZPO, § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 139 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe nur für "beabsichtigte" Rechtsverfolgung; Beantragung der Prozesskostenhilfe; Keine Hinweispflicht des Gerichts auf fehlende Unterlagen zum Prozesskostenhilfeantrag

  • bag-urteil.com

    Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - Hinweispflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe nur für "beabsichtigte" Rechtsverfolgung

  • datenbank.nwb.de

    Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe - und die Hinweispflicht des Gerichts

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gericht muss auf fehlendes PKH-Formular nicht hinweisen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

    Auszug aus BAG, 31.07.2017 - 9 AZB 32/17
    Eine Rückwirkung kann nur bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden, an dem der Antragsteller durch einen formgerechten Bewilligungsantrag von seiner Seite aus alles Erforderliche und Zumutbare für die Bewilligung getan hat (BAG 16. Februar 2012 - 3 AZB 34/11 - Rn. 13 mwN).
  • BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10

    Nichtannahmebeschluss: Versagung von PKH für ein durch Vergleich im …

    Auszug aus BAG, 31.07.2017 - 9 AZB 32/17
    Zudem hätte es dem anwaltlich vertretenen Kläger freigestanden, den Vergleich zunächst abzulehnen und weiterhin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu verlangen (vgl. BVerfG 2. Juli 2012 - 2 BvR 2377/10 - Rn. 13).
  • BAG, 05.12.2012 - 3 AZB 40/12

    Prozesskostenhilfe - beendeter Rechtsstreit

    Auszug aus BAG, 31.07.2017 - 9 AZB 32/17
    Für eine solche Kenntnis des Rechtsanwalts ist es auch nicht erforderlich, dass er selbst angekündigt hatte, die Formularerklärung nachreichen zu wollen (so noch BAG 5. Dezember 2012 - 3 AZB 40/12 - Rn. 13).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 14 Ta 18/16
    Auszug aus BAG, 31.07.2017 - 9 AZB 32/17
    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 27. Februar 2017 - 14 Ta 18/16 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 10.06.2022 - 3 Ta 83/22

    Keine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Verfahrensbeendigung …

    Nach dem Sinn und Zweck des § 114 ZPO sollen der mittellosen Partei die Prozesshandlungen ermöglicht werden, die für sie mit Kosten verbunden sind (vgl. BAG, Beschluss vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - unter II. 2b) der Gründe; vom 05.12.2012 - 3 AZB 40/12 - Rn. 9; vom 31.07.2017 - 9 AZB 32/17 - Rn. 5).

    Grundsätzlich kann erst zu dem Zeitpunkt, in dem diesen Anforderungen genügt ist, Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet werden (vgl. BAG…, Beschluss vom 05.12.2012 - 3 AZB 40/12 - Rn. 8; vom 31.07.2017 - 9 AZB 32/17 - Rn. 5).

    Zwar fehlt für diese gerichtliche Praxis eine gesetzliche Grundlage (hierauf hinweisend LAG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 19.01.2021 - 3 Ta 1/20 - Rn. 5) und der Klägervertreter hatte im vorliegenden Fall zwischen Klageerhebung und Gütetermin fast einen Monat Zeit, entsprechend seiner Ankündigung die Erklärung des Klägers über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachzureichen, so dass die Einräumung einer Nachfrist nicht geboten war, insbesondere da einem Rechtsanwalt die Notwendigkeit der Einreichung der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt sein muss (vgl. BAG, Beschluss vom 31.07.2017 - 9 AZB 32/17 - Rn. 16) und dem Klägervertreter ausweislich seiner Ankündigung in der Klageschrift, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachzureichen, auch bekannt war (hierauf abstellend BAG…, Beschluss vom 05.12.2012 - 3 AZB 40/12 - Rn. 13).

  • LAG München, 24.03.2022 - 3 Ta 83/22

    Prozesskostenhilfe, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen …

    Nach dem Sinn und Zweck des § 114 ZPO sollen der mittellosen Partei die Prozesshandlungen ermöglicht werden, die für sie mit Kosten verbunden sind (vgl. BAG, Beschluss vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - unter II. 2b) der Gründe; vom 05.12.2012 - 3 AZB 40/12 - Rn. 9; vom 31.07.2017 - 9 AZB 32/17 - Rn. 5).

    Grundsätzlich kann erst zu dem Zeitpunkt, in dem diesen Anforderungen genügt ist, Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet werden (vgl. BAG…, Beschluss vom 05.12.2012 - 3 AZB 40/12 - Rn. 8; vom 31.07.2017 - 9 AZB 32/17 - Rn. 5).

    Zwar fehlt für diese gerichtliche Praxis eine gesetzliche Grundlage (hierauf hinweisend LAG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 19.01.2021 - 3 Ta 1/20 - Rn. 5) und der Klägervertreter hatte im vorliegenden Fall zwischen Klageerhebung und Gütetermin fast einen Monat Zeit, entsprechend seiner Ankündigung die Erklärung des Klägers über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachzureichen, so dass die Einräumung einer Nachfrist nicht geboten war, insbesondere da einem Rechtsanwalt die Notwendigkeit der Einreichung der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt sein muss (vgl. BAG, Beschluss vom 31.07.2017 - 9 AZB 32/17 - Rn. 16) und dem Klägervertreter ausweislich seiner Ankündigung in der Klageschrift, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachzureichen, auch bekannt war (hierauf abstellend BAG…, Beschluss vom 05.12.2012 - 3 AZB 40/12 - Rn. 13).

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.05.2023 - 3 Ta 31b/23

    Einreichung der Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst …

    Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sei es nicht Aufgabe des Gerichts, auf ein Fehlen des PKH-Vordrucks hinzuweisen (BAG 31. Juli 2017 - 9 AZB 32/17 - Rn. 6, juris).

    Eine Rückwirkung kann nur bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden, an dem der Antragsteller durch einen formgerechten Bewilligungsantrag von seiner Seite aus alles Erforderliche und Zumutbare für die Bewilligung getan hat (BAG 31. Juli 2017 - 9 AZB 32/17 -, Rn. 5, juris;… stge. Rspr. LAG Schleswig-Holstein, vgl. zB. 13. September 2022 - 6 Ta 77/22 - vgl. auch BGH 27. August 2019 - VI ZB 32/18 - Rn. 13, juris).

    a) Es spricht entgegen BAG 31. Juli 2017 (- 9 AZB 32/17 - Rn. 6, juris;… vgl. auch LAG Hamburg 6. September 2016 - 5 Sa 49/16 - Rn. 12, juris; wohl auch LAG Schleswig-Holstein 3. Mai 2022 - 4 Ta 39/22 - unter 4 der Gründe) Einiges dafür, dass das Gericht auch eine anwaltlich vertretene Partei auf das Fehlen der Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen muss, wenn die beantragende Partei keine Nachreichung angekündigt hat, sei es durch einen Hinweis bei Antragseingang, vor Abgabe einer verfahrensbeendenden Erklärung bzw. bei Bitte um Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag oder durch Setzung einer Nachfrist.

  • LAG Hamm, 05.09.2022 - 14 Ta 179/22

    Hinweispflicht des Arbeitsgerichts beim Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren …

    Das gilt auch bei einer anwaltlich vertretenen Partei (entgegen BAG 31. Juli 2017 - 9 AZB 32/17 - juris).

    Rn. 14 d) Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, ein Arbeitsgericht sei weder nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO verpflichtet, vor einer Instanzbeendigung (im dort entschiedenen Fall durch Feststellung des Zustandekommens eines Vergleichs) auf das Fehlen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen, noch lasse sich eine entsprechende Hinweispflicht aus § 139 ZPO herleiten (vgl. BAG 31. Juli 2017 - 9 AZB 32/17 - juris, Rn.6), ist unzutreffend, ihr ist nicht zu folgen.

  • LAG Köln, 04.01.2019 - 9 Ta 200/18

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Erlass eines Anerkenntnisurteils

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist das Arbeitsgericht weder nach § 118 Abs. 2Satz 4 ZPO noch nach § 139 ZPO verpflichtet, vor Beendigung des Rechtsstreits auf das Fehlen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen, weil einem Rechtsanwalt die Notwendigkeit der Einreichung der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt sein müsse (BAG, Beschluss vom31. Juli 2017 - 9 AZB 32/17 -, Rn. 6, juris;… BAG, Beschluss vom05. Dezember 2012 - 3 AZB 40/12 -, Rn. 11, juris).

    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Rechtsstreit von den Fällen, in denen die klagende Partei die Möglichkeit gehabt hätte, einen Vergleich zunächst abzulehnen oder den Erlass eines Versäumnisurteils nicht zu beantragen, und weiterhin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu verlangen (vgl. BAG, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 9 AZB 32/17 -, Rn. 6, juris).

  • LAG Bremen, 30.10.2025 - 1 Ta 44/25

    Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse …

    Grundsätzlich kann erst dann, wenn dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beigefügt worden sind, Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden (BAG, Beschluss vom 31.07.2017 - 9 AZB 32/17- sowie BAG, Beschluss vom 05.12.2012 - 3 AZB 40/12-).

    Denn einem Rechtsanwalt muss die Notwendigkeit der Einreichung der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vor Verfahrensbeendigung bekannt sein (BAG, Beschluss vom 31.07.2017, a.a.O.).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.11.2022 - 5 Ta 108/21

    Arbeitsgerichtsbarkeit - Prozesskostenhilfe - formgerechter Bewilligungsantrag - …

    Die Bezirksrevisorin bei dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hält die sofortige Beschwerde für unbegründet und verweist hierbei auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 31.07.2017 (9 AZB 32/17).

    Zudem hätte es der anwaltlich vertretenen Klägerin freigestanden, den Vergleich zunächst abzulehnen und weiterhin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu verlangen (BAG 31.07.2017 - 9 AZB 32/17, juris Rn. 5 und 6).

  • OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21

    Formularpflicht zum Erhalt von Verfahrenskostenhilfe

    Einem Rechtsanwalt muss die sich eindeutig aus dem Gesetz ergebende Notwendigkeit der Einreichung einer formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seines Mandanten als Voraussetzung für die beantragte Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bekannt sein (so auch BAG, Beschluss vom 31.7.2017 - 9 AZB 32/17, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.9.2019 - 4 W 3/18, BeckRS 2019, 22226; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 249;… Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 9. Aufl. 2020, Rdnr. 97).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2024 - 3 Ta 13/24

    Antrag auf Prozesskostenhilfe - Beschwerdeverfahren - Einreichung von Unterlagen …

    Eine Rückwirkung kann nur bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden, an dem der Antragsteller durch einen formgerechten Bewilligungsantrag von seiner Seite aus alles Erforderliche und Zumutbare für die Bewilligung getan hat (BAG 31. Juli 2017 - 9 AZB 32/17 -, Rn. 5, juris;… stge. Rspr. LAG Schleswig-Holstein, vgl. zB. 13. September 2022 - 6 Ta 77/22 - vgl. auch BGH 27. August 2019 - VI ZB 32/18 - Rn. 13, juris).
  • LAG Köln, 03.04.2019 - 9 Ta 10/19

    Hinweispflicht des Gerichts auf irrtümlich unterbliebene Beifügung von Unterlagen …

    Rn. 10 a) Diese Auffassung widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach das Arbeitsgericht weder nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO noch nach § 139 ZPO verpflichtet ist, vor Beendigung des Rechtsstreits auf das Fehlen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen, weil einem Rechtsanwalt die Notwendigkeit der Einreichung der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt sein müsse (vgl. BAG, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 9 AZB 32/17 -, Rn. 6, juris; BAG…, Beschluss vom 05. Dezember 2012 - 3 AZB 40/12 -, Rn. 11, juris, aA. Landesarbeitsgericht Köln…, Beschluss vom 19. Juni 2015 - 5 Ta 149/15 -, Rn. 15, juris).
  • LAG Nürnberg, 27.02.2020 - 2 Ta 147/19

    Prozesskostenhilfe - Hinweispflicht - Bewilligungsreife

  • LAG Hessen, 16.09.2019 - 4 Ta 67/19

    1. Das BAG hat entschieden, dass in aller Regel von einem konkludenten Antrag …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.04.2018 - 21 Ta 322/18

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe - unverschuldete Versäumung einer …

  • LAG Sachsen, 15.07.2025 - 1 Ta 68/24
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.08.2025 - 3 Ta 55/25

    Verspätete Beantragung von Prozesskostenhilfe

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.12.2024 - 3 Ta 101/24

    Kein Nachholen von Angaben im Beschwerdeverfahren, wenn Einreichungsfristen nach …

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2025 - 3 Ta 63/25

    Nichtberücksichtigung von Belastungen mangels Glaubhaftmachung - …

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.06.2023 - 3 Ta 41/23

    Kein Nachholen von Angaben im Beschwerdeverfahren, wenn Einreichungsfristen nach …

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2025 - 3 Ta 86/25

    Berücksichtigung von Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen …

  • LAG Hessen, 29.09.2025 - 10 Ta 642/25
  • LAG Bremen, 08.03.2024 - 2 Ta 2/24

    Prozesskostenhilfeablehnung

  • LAG Köln, 23.12.2021 - 11 Ta 143/21

    Keine Prozesskostenhilfe nach Instanzende; Keine Hinweispflicht gegenüber …

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.12.2025 - 3 Ta 78/25

    Keine Abänderung der Raten bei nicht dargelegtem Einkommen

  • LAG Bremen, 15.07.2022 - 1 Ta 22/22

    Ablehnung Prozesskostenhilfe wegen nicht eingereichter Unterlagen

  • LAG Köln, 12.04.2018 - 1 Ta 25/18

    Erfolgsaussicht, Darlegungslast Anwendbarkeit KSchG

  • LAG Köln, 05.06.2019 - 9 Ta 74/19
  • VG Gera, 30.09.2025 - 6 K 1794/25

    Betreibensaufforderung nach Fortzug nach unbekannt; PKH-Bewilligung nach Eintritt …

  • LAG Bremen, 20.07.2023 - 3 Ta 16/23

    Prozesskostenhilfe

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