Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.08.2006 - 9 B 03.30076 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 27 Abs. 2; AsylVfG § 27 Abs. 3
Aserbaidschan, Armenier, Moslems, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, mittelbare Verfolgung, Schutzbereitschaft, Übergriffe, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, interne Fluchtalternative, Baku, Berg-Karabach, Mischehen, Armenien (A), anderweitige ... - milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.10.2002 - 9 B 03.30076
- VGH Bayern, 11.08.2006 - 9 B 03.30076
- BVerwG, 11.04.2007 - 1 B 22.07
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2006 - 9 B 03.30076
Es soll lediglich sichergestellt werden, dass der Schutzsuchende nicht in den Verfolgerstaat abgeschoben oder der Gefahr einer Abschiebung in den Drittstaat (sog. Kettenabschiebung) ausgesetzt wird (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG Urteil vom 8.2.2005 - BVerwGE 122, 376 f).Eine Flüchtlingsanerkennung in einem Zweitzufluchtsland kann daher nicht verlangt werden, wenn der Ausländer bereits in einem Staat vor politischer Verfolgung tatsächlich sicher war und voraussichtlich sicher bleiben wird und wenn seine Rückführung oder Rückkehr in diesen Staat möglich ist (vgl. BVerwGE 122, 376 f).
- BVerwG, 16.01.2001 - 9 C 16.00
Nordirak; Abschiebungsschutz; inländische Fluchtalternative; Erreichbarkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2006 - 9 B 03.30076
Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 110, 74 f; 112, 345) geklärt, dass eine den Flüchtlingsstatus ausschließende zumutbare inländische Fluchtalternative für einen im Ausland befindlichen Schutzsuchenden auch dann besteht, wenn er die verfolgungsfreien Landesteile vom Ausland her (z.B. im Transitweg) - sei es auch nur freiwillig - in zumutbarer Weise erreichen kann.Die Anerkennung als politischer Flüchtling im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 1 A der Genfer Flüchtlingskonvention ist in solchen Fällen erst dann gerechtfertigt, wenn feststeht, dass die Wohnsitznahme in einer sicheren Region des Heimatstaates, dauerhaft nicht zumutbar ist (BVerwGE 112, 345 m.z.N.).
- BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96
Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung - …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2006 - 9 B 03.30076
Allerdings ist eine inländische Fluchtalternative selbst beim Fehlen einer wirtschaftlichen Existenz am Ort der Fluchtalternative zu bejahen, wenn die wirtschaftliche Situation am Herkunftsort nicht anders wäre (vgl. z.B. BVerwGE 105, 204 ff.; BVerwG Beschluss vom 31.7.2002 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 326).
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2006 - 9 B 03.30076
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwG Urteil vom 18.2.1997 - 9 C 9/96 = BVerwGE 104, 97 = NVwZ 1997, 1134), die auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur vergleichbaren Problematik bei Art. 16 a Abs. 1 GG zurückgeht (vgl. z.B. BVerfGE 54, 341/360; 70, 169 f), darf einem ausländischen Schutzsuchenden, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, der Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr in den Verfolgerstaat eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist (sog. herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab). - BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99
Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit, …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2006 - 9 B 03.30076
Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 110, 74 f; 112, 345) geklärt, dass eine den Flüchtlingsstatus ausschließende zumutbare inländische Fluchtalternative für einen im Ausland befindlichen Schutzsuchenden auch dann besteht, wenn er die verfolgungsfreien Landesteile vom Ausland her (z.B. im Transitweg) - sei es auch nur freiwillig - in zumutbarer Weise erreichen kann. - BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2006 - 9 B 03.30076
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwG Urteil vom 18.2.1997 - 9 C 9/96 = BVerwGE 104, 97 = NVwZ 1997, 1134), die auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur vergleichbaren Problematik bei Art. 16 a Abs. 1 GG zurückgeht (vgl. z.B. BVerfGE 54, 341/360; 70, 169 f), darf einem ausländischen Schutzsuchenden, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, der Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr in den Verfolgerstaat eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist (sog. herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab). - BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2006 - 9 B 03.30076
Eine derartige Ausbürgerung, die wegen eines angeblich nicht mehr bestehenden Wohnsitzes im Inland und der hierin gesehenen Lockerung der Beziehungen zum Herkunftsstaat nach der Rechtspraxis in Aserbaidschan allein bei armenischen Volkszugehörigen stattfindet, ist nach der objektiven Gerichtetheit der Maßnahme und der Gewichtigkeit des Eingriffs als politische Verfolgung zu werten (vgl. insoweit BVerwG vom 24.10.1995 - NVwZ-RR 1996, 602; Urteil vom 7.12.1999 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224). - BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92
Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2006 - 9 B 03.30076
War der Schutzsuchende zum Zeitpunkt der Ausreise aus dem Herkunftsland nicht verfolgt bzw. drohten ihm Verfolgungsmaßnahmen nicht, so ist bezüglich der Verfolgungsprognose zu prüfen, ob asylerhebliche Sanktionen im Fall der Rückkehr in das Herkunftsland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwGE 91, 150/154; BVerwG Urteil vom 14.9.1993 - 9 C 205.93 = DVBI. 1994, 68 = DöV 1994, 662). - BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2006 - 9 B 03.30076
Für die Prüfung, ob der Aufenthalt dem Willen oder den Vorstellungen des Flüchtenden nach den Umständen des Verweilens im Drittland stationären Charakter angenommen hat, ist auf Kriterien wie Existenzgründungsversuche, Wohnraumbeschaffung auf Dauer usw. abzustellen (…vgl. BVerwG Urteil vom 28.3.1999 a.a.O.; Urteil vom 21.6.1988 - BVerwGE 79, 347 m.w.N.). - VGH Hessen, 30.05.2003 - 3 UE 858/02
Aserbaidschan: Gruppenverfolgung armenischer Volkszugehöriger; inländische …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2006 - 9 B 03.30076
Die Einschätzung, dass Berg-Karabach Teil des aserbaidschanischen Staatsgebietes ist und grundsätzlich für Armenier aus Aserbaidschan als verfolgungsfreie und zumutbare inländische Fluchtalternative in Betracht kommt, teilt auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 30.5.2003 - Az. 3 Ue 858/02.A unter Hinweis auf OVG Schleswig-Holstein vom 12.12.2002 - 1 L 239/01). - OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2002 - 1 L 239/01
Asyl, Asylrecht, Abschiebungsschutz, Aserbaidschan, Armenien, Berg-Karabach, …
- BVerwG, 28.03.1990 - 9 C 42.89
Sicherheit vor Verfolgung äthiopischer Flüchtlinge im Sudan
- BVerwG, 14.09.1993 - 9 C 205.93
Vietnamesischer Gastarbeiter der DDR - Reintegrationsabkommen - Freiwillige …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 54/03
Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Ausbürgerung, Verlust, Anmeldung, …
StAG 1998 dahingehend sieht, dass primär bzw. allein auf die amtliche Meldung bzw. das Bestehen der Eintragung im amtlichen Melderegister abgestellt werden würde, muss man wegen der ebenso bestehenden Praxis der nachträglichen bzw. rückwirkenden Abmeldung von Amts wegen davon ausgehen, dass ehemalige aserbaidschanische Staatsangehörige jedenfalls armenischer Volkszugehörigkeit, die Aserbaidschan verlassen haben, bei Rückkehr zum heutigen Zeitpunkt die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit - wenn bei zum Zeitpunkt des in-Kraft-Treten des Gesetzes und auch nach wie vor bestehender Eintragung im Melderegister vielleicht nicht de iure - so jedenfalls de facto nicht (wieder-)erlangen können (so auch VGH München, U. v. 20.02.2006 - 9 B 04.30117 -, zit. n. juris und U. v. 11.08.2006 - 9 B 03.30076 -).Auch nach der aktuellen Erkenntnislage stellen sich die Einreisevoraussetzungen nach Armenien für die den Klägern vergleichbare Personengruppe von aus Aserbaidschan stammenden armenischen Volkszugehörigen zusammengefasst wie folgt dar: Personen ohne gültige armenische Dokumente (Pass) bedürfen für die Einreise nach Armenien eines gültigen anerkannten Reisedokuments mit Visum (…AA, Lagebereicht Armenien vom 20.03.2007, S. 14; vgl. auch VGH München U. v. 11.08.2006 - 9 B 03.30076 -, S. 16 f des UA).
- VG Bayreuth, 13.11.2007 - B 5 K 06.30108 Institut Marburg weist in seiner Auskunft vom 6. Oktober 2005 an das Verwaltungsgericht Ansbach darauf hin, dass zum Teil auch weiterhin anwesende armenische Voikszugehörige von Amts wegen aus den Registern abgemeldet wurden, die Register nachträglich "gesäubert" und armenische Volkszugehörige aus Registern getilgt worden sind (vgl. grundlegend zu den Verhältnissen in Aserbaidschan hinsichtlich der Zwangsausbürgerung armenischer Volkszugehöriger durch deren Löschung in amtlichen Registern: BayVGH, Urteil vom 20. Februar 2006, Az.: 9 B 04.30117; Urteil vom 6. März 2006, Az.:9 B 02.30792; Urteil vom 24. Juli 2006, Az.: 9 B 02.30100; Urteil vom 11. August 2006, Az.: 9 B 03.30076; Beschluss vom 21. Februar 2007, Az.: 9 B 05.30123; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9. März 2006, Az.: 3 L 176/01; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 21. Januar 2006, Az.: 14 A 31/03).
- VG Ansbach, 30.04.2008 - AN 15 K 07.30739
Straffällig gewordener "Halb-Armenier" aus Aserbaidschan
Diese Einschätzung steht im Übrigen im Ergebnis auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der in Fällen wie hier, ebenfalls Berg-Karabach mangels wirtschaftlicher Existenzgrundlage nicht als inländische Fluchtalternative ansieht und im Falle armenischer Asylbewerber aus Aserbaidschan das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG zutreffenderweise bereits wegen Entzugs der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit und Verweigerung der Einreise nach Aserbaidschan bejaht (vgl. Urteil des BayVGH vom 11.8.2006, Az. 9 B 03.30076, auf das Bezug genommen wird). - VG Bayreuth, 13.03.2007 - B 5 K 06.30132 Eine derartige Zwangsausbürgerung wegen einer bestimmten Volkszugehörigkeit und damit die Verweigerung der Wiedereinreise stellt eine politische Verfolgung im Sinn von § 60 Abs. 1 AufenthG dar (vgl. grundlegend zu den Verhältnissen in Aserbaidschan hinsichtlich der Zwangsausbürgerung armenischer Volkszugehöriger BayVGH, Urteil vom 20. Februar 2006, Az.: 9 B 04.30117; Urteil vom 6. März 2006, Az.:9 B 02.30792; Urteil vom 24. Juli 2006, Az.: 9 B 02.30100; Urteil vom 11. August 2006, Az.: 9 B 03.30076; Beschluss vom 21. Februar 2007, Az.: 9 B 05.30123; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9. März 2006, Az.: 3 L 176/01; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 21. Januar 2006, Az.: 14 A 31/03).
- VG Ansbach, 29.11.2006 - AN 15 K 06.30341 Diese Einschätzung steht im Übrigen auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs, der in Fällen wie hier, ebenfalls Berg Karabach mangels wirtschaftlicher Existenzgrundlage nicht als inländische Fluchtalternative ansieht und im Falle armenischer Asytbewerber aus Aserbaidschan das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG auch wegen Entzugs der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit und Verweigerung der Einreise nach Aserbaidschan bejaht (vgl. Urteil des BayVGH vom 11.8.2006, Az. 9 B 03.30076).
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| VGH Bayern, 09.10.2002 - 9 B 03.30076 |
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- VGH Bayern, 09.10.2002 - 9 B 03.30076
- VGH Bayern, 11.08.2006 - 9 B 03.30076
- BVerwG, 11.04.2007 - 1 B 22.07
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