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Rechtsprechung
   BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1396
BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 (https://dejure.org/1993,1396)
BAG, Entscheidung vom 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 (https://dejure.org/1993,1396)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 (https://dejure.org/1993,1396)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Freistellung für den Besuch eines Sprachkurses - Einordnung eines Englischsprachkurses als berufliche Weiterbildungsmaßnahme - Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Definition des Feststellungsinteresses bei der Feststellungsklage gem. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses - Klärung des Freistellungsanspruches vor Mitteilung nach § 5 Abs. 1 AWbG Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitnehmerweiterbildung; Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 452
  • BB 1994, 2419
  • BB 1994, 652
  • DB 1994, 737
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91
    Nach § 256 Abs. 1 ZPO muß eine Feststellungsklage auf das gegenwärtige Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet sein (BAGE 46, 322, 339 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 58, 138, 141 = AP Nr. 101 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - NZA 1993, 475).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Feststellung besteht, wenn dem Recht des Feststellungsklägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGHZ 69, 144, 147; BGH Urteil vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - MDR 1986, 743;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., § 256 Rz 36; MünchKomm-Lüke, ZPO, § 256 Rz 37;… Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 63).
  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76

    Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners

    Auszug aus BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Feststellung besteht, wenn dem Recht des Feststellungsklägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGHZ 69, 144, 147; BGH Urteil vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - MDR 1986, 743;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., § 256 Rz 36; MünchKomm-Lüke, ZPO, § 256 Rz 37;… Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 63).
  • BGH, 08.10.1958 - V ZR 54/56

    Schäden durch Sprengungen im Steinbruch

    Auszug aus BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91
    Der Inhalt künftiger Rechtsbeziehungen ist nur feststellungsfähig, soweit bedingte oder betagte Rechtsverhältnisse vorliegen, also die rechtserzeugenden Tatsachen, abgesehen von den Bedingungen oder dem Zeitablauf, bereits gegeben sind (BAG Urteil vom 26. November 1964 - 5 AZR 48/64 - AP Nr. 20 zu § 16 AOGÖ; BGHZ 28, 225, 234;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., § 256 Rz 17;… Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl., § 256 Rz 3; MünchKomm-Lüke, ZPO, § 256 Rz 28, 29;… Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 46).
  • BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86

    Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen …

    Auszug aus BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91
    Nach § 256 Abs. 1 ZPO muß eine Feststellungsklage auf das gegenwärtige Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet sein (BAGE 46, 322, 339 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 58, 138, 141 = AP Nr. 101 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - NZA 1993, 475).
  • BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 113/92

    Freistellung am Rosenmontag - unzulässige Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91
    Nach § 256 Abs. 1 ZPO muß eine Feststellungsklage auf das gegenwärtige Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet sein (BAGE 46, 322, 339 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 58, 138, 141 = AP Nr. 101 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - NZA 1993, 475).
  • BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 48/64

    Kündigung - Dienstvereinbarung - Betriebsvereinbarung - Arbeitgeber des …

    Auszug aus BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91
    Der Inhalt künftiger Rechtsbeziehungen ist nur feststellungsfähig, soweit bedingte oder betagte Rechtsverhältnisse vorliegen, also die rechtserzeugenden Tatsachen, abgesehen von den Bedingungen oder dem Zeitablauf, bereits gegeben sind (BAG Urteil vom 26. November 1964 - 5 AZR 48/64 - AP Nr. 20 zu § 16 AOGÖ; BGHZ 28, 225, 234;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., § 256 Rz 17;… Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl., § 256 Rz 3; MünchKomm-Lüke, ZPO, § 256 Rz 28, 29;… Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 46).
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Feststellung besteht, wenn dem Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 23 = EzA ZPO § 256 Nr. 39, zu I 2 der Gründe).

    Nach § 256 Abs. 1 ZPO muss eine Feststellungsklage grundsätzlich den gegenwärtigen Bestand eines Rechtsverhältnisses betreffen (BAG 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 23 = EzA ZPO § 256 Nr. 39, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 240/00

    Berechnung der Urlaubsdauer

    Aus der Klagebegründung ergibt sich hinreichend, daß die Klägerin keine unzulässige Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses begehrt (vgl. hierzu Senatsurteil 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201 und 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 23 = EzA ZPO § 256 Nr. 39).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Feststellung besteht, wenn dem Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 23 = EzA ZPO § 256 Nr. 39, zu I 2 der Gründe).

    Nach § 256 Abs. 1 ZPO muss eine Feststellungsklage grundsätzlich den gegenwärtigen Bestand eines Rechtsverhältnisses betreffen (BAG 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 -AP ZPO 1977 § 256 Nr. 23 = EzA ZPO § 256 Nr. 39, zu I 1 der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03

    Auswirkung der Umwandlung eines öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmens …

    b) Nach § 256 Abs. 1 ZPO muss eine Feststellungsklage auf das gegenwärtige Bestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet sein (BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - EzA § 256 ZPO Nr. 39 m. w. N.).

    c) Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Feststellung besteht, wenn dem Recht des Feststellungsklägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - a. a. O.).

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Nach § 256 Abs. 1 ZPO muss eine Feststellungsklage grundsätzlich den gegenwärtigen Bestand eines Rechtsverhältnisses betreffen (BAG 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 -AP ZPO 1977 § 256 Nr. 23 = EzA ZPO § 256 Nr. 39, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 02.06.2005 - 11 Sa 218/05

    Dauer des Arbeitsverhältnisses als Dienstzeit für Alterversorgung bei …

    Nach § 256 Abs. 1 ZPO muss eine Feststellungsklage auf das gegenwärtige Bestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet sein (BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977).

    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Feststellung besteht, wenn dem Recht des Feststellungsklägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2008 - 11 Sa 2203/07

    Reisebeihilfe für Heimfahrten eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung

    Nach § 256 Abs. 1 ZPO muss eine Feststellungsklage auf das gegenwärtige Bestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet sein (BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977).

    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Feststellung besteht, wenn dem Recht des Feststellungsklägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977).

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02

    Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT); …

    b) Das Feststellungsbegehren des Klägers richtet sich auch auf das gegenwärtige Bestehen eines Rechtsverhältnisses (vgl. hierzu BAG 19.10.1993 -9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977).
  • LAG Düsseldorf, 13.03.2008 - 11 Sa 2246/07

    Berücksichtigung des Ortszuschlags der Stufe 1 des § 29 Abschnitt B Abs. 1 …

    Die Feststellungsklage des Klägers ist nach § 256 Abs. 1 ZPO auf das gegenwärtige Bestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet (vgl. nur BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977).

    a) Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Feststellung besteht, wenn dem Recht des Feststellungsklägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977).

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2003 - 11 Sa 368/03

    Hausmeister in Universitäten, Abeitszeit

    Das vom Kläger erstrebte Feststellungsurteil ist geeignet, diese Unsicherheit zu beseitigen (vgl. BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - EzA § 256 ZPO Nr. 39).
  • LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

  • LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95

    Tarifvertrag: Tarifgeltung bei Versetzung außerhalb des Geltungsbereichs des …

  • LAG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 Sa 1749/03

    Hausmeister in Universitäten, Arbeitszeit

  • BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95

    Berechnung der Urlaubsdauer

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94

    Anerkennung von Zeiten als Beschäftigungszeiten - Anwendung des Tarifvertrags zur …

  • LAG Düsseldorf, 28.09.2006 - 11 Sa 828/06

    Unangemessene Benachteiligung durch doppeltbefristete Arbeitszeiterhöhung - …

  • ArbG Essen, 30.08.2005 - 2 Ca 962/05

    Anspruch auf Feststellung des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses ist nach …

  • LAG Berlin, 15.06.2000 - 3 Sa 114/00

    Arbeitsentgelt: Tarifzulage (ZÜL) nach ZTV - Voraussetzungen der Weitergewährung

  • ArbG Essen, 02.03.2010 - 2 Ca 2376/08

    Feststellungsklage eines Leiharbeitnehmers bzgl. des Bestehens und des Beginns …

  • ArbG Essen, 23.03.2010 - 2 Ca 3960/09

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmr und Entleiher auf …

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