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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.02.2006 - 9 B 02.31748   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,35724
VGH Bayern, 20.02.2006 - 9 B 02.31748 (https://dejure.org/2006,35724)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.02.2006 - 9 B 02.31748 (https://dejure.org/2006,35724)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Februar 2006 - 9 B 02.31748 (https://dejure.org/2006,35724)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • VG Meiningen, 18.03.2008 - 2 K 20027/07
    aa) Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 20.02.2006, 9 B 02.31748, und 04.08.2006, 9 B 04.30634, Juris) wertet das Gericht die Ausbürgerung und Einreiseverweigerung im Hinblick auf armenische Volkszugehörige als politische Verfolgung (so bereits Urteile der Kammer vom 21.02.2007, 2 K 20135/03 Me und 2 K 20698/03 Me).

    Zu diesem Gesichtspunkt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem genannten Urteil vom 20.02.2006, 9 B 02.31748, Juris, überzeugend ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 21.02.2007 - 9 B 05.30123

    Asylrecht, Flüchtling aus Nachitschewan (Aserbaidschan) Unmenschliche Behandlung …

    Der Senat vertritt dazu die Rechtsansicht, dass eine inländische Fluchtalternative nicht zumutbar erreichbar ist, wenn sie nur dadurch erreichbar wird, dass der Betroffene vorher die Staatsangehörigkeit eines dritten Staates (hier Armeniens) annimmt (z.B. Urteile vom 20.2.2006 Az. 9 B 02.31748 und vom 24.7.2006 Az. 9 B 04.30118 a.A. Hess VGH vom 15.9.2005 Az. 3 UE 2381/04.A).
  • VG Meiningen, 30.08.2007 - 2 K 20321/04
    aa) Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 20.02.2006, 9 B 02.31748, und 04.08.2006, 9 B 04.30634, Juris) wertet das Gericht die Ausbürgerung und Einreiseverweigerung im Hinblick auf armenische Volkszugehörige als politische Verfolgung.

    Zu diesem Gesichtspunkt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem genannten Urteil vom 20.02.2006, 9 B 02.31748, Juris, überzeugend ausgeführt:.

  • VG Meiningen, 20.11.2007 - 2 K 20313/05
    2.2.1 Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 20.02.2006, 9 B 02.31748, und 04.08.2006, 9 B 04.30634, Juris) ist von Folgendem auszugehen:.

    Zu diesem Gesichtspunkt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem genannten Urteil vom 20.02.2006, 9 B 02.31748, Juris, überzeugend ausgeführt: 2 K 20313/05 Me Aktenzeichen.

  • VG Meiningen, 30.08.2007 - 2 K 20105/05
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 20.02.2006, 9 B 02.31748, und 04.08.2006, 9 B 04.30634, Juris) ist von Folgendem auszugehen:.

    Zu diesem Gesichtspunkt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem genannten Urteil vom 20.02.2006, 9 B 02.31748, Juris, überzeugend ausgeführt:.

  • VG Meiningen, 21.02.2007 - 2 K 20050/06
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 20.02.2006, 9 B 02.31748, und 04.08.2006, 9 B 04.30634, Juris) wertet die Kammer die Ausbürgerung und Einreiseverweigerung im Hinblick auf armenische Volkszugehörige als politische Verfolgung.

    Zu diesem Gesichtspunkt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem genannten Urteil vom 20.02.2006, 9 B 02.31748, Juris, überzeugend ausgeführt:.

  • VG Weimar, 15.03.2007 - 2 E 267/07

    Feststellung der Personalien eines geduldeten Ausländers im Zusammenhang mit der …

    Die Vorlage der gefälschten Geburtsurkunde spricht daher nicht erschwerend für eine mögliche Identitätsverschleierung, sondern erfolgte ganz offensichtlich vor dem Hintergrund, dass armenischen Volkszugehörigen, die sich vormals in Aserbaidschan aufgehalten haben, grundsätzlich keinerlei Personalpapiere vom aserbaidschanischen Staat ausgestellt werden (vgl. hierzu nur Urteil des VGH München vom 20.02.2006 - 9 B 02.31748 -).
  • VGH Bayern, 21.12.2007 - 9 B 05.30123
    Sicht, dass eine inländische Fiuchtalternative nicht zumutbar erreichbar ist, wenn sie nur dadurch erreichbar wird, dass der Betroffene vorher die Staatsangehörigkeit eines dritten Staates (hier Armeniens) annimmt (z.B. Urteile vom 20.2.2006 Az. 9 B 02.31748 und vom 24.7.2006 Az. 9 B 04.30118 a.A. Hess VGH vom 15.9.2005 Az. 3 UE 2381/04.A).
  • VG Stade, 28.03.2008 - 3 A 1525/06

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und …

    Ob den Klägern im von der Regierung kontrollierten Teil Aserbaidschans nach ihrer Ausreise politische Verfolgung in Form einer dortigen Verwaltungspraxis droht, ausgereiste armenischstämmige Aserbaidschaner auszubürgern und ihnen die Wiedereinreise zu verweigern (dazu im Einzelnen BayVGH v. 20.2.2006 - 9 B 02.31748 -, juris), kann dahinstehen.
  • VGH Bayern, 29.11.2011 - 2 ZB 07.30718

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Aserbaidschan; armenische …

    Rn. 27 2. Der Kläger ferner macht den Zulassungsgrund nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG geltend, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts von einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Februar 2006 (Az. 9 B 02.31748) abweiche.
  • VGH Bayern, 29.11.2011 - 2 ZB 07.30720

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Aserbaidschan; armenische …

  • VG Freiburg, 28.08.2007 - A 4 K 100/06

    Aserbaidschan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …

  • VG Meiningen, 14.03.2007 - 2 K 20068/02

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Ausbürgerung, gewöhnlicher …

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