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Rechtsprechung
   BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 314/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2281
BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 314/98 (https://dejure.org/1999,2281)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1999 - 9 AZR 314/98 (https://dejure.org/1999,2281)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1999 - 9 AZR 314/98 (https://dejure.org/1999,2281)
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  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 615; ; Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen der Deutschen Welle vom 1. Januar 1978 Ziff. 5

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifvertrag - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkanstalt - Deutsche Welle - Einschränkung der Tätigkeit - Zahlungen an Mitarbeiter - Annahmeverzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug - arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 1281
  • BB 1999, 2198
  • DB 1999, 2270
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 15.01.1998 - 6 (4) Sa 1016/97

    Tariflicher Bestandsschutz eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses; …

    Auszug aus BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 314/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 6 (4) Sa 1016/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 1998 - 6 (4) Sa 1016/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 855/95

    Rechtsmißbräuchliche Berufung auf ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 314/98
    Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision des Klägers mit Urteil vom 11. Dezember 1996 (- 5 AZR 855/95 - BAGE 85, 11) zurück.
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91

    Honoraranspruch eines arbeitnehmerähnlichen Redakteurs

    Auszug aus BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 314/98
    Dem steht die Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1992 (- 4 AZR 566/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 21) nicht entgegen.
  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch - …

    Auszug aus BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 314/98
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können als lückenhaft erkannte Regelungen in einem Tarifvertrag allenfalls dann durch die Gerichte für Arbeitssachen geschlossen werden, wenn es sich um eine sog. unbewußte Lücke handelt und zudem gesichert ist, daß die Tarifvertragsparteien diesen ungeregelten Sachverhalt in einer bestimmten Weise normiert hätten (vgl. BAG Urteil vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334).
  • BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 726/97

    Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person i. S. des …

    Auszug aus BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 314/98
    Voraussetzung hierfür ist, daß der Mitarbeiter in jedem Kalenderjahr, indem er für die Beklagte tätig wird, aus keiner anderweiten Erwerbstätigkeit höhere Einkünfte als von der Beklagten bezogen hat (vgl. Senatsurteil vom 27. Oktober 1998 - 9 AZR 726/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Köln, 30.08.1995 - 2 Sa 578/95

    Arbeitnehmereigenschaft: Verwirkung des Rechts, sich auf die …

    Auszug aus BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 314/98
    Die hiergegen gerichteten Berufungen der Parteien wurden mit Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30. August 1995 (2 Sa 578/95) zurückgewiesen.
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 610/99

    Rückzahlung von Urlaubsgeld

    Außerdem muß gesichert sein, daß die Tarifvertragsparteien diesen ungeregelten Sachverhalt in einer bestimmten Weise normiert hätten (vgl. Senat 16. März 1999 - 9 AZR 314/98 - AP BGB § 615 Nr. 84).
  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Diese Obliegenheit hat ein Arbeitgeber auch dann verletzt, wenn er dem Arbeitnehmer einen geringeren Umfang als geschuldet zuweist und sich dadurch der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers verringert (BAG 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - BAGE 75, 327, 329; 18. Oktober 1994 - 1 AZR 503/93 - AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 11 = EzA BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 2, zu I 3 a der Gründe; Senat 6. März 1999 - 9 AZR 314/98 - AP BGB § 615 Nr. 84, zu III der Gründe).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00

    Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot …

    Das ist dann der Fall, wenn er die Annahme der Dienste nicht generell ablehnt, aber weniger Arbeitsleistung annimmt, als der Arbeitnehmer schuldet, der Arbeitgeber also den Umfang der Arbeitsleistung rechtswidrig einschränkt (vgl. BAG 16. März 1999 - 9 AZR 314/98 - AP BGB § 615 Nr. 84; Schaub AR-Blattei SD 80 - Annahmeverzug - Rn 48 b).
  • LAG Hamburg, 23.07.2025 - 2 Sa 18/23

    Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung wegen Nichtbeschäftigung eines …

    Dem vom Arbeitsgericht herangezogenen Urteil des BAG vom 16. März 1999 - 9 AZR 314/98 - liege eine in wesentlichen Punkten unterschiedliche tarifliche Regelung zu Grunde.

    Dies bedeutet zugleich, dass die Beschäftigung des solchermaßen besonders geschützten Mitarbeiters nicht mehr einseitig auf "Null" reduziert werden darf (vgl. dazu BAG 16. März 1999 - 9 AZR 314/98 - Rn. 66).

    Die in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 1999 - 9 AZR 314/98 - angestellten Überlegungen zur Sicherung des Status als "arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des Tarifvertrages" durch eine entsprechende Mindestbeschäftigung (BAG 16. März 1999 - 9 AZR 314/98 - Rn. 67) lassen sich auf den vorliegenden Fall der Programmmitarbeit nach dem TV PM auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung der Struktur nach übertragen.

  • LAG Köln, 30.10.2012 - 12 Sa 417/12

    Ansprüche auf Fortzahlungsentgelt und Übergangsgeld bei Beendigung des …

    Allerdings hinderten diese tarifvertraglichen Regelungen in Ziff. 5.9 TVaP vom 01.01.1978 die Beklagte nicht, den Umfang der Tätigkeit der vor einer Beendigung geschützten Mitarbeiter wesentlich einzuschränken (BAG vom 16.03.1999 - 9 AZR 314/98 - AP Nr. 84 zu § 615 BGB).

    Das Bundesarbeitsgericht geht in seiner vom Kläger zitierten Entscheidung vom 16.03.1999 (9 AZR 314/98 AP Nr. 84 zu § 615 BGB) davon aus, dass die Beklagte unter Geltung des TVaP vom 01.01.1978 im Falle von nach Ziff. 5.9 TVaP geschützten Personen lediglich verpflichtet war, nach den Vorschriften über den Annahmeverzug (§§ 611, 615 BGB) die Zahlungen zu leisten, die nach dem Tarifvertrag erforderlich waren, damit die arbeitnehmerähnliche Person im persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags verblieb und Ansprüche auf die in seinen Durchführungstarifverträgen bestimmten Leistungen behielt.

  • BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 1079/12

    Ermittlung von Beschäftigungstagen - Treuwidrigkeit der Berufung auf …

    Selbst wenn sich die Beklagte bei Anwendung der vom Senat im Urteil vom 16. März 1999 (- 9 AZR 314/98 - zu I 3 d bb (3) der Gründe) aufgestellten Grundsätze tatsächlich im Annahmeverzug befunden hätte, hätte sie das Erreichen von jeweils 72 Beschäftigungstagen in den Kalenderjahren 2009 und 2010 durch den Kläger nicht wider Treu und Glauben verhindert, sodass diese Voraussetzung für die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche nicht erfüllt ist.
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 271/09

    Tarifliches Fortzahlungsentgelt - arbeitnehmerähnliche Personen

    Dem Mitarbeiter soll ermöglicht werden, sich auf die geänderte berufliche Situation einzustellen (vgl. auch Senat 16. März 1999 - 9 AZR 314/98 - zu I 2 b der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 84 zu dem TVaäP DW vom 1. Januar 1978). Diesem Zweck widerspräche es, dem freien Mitarbeiter neben den Entgelten, die er innerhalb der Mitteilungsfrist durch tatsächliche Arbeitsleistung oder Urlaubsgewährung von der Beklagten erzielt, zusätzlich ein Fortzahlungsentgelt im vollen Umfang des Durchschnitts-Gesamtentgelts des vorausgegangenen Kalenderjahres berechnet für die Dauer der Mitteilungsfrist zu zahlen.
  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99

    Tarifvorrang bei Annahmeverzug

    Der bloße Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sichert dem Mitarbeiter bei fehlendem Arbeitsanfall keine Vergütungsansprüche, so daß es einer ausdrücklichen Regelung bedurft hätte, wenn die Tarifvertragsparteien dem Arbeitnehmer bei dieser Sachlage für die Dauer der Kündigungsfrist Entgeltansprüche hätten sichern wollen (vgl. insoweit BAG 16. März 1999 - 9 AZR 314/98 - AP BGB § 615 Nr. 84; 23. September 1992 - 4 AZR 566/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 21 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 17).
  • LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19

    Auslegung des Tarifvertrages für befristete Programmmitarbeit (TV PM) - …

    Entgegen der Ansicht des Klägers dürfte es nämlich mangels entsprechender finanzieller Garantieregelungen in Ziffer IV. 6 TV PM keineswegs ausgeschlossen sein, auch bei einem Mitarbeiter, der den Bestandsschutz aufgrund des Alters / langjähriger Tätigkeit gem. Ziffer IV. 6 TV PM genießt, den Beschäftigungsumfang zu verringern (vgl. dazu BAG, 16. März 1999 - 9 AZR 314/98 - insbes. Rn. 49 ff., 63 ff., Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - L 1 AL 43/04

    Arbeitslosenversicherung

    Das wiederum ist der Fall, wenn er die ihm angebotene Leistung, d.h. die Arbeitsleistung, nicht oder in geringerem Umfang als geschuldet annimmt, den Umfang der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer also rechtswidrig einschränkt (BAG, Urteil v. 16.03.1999, 9 AZR 314/98, AP Nr. 84 zu § 615 BGB; BAG, Urteil v. 07.11.2002, 2 AZR 742/00, AP Nr. 100 zu § 615 BGB).
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