Rechtsprechung
| BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 522/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Urlaubsdauer - Umrechnung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urlaubsanspruchs als Anspruch auf Befreiung von der vertraglichen Arbeitspflicht; Gesonderte Ermittlung der Urlaubstage bei Abweichung der Arbeitstage von den Werktagen; Grundsatz der Anpassung der Dauer des Urlaubs an die Zahl der Arbeitstage der Woche ; Abhängigkeit ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung der Urlaubsdauer; 9-Tage in der Doppelwoche; Tarifauslegung; Urlaubsdauer - Umrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rosenheim, 12.01.2000 - 3 Ca 1665/99
- LAG München, 28.06.2000 - 7 Sa 129/00
- BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 522/00
Papierfundstellen
- NZA 2002, 639 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97
Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?
Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 522/00
Diese Festlegungen entsprechen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Inhalt des Urlaubsanspruchs als einen Anspruch auf Befreiung von der vertraglichen Arbeitspflicht, ohne daß die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts berührt wird (vgl. BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - BAGE 89, 91 mwN). - BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83
Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und …
Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 522/00
Insoweit gilt nichts anderes als für den gesetzlichen Urlaub (vgl. zur "Umrechnung" der Werktage iSv. § 3 BUrlG auf Arbeitstage BAG 8. März 1984 - 6 AZR 442/83 - BAGE 45, 199). - BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90
Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer
Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 522/00
Sieht ein Tarifvertrag vor, der Arbeitnehmer habe "30 Tage" Urlaub, so ist die Zahl der Urlaubstage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann gesondert zu ermitteln, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf weniger oder mehr Wochentage verteilt ist als die Arbeitszeit, von der die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Urlaubsdauer ausgegangen sind (vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. August 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN zum Rahmentarifvertrag für die Poliere des Baugewerbes). - BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 161/97
Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche
Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 522/00
Sieht ein Tarifvertrag vor, der Arbeitnehmer habe "30 Tage" Urlaub, so ist die Zahl der Urlaubstage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann gesondert zu ermitteln, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf weniger oder mehr Wochentage verteilt ist als die Arbeitszeit, von der die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Urlaubsdauer ausgegangen sind (vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. August 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN zum Rahmentarifvertrag für die Poliere des Baugewerbes). - LAG München, 28.06.2000 - 7 Sa 129/00
Urlaub: Berechnung der Urlaubsdauer - MTV Papierindustrie
Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 522/00
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 28. Juni 2000 - 7 Sa 129/00 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12
Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Mit der Formulierung, die Beklagte solle verurteilt werden, ihm "für das Urlaubsjahr 2009 30 bezahlte Tage Urlaub" zu gewähren, kennzeichnet er lediglich das Jahr, in dem der geltend gemachte Urlaubsanspruch entstanden sein soll (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 522/00 - zu I der Gründe). - ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 4492/16
Auschluss des tariflichen Anspruchs auf Gewährung von Altersfreizeit für …
Mit der Formulierung, die Beklagte solle verurteilt werden, ihm "Altersfreizeit in Höhe von 10 Arbeitstagen für das Jahr 2016" zu gewähren, kennzeichnet der Kläger lediglich das Jahr, in dem der geltend gemachte Anspruch auf Altersfreizeit entstanden sein soll (vgl. zur entsprechenden Fragestellung bei der Urlaubsgewährung: BAG, Urteil vom 18.03.2014 - 9 AZR 669/12 - AP Nr. 72 zu § 7 BUrlG = juris; BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 522/00 - juris). - LAG Hamm, 13.10.2004 - 18 Sa 491/04
Höhe des Jahresurlaubs, Verteilung der tariflichen Arbeitszeit auf 14 Arbeitstage …
II. Sieht ein Tarifvertrag vor, der Arbeitnehmer habe "30 Tage" Urlaub, so ist die Zahl der Urlaubstage dann gesondert zu ermitteln, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf weniger oder mehr Wochentage verteilt ist als die Arbeitszeit, von der die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Urlaubsdauer ausgegangen sind (std. Rechtsprechung des BAG, z.B. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 522/00 - NZA 2002, 639; BAG, Urteil vom 08.09.1998 - 9 AZR 161/97 - NZA 1999, 665; BAG, Urteil vom 03.05.1994 - 9 AZR 165/91 - NZA 1995, 477; BAG, Urteil vom 22.10.1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377).
- LAG Hamm, 13.10.2004 - 18 Sa 637/04
Höhe des Jahresurlaubs, Verteilung der tariflichen Arbeitszeit auf 14 Arbeitstage …
II. Sieht ein Tarifvertrag vor, der Arbeitnehmer habe "30 Tage" Urlaub, so ist die Zahl der Urlaubstage dann gesondert zu ermitteln, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf weniger oder mehr Wochentage verteilt ist als die Arbeitszeit, von der die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Urlaubsdauer ausgegangen sind (std. Rechtsprechung des BAG, z.B. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 522/00 - NZA 2002, 639; BAG, Urteil vom 08.09.1998 - 9 AZR 161/97 - NZA 1999, 665; BAG, Urteil vom 03.05.1994 - 9 AZR 165/91 - NZA 1995, 477; BAG, Urteil vom 22.10.1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377). - ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 1024/16 Mit der Formulierung, die Beklagte solle verurteilt werden, ihm "Altersfreizeit in Höhe von 10 Arbeitstagen für das Jahr 2016" zu gewähren, kennzeichnet der Kläger lediglich das Jahr, in dem der geltend gemachte Anspruch auf Altersfreizeit entstanden sein soll (vgl. zur entsprechenden Fragestellung bei der Urlaubsgewährung: BAG, Urteil vom 18.03.2014 - 9 AZR 669/12 - AP Nr. 72 zu § 7 BUrlG = juris; BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 522/00 - juris).
- LAG Hamm, 13.10.2004 - 18 Sa 627/04
Höhe des Jahresurlaubs, Verteilung der tariflichen Arbeitszeit auf 14 Arbeitstage …
II. Sieht ein Tarifvertrag vor, der Arbeitnehmer habe "30 Tage" Urlaub, so ist die Zahl der Urlaubstage dann gesondert zu ermitteln, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf weniger oder mehr Wochentage verteilt ist als die Arbeitszeit, von der die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Urlaubsdauer ausgegangen sind (std. Rechtsprechung des BAG, z.B. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 522/00 - NZA 2002, 639; BAG, Urteil vom 08.09.1998 - 9 AZR 161/97 - NZA 1999, 665; BAG, Urteil vom 03.05.1994 - 9 AZR 165/91 - NZA 1995, 477; BAG, Urteil vom 22.10.1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377).
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