Rechtsprechung
| BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
- BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07
Wird zitiert von ... (52) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07
Rn. 2 Die mit der Beschwerde in erster Linie erhobene Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muß entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475). - BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07
Rn. 2 Die mit der Beschwerde in erster Linie erhobene Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muß entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475). - BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07
Etwaige Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung wären nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht dem Verfahrens-, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f.). - BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98
Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten …
Auszug aus BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07
Rn. 2 Die mit der Beschwerde in erster Linie erhobene Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muß entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
- BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11
Aufnahmebescheid; rechtskräftige Ablehnung; Rechtskraft; Durchbrechen der …
Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt voraus, dass die Beschwerde darlegt, welche Tatsachen auf der Grundlage der insoweit maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung der Vorinstanz ermittlungsbedürftig gewesen wären (vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris und vom 28. Juli 2008 - BVerwG 8 B 31.08 - juris). - BVerwG, 24.06.2026 - 10 B 6.25 Außerdem muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO <n. F.> Nr. 26 S. 14 f. und vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2 m. w. N.).
- BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 38.16
Zur erdrosselnden Wirkung der Spielgerätesteuer; Rentabilitätsrechnung
Außerdem muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2 m.w.N.).
- BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17
Anschlussbeschwerde; Aufklärungspflicht; Bindungswirkung; Darlegung; …
Für die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ist aufzuzeigen, welche tatsächlichen Feststellungen im Falle der Beweiserhebung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2 und - im Falle einer Gehörsrüge bei Ablehnung von Beweisanträgen - vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:250116B2B34.14.0] - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 31 ff. jeweils m.w.N.). - BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14
Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2…, vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 15 m.w.N. …und vom 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 - ZOV 2014, 170 Rn. 9). - BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07
Vorherige Antragstellung als Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe …
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr; vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212; Beschluss vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2017 - 11 A 1701/16
Anforderungen an die Duldung von Straßenbäumen nach Maßgabe des § 32 Abs. 2 S. 1 …
Rn. 19 Vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO (n. F.) Nr. 26 S. 14 f. = juris, Rn. 4, m. w. N., und vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 -, juris, Rn. 2, m. w. N. - VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005
Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln im …
Daher muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren der Vorinstanz auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme bzw. die bezeichneten Ermittlungen dem Gericht auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (…st. Rspr., BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36/14 - juris Rn. 7, m.w.N.;… vgl. auch BVerwG, B.v. 28.7.2008 - 8 B 31/08 - juris Rn. 4; B.v. 13.7.2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2; U.v. 22.1.1969 - 6 C 52.62 - BVerwGE 31, 212/217 f., m.w.N.).Anhaltspunkte für das Vorliegen möglicher Ausnahmefälle (…Verstoß gegen Denkgesetze im Tatsachenbereich, vgl. BVerwG, B.v. 30.8.2012 - 8 C 5/11 - juris Rn. 24; B.v. 13.7.2007 - 9 B 1/07 - juris Rn. 3;… B.v. 3.4.1996 - 4 B 253/95 - NVwZ 1997, S. 389 f.) wurden in Bezug auf die begründenden Tatsachen nicht hinreichend dargetan und auch in ihrer rechtlichen Würdigung nicht dargelegt.
Die Geltendmachung eines derartigen Verfahrensmangels setzt wiederum eine hinreichend substanziierte Darlegung voraus (vgl. BVerwG, B.v. 13.7.2007 - 9 B 1/07 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 21.10.2019 - 1 B 49.19 Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2 …und vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 15 m.w.N.).
- BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 41.17
Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils jüdischer Gemeinden am Landeszuschuss …
Für die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ist aufzuzeigen, welche tatsächlichen Feststellungen im Falle der Beweiserhebung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2 und - im Falle einer Gehörsrüge bei Ablehnung von Beweisanträgen - vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:250116B2B34.14.0] - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 31 ff. jeweils m.w.N.). - BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14
Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des …
- BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07
Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 …
- BVerwG, 10.08.2017 - 9 B 68.16
Keine Klärungsbedürftigkeit von Fragen der Spielgerätesteuer
- VGH Bayern, 15.03.2017 - 8 ZB 15.1610
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Rechtmäßiger Wegeverlauf einer …
- BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 42.17
Festsetzungs- und Auszahlungsbegehren des Anteils an dem Landeszuschuss des …
- BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 47.19
Frage der Feststellung einer allgemeinen Änderung der innenpolitischen …
- BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 39.16
Erdrosselnde Wirkung einer Spielgerätesteuer (Vergnügungssteuer); Gerätebezogene …
- BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 198.07
Die Beschwerde ist mit einer Rüge zur verfahrensfehlerhaften Ablehnung von …
- BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11
Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche …
- BVerwG, 23.01.2017 - 2 B 65.16
Revisionszulassung; Zulässigkeit von 4 % Zinsen bei langjähriger Niedrigzinsphase
- BVerwG, 22.12.2010 - 5 B 8.10
Anforderungen an die Darlegung einer im Revisionsverfahren klärungsfähigen …
- VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1979
Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung …
- BVerwG, 22.07.2008 - 5 B 50.08
Beschwerdefrist und Vertretungszwang für die Einlegung der …
- BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08
Aufzeigen eines Verfahrensmangel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 …
- BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09
Staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder …
- BVerwG, 17.11.2016 - 9 B 51.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- VGH Bayern, 27.07.2022 - 9 ZB 22.376
Erfolglose Nachbarklage gegen erteilte Befreiung für Sichtschutzzaun
- VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 18.569
Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg
- VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 18.568
Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße
- BVerwG, 28.12.2017 - 2 B 26.17
Vollständige Beiziehung der Gerichtsakten eines vorangegangenen Strafverfahrens …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2021 - 12 A 3199/19
Erstattung der zusätzlichen Kosten der durchgeführten Einzeltherapie nebst …
- VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076
Auswahlverfahren für die Bodenabfertigungsdienste - Flughafen München
- BVerwG, 25.07.2019 - 8 B 53.19
Vorabbekanntmachung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Buslinien
- BVerwG, 26.01.2018 - 8 B 2.17
Höhe der Entschädigung für bebautes Grundstück; Umfang des Ersatzeinheitswertes
- BVerwG, 05.11.2008 - 5 PKH 8.08
Der Klägerin kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und ein Rechtsanwalt …
- VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 18.570
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Abstufung einer …
- BVerwG, 18.03.2022 - 8 B 49.21
Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung hinsichtlich zweier im Zuge …
- BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11
Pflicht zur Nachprüfung der deutschen Volkszugehörigkeit des Ehegatten bei …
- BVerwG, 05.11.2008 - 5 B 89.08
Anforderungen an die Darlegung der Rüge der Verletzung der gerichtlichen …
- VGH Bayern, 11.06.2018 - 8 ZB 16.2559
Planfeststellung für den Bau einer Ortsteilumgehung
- BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 5.08
Voraussetzungen der Zulassung der Revision gegen ein Urteil mit mehreren die …
- BVerwG, 12.07.2018 - 8 B 36.17
Besatzungshoheitliche Enteignung; Verzicht auf eine Entscheidung über …
- BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 168.07
Bestehen einer Frage grundsätzlicher Bedeutung bei Vorliege einer für die …
- BVerwG, 22.03.2017 - 9 B 47.16
Vereinbarkeit des beitragsrechtlichen Divisors mit dem Vorteilsprinzip in …
- BVerwG, 09.05.2022 - 8 B 42.21
Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung eines ehemaligen Betriebsgrundstücks
- BVerwG, 04.08.2025 - 8 BN 2.25
- BVerwG, 28.03.2008 - 5 B 153.07
Notwendigkeit der rückwirkenden Freistellung eines Eigenheims nach dem …
- OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2017 - 2 LA 51/16
Beweislastverteilung im Dienstunfallrecht bei Rücknahme von Bescheiden
- BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10
Anforderungen an die Darlegung der Grundsatzbedeutung sowie der Divergenzrüge
- BVerwG, 28.05.2009 - 5 B 90.08
- BVerwG, 08.11.2021 - 8 B 16.21
Aufhebung einer rechtsstaatswidrigen Eigentumsentziehung in der DDR
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - 9 A 1795/07
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