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Rechtsprechung
   BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1491
BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98 (https://dejure.org/1999,1491)
BAG, Entscheidung vom 22.06.1999 - 9 AZR 541/98 (https://dejure.org/1999,1491)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 1999 - 9 AZR 541/98 (https://dejure.org/1999,1491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; Dienstordnung der Tiefbau-Berufsgenossenschaft § 3; ; Dienstordnung der Tiefbau-Berufsgenossenschaft § 7; ; VwGO § 113 Abs. 5

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beförderungsklage - Konkurrentenklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beförderungs- und Konkurrentenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Beamtenrecht; Zeitpunkt für eine Beförderungs- und Konkurrentenklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 112
  • NZA 2000, 606
  • BB 2000, 780
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (7)

  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

    Auszug aus BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 1 Sa 290/98 -.

    9 AZR 541/98 1 Sa 290/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. Mai 1998 - 1 Sa 290/98 - wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …

    Auszug aus BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 33 Abs. 2 GG bedeutet dies, daß ein unter Verstoß gegen die Grundsätze der Bestenauslese abgelehnter Bewerber grundsätzlich die Möglichkeit haben muß, vor Gericht die Beachtung seines Rechts effektiv durchzusetzen (vgl. BVerfG 20. März 1952 - 1 BvR 267/51 - BVerfGE 1, 167, 184; BVerfG 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990, 501).

    Sein Recht wird hinreichend dadurch geschützt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Dienstherr nach Abschluß eines Auswahlverfahrens keine vollendeten Tatsachen schaffen darf, sondern so rechtzeitig den unterlegenen Bewerbern das Ergebnis mitteilen und erläutern muß, damit sie noch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine vermeintliche Beeinträchtigung ihrer Rechte vorgehen können (BVerfG 15. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990, 501;… Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer BBG Bd. 1 (Stand Oktober 1999) § 23 Rz. 15).

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98
    bb) Der § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO nachgebildete weitere Antrag verkennt, daß anders als im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreit eine "Neubescheidung" nicht Prozeßziel sein kann (vgl. BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165, 168).

    Ein Anspruch auf erneute Auswahl wird in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, wenn sich die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers als rechtsfehlerhaft erweist und die ausgeschriebene Beförderungsstelle noch nicht besetzt ist (BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - und - 9 AZR 668/96 - BAGE 87, 165, 169; BAGE 87, 171, 177).

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98
    Das folgt aus der Anwendung des in § 1004 Abs. 1 BGB geregelten Abwehranspruchs des Eigentümers auf alle Fälle rechtswidriger Beeinträchtigung (grundlegend BGH 26. Oktober 1951 - I ZR 8/51 - BGHZ 3, 270, 276 ff.).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur …

    Auszug aus BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98
    Ein Anspruch auf erneute Auswahl wird in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, wenn sich die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers als rechtsfehlerhaft erweist und die ausgeschriebene Beförderungsstelle noch nicht besetzt ist (BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - und - 9 AZR 668/96 - BAGE 87, 165, 169; BAGE 87, 171, 177).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 33 Abs. 2 GG bedeutet dies, daß ein unter Verstoß gegen die Grundsätze der Bestenauslese abgelehnter Bewerber grundsätzlich die Möglichkeit haben muß, vor Gericht die Beachtung seines Rechts effektiv durchzusetzen (vgl. BVerfG 20. März 1952 - 1 BvR 267/51 - BVerfGE 1, 167, 184; BVerfG 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990, 501).
  • VGH Hessen, 27.03.1986 - 1 TG 678/86

    Besetzung einer Spitzenposition in einem Landesministerium; Auswahl unter …

    Auszug aus BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98
    Aus Art. 33 Abs. 2 GG ergibt sich jedoch, daß auch für die Übertragung eines Dienstpostens das Leistungsprinzip gewährleistet wird (vgl. VGH Kassel 27. März 1986 - 1 TG 678/86 - NVwZ 1986, 766, 767).
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage, Bevorzugung von …

    Der Kläger hat einen Anspruch darauf, daß die vom Land mit Schreiben vom 7. Dezember 1999 angekündigte ihn in seinem Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzende endgültige Übertragung des Dienstpostens unterläßt (vgl. Senat 22. Juni 1999 - 9 AZR 541/98 - BAGE 92, 112).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12

    Veröffentlichung eines Belegschaftsfotos im Internet - Einwilligung - Widerruf …

    Hieraus allein lässt sich auf keine ernsthafte Begehungsgefahr i.S.d. verfahrensmaßgeblichen Streitgegenstands schließen (§ 1004 Abs. 1 BGB; vgl. BAG 22.6.1999 - 9 AZR 541/98 - zu I 2 a der Gründe, NZA 2000, 606).
  • LAG Hamm, 18.05.2001 - 5 Sa 1942/00

    Konkurrentenklage

    Rn. 54 b) Ein Anspruch auf erneute Auswahl wird in der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, wenn sich die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers als rechtsfehlerhaft erweist und die ausgeschriebene Beförderungsstelle noch nicht besetzt ist (BAG, Urteil vom 22.06.1999 - 9 AZR 541/98 -, NZA 2000, S. 606, 608 unter I. 2. c) bb) der Entscheidungsgründe m. w. N.).

    Dies folgt aus der Anwendung des § 1004 Abs. 1 BGB geregelten Abwehranspruchs des Eigentümers auf alle Fälle rechtswidriger Beeinträchtigung (vgl. im Einzelnen: BAG, Urteil vom 22.06.1999 - 9 AZR 541/98 -, NZA 2000, S. 606, 607 unter I. 2. a) der Entscheidungsgründe m. w. N.).

    Gerade eine - möglicherweise - gegen das Leistungsprinzip verstoßende rechtswidrige Übertragung kann jedoch durch eine Unterlassungsklage verhindert werden (BAG, Urteil vom 22.06.1999 - 9 AZR 541/98 -, NZA 2000, S. 606, 607 unter I. 2. b) der Entscheidungsgründe).

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