Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.11.2010 - 9 B 10.363 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erweiterung einer kerngebietstypischen Spielhalle; trennende Wirkung einer Straße (bejaht); Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans (verneint); Gemengelage; Einfügen; Gebot der Rücksichtnahme; Modifizierung eines Bauantrags im gerichtlichen Verfahren; Klageänderung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2010 - 9 B 10.363
Rn. 24 a) Als für das Vorhaben der Kläger im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB maßgebliche "nähere Umgebung" ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369; vom 20.8.1998 BauR 1999, 32).Rn. 34 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend BVerwG v. 26.5.1978 BVerwGE 55, 369/385 f.) fügt sich ein Vorhaben, das sich innerhalb des aus seiner näheren Umgebung hervorgehenden Rahmens hält, ihm in der Regel auch ein, sofern es nicht ausnahmsweise die gebotene Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Umgebung vorhandene Bebauung fehlen lässt.
Aber auch ein Vorhaben, das sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des Rahmens hält, kann sich - ausnahmsweise - noch seiner näheren Umgebung einfügen; Voraussetzung hierfür ist, dass es weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (BVerwG vom 26.5.1978 a.a.O.).
- BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93
Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine 100 qm große Spielhalle - …
Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2010 - 9 B 10.363
Für die Frage, ob sich ein Vorhaben nach seiner Nutzungsart in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist die konkrete, am tatsächlich Vorhandenen ausgerichtete Betrachtung maßgeblich (BVerwG v. 15.12.1994 Az. 4 C 13/93 ).Rn. 36 Darauf, ob die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder in Bewegung gebracht wird, kommt es hier nicht an, weil darauf nur dann abzustellen wäre, wenn das streitgegenständliche Vorhaben den durch die Umgebung gesetzten Rahmen überschreiten würde (vgl. BVerwG vom 15.12.1994 a.a.O. RdNr. 21; BayVGH vom 6.2.2009 Az. 2 B 08.2714 ).
Die Frage, ob eine solche negative Entwicklung zu befürchten ist, stellt sich nämlich ebenfalls erst bei einer Überschreitung des vorgegebenen Rahmens nach § 34 Abs. 1 BauGB (vgl. BVerwG vom 15.12.1994 NVwZ 1995, 698), bei Vorhaben in Plangebieten nach § 1 Abs. 2 BauNVO oder nach § 34 Abs. 2 BauGB sowie bei der Bauleitplanung (vgl. BVerwG vom 4.9. 2008 BRS 73 Nr. 26).
- VGH Bayern, 06.02.2009 - 2 B 08.2714
Fitnessstudio; Nutzungsänderung; Spielhalle; Vergnügungsstätte …
Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2010 - 9 B 10.363
Rn. 22 Mangels ausdrücklicher Erklärung der Kläger nach Art. 83 Abs. 1 BayBO (zur Möglichkeit hierzu vgl. BayVGH vom 19.1.2009 Az. 2 BV 08.2567 und vom 6.2.2009 Az. 2 B 08.2714 ) sind auf das Vorhaben noch die Vorschriften der Bayer. Bauordnung in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung anzuwenden.Rn. 36 Darauf, ob die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder in Bewegung gebracht wird, kommt es hier nicht an, weil darauf nur dann abzustellen wäre, wenn das streitgegenständliche Vorhaben den durch die Umgebung gesetzten Rahmen überschreiten würde (…vgl. BVerwG vom 15.12.1994 a.a.O. RdNr. 21; BayVGH vom 6.2.2009 Az. 2 B 08.2714 ).
Deshalb scheidet hier insoweit auch § 15 BauNVO als Zulässigkeitsschranke aus (vgl. BayVGH vom 6.2.2009 a.a.O. ; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 1.9.2010, RdNr. 8 zu § 15 BauNVO).
- BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92
Bauplanungsrecht: Kerngebietstypizität einer mit einer Gaststätte verbundenen …
Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2010 - 9 B 10.363
Für Spielhallen hat die Rechtsprechung insoweit einen "Schwellenwert" von ca. 100 m² Grundfläche angenommen, für die Einstufung als kerngebietstypisch aber letztlich eine Einzelfallbeurteilung als maßgeblich erachtet (…vgl. BVerwG vom 28.7. 1988 a.a.O.; vom 29.10.1992 NVwZ-RR 1993, 287).Vielmehr hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob eine betriebliche Einheit vorliegt (vgl. BVerwG vom 29.10.1992 Az. 4 B 103/92 zur betrieblichen Einheit einer Spielhalle mit einer Gaststätte).
- BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90
Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …
- BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98
Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung, …
Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2010 - 9 B 10.363
Rn. 24 a) Als für das Vorhaben der Kläger im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB maßgebliche "nähere Umgebung" ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369; vom 20.8.1998 BauR 1999, 32). - BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht, …
Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2010 - 9 B 10.363
Der vom Gesetzgeber in dieser Vorschrift verwandte Zulässigkeitsmaßstab bringt es zwangsläufig mit sich, dass sich der Beurteilungsrahmen für künftige Vorhaben durch bauliche Veränderungen in der Umgebung verschieben kann (vgl. BVerwG v. 13.11.1997 Az. 4 B 195/97, ). - BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84
Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls …
Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2010 - 9 B 10.363
Das entsprechende Vorbringen der Beklagten vermischt in unzulässiger Weise die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und verkennt, dass der Begriff der "Art der baulichen Nutzung" in § 34 Abs. 1 BauGB nicht identisch ist mit dem Baugebiet im Sinn von § 1 Abs. 2 BauNVO (vgl. BVerwG v. 3.4.1987 Az. 4 C 41/84, ). - BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier …
Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2010 - 9 B 10.363
Zwar führt die bloße Belegenheit zweier Spielhallen im selben Gebäude noch nicht dazu, dass zwei (gewerberechtlich) selbständige Spielhallen bauplanungsrechtlich als Einheit anzusehen sind (BVerwG vom 20.8.1992 Az. 4 C 57/89, ). - VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567
1) Die sogenannte Überleitungserklärung nach Art. 83 Abs. 1 BayBO (2008) kann …
Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2010 - 9 B 10.363
Rn. 22 Mangels ausdrücklicher Erklärung der Kläger nach Art. 83 Abs. 1 BayBO (zur Möglichkeit hierzu vgl. BayVGH vom 19.1.2009 Az. 2 BV 08.2567 und vom 6.2.2009 Az. 2 B 08.2714 ) sind auf das Vorhaben noch die Vorschriften der Bayer. Bauordnung in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung anzuwenden.
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2021 - 2 L 63/19
Baurecht: Baugenehmigung für eine Spielhalle und ein Sportcafé
Eine (nicht kerngebietstypische) Spielhalle überschreitet den vorgegebenen Rahmen baulicher Nutzungen nicht, wenn in der maßgeblichen Umgebung bereits eine derartige Vergnügungsstätte vorhanden ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 24. November 2010 - 9 B 10.363 - juris Rn. 35).Darauf, ob die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder in Bewegung gebracht wird, kommt es in diesen Fällen nicht an, weil darauf nur dann abzustellen wäre, wenn das streitgegenständliche Vorhaben den durch die Umgebung gesetzten Rahmen überschreiten würde (vgl. BayVGH, Urteil vom 24. November 2010 - 9 B 10.363 - a.a.O. Rn. 36).
Die Frage, ob eine solche negative Entwicklung zu befürchten ist, stellt sich erst bei einer Überschreitung des vorgegebenen Rahmens nach § 34 Abs. 1 BauGB (vgl. BayVGH, Urteil vom 24. November 2010 - 9 B 10.363 - a.a.O. Rn. 37).
Deshalb scheidet in diesen Fällen auch § 15 BauNVO als Zulässigkeitsschranke aus (vgl. BayVGH, Urteil vom 24. November 2010 - 9 B 10.363 - a.a.O. Rn. 38).
- VG Ansbach, 09.10.2014 - AN 9 K 14.00830
Baurecht; rfolgreiche Nachbarklage gegen Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber …
Denn für die Beurteilung der Umgebungsbebauung kommt es ausschließlich auf die jeweilige städtebauliche Situation an, die im Wesentlichen durch die tatsächlich vorhandene Bebauung bestimmt wird (BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 9 B 10.363 - juris; U.v. 8.3.2013 - 15 B 10.2922 - juris). - VGH Bayern, 12.12.2014 - 9 ZB 11.2567
Kerngebietstypische Spielstätte im Gewerbegebiet nach BauNVO 1977
Die Frage, ob es sich um eine kerngebietstypische Spielhalle handelt, hängt von der Größe des Betriebs unter Berücksichtigung des Schwellenwerts von 100 m2 und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 9 B 10.363 - juris Rn. 30;… BayVGH, B.v. 9.2.2011 - 9 ZB 10.162 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 24.3.2011 - 2 B 11.59 - BRS 78 Nr. 90 = juris Rn. 27).Zudem ist nach den baulichen Gegebenheiten, wie sie sich aus den Plänen ergeben, ein Hin- und Herwechseln der Besucher innerhalb des Gebäudes möglich und es besteht ein gemeinsamer Aufsichtsbereich, so dass insgesamt von einer betrieblich-funktionellen Einheit (vgl. BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 9 B 10.363 - juris Rn. 32;… VGH BW, B.v. 15.3.2013 - 8 S 2073 /12 - juris Rn. 6) und einer organisatorischen Zusammenfassung zum Zweck der Führung eines Betriebes (…vgl. BVerwG, U.v. 27.1.1993 - 1 C 9/92 - DÖV 1994, 214 = juris Rn. 15) auszugehen ist.
- VG Ansbach, 14.11.2024 - AN 9 K 24.2119
Abgrenzung Wettbüro, Wettannahmestelle, räumlichfunktionale Einheit mehrerer …
Die Grenzen der näheren Umgebung i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Halbsatz 1 BauGB lassen sich nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (vgl. BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 9 B 10.363 - juris).Damit überschreitet das geplante Gesamtvorhaben deutlich die Grenzen eines kleineren Wettannahmebetriebs (vgl. etwa zu Spielhallen: BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 9 B 10.363 - juris Rn. 30;… BayVGH, B.v. 9.2.2011 - 9 ZB 10.162 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 24.3.2011 - 2 B 11.59 - juris Rn. 27).
- VGH Bayern, 19.06.2012 - 9 ZB 09.11
Berufungszulassungsantrag; Vorbescheid; Spielhalle mit ca. 121 m² und 132 m² …
Damit ist bei der gegebenen betrieblichen Konzeption ein getrennter Betrieb beider Spielotheken nicht möglich (vgl. zum Ganzen BayVGH vom 24.11.2010 Az. 9 B 10.363 - juris RdNr. 32).Für Spielhallen hat die Rechtsprechung insoweit einen "Schwellenwert" von ca. 100 m² Grundfläche angenommen, für die Einstufung als kerngebietstypisch aber letztlich eine Einzelfallbeurteilung als maßgeblich erachtet (…vgl. BVerwG vom 28.7.1988 a.a.O.; vom 29.10.1992 NVwZ-RR 1993, 287; BayVGH vom 24.11.2010 Az. 9 B 10.363 - juris RdNr. 30).
- VG Ansbach, 09.09.2020 - AN 9 K 19.01782
Vorbescheid für Nutzungsänderung von Geschäftsräumen einer Bank in Shop für …
Rn. 36 Aufgrund der Größe der Gasträume von insgesamt 91 m² liegen keine Anhaltspunkte vor, von einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte auszugehen (vgl. hierzu BVerwG vom 28.07.1988 - NVwZ 1989, 50; BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 9 B 10.363 - juris; B.v. 19.06.2012 - 9 ZB 09.11 - juris; VG München, U.v. 24.6.2013 - M 8 K 12.4195).Die Grenzen der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB lassen sich nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (vgl. BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 9 B 10.363 - juris).
- VG Ansbach, 21.12.2016 - AN 9 K 15.02594
Wettbüro mit Café als im Mischgebiet unzulässige kerntypische Vergnügungsstätte
Die Grenzen sind dabei nicht schematisch, sondern nach der jeweiligen städtebaulichen Situation zu bestimmen (vgl. BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 9 B 10.363 - juris). - VGH Bayern, 08.05.2024 - 9 B 23.50
Wettbüro, Umgebungsbebauung überwiegend durch Wohnnutzung geprägt, (kein) …
Für Spielhallen hat die Rechtsprechung insoweit einen "Schwellenwert" von ca. 100 m² Grundfläche angenommen, für die Einstufung als kerngebietstypisch aber letztlich eine Einzelfallbeurteilung als maßgeblich erachtet (…vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1988 a.a.O.; B.v. 29.10.1992 - 4 B 103.92 - NVwZ-RR 1993, 287; BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 9 B 10.363 - juris Rn. 30). - VGH Baden-Württemberg, 28.10.2025 - 6 S 8/24
Keine prostituiertenschutzrechtliche Erlaubnispflicht für Table-Dance-Bar und …
Anhaltspunkte für eine solche Einheit können beispielsweise sein: ein gemeinsamer Zugang; ein einheitlicher Theken- und Aufsichtsbereich; die Erreichbarkeit der Eingangstüren über eine im Gebäude liegende allgemein zugängliche Fläche; derselbe Betreiber; einheitlicher Mietvertrag; Einheitlichkeit des Nutzungskonzepts; gemeinsam genutzte Nebenräume (vgl. zur ähnlichen bauplanungsrechtlichen Frage des Vorliegens eines einheitlichen Spielhallenbetriebs: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.03.2013 - 8 S 2073/12 -, BWGZ 2013, 356 ; BayVGH, Urteil vom 24.11.2010 - 9 B 10.363 -, juris Rn. 32;… Beschluss vom 12.12.2014 - 9 ZB 11.2567 -, juris Rn. 11). - VG Ansbach, 07.07.2021 - AN 9 K 19.02139
Beurteilung einer Bebauung "in zweiter Reihe" bei Erschließung durch mehrere …
Die Grenzen der näheren Umgebung i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Halbsatz 1 BauGB lassen sich nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (vgl. BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 9 B 10.363 - juris). - VG Ansbach, 07.06.2021 - AN 9 K 19.02494
Mögliche Grenzbebauung im unbeplanten Innenbereich bei Einfügen des Vorhabens in …
- VGH Bayern, 28.06.2012 - 9 B 10.2279
Nutzungsänderung; Spielhallen; Kerngebietstypik; faktisches Gewerbegebiet; …
- VG Regensburg, 16.02.2023 - RO 7 K 20.1382
Formeller Ausfertigungsfehler bei einem Bebauungsplan als Unwirksamkeitsgrund; …
- VG Ansbach, 09.08.2022 - AN 9 K 21.02301
Umnutzung von Gaststätte in Wettbüro - Kerngebietstypik
- VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.1850
Erfolglose Berufungszulassung im Zusammenhang mit der Nutzungsuntersagung eines …
- VG Ansbach, 08.07.2020 - AN 9 K 19.00042
Prüfung Rechtmäßigkeit der Nutzungsänderung in Sportwettbüro
- VG Ansbach, 30.04.2015 - AN 9 K 13.02100
Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Nutzungsänderung von …
- VGH Bayern, 13.01.2012 - 14 ZB 11.1256
Keine ernstlichen Zweifel
- VG Ansbach, 08.09.2021 - AN 9 K 21.00170
Nutzungsänderung von Laden zu Wettbüro - Eigenart der näheren Umgebung
- VG Ansbach, 09.04.2014 - AN 9 K 13.01321
Betriebliche Einheit mit einem Vereinsheim, das mit fünf Flachbildschirmen und …
- VG Würzburg, 23.01.2025 - W 5 K 24.734
Verpflichtungsklage, Baugenehmigung, faktisches Mischgebiet, nicht …
- VG Würzburg, 04.07.2024 - W 5 K 23.328
Baurechtliche Nachbarklage, Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garagen und Abbruch …
- VG Würzburg, 24.01.2023 - W 4 K 22.170
Baugenehmigung für Wohnzwecken dienenden Anbau an bestehendes Wohnhaus
- VG München, 29.11.2023 - M 9 K 20.1162
Nachbarklage, Vorbescheid, Rücksichtnahmegebot, Grenzbebauung, Zubauen von …
- VG Würzburg, 07.09.2021 - W 4 K 20.727
Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bezüglich Nutzungsänderung in …
- VG Würzburg, 29.01.2025 - W 4 S 24.1981
Vorläufiger Rechtschutz einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung, die unter …
- VG Würzburg, 22.06.2022 - W 4 K 21.1153
Baurechtliche Nachbarklage, keine Abstandsflächenpflicht bei regelloser …
- VG Würzburg, 07.09.2021 - W 4 K 20.82
Erfolglose Klage gegen bauordnungsrechtliche Beseitigungsverfügung
- VG Würzburg, 03.07.2018 - W 4 K 17.1156
Werbeanlage in faktischem Mischgebiet
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