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| VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 B 02.30100 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.07.2006 - 9 B 02.30100
- VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 B 02.30100
- VGH Bayern, 21.12.2006 - 9 B 02.30100
- BVerwG, 04.04.2007 - 1 PKH 19.07
- BVerwG, 20.12.2007 - 10 B 75.07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96
Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung - …
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 B 02.30100
Eine inländische Fluchtalternative setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 13.5.1973 - NVwZ 1993, 1210 f; BVerwGE 101, 134; 105, 204) u.a. voraus, dass der als Ausweich- oder Zufluchtsort in Betracht kommende Landesteil für den Schutzsuchenden tatsächlich erreichbar ist.Allerdings ist eine inländische Fluchtalternative selbst beim Fehlen einer wirtschaftlichen Existenz am Ort der Fluchtalternative zu bejahen, wenn die wirtschaftliche Situation am Herkunftsort nicht anders wäre (vgl. z.B. BVerwGE 105, 204 ff.; BVerwG Beschluss vom 31.7.2002 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 326).
- BVerwG, 16.01.2001 - 9 C 16.00
Nordirak; Abschiebungsschutz; inländische Fluchtalternative; Erreichbarkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 B 02.30100
Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zur früheren, insoweit inhaltsgleichen Rechtslage nach dem Ausländergesetz vgl. BVerwGE 110, 74 f; 112, 345) geklärt, dass eine den Flüchtlingsstatus ausschließende zumutbare inländische Fluchtalternative für einen im Ausland befindlichen Schutzsuchenden besteht, wenn er die im übrigen den Anforderungen an eine verfolgungsfreie Region entsprechenden Landesteile unmittelbar vom Ausland (z.B. im Transitweg), sei es auch nur freiwillig, in zumutbarer Weise erreichen kann.Die Anerkennung als politischer Flüchtling im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 1 A der Genfer Flüchtlingskonvention ist in solchen Fällen erst dann gerechtfertigt, wenn feststeht, dass ihm die Rückkehr in eine sichere Region des Heimatstaates, die auch sonst alle Anforderungen an eine inländische Fluchtalternative erfüllt, dauerhaft nicht zumutbar ist (BVerwGE 112, 345 m.z.N.).
- BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 B 02.30100
Der Aufenthalt in Moskau vor der Weiterreise ins Bundesgebiet war nur kurzzeitig und begründet daher nicht die Vermutungswirkung für eine Fluchtbeendigung (vgl. insofern BVerwGE 79, 347).
- BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 B 02.30100
Es soll lediglich sichergestellt werden, dass der Schutzsuchende nicht in den Verfolgerstaat abgeschoben oder der Gefahr einer Abschiebung in den Drittstaat (Kettenabschiebung) ausgesetzt wird (vgl. im Einzelnen BVerwGE 122, 376 f). - BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 B 02.30100
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwG Urteil vom 18.2.1997 - 9 C 9/96 = BVerwGE 104, 97 = NVwZ 1997, 1134), die auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur vergleichbaren Problematik bei Art. 16 a Abs. 1 GG zurückgeht (vgl. z.B. BVerfGE 54, 341/360; 70, 169 f), darf einem ausländischen Schutzsuchenden, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, der Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr in den Verfolgerstaat eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist (sog. herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab). - BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99
Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit, …
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 B 02.30100
Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zur früheren, insoweit inhaltsgleichen Rechtslage nach dem Ausländergesetz vgl. BVerwGE 110, 74 f; 112, 345) geklärt, dass eine den Flüchtlingsstatus ausschließende zumutbare inländische Fluchtalternative für einen im Ausland befindlichen Schutzsuchenden besteht, wenn er die im übrigen den Anforderungen an eine verfolgungsfreie Region entsprechenden Landesteile unmittelbar vom Ausland (z.B. im Transitweg), sei es auch nur freiwillig, in zumutbarer Weise erreichen kann. - BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse …
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 B 02.30100
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwG Urteil vom 18.2.1997 - 9 C 9/96 = BVerwGE 104, 97 = NVwZ 1997, 1134), die auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur vergleichbaren Problematik bei Art. 16 a Abs. 1 GG zurückgeht (vgl. z.B. BVerfGE 54, 341/360; 70, 169 f), darf einem ausländischen Schutzsuchenden, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, der Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr in den Verfolgerstaat eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist (sog. herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab). - BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 B 02.30100
Eine derartige Ausbürgerung, die wegen eines angeblich nicht mehr bestehenden Wohnsitzes im Inland und der hierin betrachteten Lockerung der Beziehungen zum Herkunftsstaat nach der Rechtspraxis in Aserbaidschan allein bei armenischen Volkszugehörigen stattfindet, ist nach der objektiven Gerichtetheit der Maßnahme und der Gewichtigkeit des Eingriffs als politische Verfolgung zu werten (vgl. insoweit BVerwG vom 24.10.1995 - NVwZ-RR 1996, 602; Urteil vom 7.12.1999 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224). - BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92
Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 B 02.30100
War der Schutzsuchende zum Zeitpunkt der Ausreise aus dem Herkunftsland nicht verfolgt bzw. drohten ihm Verfolgungsmaßnahmen nicht, so ist bezüglich der Verfolgungsprognose zu prüfen, ob asylerhebliche Sanktionen im Fall der Rückkehr in das Herkunftsland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwGE 91, 150/154; BVerwG Urteil vom 14.9.1993 - 9 C 205.93 = DVBI. 1994, 68 = DöV 1994, 662). - BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92
Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 B 02.30100
Eine inländische Fluchtalternative setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 13.5.1973 - NVwZ 1993, 1210 f; BVerwGE 101, 134; 105, 204) u.a. voraus, dass der als Ausweich- oder Zufluchtsort in Betracht kommende Landesteil für den Schutzsuchenden tatsächlich erreichbar ist. - BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95
Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer …
- VGH Hessen, 30.05.2003 - 3 UE 858/02
Aserbaidschan: Gruppenverfolgung armenischer Volkszugehöriger; inländische …
- OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2002 - 1 L 239/01
Asyl, Asylrecht, Abschiebungsschutz, Aserbaidschan, Armenien, Berg-Karabach, …
- BVerwG, 14.09.1993 - 9 C 205.93
Vietnamesischer Gastarbeiter der DDR - Reintegrationsabkommen - Freiwillige …
- VG Augsburg, 26.09.2000 - Au 8 K 00.30392
- VG Bayreuth, 13.11.2007 - B 5 K 06.30108 Institut Marburg weist in seiner Auskunft vom 6. Oktober 2005 an das Verwaltungsgericht Ansbach darauf hin, dass zum Teil auch weiterhin anwesende armenische Voikszugehörige von Amts wegen aus den Registern abgemeldet wurden, die Register nachträglich "gesäubert" und armenische Volkszugehörige aus Registern getilgt worden sind (vgl. grundlegend zu den Verhältnissen in Aserbaidschan hinsichtlich der Zwangsausbürgerung armenischer Volkszugehöriger durch deren Löschung in amtlichen Registern: BayVGH, Urteil vom 20. Februar 2006, Az.: 9 B 04.30117; Urteil vom 6. März 2006, Az.:9 B 02.30792; Urteil vom 24. Juli 2006, Az.: 9 B 02.30100; Urteil vom 11. August 2006, Az.: 9 B 03.30076; Beschluss vom 21. Februar 2007, Az.: 9 B 05.30123; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9. März 2006, Az.: 3 L 176/01; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 21. Januar 2006, Az.: 14 A 31/03).
- VG Bayreuth, 13.03.2007 - B 5 K 06.30132 Eine derartige Zwangsausbürgerung wegen einer bestimmten Volkszugehörigkeit und damit die Verweigerung der Wiedereinreise stellt eine politische Verfolgung im Sinn von § 60 Abs. 1 AufenthG dar (vgl. grundlegend zu den Verhältnissen in Aserbaidschan hinsichtlich der Zwangsausbürgerung armenischer Volkszugehöriger BayVGH, Urteil vom 20. Februar 2006, Az.: 9 B 04.30117; Urteil vom 6. März 2006, Az.:9 B 02.30792; Urteil vom 24. Juli 2006, Az.: 9 B 02.30100; Urteil vom 11. August 2006, Az.: 9 B 03.30076; Beschluss vom 21. Februar 2007, Az.: 9 B 05.30123; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9. März 2006, Az.: 3 L 176/01; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 21. Januar 2006, Az.: 14 A 31/03).
- VG Würzburg, 29.01.2007 - W 7 K 06.30440 Weil nach Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes Grundlage die "Meldung der Person an ihrem Wohnsitz in der Republik Aserbaidschan am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes" ist, bestand die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr fort, da ja die armenischen Volkszugehörigen, die bereits 1988 das Land verlassen hatten - wie der Kläger - von Amts wegen abgemeldet worden sind (zu allem BayVGH, Ue.v. 06.03.2006, 9 B 02.30792; 24.07.2006, 9 B 02.30100 u. 25.01.2007, 9 B 05.30531, jeweils m.w.N.).
- VG Bayreuth, 27.12.2006 - B 5 K 03.30418
China, Tibet, Tibeter, exilpolitische Betätigung, Dalai Lama, Unterstützer, …
Da ein derartiges Verhalten der Behörden des Herkunftslandes eine asylerhebliche Rechtsbeeinträchtigung im Sinn von § 60 Abs. 1 AufenthG darstellen kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 24. Juli 2006, Az.:9 B 02.30100 und Urteil vom 4. Juli 2005, Az.: 9 B 03.30238) , und sich das Vorbringen der Kläger in diesem Punkt als schlüssig und glaubhaft darstellt, hätte das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration ein weiteres Asylverfahren durchführen müssen und die Kläger zu ihren Asylgründen anhören müssen.
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.12.2006 - 9 B 02.30100 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.07.2006 - 9 B 02.30100
- VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 B 02.30100
- VGH Bayern, 21.12.2006 - 9 B 02.30100
- BVerwG, 04.04.2007 - 1 PKH 19.07
- BVerwG, 20.12.2007 - 10 B 75.07
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- VGH Bayern, 18.07.2006 - 9 B 02.30100
- VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 B 02.30100
- VGH Bayern, 21.12.2006 - 9 B 02.30100
- BVerwG, 04.04.2007 - 1 PKH 19.07
- BVerwG, 20.12.2007 - 10 B 75.07
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